Zitat von Pelzpfote im Beitrag #3514Mein Beispiel war ein einfaches: Zuhause kannst du die Wohnung verdrecken, Möbel zertrümmern, usw. Wenn du als Gast irgendwo bist, wirst du das hoffentlich nicht tun.
Hier geht es aber um strafrechtlich relevante Taten.
Und die begehe ich erst recht nicht als Gast.
Hör auf, dich Menschen zu erklären, die sich bereits entschieden haben, dich falsch zu verstehen.
@Sasapi, ok, das sind dann also diese Bosniaken. Ich lese mal nach, was es mit dem subsidiären Schutz auf sich hat. Offenbar können die ja dann hier auch arbeiten, soweit ich das mitbekommen habe. Ich stelle grad fest, mir fehlt hier ein Stück vom Rahmen.
Zitat von Pelzpfote im Beitrag #3526Und die begehe ich erst recht nicht als Gast.
So bin ich auch erzogen worden. Ich glaube, wir können uns alle miteinander nicht vorstellen,wie manche Migranten ticken und wie sie sozialisiert sind. Seine Sozialisation legt man nicht eben mal ab. Ich meine das völlig wertfrei.
Trotzdem sehe ich die wachsenden Probleme, wenn wir jetzt auch noch in eine Rezession reinschliddern.
Zitat von Liberta im Beitrag #3517Illegal. Wer "Asyl" aussprechen kann, darf vorerst bleiben.
Es ist nicht illegal, eine Staatsgrenze zu überqueren, wenn man sich dann sofort an eine Behörde, Polizei o.ä wendet und einen Asylantrag stellt, sondern irregulär (kann man in Texten mit juristischem Anspruch auch öfter so lesen) Der Asylantrag individuell geprüft werden. Illegal wäre es vielmehr, Menschen am Übertreten der Grenze oder am Stellen des Asylantrags zu hindern, Stichwort Pushbacks.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3519Ich finde diese Seite hier auch ganz informativ: https://mediendienst-integration.de/migr.../asylrecht.html Danach gilt: "Ausreisepflichtige, von denen eine „Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgeht, sollen in Abschiebehaft genommen werden können." Also, wenn jemand mit mit Nägel bewährten Knüppeln auf Polizisten einprügelt, dann würde dieser Passus greifen, oder nicht?
Nicht unbedingt. In einem Rechtsstaat kann nicht so ohne weiteres jemand seiner Freiheit beraubt werden, weil er eine Straftat begehen könnte, sondern nur wenn ihm in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachgewiesen werden kann, dass er eine begangen hat. Abschiebehaft ist dennoch erlaubt, um jemanden z.B. daran zu hindern, sich seiner Abschiebung zu entziehen. Allerdings ist sie zeitlich beschränkt, ich glaube auf 90 Tage.
Ich finde es gerade total interessant hier. Bin leider gesundheitlich grad nicht so hell im Kopf. Vielleicht auch so, wer weiß, egal. Agathe, gut, aber dann müsste doch dieses Verfahren theoretisch innerhalb von 90 Tagen durchgezogen werden, wenn man ihn/sie in Abschiebehaft bringen würde? Und danach sozusagen abschieben, es sei denn, es gibt Berufung etc.?
Zitat von Pelzpfote im Beitrag #3514Mein Beispiel war ein einfaches: Zuhause kannst du die Wohnung verdrecken, Möbel zertrümmern, usw. Wenn du als Gast irgendwo bist, wirst du das hoffentlich nicht tun.
Hier geht es aber um strafrechtlich relevante Taten.
Und die begehe ich erst recht nicht als Gast.
Ich wiederhole mich gerne: Justitia ist blind.
Anderenfalls könnte man ja auch argumentieren: wernn jemand keine Steuern bezahlt, dann darf der erst recht keine Sachbeschädigungen an öffentlichen Einrichtungen begehen. Schlimm genug, wenn Steuerzahler das machen!
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3535Agathe, gut, aber dann müsste doch dieses Verfahren theoretisch innerhalb von 90 Tagen durchgezogen werden, wenn man ihn/sie in Abschiebehaft bringen würde? Und danach sozusagen abschieben, es sei denn, es gibt Berufung etc.?
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3532Sehr erhellend. Danke. Aber warum spricht dann alle Welt von illegalen Flüchtlingen? Das ist doch dann falsch?
Ja, ist es. Das ist es ja, was mich regelmäßig die Wände hochtreibt: es werden wertende Begriffe verwendet, "illegal" oder "Asylant" oder "Flüchtlingsflut" oder ähnliches. Und das wird so oft gemacht, bis es sich "normal" anfühlt. Und wer das dann korrigiert, der kriegt zu hören, er wirke "belehrend".
