Zitat von Kaffeesahne im Beitrag #972Das ist mir klar, Aen, aber ich meinte, wie ist so ein sprachlich und inhaltlich schiefes Gesetz entstanden? Und warum erst jetzt geändert?
Puh. Uralte Geschichte. Der Werbeverbotsparagraph hat seinen Ursprung wohl in der Nazizeit, und dann fand man eben lange - völlig eingängig für meine Begriffe - dass Ärzt/innen Abtreibung erstens nicht als Normalität ihres professionellen Angebots beschreiben und behandeln sollten und zweitens nicht in die Lage kommen sollten, sie in irgendeiner Weise gewinnbringend zu organisieren. Und jetzt findet man das nicht mehr. Und so kommen die, die derzeit legislativ gestalten können und die, die den Werbeverbotsparagraph immerschon lässlich und verzichtbar oder in seinem Misstrauensgehalt ruchbar fanden, demnächst zum Win-Win. :-)
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Halte Dir jeden Tag 30 Minuten für Deine Sorgen frei, und in dieser Zeit mache ein Nickerchen. (A. Lincoln)
Zitat von Aen im Beitrag #973 Ah okay. Mal sehen, ob ich noch etwas dazu finde, inwiefern das Krankenhäuser - aus ihrer Perspektive - in ihrem Informationsangebot zur Abtreibung einschränkt. Soweit ich es mitbekommen habe, sind Krankenhäuser und Mediziner/innen in der Mehrheit soweit okay mit dem Kompromiss und haben selbst nicht wenig dagegen, Abtreibung und Kommerzialisierungspotentiale möglichst weit auseinanderzuziehen.
Sieht dazu das Zitat von Frau Maeffert. Aus Sicht der Patientinnen ist es zudem definitiv einschränkend.
Ich sehe auch nicht wirklich einen umkämpften Markt für Abtreibungen. Sondern eher einen Mangel an Angeboten (je nach Region).
hmmm. Ich finde, die Gesetzgebung sollte der Logik und den Gesetzen folgen. Das war eindeutig ideologisch (mehr Kinder fürs Volk!) und Frauen dumm haltend intendiert.
KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST!
Zitat von Aen im Beitrag #973[quote=Amelanchier|p275672] und haben selbst nicht wenig dagegen, Abtreibung und Kommerzialisierungspotentiale möglichst weit auseinanderzuziehen.
Watt den für Kommerzialisierungspotenziale? 3 Abtreibungen zum Preis von 1?
Marktschreier, die mit der Schelle schreien "Abtreibung, frische Abrtreibung, heute nur...."?
Hier im CDU-Antrag anlässlich der Streichung des Werbeverbots sind die kritischen Bedenken gegen eine "Kommerzialisierung und Banalisierung" unter anderem beschrieben:
>> Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist verboten; dies sichert ebenfalls die Trennung von Beratung und Durchführung und trägt dazu bei, dass das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein nicht verloren geht. Es verhindert eine Kommerzialisierung und Banalisierung dieses Eingriffs, durch den menschliches Leben beendet wird. Dabei wird als Werbung grundsätzlich u. a. auch die Information verstanden, die mit einem eigenen Angebot zur Durchführung des Abbruchs gegen Honorar verbunden ist. <<
Der neuralgische Punkt ist wohl die Annahme, dass bei einer Aufgabe der kategorischen Trennung von Beratung zur Abtreibung und Durchführung der Abtreibung (u.U. gegen Honorar, das dann wie jede Dienstleistung auf dem Markt jeweils frei zwischen Angebot und Nachfrage ermittelt und flottieren, also unter- oder überbietbar sein, würde) nicht mehr sicher gewährleistet ist, dass derjenige der berät, ergebnisoffen berät. Jedenfalls nicht so sicher gewährleistet ist, als wenn alle gewinnbringenden Erwägungen und Marktmechanismen - per Werbeverbotskompromiss, wie er derzeit gilt - kategorisch und von vornherein ausgeschlossen sind.
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Die Trennung von verpflichtender Beratung und Durchführung liesse sich ja aber auch aufrecht erhalten, wenn der durchführende über den Ablauf informieren darf.
Zumal ich nicht sicher bin, ob die Beratungsstellen Details zum Ablauf geben können? Ich nehm an, die sagen dann wiederum, sie seien keine Mediziner …
Das die CDU gerne strengere Regeln bezgl. Abtreibung hätte, ist bekannt. Was mich stört, ist der Schachzug, den Sinn von Worten gemäß der eigenen Ideologie zu verändern.
KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST!
Und auch ich kann nicht erkennen, inwieweit Informationen vom Typ „nach ca 8 h sollte die Blutung einsetzen. Sie ist soundso stark zu erwarten…“ Anlass zur Vermutung der Kommerzialisierung geben
Na wenn Frau die Beratungsstelle fragt “wie läuft denn so eine medikamentöse Abtreibung. Ist das so wie eine Regelblutung? Muss ich da hin oder kann man das auch telemedizinisch machen…“
Wird das dort beantwortet oder heisst es dort „diese Informationen bekommen sie dann vom durchführenden Arzt“?
Zitat von Amelanchier im Beitrag #983Die Trennung von verpflichtender Beratung und Durchführung liesse sich ja aber auch aufrecht erhalten, wenn der durchführende über den Ablauf informieren darf.
