wir drehen uns im Kreis: Für die Einen ist es von Beginn an "menschliches Leben" (GV? Einnistung? Wann ist die? ist eine Eileiterschwangerschaft menschliches Leben? Muss das auf jeden Fall geschützt werden? Oder zählt da die Mutter doch mehr? Lebensgefahr könnte sich ja auch anderweitig als Folge einer Schwangerschaft ergeben - Wochenbett-Depression ist da nur eine Möglichkeit neben A anderen). und nochmal: Muss demnach eine Schwangerschaft und Geburt auch nach einer Vergewaltigung durchlitten werden mit allem, was danach noch kommt? Es gibt keinen Konsens darüber, wann "menschliches Leben" beginnt
Zitat von caramia_2.0 im Beitrag #251 Eben und es muss einfach nicht sein, dass derart abwertend über menschliches Leben gesprochen wird, wie es hier teilweise zu lesen ist.
Nicht sein muss, dass Du Deine persönliche Auffassung davon, ab wann menschliches Leben als menschliches Leben aufzufassen ist, als allgemeinverbindlich behauptest und so durchzusetzen versuchst.
@noBarbie: mono möge mich nötigenfalls korrigieren, aber ich glaube sie meint mit "Kompromiss" eher die deutsche Rechtslage mit der Fristenlösung:
Zitat von mono im Beitrag #95Mir geht es hier nicht um Bewertung. Vielleicht soviel: Die Regelung in D ist mMn ein passabler Kompromiss. [...]
Die völlige Kriminalisierung, die jetzt in einigen US-Staaten gepusht wird, ist ja kein Kompromiss.
Es bleibt aber ein Konflikt zwischen dem Leben bzw der geistigen und/oder körperlichen Gesundheit der Schwangeren und dem sich entwickelnden Leben. Da mag es für manche sehr leicht sein, sich klar auf eine Seite zu schlagen, bzw ein Interesse deutlich höher zu bewerten. Ist ja ok, kann mensch so sehen, würde der Kollege Nicolo sagen.
Ich finde es aber tatsächlich an der Lebenswirklichkeit vorbei so zu tun, als gäbe es diesen Konflikt überhaupt nicht. Nicht umsonst heißt es eben "Schwangerschaftskonfliktberatung", schrieb ich schonmal. Und ich glaube nicht, dass man dem Gros der betroffenen Frauen einen massiven Gefallen tut, indem man das in Abrede stellt. Das wäre nämlich genauso wenig ergebnisoffen wie geladene, kriminalisierende Worte wie "Kindstötung".
Eine anderer Aspekt ist der der Rechtsprechung, und da sehe ich wie gesagt keine vertretbare Alternative zur Entscheidung durch die Schwangere, die, zumindest im Frühstadium, die einzige sowohl betroffene als auch rechtsfähige Person ist.
"It has to be possible to feel the pain in one community without denying it to the other. It has to be!" John Oliver
Moderatorin in den Foren zu Beziehung und Sex, zu Kunst, Musik und Literatur, zu Politik und Tagesgeschen und zum Handwerken (warum auch immer). Ueberall sonst gilt: Nicht mein Zirkus, nicht meine Affen.
In den vergangenen Tagen gab es eine große Demo unter dem Titel "Genug!" in Kroatien. Hintergrund:: Beim Fötus einer 39jjährigen wurde im 6.ten Schwangerschaftsmonat ein massiver Gehirntumor festgestellt. Das Kind stürbe vermutlich gleich nach der Geburt, spätestens jedoch in den ersten Lebenswochen,war die ärztliche Einschätzung. Lt Gesetz bestand für die Frau in diesem Fall das Recht auf Abbruch, allerdings lehnten sämtliche Ärzte ab . Ein Krankenhaus kann die Behandlung nach Abbruch ablehnen, Ärzte ebenfalls. In Kroatien hat die katholische Kirche extremen Einfluss. Der Frau wurde seitens der Ärzte geraten, nach Slowenien oder Bosnien zu gehen. Sie klagte in Zagreb vor Gericht- und gewann. Das Gericht befand, Glaubens und Gewissensfragen der Ärzte bzw der Kliniken haben nicht uber den gesetzlichen Regelungen zu stehen. Die Organisatorinnen der Demo befürchten einen schleichenden Verlust ihres gesetzlichen Rechts- schon jetzt sind Abbrüche generell schwieriger zu bekommen und die Versorgung von Frauen nach Abbrüchen bzw nach "nicht klar begründeten Fehlgeburten" ist schlechter als die der übrigen Patienten, zudem werden Betroffene Frauen gern auf die Wöchnerinnenstation gelegt.
Es scheint einen seltsamen Backslash zu geben. Nicht nur in USA.
