Nochmal zurück lesen? Es ging mono um den schmalen Grat zwischen Werbung und Information. "Erzählt" werden soll hier also, dass eine Frau je nach verzweifelter Notlage verführbar genug sein kann, in einem Abtreibungsentscheidungsprozess zwischen Fristenregelung und Beratungspflicht ein ergebnisoffenes Beratungsangebot einer Internetseite ohne kommerzielle Mechanismen im Hintergrund möglicherweise nicht souverän von einer Internetseite mit solchen etwaigen gewinnorientierten Wirkzusammenhängen im Hintergrund des Beratungsangebotes unterscheiden zu können.
Das wäre ja leicht lösbar und ist in der Debatte, so wie ich sie lese, nicht das vorherrschende Argument.
Zumal es nicht so zu sein scheint, dass man mit Abtreibungen das grosse Geschäft macht.
Wie? Wenn Abtreibungsangebote von Ärzten künftig in allen Informationstiefen und Aspekten der (werbenden) Darstellung frei gestaltbar sein sollen und eben gerade nicht mehr unter staatlicher Verbotsaufsicht stehen dürfen ... ich find's nicht trivial zu lösen.
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Halte Dir jeden Tag 30 Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen. (A. Lincoln)
Zitat von Nora im Beitrag #896Antwort des Biologielehrers: Setzen, sechs.
An einer Schwangerschaft ist nur eine Frau und das/die KindEr beteiligt. Denn die beginnt zum Zeitpunkt der Befruchtung. Damit hat Mann schon nichts mehr zu tun. Der ist nur für die Begattung zuständig gewesen.
Daß die SozialkundelehrerIn, das Jugendamt und der gesunde Menschenverstand die Verantwortung des Mannes ganz anders definieren, ist eine andere Sache.
Die Sechs bekommst dann du (ich hatte Zweien und eine eins in Biologie), eine Schwangerschaft ohne Mann ist nicht möglich (ohne Sex mittlerweile durchaus). Ohne die "Begattung" keine Schwangerschaft.
Und ich 15 Punkte im Biologieleistungskurs. Dafür gehst Du am Punkt vorbei, daher - immer noch ungenügend.
Nur eine Befruchtung führt zur Schwangerschaft. Begattung findet komplett unabhängig davon statt. Bei künstlicher Befruchtung (in vitro) fällt die Begattung sogar ganz flach.
Es gibt übrigens in der Natur sogar „Schwangerschaften“ ohne Begattung UND ohne Befruchtung. „Jungfernzeugung“ genannt.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Die ärztliche Information ist schon jetzt nicht verboten. Sie aber so zu gestalten, dass die Information für den konkreten Arzt gewinnbringend, d.h. im herkömmlichen Sinne honorarwirksam für ihn werben kann - also ihn etwa in seiner Selbstauskunft als den zu beschreiben, der die Abtreibung am günstigsten / schmerzfreiesten / einfühlsamsten / in wertschätzender Umgebung / am sichersten für weitere gewollte Schwangerschaften usw. durchführt - das ist zur Zeit noch verboten.
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Halte Dir jeden Tag 30 Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen. (A. Lincoln)
Wie? Wenn Abtreibungsangebote von Ärzten künftig in allen Informationstiefen und Aspekten der (werbenden) Darstellung frei gestaltbar sein sollen und eben gerade nicht mehr unter staatlicher Verbotsaufsicht stehen dürfen ... ich find's nicht trivial zu lösen.
Eben zB dadurch dass jeder Arzt, der Abtreibungen vornimmt, die gleichen neutralen Informationen zu Umfang des Angebots und Ablauf der verschiedenen Varianten verlinken darf.
Auch eine Regelung zu Trennung von Beratung und Durchführung ist denkbar.
In der Debatte geht es aber eher darum, dass Abtreibung nicht als „normal“ wahrgenommen werden soll.
Es soll nicht der Eindruck entstehen, es sei eine medizinische Behandlung wie andere. Die Idee ist, durch Stigmatisierung das Interesse gering zu halten.
Oben bereits erwähnte Daten legen jedoch nahe, dass das so nicht funktioniert. Eine Öffnung des Angebots führt nicht zu einer höheren Nachfrage.
In der Schweiz sind seit Einführung der Fristenlösung die Zahlen gesunken
Jede Information darüber, wie Abtreibungen vorgenommen werden, fallen unter dieses Gesetz.
Soweit ich weiß, gibt es festgelegte Preise für alle medizinischen Leistungen. Also ist das ein bewusstes vorenthalten von wichtigen Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können.