Die meisten lesen halt Tageszeitungen und gucken TV, wenn alles gut geht (wenn es schlecht geht, halt die BLÖD-Zeitung und Privatsender), die lesen keine sperrigen juristischen Texte mit x Ausnahmen und Fußnoten.
Mich hat in dem Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Stuttgart etwas anderes gewundert: Dass eritreische Regimekritiker hier Schutz suchen - klar. Aber diejenigen, die die Veranstaltung, die angegriffen wurde, ausgerichtet haben, sind ja keine Regimegegner, sondern regimetreuer Eritrer. Was machen die dann hier? Weiß das jemand?
Seit Jahrzehnten beobachten alle, wie die Gesellschaft immer mehr Risse bekommt, und keiner kittet sie. Da darf man sich nicht wundern, wenn sie schließlich zerbricht. (Views, Marc-Uwe Kling)
Viola, das wurde hier schon erwähnt. Die regimetreuen Eritreer sind in der Regel Personen, die als Opfer des Bürgerkriegs / Unabhängigkeitskriegs zwischen Äthiopien und Eritrea in den 80er Jahren geflohen sind, und deren Nachkommen. Diese kennen Afewerki, den heutige Präsidenten, als Chef der damaligen Unabhängigkeitsbewegung, die Entwicklungen in dem Land vor allem in den letzten ca. 10 Jahren haben sie nicht selbst mitbekommen. Zumindest ist das die Erklärung, die man in den deutschen Medien lesen kann.
Virginia, Gisèle, Collien, danke für euren Mut! 🌹
************************************ Moderatorin in der Pandemie und Politik, bei der Nachhaltigkeit, beim Sozialen Engagement und den Festen, bei Klatsch & Tratsch, im Persönlichkeits-, Erziehungs-, Baby-, Familien- und Trauerforum, im Glücklicher leben, bei den Angehörigen, in der allg. Gesundheit, der Kindergesundheit und bei den Krebserkrankungen, in den Krisenbeziehungen, bei den Hobbies, der Photographie und bei den besonderen Ernährungsformen.
Im Endeffekt ist es egal, wie man es nennt. Abgeschoben werden (egal, was sie tun) können nur die Wenigsten und tatsächlich abgeschoben werden noch weniger. Also werden wir damit leben müssen.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #3538 Ja, ist es. Das ist es ja, was mich regelmäßig die Wände hochtreibt: es werden wertende Begriffe verwendet, "illegal" oder "Asylant" oder "Flüchtlingsflut" oder ähnliches. Und das wird so oft gemacht, bis es sich "normal" anfühlt. Und wer das dann korrigiert, der kriegt zu hören, er wirke "belehrend".
Ok, verstehe deine Abneigung gegen die Wertung. Noch eine Nachfrage. Wenn jemand also über das Mittelmehr kommt, zunächst in Italien landet, dann aber in D Asyl sucht, das ist dann aber illegal?
Zitat von Liberta im Beitrag #3517Illegal. Wer "Asyl" aussprechen kann, darf vorerst bleiben.
Es ist nicht illegal, eine Staatsgrenze zu überqueren, wenn man sich dann sofort an eine Behörde, Polizei o.ä wendet und einen Asylantrag stellt, sondern irregulär (kann man in Texten mit juristischem Anspruch auch öfter so lesen) Der Asylantrag individuell geprüft werden.
Da bei vielen von vornherein klar ist, dass sie die Voraussetzungen für Asyl nicht erfüllen, ist der Grenzübertritt in die EU de facto illegal.
Zitat von Liberta im Beitrag #3542Ich schrieb "vorerst". Es vergehen allerdings oft Jahre, bis die Rückführung in die Herkunftsländer erfolgt. Wenn überhaupt.
Und das ist dann z.B. der Fall mit den Kurden aus Syrien und Libanesen? Also die, die seit Jahrzehnten hier leben, selbst Kinder hier Kinder bekommen haben, etc.?
Zitat von Liberta im Beitrag #3544]Da bei vielen von vornherein klar ist, dass sie die Voraussetzungen für Asyl nicht erfüllen, ist der Grenzübertritt in die EU de facto illegal.
Naja, ist ja noch nicht letztendlich juristisch geklärt.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3543Wenn jemand also über das Mittelmehr kommt, zunächst in Italien landet, dann aber in D Asyl sucht, das ist dann aber illegal?
Nein, das ist nicht illegal.
Das Thema ist schwierig und ich keine Juristin, aber ich versuche es mal. Italien müsste sich darum kümmern, tut es aber oft nicht, sondern schickt die Leute weiter oder schreckt sie mit üblen Bedingungen so ab, dass sie von sich aus weiterziehen in Länder, die ihre Pflichten etwas ernster nehmen, so wie z.B. Deutschland. Das tun auch viele andere EU-Länder mit Außengrenzen. Das ist illegal.
