Zitat von LadyLucka im Beitrag #99Ich möchte eine Kleinigkeit zum Thema Rentenberatung anmerken: Bei meinem Termin zur vermeintlichen RentenBERATUNG schickte der Berater den Antrag online ab, ohne dass mir das bewußt war. Ich hatte wirklich keine Ahnung und erst, als die DRV verschiedene Dinge anforderte ging mir ein Licht auf.
Zum damaligen Zeitpunkt war es für mein Gefühl eindeutig zu früh, ich wollte mich nur INFORMIEREN und dann entscheiden. Lapidare Erklärung/Ausrede des Beraters: ER hätte gedacht ...
Ja, ich hätte ihn zurückziehen können, hatte aber das Gefühl damit noch mehr Probleme herauf zu beschwören.
Also Vorsicht, nicht, dass der Antrag plötzlich gestellt ist.
Das ist überhaupt nichts lustiges! Ich hätte dem übergriffigen Vollpfosten die Hölle heißgemacht - und ihn auch bei der Rentenversicherung gemeldet! Das geht garnicht.
Vielleicht hat bei Dir alles gepaßt, Aber es gibt durchaus Menschen, bei denen das eben nicht paßt, und die sich aber auch nicht trauen…
Was hätte denn Deiner Ansicht nach passieren sollen, was DIR Probleme bereitet hätte? Wenn Du per persönlichem Erscheinen oder hochoffizieller Post verkündest:
„Dieser Antrag wurde von Herrn D ohne meine Zustimmung eingereicht, bitte als ungültig betrachten!“
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
ich hatte einen Termin beim VdK, da fühlte ich mich ich gut und umfassend beraten. Der Berater bzw der VdK hat auch alles Nötige in die Wege geleitet, ich musste kaum mehr als meine Unterlagen zusammenstellen und unterschreiben
Zitat von LadyLucka im Beitrag #99 Also Vorsicht, nicht, dass der Antrag plötzlich gestellt ist.
Den Antrag muss man unterschreiben.
Zitat von Nora im Beitrag #101 „Dieser Antrag wurde von Herrn D ohne meine Zustimmung eingereicht, bitte als ungültig betrachten!“
Das geht nicht, siehe oben.
Der Berater hatte ein Tablet dabei, in das er alle Daten eingab die er bei mir abfragte. Dann sagte er, er würde alles nochmal überarbeiten und sich bei mir melden. Das tat er dann in dem er mir mitteilte, dass er den Antrag abgeschickt habe, allerdings erst viel später Onlineanträge müssen nicht unterschrieben werden.
Bearbeitet, weil einen halben Satz vergessen.
"Wenn dich jemand enttäuscht, dann bedanke dich. Schließlich ist eine Enttäuschung das Ende einer Täuschung." Zitat Vera F. Birkenbihl (1946 - 2011)
Zitat von LadyLucka im Beitrag #99Ich möchte eine Kleinigkeit zum Thema Rentenberatung anmerken: Bei meinem Termin zur vermeintlichen RentenBERATUNG schickte der Berater den Antrag online ab, ohne dass mir das bewußt war. Ich hatte wirklich keine Ahnung und erst, als die DRV verschiedene Dinge anforderte ging mir ein Licht auf.
Zum damaligen Zeitpunkt war es für mein Gefühl eindeutig zu früh, ich wollte mich nur INFORMIEREN und dann entscheiden. Lapidare Erklärung/Ausrede des Beraters: ER hätte gedacht ...
Ja, ich hätte ihn zurückziehen können, hatte aber das Gefühl damit noch mehr Probleme herauf zu beschwören.
Also Vorsicht, nicht, dass der Antrag plötzlich gestellt ist.
Das ist überhaupt nichts lustiges! Ich hätte dem übergriffigen Vollpfosten die Hölle heißgemacht - und ihn auch bei der Rentenversicherung gemeldet! Das geht garnicht.
Vielleicht hat bei Dir alles gepaßt, Aber es gibt durchaus Menschen, bei denen das eben nicht paßt, und die sich aber auch nicht trauen…
Was hätte denn Deiner Ansicht nach passieren sollen, was DIR Probleme bereitet hätte? Wenn Du per persönlichem Erscheinen oder hochoffizieller Post verkündest:
„Dieser Antrag wurde von Herrn D ohne meine Zustimmung eingereicht, bitte als ungültig betrachten!“
Nein Frau Nora, natürlich war das nicht lustig, daher schrieb ich es ja auch hier als Hinweis was passieren kann.
