Die Rezeptpflichtigkeit bei Verhütungsmittel wie der Pille finde ich richtig. Auch "Pille danach" und natürlich auch Myfegyne. Einfach so nehmen hielte ich für sehr bedenklich,kann ja auch was schiefgehen und Medikamente haben ja auch Nebenwirkungen. Da bin ich auch vermutlich der Telemedizin etwas skeptisch- was,wenn was schiefgeht? Wie sind denn da die Ergebnisse?
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"Kein Ziel und keine Ehre, keine Pflicht, sind's wert, dafür zu töten und zu sterben" (R. Mey)
Zitat von Sariana im Beitrag #931Brischa, kostenlos ohne Altersbeschränkung nach dem 22. Lebensjahr, also für alle Frauen im gebärfähigen Alter, ist meine Vorstellung, gab es so in der ehemaligen DDR.
In dieser Beratungsstellen-Datenbank https://www.familienplanung.de/beratung/...sstelle-finden/ kann nach Beratungsstellen gesucht werden, bei denen Frauen mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen können.
Zitat von mono im Beitrag #948 Für eine solche Regelung ist hier niemand eingetreten, habe ich jedenfalls nicht gelesen. Auf Gesetze in einzelnen US Staaten haben Deutsche aber wenig bis keinen Einfluss.
Für den Einzelnen oder die Einzelne ist ein direkter Einfluss auch auf die deutsche Gesetzgebung eher begrenzt, aber immerhin weniger als die von nicht privilegierten US-Amerikanern. Vor allem sind wir hier aber in einem Diskussionsforum. Ausgangspunkt der Diskussion ist die Lage in den U.S.A. Hinweise, wonach man darauf sowieso keinen Einfluss hat, bringen uns dabei eher nicht weiter. Das gilt umso mehr, als die TE klipp und klar ihre Befürchtung formuliert hat, dass die Rückwärtsrolle dort auch Abtreibungsgegnern hier Vorschub leisten könnte.
Und ja, wenn eine Userin schreibt, sie sei der Auffassung, Abtreibung solle grundsätzlich verboten sein, abgesehen von Ausnahmefällen, geht das sehr wohl in die Richtung, dass sich auch im Thread für „eine solche Regelung“ Befürworterinnen finden. Auch die Argumente der Unterstützer eines solchen Gesetzesvorhabens finden sich hier. Genau darüber wird diskutiert, sowohl in den USA als auch bei uns. Wenn ich dann dazu sehe, wie die Versorgung rückläufig ist und welchen Angriffen Arztpraxen ausgesetzt sind, die Abbrüche durchführen, Verbote für Ärzte, darüber zu informieren, während Abtreibungsgegner das auf fragwürdige Art und Weise aber auf ihren Portalen dürfen, sehe ich diskussionswürdigen Handlungsbedarf.
Zitat von badenserin im Beitrag #956 Und ja, wenn eine Userin schreibt, sie sei der Auffassung, Abtreibung solle grundsätzlich verboten sein, abgesehen von Ausnahmefällen, geht das sehr wohl in die Richtung, dass sich auch im Thread für „eine solche Regelung“ Befürworterinnen finden. Auch die Argumente der Unterstützer eines solchen Gesetzesvorhabens finden sich hier. Genau darüber wird diskutiert, sowohl in den USA als auch bei uns.
(Hervorh. v. mir)
Nach meiner Beobachtung bekam bzw. bekommt dieser Wunsch hierzulande in dem Maß Auftrieb, wie andererseits gewünscht wird, die bisherige Kompromisslösung Fristenregelung plus Beratungspflicht, die einen gesellschaftlichen Konsens halbwegs abzubilden vermag, zugunsten eines Verzichts auf jedwede Abtreibungsrestriktion zu kassieren. Schief hängt für mich die Debattenbeschreibung jedenfalls, wenn so getan wird, als sei das Anliegen, Abtreibung mindestens (auch weiterhin) strikt zu regeln, eine blanke Radikalisierungsmarotte von Abtreibungsgegnern, die jetzt irgendwie austicken, und die völlig aus dem Nichts kommt. Ich nehme das anders wahr - als kommunizierende Röhren, wenn Du so willst. Das macht die Konfliktlage nicht einfacher oder weniger komplex, beschreibt sie mE aber vollständig/er.
ZitatWenn ich dann dazu sehe, wie die Versorgung rückläufig ist und welchen Angriffen Arztpraxen ausgesetzt sind, die Abbrüche durchführen, Verbote für Ärzte, darüber zu informieren, während Abtreibungsgegner das auf fragwürdige Art und Weise aber auf ihren Portalen dürfen, sehe ich diskussionswürdigen Handlungsbedarf.
Auch hier war mE der Veränderungswunsch bzw. die mutmaßlich bevorstehende Abschaffung des bisherigen "Werbungsverbotskompromisses" zur Abtreibung - auch hier ein immerhin leidlich abgebildeter Konsens zwischen medizinisch-ethischen Berufskodizes und einem praktischen Informationsangebot - initial für die Verschärfung der Debatte und der Mittel der Artikulation in ihr. Auf beiden Seiten.