Kroatien ist zwar generell ein Land, was die Interessen von Kindern über die anderer Bevölkerungsgruppen stellt. Kinder sind dort trotz völlig anderer Kultur und wirtschaftlicher Situation des Landes und einer ziemlich strengen Erziehung der "Abgott" ( als die Coronazahlen in 2020 extrem in die Höhe schossen verpassten die Regenten stark betroffener Gespannschaften (sowas wie Regierungsbezirke) allen Bewohnern über 65 strikten Hausarrest bei Lebensmittellieferung und ggfls ärztlicher Versorgung, um diese vor Infektionen zu schützen, aber Schulen usw so normal wie möglich laufen zu lassen) . Aber bislang war das kroatische Recht auf Schwangerschaftsabbruch respektiert- trotz traditionell starker Position der katholischen Kirche.
Dazu kann ich etwas beitragen. Sehr viele sind nicht gegen abtreibung per se. Aber es wird gesagt, dass ein fetus ab der 20. Ssw schmerzempfindlich ist. Und wenn sogar noch ueber der 28. Ssw hinaus abgetrieben werden darf, ist es nicht vertretbar. Mit der neuen regelung werden so einige staaten die regelung herunterschrauben. In dem staat wo ich lebe, kann man bis zur 28. Ssw einen abbruch vornehmen. Dagegen wird der governor mit der neuen regelung vorgehen. And I agree.
Zitat von vultura im Beitrag #252wir drehen uns im Kreis: Für die Einen ist es von Beginn an "menschliches Leben" (GV? Einnistung? Wann ist die? ist eine Eileiterschwangerschaft menschliches Leben? Muss das auf jeden Fall geschützt werden? Oder zählt da die Mutter doch mehr? Lebensgefahr könnte sich ja auch anderweitig als Folge einer Schwangerschaft ergeben - Wochenbett-Depression ist da nur eine Möglichkeit neben A anderen). und nochmal: Muss demnach eine Schwangerschaft und Geburt auch nach einer Vergewaltigung durchlitten werden mit allem, was danach noch kommt? Es gibt keinen Konsens darüber, wann "menschliches Leben" beginnt
Es wird immer absurder. Abtreibung als Vorbeugung von Wochenbettdepression? Ernsthaft?
Eine Eileiterschwangerschaft ist wieder etwas ganz anderes, das ist ein krankhafter Befund bei dem operiert werden muss!! Die Vergewaltigungen werden immer wieder als Grüne für Abtreibung angeführt. Das sind aber Einzelfälle, in denen genau abgewogen werden muss. Es handelt sich hier um kriminologische oder medizinische Indikationen, die natürlich berücksichtigt werden müssen und auch schon lange berücksichtigt werden.
Und das immer wieder ins Feld geführte Selbstbestimmungsrecht der Frau fußt für mich im verantwortungsvollen Umgang mit Verhütungsmitteln. Das ist bei über 90 000 Abbrüchen pro Jahr (Deutschland) eher nicht der Fall. Immerhin ist die Zahl leicht zurückgegangen.
Warum sollte ich meine Meinung hier nicht sagen dürfen?
Zitat von Nor1811 im Beitrag #259Dazu kann ich etwas beitragen. Sehr viele sind nicht gegen abtreibung per se. Aber es wird gesagt, dass ein fetus ab der 20. Ssw schmerzempfindlich ist. Und wenn sogar noch ueber der 28. Ssw hinaus abgetrieben werden darf, ist es nicht vertretbar. Mit der neuen regelung werden so einige staaten die regelung herunterschrauben. In dem staat wo ich lebe, kann man bis zur 28. Ssw einen abbruch vornehmen. Dagegen wird der governor mit der neuen regelung vorgehen. And I agree.
Zitat von caramia_2.0 im Beitrag #260Und das immer wieder ins Feld geführte Selbstbestimmungsrecht der Frau fußt für mich im verantwortungsvollen Umgang mit Verhütungsmitteln. Das ist bei über 90 000 Abbrüchen pro Jahr (Deutschland) eher nicht der Fall.
Du lässt auch hier die vergewaltigten Frauen aussen vor und das sind leider nicht wenige. Sollen jetzt alle verhüten, nur weil sie vergewaltigt werden könnten? Das finde ich absurd.
Zitat von caramia_2.0 im Beitrag #260 Es wird immer absurder. Abtreibung als Vorbeugung von Wochenbettdepression? Ernsthaft?
Nein. Lies genau
Zitat Eine Eileiterschwangerschaft ist wieder etwas ganz anderes, das ist ein krankhafter Befund bei dem operiert werden muss!! Die Vergewaltigungen werden immer wieder als Grüne für Abtreibung angeführt. Das sind aber Einzelfälle, in denen genau abgewogen werden muss. Es handelt sich hier um kriminologische oder medizinische Indikationen, die natürlich berücksichtigt werden müssen und auch schon lange berücksichtigt werden.
Also ist werdendes Leben nicht gleichwertig.
Medizinische Indikation: Das physische Überleben der Mutter hat Vorrang, wenigstens in Deutschland. Das gilt aber nur bis zur Geburt kriminologisch: Da wird es echt absurd: Was einer Frau zuzumuten ist, entscheiden Andere? Ein durch Vergewaltigung entstandenes Kind muss sie nicht austragen, eines, das durch Verhütungsfehler entstanden ist schon? Welchen Unterschied macht das für das "werdende Leben"?