Durch den vorschnell abgeschickten Antrag fehlt mir ein Jahr an der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, also von passen kann da eher nicht die Rede sein.
Es dauerte tatsächlich Monate bis ich überhaupt realisierte, dass mit der Mail, die ich nach dem Termin von ihm erhalten hatte, tatsächlich der Antrag schon gestellt worden war. Denn einen Hinweis zu seinem Tun hatte ich nicht. Für ihn war das alles sonnenklar und er hatte es als selbstverständlich angesehen.
Ich konnte es nicht mehr rückgängig machen, weil mir nach einer gerade überstandenen Krebserkrankung mit daraus entstandener Arbeitslosigkeit dann auch die Kraft für nervenzehrende Diskussionen, Erklärungen und Verhandlungen oder "hochoffizielle Post" fehlte. Denn es wäre eben nicht nur mit einem Satz getan gewesen, im Hintergrund war ja alles seinen Gang gegangen. Dem Arbeitsamt z.B. hätte ich es auch erklären müssen, die aber waren ja froh mich los zu werden und die Kommunikation miteinander war in der Vergangenheit nicht immer einfach. Ich war wirklich, auch aus Unwissenheit, überfordert. Denn der, der mich hätte beraten und mir quasi hatte helfen sollen, hatte den Mist ja überhaupt erst verbockt.
Manchmal liest man etwas und denkt aus der eigenen (vielleicht selbstsicheren) Position heraus: "Wie, was??? Das ist doch ganz einfach, warum hat sie nicht...!!!" So ist es aber nicht immer. Oft spielen Faktoren ein Rolle, die man vorher überhaupt nicht auf dem Schirm hatte und dann ist es wie es ist.
"Wenn dich jemand enttäuscht, dann bedanke dich. Schließlich ist eine Enttäuschung das Ende einer Täuschung." Zitat Vera F. Birkenbihl (1946 - 2011)
Richtig. Man kann dann höchstens bei Erhalt des Bescheids quasi " gegen sich selbst " Widerspruch einlegen mit der Begründung "Erklärungsirrtum- wollte keinen Antrag stellen " innerhalb der im Rechtsbehelf genannten Frist. Und hoffen, dass der "durchgeht".
Aber so ganz ohne eigenes Zutun geht es eigentlich nicht. Ich habe den Antrag auch telefonisch gestellt, musste aber persönliche Daten wie Bankverbindung und Krankenkasse explizit auf einem gesonderten Formular hochladen. Das darf - nach Aussage des Rentenberaters - gar nicht telefonisch abgefragt werden, ist aber Bestandteil des Rentenantrags.
Durch den vorschnell abgeschickten Antrag fehlt mir ein Jahr an der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren, also von passen kann da eher nicht die Rede sein.
Es dauerte tatsächlich Monate bis ich überhaupt realisierte, dass mit der Mail, die ich nach dem Termin von ihm erhalten hatte, tatsächlich der Antrag schon gestellt worden war. Denn einen Hinweis zu seinem Tun hatte ich nicht. Für ihn war das alles sonnenklar und er hatte es als selbstverständlich angesehen.
Und wie geht das jetzt für dich weiter? Wenn du die Mindestversicherungszeit nicht erreicht hast, hast du nach meinem Kenntnisstand doch erst mal keinen Anspruch auf Altersrente. Das scheint ja nun, wenn ich deine Zeilen richtig lese, schon Monate her zu sein. Was hast du denn unternommen?
Für mich wäre dieser Fall einer, den ich sofort einem Anwalt übergeben würde. Fehlerhafte Rentenverechnungen, falsche Anträge, versäumte Fristen.. wirken sich ja nicht einmalig aus (so dass man sagen könnte: blöd gelaufen, Lehrgeld gezahlt), sondern bis ans Lebensende.
Was ich nicht begreife: Natürlich kann es in einem Gespräch mal zu Missverständnissen kommen. Aber der "Berater" muss doch beim Abfragen der Daten gemerkt haben, dass da noch ein Jahr bis zur Wartezeit von 35 Jahren fehlt und dann darauf hinweisen, dass da ein Rentenantrag überhaupt keinen Sinn macht.