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Zitat von Amelanchier im Beitrag #958In der Schweiz gibt es es das Werbeverbot nicht und ich empfinde es auch nicht als Kompromiss.
Ich schon :-), insofern der jüngste Werbeverbotskompromiss mE geeignet ist, Kommerzialisierungspotenziale und Abtreibung auf Abstand zu halten - und dennoch nicht im Verdacht steht, Frauen von Informationsangeboten zu Abtreibungspraxen abzuschneiden.
>> (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handeln mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen. <<
Zugegeben, ob die Informationsseite zur Abtreibung des Schweizer Krankenhauses, auf die Du verlinkst, an irgendeiner Stelle auch auf Voraussetzungen des betreffenden Abtreibungsparagraphen - das Äquivalent zum § 218 wäre bei euch dann vermutlich das schweizerische Abtreibungsrecht unter "Art. 118-121 StGB", nehme ich an? - Bezug nimmt oder nach Gesetzeslage nehmen muss, weiß ich nicht, ich hab mich nicht durch alle Details der Seite geklickt.
Ansonsten sehe ich aus dem Stand kein Problem, dass ein deutsches Krankenhaus über seine Abtreibungspraxis informieren kann, ohne in Konflikt mit medizinisch-ethischen Berufskodizes im Sinne des beschriebenen Werbeverbotskompromisses zu kommen.
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In der Literatur gilt als unklar, ob dieser Tatbestandsausschluss in der ersten Variante erfordert, dass sich die Erklärung in dem bloßen Hinweis darauf erschöpft, dass der Erklärende straffreie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.[43] In diesem Sinn schlussfolgerten sowohl das Kammergericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik des § 219a Abs. 4 Nr. 1 StGB, dass sich der Tatbestandsausschluss lediglich auf Angaben beziehe, die sich darin erschöpfen, dass der Arzt Schwangerschaftsabbrüche anbiete.
[fett]Nicht vom Tatbestandsausschluss seien demgegenüber Angaben zum Wie der angebotenen Schwangerschaftsabbrüche umfasst.[13][38] [/fett]
Zitat von Kaffeesahne im Beitrag #967Weshalb gibt es dann diese "Werbe-Debatte"?
Die gibt es unter "moderaten Abtreibungsgegnern" dann, wenn's darum gehen soll, den bisherigen Werbeverbotskompromiss (siehe Zitat) in Gänze zu streichen. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen - er muss jetzt noch durch den Bundesrat. Daher vermutlich der derzeitige Auftrieb in der Debatte.
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Nun soll der Paragraf 219a ganz abgeschafft werden, Justizminister Marco Buschmann hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Maeffert ist froh darüber: «Jetzt können wir endlich auch auf unsere Website schreiben, was die Frauen mitbringen müssen, welche Medikamente wir benutzen, was es zu beachten gibt und so weiter.» Damit haben die Frauen Zugriff auf die Informationen, die sie benötigen
Zitat von Amelanchier im Beitrag #969Das Problem ist die Formulierung “auf die Tatsache hinweisen, dass” Diese wird zT als einschränkend gelesen.
Ah okay. Mal sehen, ob ich noch etwas dazu finde, inwiefern das Krankenhäuser - aus ihrer Perspektive - in ihrem Informationsangebot zur Abtreibung einschränkt. Soweit ich es mitbekommen habe, sind Krankenhäuser und Mediziner/innen in der Mehrheit soweit okay mit dem Kompromiss und haben selbst nicht wenig dagegen, Abtreibung und Kommerzialisierungspotentiale möglichst weit auseinanderzuziehen.
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In der Literatur gilt als unklar, ob dieser Tatbestandsausschluss in der ersten Variante erfordert, dass sich die Erklärung in dem bloßen Hinweis darauf erschöpft, dass der Erklärende straffreie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.[43] In diesem Sinn schlussfolgerten sowohl das Kammergericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik des § 219a Abs. 4 Nr. 1 StGB, dass sich der Tatbestandsausschluss lediglich auf Angaben beziehe, die sich darin erschöpfen, dass der Arzt Schwangerschaftsabbrüche anbiete.
[fett]Nicht vom Tatbestandsausschluss seien demgegenüber Angaben zum Wie der angebotenen Schwangerschaftsabbrüche umfasst.[13][38] [/fett]
Solche juristischen um-die-Ecke Gesetzte und Begründungen spalten das Volk von Politik und Justiz. Es ist rein ideologisch und bar jeden gesunden Menschenverstandes.
KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST!
Zitat von Aen im Beitrag #973[quote=Amelanchier|p275672] und haben selbst nicht wenig dagegen, Abtreibung und Kommerzialisierungspotentiale möglichst weit auseinanderzuziehen.
Watt den für Kommerzialisierungspotenziale? 3 Abtreibungen zum Preis von 1?
Marktschreier, die mit der Schelle schreien "Abtreibung, frische Abrtreibung, heute nur...."?
KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST, KEINE ANGST!