Pasdedeux- bei den Kurden, die aus dem Libanon stammen, ist das etwas anders gelagert. Das sind in der Regel sog. Milamiye Kurden ( keine Gewähr für die Rechtschreibung), die ursprünglich aus einem Gebiet der Türkei stammen. Ihre Muttersprache ist in der Regel arabisch. Sie wurden in der Türkei verfolgt, flohen von dort aus in den Libanon, und dann in den späten 70gern/80gern über Ostberlin in die DDR und weiter ohne Aufenthalt nach Westberlin, dort haben sie dann Asyl beantragt mit dem Herkunftsland Libanon. Ist aber falsch gewesen, denn richtig wäre Herkunftsland Türkei gewesen.
Diesen Formfehler baden noch die hier geborenen Enkel aus. Sie sind eine der ganz wenigen Migrantengruppen, die als Staatenlose gelten. Denn: Weder der Libanon noch die Türkei erkennen sie als ihre Staatsbürger an. Deshalb kann man sie auch selten abschieben. Es sei denn, man weist ihnen nach, dass sie aufgrund bestehender Tatsachen als Staatsbürger zu betrachten sind- weil sie zb Immobilien im Libanon besitzen und dort auch Geschäfte betreiben etc.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #3548*)Zitat "Ein Asylbewerber, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich gemäß Art. 16a Abs. 2 GG nicht auf das Asylgrundrecht nach Art. 16a Abs. 1 GG berufen. Damit entfallen sämtliche Privilegien, die einem Asylbewerber zustehen. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Drittstaat nur als „Durchgangsland“ genutzt wird und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert" aus https://www.bundestag.de/resource/blob/5...18-pdf-data.pdf (Hervorhebung durch mich)
Damit hebelt sich der Passus doch selbst aus!??? „Wenn Du nicht trödelst, wenn Du durch das nicht so transferleistungsfreudige Land (z.B. Italien…)nach Deutschland reist…“
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
@Agathe: Danke, du hast dir sehr viel Mühe gegeben damit, mir das auseinanderzufuzzeln. Es ist wirklich sehr komplex. Diejenigen, die mit dem LKW von Schleusern nach D gebracht werden, sind dann aber nicht davon betroffen, nicht wahr? @Sasapi: Dank dir auch für deine prägnante Erklärung, endlich hat das mal jemand handlich für mich zusammengefasst.
Ich hab mal geschaut wegen der Zwangsprostitution. Danach wurde 2021 in 291 Verfahren in D gegen Menschenhandel mit dem Hintergrund der sexuellen Ausbeutung ermittelt. Dunkelziffer ist natürlich höher. https://www.tagesschau.de/inland/menschenhandel-bka-101.html Klingt für mich erstmal überschaubar, andererseits hab ich neulich erst gehört (und ich weiß leider nicht mehr wo), dass D das Bordell Europas sei. Ich kann noch mal gucken, ob ich die Quelle finde.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3553@Agathe: Danke, du hast dir sehr viel Mühe gegeben damit, mir das auseinanderzufuzzeln. Es ist wirklich sehr komplex. Diejenigen, die mit dem LKW von Schleusern nach D gebracht werden, sind dann aber nicht davon betroffen, nicht wahr?
Wovon sind die nicht betroffen? Nach meinem Verständnis können auch sie einen Asylantrag stellen, doch. Oder worauf beziehst du dich?
Na, von der Unterscheidung irregulär/illegal - weil sie ja mit dem LKW gezwungenermaßen als erstes EU-Land nicht D betreten haben können. Dann wären sie ja durch den Übertritt z.B. von Polen nach D illegal. Zuvor nur irregulär. Oder machst du grundsätzlich den Unterschied abhängig von der Frage des noch nicht erfolgten Asylverfahrens?