Ich muss auch sagen, ich finde es schwierig, caramia. Da bräuchte es konkrete Infos zur Häufigkeit von Abtreibungsgründen, und ich habe jetzt erstmal nichts dazu gefunden. Hier ist eine aktuelle und recht ausführliche Aufstellung des Statistischen Bundesamtes. Aber zu den Gründen finde ich da nichts, womöglich lässt sich das wegen der Vertraulichkeit nicht gut erfassen.
Ich bin persönlich auch gegen Abtreibung als "normale" Verhütungsmethode. Ich sehe aber umgekehrt auch nicht, wie der Gesetzgeber das ausschließen soll.
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Mal weiter gedacht: Hier wird von Verantwortung gesprochen und der muss die Frau nachkommen (ob sie will oder nicht). Aber was ist, wenn sie nicht kann? Mal vereinfacht: Jemand schafft es nichtmal Verantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen, schafft es nicht verantwortungsvoll zu verhüten und wird dann schwanger. Soll diese Person ernsthaft die Verantwortung für ein Kind übernehmen? Wie? Und wie toll ist das für das Kind? (Stichwort Hanau?)
Zitat von Flau im Beitrag #266Ich muss auch sagen, ich finde es schwierig, caramia. Da bräuchte es konkrete Infos zur Häufigkeit von Abtreibungsgründen, und ich habe jetzt erstmal nichts dazu gefunden.
Das ist für mich fast der schwierigste Fall, chickenwings. Denn die Verantwortung für das neue Kind ist ja etwas Anderes als Schwangerschaft und Geburt. Das Kind könnte zur Adoption freigegeben werden und würde also leben, ohne dass die leibliche/n Mutter/Eltern notwendig die Verantwortung für sein/e Wohlbefinden, Gesundheit, Erziehung usw hätten.
Aber wie gesagt: Wie soll der Gesetzgeber das vorschreiben? Auch wenn mir dieser konkrete Grund (nicht für ein Kind sorgen zu können) persönlich als Abtreibungsbegründung nicht zusagt, eine Frau zu etwas so invasivem wie Schwangerschaft und Geburt zu zwingen, sagt mir ebensowenig zu.
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Aber wie gesagt: Wie soll der Gesetzgeber das vorschreiben? Auch wenn mir dieser konkrete Grund (nicht für ein Kind sorgen zu können) persönlich als Abtreibungsbegründung nicht zusagt, eine Frau zu etwas so invasivem wie Schwangerschaft und Geburt zu zwingen, sagt mir ebensowenig zu.
Und genau das macht es so schwierig wenn man sich, so wie ich, weigert, das Problem rein vom Kopf her anzugehen. Dass man sich dafür rechtfertigen muss, finde ich nicht in Ordnung.
Dankeschön! Hm. Also, was mir tatsächlich nicht klar war, obwohl es natürlich sinnvoll ist: dass die Beratung bei kriminologischer und medizinischer Indikation entfällt. Ich vermute, medizinische Indikation bedeutet vorraussichtlich schwere Behinderung oder Krankheit des Kindes, oder Gefahr für Leib und Leben der Mutter.
Aber wir wissen halt immer noch nichts über die konkreten Gründe der Abtreibungen nach Beratung. Ich bezweifle wirklich, dass es dabei immer schlicht um nachgeschobene Verhütung geht.
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Und genau das macht es so schwierig wenn man sich, so wie ich, weigert, das Problem rein vom Kopf her anzugehen. Dass man sich dafür rechtfertigen muss, finde ich nicht in Ordnung.
Ich zumindest verlange nicht, dass Du Dich für Deine Gefühle rechtfertigst. Ich wandte mich in dem von Dir zitierten aber ausdrücklich dem Problem der Gesetzgebung zu. Das geht nunmal nur vom Kopf her. Ich schreibe ja schon unaufhörlich, dass da für mich auch eine schwierige Dichotomie liegt. Aber es sind nunmal unterschiedliche Aspekte.
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Die Kosten für einen Abbruch sind zum Teil selbst zu tragen. Je nach Praxis können sie bis zu 570 Euro betragen. Wer ins Krankenhaus aufgenommen wird, muss einen Tagessatz selbst zahlen. Das gilt auch für Frauen mit geringem Einkommen bzw Minderjährige. Der Arzt, der die Schwangerschaft feststellt, darf nicht derselbe sein,wie der, der den Abbruch vornimmt. Es gilt Fristen einzuhalten und man muss zwingend einen Beratungstermin absolvieren. Aber klar, das ist eine prima Art und Weise, sich um die Verhütung zu kümmern....
Zitat von SASAPI im Beitrag #274[...] Aber klar, das ist eine prima Art und Weise, sich um die Verhütung zu kümmern....
An wen wendest Du Dich damit, Sasapi?
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