Zitat von Aen im Beitrag #1006Die Information ist schon jetzt nicht verboten. Sie aber so zu gestalten, dass die Information für den konkreten Arzt gewinnbringend, d.h. im herkömmlichen Sinne honorarwirksam für ihn werben kann - also ihn etwa in seiner Selbstauskunft als den zu beschreiben, der die Abtreibung am günstigsten / schmerzfreiesten / einfühlsamsten / in wertschätzender Umgebung / am sichersten für weitere gewollte Schwangerschaften usw. durchführt - das ist zur Zeit noch verboten.
Das ist so nicht richtig. Lediglich die Information , DASS ein Arzt Abbrüche anbietet, ist zulässig.
Bereits die Information, welche Arten ist verboten. Ebenso wie neutrale Informationen zum Ablauf (wie lange dauert es, was muss ich mitbringen, womit muss ich rechnen)
Unsachliche Werbung ist für Ärzte ohnehin verboten.
Zitat von Nora im Beitrag #896Antwort des Biologielehrers: Setzen, sechs.
An einer Schwangerschaft ist nur eine Frau und das/die KindEr beteiligt. Denn die beginnt zum Zeitpunkt der Befruchtung. Damit hat Mann schon nichts mehr zu tun. Der ist nur für die Begattung zuständig gewesen.
Daß die SozialkundelehrerIn, das Jugendamt und der gesunde Menschenverstand die Verantwortung des Mannes ganz anders definieren, ist eine andere Sache.
Die Sechs bekommst dann du (ich hatte Zweien und eine eins in Biologie), eine Schwangerschaft ohne Mann ist nicht möglich (ohne Sex mittlerweile durchaus). Ohne die "Begattung" keine Schwangerschaft.
Und ich 15 Punkte im Biologieleistungskurs. Dafür gehst Du am Punkt vorbei, daher - immer noch ungenügend.
Nur eine Befruchtung führt zur Schwangerschaft. Begattung findet komplett unabhängig davon statt. Bei künstlicher Befruchtung (in vitro) fällt die Begattung sogar ganz flach.
Es gibt übrigens in der Natur sogar Schwangerschaften ohne Begattung UND ohne Befruchtung. Jungfernzeugung genannt.
Die 15 Punkte hatte ich auchmal und auch Bio LK. Und nun?
Jungfernzeugung beim Menschen kam bisher eher selten vor. Also gehst DU am Punkt vorbei.
Signatur:
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"Kein Ziel und keine Ehre, keine Pflicht, sind's wert, dafür zu töten und zu sterben" (R. Mey)
Zitat von Aen im Beitrag #1006Die Information ist schon jetzt nicht verboten. Sie aber so zu gestalten, dass die Information für den konkreten Arzt gewinnbringend, d.h. im herkömmlichen Sinne honorarwirksam für ihn werben kann - also ihn etwa in seiner Selbstauskunft als den zu beschreiben, der die Abtreibung am günstigsten / schmerzfreiesten / einfühlsamsten / in wertschätzender Umgebung / am sichersten für weitere gewollte Schwangerschaften usw. durchführt - das ist zur Zeit noch verboten.
Das ist so nicht richtig. Lediglich die Information , DASS ein Arzt Abbrüche anbietet, ist zulässig. Bereits die Information, welche Arten ist verboten. Ebenso wie neutrale Informationen zum Ablauf (wie lange dauert es, was muss ich mitbringen, womit muss ich rechnen)
Auch nicht ganz richtig. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen:
>> Ist jede sachliche Information zu Schwangerschaftsabbrüchen strafbar?
Nein, sachliche Information ist möglich und erlaubt. Auch Ärzten. Sie darf nur nicht mit der Auskunft verbunden werden, dass man selbst gegen Geld Schwangerschaftsabbrüche anbietet. << (Hervorh. v. mir)
ZitatUnsachliche Werbung ist für Ärzte ohnehin verboten.
Ist es unsachlich, auf der eigenen Homepage innerhalb des Informationsangebots zur Abtreibung zu betonen oder zu bebildern, dass man die Abtreibung in "besonders wertschätzender Atmosphäre", "einfühlsam", "mit möglichst geringem Restrisiko für künftige gewollte Schwangerschaften" und "so minimalinvasiv wie möglich" durchführen wird?
Das Ding könnte sein, dass es erwartbar eher Überbietungsformulierungen in dieser Hinsicht geben wird, um bei Nichterwähnung nicht als der Arzt zu gelten, der nicht einfühlsam, nicht so minimialinvasiv wie möglich usw. vorgeht.