@Sasapi: Also bei Wikipdia *schäm* steht: "Mhallami". Ich hab eben noch eine kurdischstämmige Freundin gefragt, die sagt, die Leute dieser Gruppe, die heute noch in der Türkei leben, werden "Mahalmi" genannt. Kommen wohl aus der Nähe von Mardin.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #3548*)Zitat "Ein Asylbewerber, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich gemäß Art. 16a Abs. 2 GG nicht auf das Asylgrundrecht nach Art. 16a Abs. 1 GG berufen. Damit entfallen sämtliche Privilegien, die einem Asylbewerber zustehen. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Drittstaat nur als „Durchgangsland“ genutzt wird und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert" aus https://www.bundestag.de/resource/blob/5...18-pdf-data.pdf (Hervorhebung durch mich)
Damit hebelt sich der Passus doch selbst aus!??? „Wenn Du nicht trödelst, wenn Du durch das nicht so transferleistungsfreudige Land (z.B. Italien…)nach Deutschland reist…“
Selbst in Italien anerkannte Asylbewerber dürfen teilweise nicht nach dorthin zurückgeschickt werden (Quelle https://www.dgb-bildungswerk.de/migratio...lien-abschieben ), also ist es, wenn man das so wie das Gericht sieht, doch schon egal, ob man Italien nur als Durchgangsland genutzt hat oder nicht. Irgendwie führt das das Ganze doch ad absurdum.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3555Na, von der Unterscheidung irregulär/illegal - weil sie ja mit dem LKW gezwungenermaßen als erstes EU-Land nicht D betreten haben können. Dann wären sie ja durch den Übertritt z.B. von Polen nach D illegal. Zuvor nur irregulär. Oder machst du grundsätzlich den Unterschied abhängig von der Frage des noch nicht erfolgten Asylverfahrens?
Ich verstehe deine Schlussfolgerungen und deine Frage nicht. Das von mir weiter vorne Gesagte gilt doch unabhängig davon, ob sie zu Fuss über die Balkanroute oder übers Mittelmeer oder über Belarus und Polen im Lkw gekommen sind. Sie dürfen einen Asylantrag stellen, das muss ihnen ermöglicht werden. In Polen wie in Deutschland. Bloss dass die Polen halt rechtswidrig Pushbacks betreiben.
Naja,wenn die Schleuser quasi durch die angrenzenden EU "durchbrettern" und die Leute erst in Deutschland rauslassen, könnte man meinen-ok, Deutschland ist zuständig. Richtig wäre aber, im ersten erreichten EU Land Asyl zu beantragen.
Bei den Zahlen zur Zwangsprostitution muss man bedenken, dass ein großer Teil der Betroffenen aus Osteuropa, aus Rumänien, Bulgarien etc stammt. Diese sind zwar dann von Menschenhandel und Zwangsprostitution genauso betroffen, haben aber keine Probleme mit dem Aufenthaltsstatus. Nur: Eine Rumänin, die es schafft, aus der Zwangsprostitution auszusteigen, kann sich zwar problemlos in Deutschland aufhalten und darf jederzeit arbeiten gehen, hat aber keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen. Dafür hätte sie entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein müssen ( das ist in diesem Gewerbe äußerst selten) oder zumindest offiziell als selbstständige Prostituierte arbeiten müssen. Ich glaube, zumindest ein Jahr. Das ist in der Regel auch nicht der Fall, denn dann wäre es keine Zwangsprostitution. Und in sehr vielen Städten und Kommunen darf man sich erst ab einem gewissen Alter, mindestens 21, als Prostituierte, registrieren lassen. Die Mädchen sind aber in der Regel deutlich jünger- 18.
Zitat von Niave im Beitrag #3556Selbst in Italien anerkannte Asylbewerber dürfen teilweise nicht nach dorthin zurückgeschickt werden (Quelle https://www.dgb-bildungswerk.de/migratio...lien-abschieben ), also ist es, wenn man das so wie das Gericht sieht, doch schon egal, ob man Italien nur als Durchgangsland genutzt hat oder nicht. Irgendwie führt das das Ganze doch ad absurdum.
Ja, wir sind uns wohl alle einig, dass das bestehende Asylrecht widersprüchlich, inhuman und zu komplex ist. Dennoch ist es geltendes Recht und man kann es nicht einfach brechen, solange es gilt, jedenfalls wenn man ein Rechtsstaat ist.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #3559@Lilith10: Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Und nach anderen Lösungen, also an den Außengrenzen wurde und wird gesucht.
Bis jetzt nicht gefunden und wird auch nicht. Egal, mit wem auch immer Abkommen geschlossen werden, werden sich die meisten eh nicht dran halten. Also bin ich für Ehrlichkeit.
hast Du eine Idee, wie wir weiterhin Wohnraum für die Migranten schaffen sollen. das Zusammenpferchen in Sammelunterkünften und Schulturnhallen kann es ja nicht sein, da ist ja Streit und Stress vorprogrammiert und von Integration kann auch keine Rede mehr sein.
Zitat von luciernago im Beitrag #3568hast Du eine Idee, wie wir weiterhin Wohnraum für die Migranten schaffen sollen. das Zusammenpferchen in Sammelunterkünften und Schulturnhallen kann es ja nicht sein, da ist ja Streit und Stress vorprogrammiert und von Integration kann auch keine Rede mehr sein.