Zitat von luciernago im Beitrag #97Zum Glück bin ich pumperlgesund.
Die 50.000 EURO Ausgleichszahlung stecke ich lieber in Reisen und weniger arbeiten. Mir ist bewusst, dass man schneller krank werden kann als einem lieb ist, ich habe im Umfeld einige warnende Beispiele.
Luci
heißt du gehst jetzt mit abschlaegen gleich in rente ?
Nicht gleich, sondern erst am 1.3.2024 ❤️
Heute früh kam ein Anruf der Stadt, Rentenantragstellung, zufällig ist morgen ein Termin frei. Ich hatte am Donnerstag letzter Woche um einen Termin gebeten.
Lady Lucka,
Das ist ja sau-ärgerlich.
Natürlich warst Du mit Deiner Erkrankung im Ausnahmezustand.
Ich habe dafür bei der Rentenberatung letzte Woche erfahren, dass mein Ausweis vor kurzem abgelaufen ist . . Reisepass dito. Das ging letztes Jahr wegen den Eltern und Vatis Tod echt an mir vorbei.
Heute online Termin gebucht - den habe ich im Mai 😡
Ich dachte immer, nachdem man den Antrag gestellt hat beginnt eine Wartezeit? Weil, der Antrag muss ja noch bearbeitet werden. Darum ist die Empfehlung die ich überall lese: mindestens 3 Monate vor gewünschtem Rentenantritt den Antrag stellen.
Aber vielleicht hat sich das geändert, würde mich interessieren.
mir wurde bei der Rentenberatung erklärt, dass ich auch ab Januar 2024 rückwirkend Rente beantragen kann, ich bin im Dezember 2023 63 Jahre alt geworden.
Geht grad ganz schön fix . . so liebe ich das. Ich muss jetzt nur noch 2 Monate klären, da hat die RV während meiner Umschulung etwas Falsches einprogrammiert. Kann ich aber morgen erklären.
Die Wartezeit ist je nach Auslastung unterschiedlich lang.
Ich war ca. drei Jahre vor Rentenbeginn bei der Beratungsstelle der DRV zur Kontenklärung. Bekam damals innerhalb von drei Wochen einen Termin. Da wurde mir gesagt, ich müsse den Antrag zwei Monate vor Rentenbeginn stellen.
Wollte ich so machen, bekam dann aber die Auskunft, ich sei ja sehr knapp dran, in den nächsten Wochen sei kein Termin frei.
Ich habe mich dann an das Versicherungsamt meiner Stadt gewandt und bekam dort sehr kurzfristig einen Termin. Die haben dann den Rentenantrag für mich gestellt, da ja außer dem KV Nachweis bereits alles vorlag.
Das wäre vielleicht auch mal ein Tipp, falls man bei der DRV zu lange warten muss.
Zitat von print im Beitrag #114Ich dachte immer, nachdem man den Antrag gestellt hat beginnt eine Wartezeit? Weil, der Antrag muss ja noch bearbeitet werden.
Bei mir lagen 7 Wochen zwischen Antragstellung und Rentenbeginn.
Mann, Zitat war schon wieder doppelt.
Menschen können nicht irgendein Leben führen, sondern nur ihr eigenes. Remo Largo
Habt Ihr vor Rentenbeginn eine Kontenklärung gemacht und falls ja, wie alt wart Ihr da und hat es sich gelohnt?
************************************************************ Manchmal ist es das Vernünftigste, einfach ein bisschen verrückt zu sein! ************************************************************
Bei mir war die erste Kontenklärung mit Ende 30. Das ging aber nicht von mir aus, die DRV war der Meinung, meine Konten müssten geklärt werden. Paar Jahre später das ganze Spiel nochmal. Ich bin immer wieder ganz erstaunt, dass das anscheinend kein Standard ist.
So weit ich informiert bin, ist der Antrag zu einer Reha auch ein Rentenantrag.