Naja, Spökenkiekerei soweit. :) Aber eben auch nicht trivial.
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Halte Dir jeden Tag 30 Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen. (A. Lincoln)
Zitat von Aen im Beitrag #1006Die ärztliche Information ist schon jetzt nicht verboten. Sie aber so zu gestalten, dass die Information für den konkreten Arzt gewinnbringend, d.h. im herkömmlichen Sinne honorarwirksam für ihn werben kann - also ihn etwa in seiner Selbstauskunft als den zu beschreiben, der die Abtreibung am günstigsten / schmerzfreiesten / einfühlsamsten / in wertschätzender Umgebung / am sichersten für weitere gewollte Schwangerschaften usw. durchführt - das ist zur Zeit noch verboten.
Das gab es nicht - auch nicht für andere Leistungen, wie Schönheitschirurgie, und wird es auch nicht möglich sein, wenn §219a entfällt: Denn das, was Du da beschreibst, wird ÄrztInnen auch durch die Berufsordung verboten: Anbei §27 MBO-Ä, Absatz 3
(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbe- sondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Finde ich recht spekulativ. A er auf Grund des ohnehin geltenden Verbotes muss das ja dann eh ein Gericht entscheiden. Warum zwei Gesetze für das Gleiche?
Hier mal ein Beispiel für eine Seite, die auch Preise nennt:
Wie? Wenn Abtreibungsangebote von Ärzten künftig in allen Informationstiefen und Aspekten der (werbenden) Darstellung frei gestaltbar sein sollen und eben gerade nicht mehr unter staatlicher Verbotsaufsicht stehen dürfen ... ich find's nicht trivial zu lösen.
Siehe mein Vorpost. Diskussion inhaltsfrei!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Amelanchier im Beitrag #1016Finde ich recht spekulativ. A er auf Grund des ohnehin geltenden Verbotes muss das ja dann eh ein Gericht entscheiden. Warum zwei Gesetze für das Gleiche?
Hier mal ein Beispiel für eine Seite, die auch Preise nennt:
Zitat von Aen im Beitrag #1014 Ist es unsachlich, auf der eigenen Homepage innerhalb des Informationsangebots zur Abtreibung zu betonen oder zu bebildern, dass man die Abtreibung in "besonders wertschätzender Atmosphäre", "einfühlsam", "mit möglichst geringem Restrisiko für künftige gewollte Schwangerschaften" und "so minimalinvasiv wie möglich" durchführen wird?
Das Ding könnte sein, dass es erwartbar eher Überbietungsformulierungen in dieser Hinsicht geben wird, um bei Nichterwähnung nicht als der Arzt zu gelten, der nicht einfühlsam, nicht so minimialinvasiv wie möglich usw. vorgeht.
Naja, Spökenkiekerei soweit. :) Aber eben auch nicht trivial.
Das mag möglicherweise Einfluss darauf haben, in welcher Praxis die Patientin den Eingriff vornehmen lässt, aber doch nicht darauf, ob sie ihn vornehmen lässt.
Wenn wir die Würde anderer Menschen nicht achten, indem wir sie gegen Geld in irgendwelche Drittstaaten weiterreichen, so wie unseren Plastikmüll, dann verletzen wir auch unsere eigene Würde.
Mir ist klar, dass die Informationsgestaltung zur Abtreibung auch nach der Abschaffung des Werbeverbotskompromisses unter die üblichen Berufskodizes von Ärzten fällt. Mir ist nicht klar, wie und wer das Informationsangebot zur Abtreibung um "Informationsüberschüsse" bereinigt, die im Zwischenbereich von Information und werbender Selbstauskunft liegen.
Aber wir können diesen Seitenpfad der Diskussion gerne verlassen, er ist mE zwar definitiv nicht "inhaltsfrei", wie Du findest, aber derzeit halt blöd spekulativ.
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Halte Dir jeden Tag 30 Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen. (A. Lincoln)
Die Annahme, dass Ärzte versuchen könnten, ein möglichst großes Marktsegment ausgerechnet dieser Behandlung an sich zu ziehen oder gar die Nachfrage insgesamt zu steigern (was ja die eigentliche Befürchtung ist).
Und hierzulande ist er auch derzeit nicht spekulativ. Es gilt genau, was in D gälte. Die Seiten, die ich so google, informieren hilfreich und sachlich. Das große Geschäft mit Abtreibungen bleibt aus.
Falls es nicht schon war: Texas hat angeblich (ich habs nicht selbst recherchiert) eines der strengsten Abbruchsgesetze und so ziemlich das lockerste Waffenrecht. Komisch