Ich habe keine besonderen Ideen, die sich speziell auf Migranten beziehen würden. Wohnungen werden von allen gebraucht. Ansätze könnten - aus meiner laienhaften Sicht - sein: - Modulbau - Absenkung von überzogenen Qualitätsanforderungen - Umnutzung von Flächen (Bebauen von Supermarktdächern oder Hochbunkern, Umwidmung leerstehenden Büroraums etc.) - Initiativen zum Wohnungstausch oder gemeinschaftlicher Nutzung von Wohnungen (z.B. Studierenden, die bei älteren Leuten mit einziehen)
Zitat von luciernago im Beitrag #3568das Zusammenpferchen in Sammelunterkünften und Schulturnhallen kann es ja nicht sein, da ist ja Streit und Stress vorprogrammiert und von Integration kann auch keine Rede mehr sein.
Gestern hat <Name des Politikers ist mir entfallen> im TV gesagt, dass jetzt Wohnraum für Flüchtlinge fehle, weil D über eine Million Ukrainer aufgenommen hat. Mit anderen Worten: Die Ukrainer seien an dem Desaster schuld. Wären sie nicht gekommen, hätten wir genug Wohnraum für Bootsflüchtlinge. Wie bösartig ist denn sowas?
Zitat von Liberta im Beitrag #3570Gestern hat <Name des Politikers ist mir entfallen> im TV gesagt, dass jetzt Wohnraum für Flüchtlinge fehle, weil D über eine Million Ukrainer aufgenommen hat. Mit anderen Worten: Die Ukrainer seien an dem Desaster schuld. Wären sie nicht gekommen, hätten wir genug Wohnraum für Bootsflüchtlinge. Wie bösartig ist denn sowas?
Es ist eigentlich das Narrativ von AfD und ihren Geschwistern im Geiste, verschiedene unterprivilegierte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Typischerweise werden aber Flüchtlinge für das Elend von Obdachlosen und für flaschensammelnde Rentner verantwortlich gemacht.
Wie der betreffende Politiker das gemeint hat und ob er Schuldzuweisungen ausspricht, lässt sich natürlich nur sagen, wenn man Wortlaut und Kontext kennt.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #3571Wie der betreffende Politiker das gemeint hat und ob er Schuldzuweisungen ausspricht, lässt sich natürlich nur sagen, wenn man Wortlaut und Kontext kennt.
Ich habe es leider nur mit einem Ohr verfolgt. Das Gesicht des Politikers war mir jedenfalls unbekannt, ich glaube, es war ein Kommunalpolitiker aus BW. Es war aber eine Nachrichtensendung. Mal sehen, ob ich sie finde.
Danke für die Erklärungen @Analuisa Jetzt wo du es geschrieben hast, ist mir eingefallen, dass ich davon schon mal gelesen hatte.
Ich lese hier meistens nur sporadisch mit - aus Zeitgründen - aber manchmal muss ich doch was fragen.
@Agathe13 Dir auch Danke fürs Aufdröseln. Das ist kein einfaches Thema. Wäre schön, wenn es dafür so einfache Lösungen gäbe, wie uns manch eine:r weismachen möchte. (Aber man sieht ja eigentlich an Giorgia Meloni, dass sie bisher auch quasi gar nichts dagegen tun konnte, dass Flüchtlinge ins Land kommen.)
Seit Jahrzehnten beobachten alle, wie die Gesellschaft immer mehr Risse bekommt, und keiner kittet sie. Da darf man sich nicht wundern, wenn sie schließlich zerbricht. (Views, Marc-Uwe Kling)
Agathes Auflistung würde ich noch "Begrenzung von Grundstücksgrössen und Qm Wohnfläche " hinzufügen. Wenn statt "Einfamilienhaus mit 360qm Wohnfläche auf 5000qm Grund" auf der gleichen Fläche mehrere kleinere Wohneinheiten entstehen, dann ist mehr Platz für alle.
Zitat von SASAPI im Beitrag #3574Agathes Auflistung würde ich noch "Begrenzung von Grundstücksgrössen und Qm Wohnfläche " hinzufügen. Wenn statt "Einfamilienhaus mit 360qm Wohnfläche auf 5000qm Grund" auf der gleichen Fläche mehrere kleinere Wohneinheiten entstehen, dann ist mehr Platz für alle.
Also darf niemand so ein Grundstück allein haben? Wie willst du das umsetzen? Enteignung? Das möcht ich sehen, wie die Villen (in sagen wir Sylt ) geräumt werden