Was ist das Recht eines (freiwillig) gesetzlich Versicherten bezüglich Krankengeld? Krankengeld ist eine Lohn- oder Entgeltersatzleistung. In der Regel bekommt man sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend greift das gesetzliche Krankengeld (wenn man versichert ist – egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert). Dieses läuft 18 Monate für ein und dieselbe Erkrankung innerhalb einer Frist von drei Jahren (auch wenn zwischendurch die Arbeit wieder aufgenommen wird). Nach 18 Monaten endet das Krankengeld. Man sagt auch, dass man dann ausgesteuert ist. Bei längerer Erkrankung kann entweder Arbeitslosengeld 1 (im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung) in Anspruch genommen werden oder man beantragt Rente.
Es gibt Krankenkassen, die versuchen, das Krankengeld verfrüht zu beenden. Was muss ein Arbeitnehmer beachten? Wenn man länger krank ist, überprüfen die Krankenkassen unter Umständen schon vor Ende der 18 Monate, ob die Rentenvoraussetzungen vorliegen und somit die Krankengeldzahlungen eingestellt werden können. Dies ist vor allem bei jungen Patienten mit geringen Rentenansprüchen ein Problem und kann zu bedeutenden wirtschaftlichen Nöten führen.
Eine Krankenkasse, kann diesen Vorgang jedoch nur über einen Umweg veranlassen. Sie kann ein Verfahren in Gang setzen, das sich “Aufforderung zur Reha” nennt. Dies ist keine freundliche Aufforderung eine Reha anzutreten, sondern eine Art sozialmedizinisches Gutachten. Im Recht der Rentenversicherung gibt es einen Paragraphen, dass jeder Reha Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird, wenn sich bei der Reha Maßnahme herausstellt (oder auch schon bei der Prüfung des Reha-Antrags), dass die Erwerbsfähigkeit auf absehbare Zeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Verkürzt bedeutet das: Man unterschreibt seinen eigenen Rentenantrag, wenn man die Aufforderung zur Reha unterschreibt. Also ganz wichtig: Jeder Antrag für eine Reha Maßnahme ist auch ein Rentenantrag!!!
Hilfreich ist es, wenn sich der Arzt mit der Krankenkasse in Verbindung setzt oder im Arztbrief positiv prognostiziert wird, dass in naher Zukunft eine Wiedereingliederung oder eine Reha geplant ist. Dann sehen die Krankenkassen teilweise von den Zwangs-Reha-Anträgen ab. Besteht die Prognose und eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit scheint innerhalb eines halben Jahres realistisch, sollte dringend ein sozialmedizinisches Gutachten mit dieser Aussage erfolgen.
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Zitat von Alicia7 im Beitrag #120Habt Ihr vor Rentenbeginn eine Kontenklärung gemacht und falls ja, wie alt wart Ihr da und hat es sich gelohnt?
Eine Kontenklärung lies ich anlässlich einer anderen Gelegenheit einige Jahre vorher machen. Danach brauchte ich noch 2,3 beglaubigte Kopien und Bescheinigungen, weiß nicht mehr genau von was, Zeugnisse wahrscheinlich. Danach änderte sich in meinem Arbeitsleben nichts mehr, hat also so gereicht.
Menschen können nicht irgendein Leben führen, sondern nur ihr eigenes. Remo Largo
Eine Kontenklärung kann ich nur empfehlen , damit vor Antragstellung auch wirklich alles lückenlos vorhanden ist. Wir haben mit Anfang 40 eine solche gemacht. Danach hat sich beruflich nichts verändert.
So können wir demnächst einen Antrag stellen und müssen nichts mehr nachreichen o.ä.
Eine Kontenklärung ist immer sinnvoll und wir in Deutschland werden jährlich über unsere Beitragszahlungen informiert.
Anhand der Auflistung kann ein jeder ersehen, ob alle Zeiten hinterlegt sind.
Krankenkassen fordern Versicherte mitnichten auf, einen Rentenantrag zu stellen. Die Krankenkassen können arbeitsunfähige Versicherte nach Paragraph 51 SGB V auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, der nach der Reha durchaus in einen Rentenantrag umgewandelt werden KANN. Ich kenne keine Krankenkasse, die bei jüngeren Versicherten derartiges praktiziert - was allerdings auch diagnoseabhängig ist. Es gibt ja durchaus infauste Prognosen, da ist es leider wirklich ratsam, die Umwandlung vorzunehmen.
Ansonsten ist ein einfacher Rehaantrag einfach nur das, was er ist: ein Antrag auf Rehabilitation.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dummstellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.