Deutschland könnte die Leute zurück nach Italien schicken - aber sie müssten es in einem bestimmten Zeitfenster schaffen, ich glaube 6 Monate, das schaffen sie aber oft nicht. Sie können aber auch sagen, dass sie sich stattdessen um den Asylantrag kümmern (das ist das sogenante Selbsteintrittsrecht nach Dublin-Abkommen). Das ist nicht illegal.
Die Asylbewerber selbst dürfen überall Asyl beantragen, auch in Deutschland, auch das ist nicht illegal.*) Ob sie dann aber Asyl oder subsidiären Schutz bekommen, sei mal dahingestellt.
*)Zitat "Ein Asylbewerber, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich gemäß Art. 16a Abs. 2 GG nicht auf das Asylgrundrecht nach Art. 16a Abs. 1 GG berufen. Damit entfallen sämtliche Privilegien, die einem Asylbewerber zustehen. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Drittstaat nur als „Durchgangsland“ genutzt wird und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert" aus https://www.bundestag.de/resource/blob/5...18-pdf-data.pdf (Hervorhebung durch mich)
Zitat von Max im Beitrag #3486Heute inder nzz ist noch einmal ein Artikel zu dem Thema erschienen, in dem kurz mal umrissen wird um was es bei dem eritreischen Konflikt geht und wer da gegen wen kämpft...
Wir hatten das Thema ja schon einmal ausführlich im Juli dieses Jahres. Damals hatte Charlie03 einen guten Beitrag verfasst und die Süddeutsche Zeitung zitiert, die sehr gut beschrieben hat, um was es da geht:
Zitat von Charlie03 im Beitrag #3301Aus der Süddeutschen
Eritrea-Festivals wie nun in Gießen bergen Konfliktpotenzial, weil die eritreische Diaspora nicht nur in Deutschland gespalten ist. Da sind zum einen jene Menschen und ihre Nachfahren, die das Land einst verließen, weil sie sich während des 30-jährigen Unabhängigkeitskrieges für die Abspaltung Eritreas von Äthiopien einsetzten. Heute steht diese Gruppe immer noch mehrheitlich aufseiten der Regierung, die aus der 1993 schließlich erfolgreichen Unabhängigkeitsbewegung hervorging. Die Gruppe zeigt das zum Beispiel auf dem Eritrea-Festival in Gießen.
Und da sind jene Eritreer, die vor eben dieser Regierung geflohen sind. Das Regime des Langzeitherrschers Isaias Afewerki, der zuletzt Staatsbesuche in Peking und Moskau absolvierte, gehört zu den repressivsten der Welt. Hauptgrund für die Flucht Hunderttausender ist der sogenannte Nationaldienst, den Männer wie Frauen etwa beim Militär leisten müssen - zeitlich unbefristet. "Diese Menschen sind durch die Sahara und über das Mittelmeer geflohen und sehen nun, wie die Regierung, unter der sie gelitten haben, in Deutschland gefeiert wird", sagt Nicole Hirt vom German Institute for Global and Area Studies in Hamburg.
Dazu kommt, dass die Festivals stellvertretend für den langen Arm des Regimes in Asmara stehen. Gemessen an seiner Größe hat kaum ein Land der Welt eine so große Diaspora wie Eritrea. Auf die etwa fünf Millionen Einwohner kommen noch einmal ebenso viele Eritreer sowie Menschen eritreischer Herkunft in anderen Ländern, schätzt Hirt, vor allem in den Nachbarstaaten. Sie spricht von einer "transnationalen Nation". In Deutschland wohnen etwa 75 000 Menschen mit eritreischer Staatsangehörigkeit.
Und so groß die Diaspora ist, so wenig will das Regime seine Bürger auch jenseits der eigenen Grenzen loslassen. Manche Flüchtlinge werden wieder eingefangen und zurückgebracht, etwa im Sudan. Eritreer, die im Ausland Anträge bei Botschaften stellen wollen, müssen ihre Reue über die Flucht bekunden. Und dann gibt es die Diasporasteuer für Auslands-Eritreer. Eingetrieben wird sie auch, indem Verwandte im Land unter Druck gesetzt werden. Die Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle für das Regime. Eine andere sind die Eritrea-Festivals.
Zitat von Liberta im Beitrag #3544Da bei vielen von vornherein klar ist, dass sie die Voraussetzungen für Asyl nicht erfüllen, ist der Grenzübertritt in die EU de facto illegal.
Es ist eben nicht von vornherein klar, vor allem auch nicht, ob die Voraussetzungen für ein Recht auf subsidiären Schutz vorliegen.