Zumal ich nicht sicher bin, ob die Beratungsstellen Details zum Ablauf geben können? Ich nehm an, die sagen dann wiederum, sie seien keine Mediziner …
Für mich ist die Argumentation nicht schlüssig.
Hm, stimmt, ist mir auch nicht ganz klar, weshalb das in dieser Stringenz gesehen wird. Ich wüsste jedenfalls keinen aktuellen Gesetzesentwurf zum Verzicht auf den Werbeverbotskompromiss, der die Trennung von Beratung und Durchführung der Abtreibung sozusagen nebenbei mitkassiert. Die CDU scheint das irgendwie nahezulegen oder in dieser Folgerichtigkeit zu sehen. Die Vermutung geht möglicherweise dahin, dass die Internetauftritte der Ärzte - nach dem Kippen des Werbeverbotskompromisses - so gestaltet sein könnten, dass sie die Verbindung mit den Beratungsstellen oder gar Empfehlungen sozusagen in ihr Informationsangebot aufnehmen und sich beide Teilbereiche insofern (kommerziell nutzbarmachenkönnend) überlappen. Aber seltsam unbestimmt bleibt das schon.
Wenn Du was Genaueres dazu findest, gerne her damit. Sagt die Deutsche zur Schweizerin ohne Werbeverbot. :)
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So wie ich die Debatte lese, geht es mehr in die Richtung, dass schon das Bewusstsein, dass es ein Angebot gibt, eine Nachfrage wecken könnte, die es sonst nicht gäbe.
So als wäre Abtreibung ein gezuckertes Getränk, das man nur aus dem Supermarktregal nehmen muss. Oder ganz unten hinstellen, damit es eben nur der findet, der sehr gezielt danach sucht.
Ich kann mit dieser Sichtweise nichts anfangen und halte drum das „Werbeverbot“ (de facto Informationsverbot) für Quatsch.
Eine ergebnisoffene Beratung muss auf jeden Fall gewährleistet bleiben.
Was " Werbung" und was " Information " ist, kann schon mal ein schmaler Grat sein. Da würde ich auch genau hingucken. Bei Schönheits OPS z.B. ( ja,der Vergleich hinkt,nur als Beispiel) gibt es da schon ungute Tendenzen.
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Es wäre ja sogar problemlos möglich, auf der Website jedes anbietenden Arztes die gleichen neutral informierenden Flyer zu den verschiedenen Angeboten (chirurgisch, medikamentös) Uhr ihren Risiken zu verlinken.
Was " Werbung" und was " Information " ist, kann schon mal ein schmaler Grat sein. ...
Wenn beim § 219a tatsächlich jemand glaubt, eine Frau würde sich für einen Abbruch entscheiden, weil ihr die Internetseite einer Arztpraxis so gut gefallen hat, dann bestimmt. Ansonsten wissen wohl die allermeisten Menschen recht gut, zwischen medizinischer Information und Werbung zu unterscheiden. Und ich halte es für eine ziemliche Unverschämtheit, wenn z. B. Politiker/innen ihnen dieses Denkvermögen absprechen wollen.
Wird AfD eigentlich mit einem oder zwei Mittelfingern geschrieben? 🖕🏻🖕🏻
Was " Werbung" und was " Information " ist, kann schon mal ein schmaler Grat sein. ...
Wenn beim § 219a tatsächlich jemand glaubt, eine Frau würde sich für einen Abbruch entscheiden, weil ihr die Internetseite einer Arztpraxis so gut gefallen hat, dann bestimmt. Ansonsten wissen wohl die allermeisten Menschen recht gut, zwischen medizinischer Information und Werbung zu unterscheiden. Und ich halte es für eine ziemliche Unverschämtheit, wenn z. B. Politiker/innen ihnen dieses Denkvermögen absprechen wollen.
Eigenartiger Schluss. Dem ganzen Verbraucherschutz, wie er institutionell angeboten und mit/finanziert wird, liegt die Idee zugrunde, Frauen und Männer bräuchten bisweilen Unterstützung dabei, zwischen sachgerechter (medizinischer) Information und Werbung (zu kommerziellen Zwecken) zu unterscheiden bzw. seien unter Umständen und je nach persönlicher Notlage "verführbar" oder leicht irrezuführen. Eine Herabsetzung wird damit gemeinhin nicht verbunden oder unterstellt. Nicht (von) den Trägern solcher Verbraucherschutzangebote - und nicht von denen, die sie nutzen.
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Zitat von noBarbie im Beitrag #996Du willst mir aber jetzt nicht erzählen, Frauen seien "verführbar" für Schwangerschaftsabbrüche, wenn Ärzt/innen über die Abläufe informieren?
Nochmal zurück lesen? Es ging mono um den schmalen Grat zwischen Werbung und Information. "Erzählt" werden soll hier also, dass eine Frau je nach verzweifelter Notlage verführbar genug sein kann, in einem Abtreibungsentscheidungsprozess zwischen Fristenregelung und Beratungspflicht ein ergebnisoffenes Beratungsangebot einer Internetseite ohne kommerzielle Mechanismen im Hintergrund möglicherweise nicht souverän von einer Internetseite mit solchen etwaigen gewinnorientierten Wirkzusammenhängen im Hintergrund des Beratungsangebotes unterscheiden zu können.
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