Nein, mit Abschlägen bzw. Abzügen meine ich dann weniger Rente. Ich wollte gerne mit 63, deswegen hatte ich die Rentenberatung. Ich bringe heute Mittag mal den letzten Bescheid mit ins Büro.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Wie gesagt, ich weiß es nicht, ich muss nachsehen.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
An Luci, glaube die Rente muss dein Haupteinkommen sein, dann fällt deine NEBENBERUFLICHE! Selbständigkeit noch in den Bereich "Krankenversicherung für Rentner". Du müsstest zwar auch Beiträge für den selbständiges Einkommen zahlen., aber was ich so rausgelesen habe - weniger, als wenn du hauptberuflich selbständig bleibst. Und nebenberuflich heißt max. 19,9999 Stunden/Woche selbst und ständig tätig sein und der Gewinn muss weniger sein, als deine Rente. Ich müsste mich auch mal mit der Thematik befassen, dachte bisher naiv, ok dann greift die Rentenkrankenversicherung und dein Gewinn ist cash auf die Hand - ist aber (leider) nicht so.
Auf einem der letzten Bescheide, die hab ich hier in meinen Lohnunterlagen, steht: Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 1.3.2034. Da bin ich 67.
Rentenbeginn ab 1.3.2030 führt zu einer Minderung der Rente um 14,4 %
Ich nehme mal an, auf dem aktuellen steht nichts anderes.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zum Thema 45 Jahre bzw. "besonders langjährig versichert" wie das heißt Ich bin Jahrgang 64 und müsste bis 67 Jahre arbeiten, Da ich aber mit 61,x Jahren und x 45 Jahre voll habe kann ich schon mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen Wenn ich mit 63 wollte, hätte ich die Abschläge.
Für Jahrgänge vor 1964 trifft noch die Rente mit 63+x Monate zu.
Zum eigentlichen Thema, ich hatte die Rentenberatung per Webmeeting und war sehr zufrieden. Nett freundlich und kompetent, aber bei mir war es auch einfach. Ich hatte nur eine Frage zur Altersteilzeit und das wars. Circa Beträge wurden mir auch ausgerechnet und auch nochmal zugeschickt
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #56Auf einem der letzten Bescheide, die hab ich hier in meinen Lohnunterlagen, steht: Kein Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn ab 1.3.2034. Da bin ich 67.
Rentenbeginn ab 1.3.2030 führt zu einer Minderung der Rente um 14,4 %
Ich nehme mal an, auf dem aktuellen steht nichts anderes.
Das ist ja auch nicht falsch, trotzdem gilt das, was Daggi erklärt hat.
Es gibt drei Grenzen: 67 ohne Abschläge - gilt für alle
Früher ohne Abschläge, jahrgangsabhängig (bei dir 65) - gilt für alle, die 45 Jahre voll haben
63 mit Abschlägen - gilt für alle, die mindestens 35 Jahre vollhaben
Sonderfälle wie Bergbau oder so lassen wir mal raus.
Zitat von mühe1 im Beitrag #58Das ist ja auch nicht falsch,
Davon bin ich ja auch nicht ausgegangen. Vor Jahrzehnten hat mal eine ältere Kollegin, die hat damals zu mir gesagt "ihr arbeitet bis 70 und danach noch halbtags" Bin da voller Zuversicht, dass sie Recht behält.
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Bin sehr zufrieden mit unserem Rentenberater gewesen. Es war unser ehemaliger Bürgermeister der nach dem Amt den Berater gemacht hat. Bin genau nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente. Vorher 4 Jahre Altersteilzeit. Bei meiner Liebsten kam der Rentenberater zu uns nach Hause weil sie gesundheitlich nicht zu ihm kommen konnte.
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #51Nein, mit Abschlägen bzw. Abzügen meine ich dann weniger Rente. Ich wollte gerne mit 63, deswegen hatte ich die Rentenberatung. Ich bringe heute Mittag mal den letzten Bescheid mit ins Büro.
Für volle Rente mit 63 bist du zu jung. Das galt nur für die, die vor 1953 geboren waren. Alle Jahrgänge ab 1964 müssen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, wenn sie abschlagsfrei nach 45 Jahren Rente beziehen wollen. @Daggi64 hat das schon richtig beschrieben.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
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Ja, das haben wir schon bei der letzten Diskussion verstanden. Ändert aber nichts an dem, was mehrfach erklärt wurde, hier und wahrscheinlich auch in der Rentenberatung.
Zitat von mühe1 im Beitrag #63Ja, das haben wir schon bei der letzten Diskussion verstanden.
Das freut mich
Du kannst auch direkt sagen das ich blöd bin. Du musst das nicht in gelangweilte Sätze verpacken.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Nicht im mindesten. Sollte man am Smiley erkennen, der lacht. Ich bin halt nicht so spaßbefreit
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von print im Beitrag #66Sorry, dann war ich wohl auf dem falschen Ast
Das macht ja nichts. Mir wurde es jetzt hinreichend erklärt
in Worten:lachender Smiley
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Bei mir muss ich sagen, dass die Kommunikation mit der Rentenversicherung gut läuft - ich habe mich für das elektronische Verfahren angemeldet, da bekomme ich eine E-Mail-Nachricht, wenn ein neuer Bescheid in meinem Postfach eingegangen ist. Allein das Einloggen mit Ausweis und Extra-Pin nervt, und das Herunterladen der Bescheide aufs Handy und das Umtüten auf meine Festplatte (für letzteres kann die DRV aber nix). Mittlerweile sind sie schnell. Anfang Januar habe ich eine Sonderzahlung vorgenommen und am 11. Januar schicken sie mir schon folgendes:
"Wir bestätigen Ihnen den Geldeingang in Höhe von xxxx Euro zum Ausgleich der Rentenminderung. Über die Verbuchung des Betrages erhalten Sie unaufgefordert eine gesonderte Mitteilung. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld."
Vor ein paar Jahren kam immer erst im März des Folgejahres der Bescheid über die Sonderzahlungen, den man für's Finanzamt braucht, ohne dass man zwischendrin so eine Info bekam. Ich denke, dass dem FA wahrscheinlich auch die Kurzmitteiliungen für die Steuererklärungen ausreichen. Einmal wollte das FA den Bescheid sehen, aber seitdem glauben sie mir offensichtlich, dass ich die Zahlungen leiste.
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #62Wenn ich 65 bin, hab ich 49 Jahre gearbeitet:-))
Ja, ist bei meiner Freundin auch so. Sie hatte mit 14 ihre Ausbildung angefangen. Man muss sich nur mal vergewärtigen: das war früher mal die Regel, nicht die Ausnahme. Mit „früher“ ist gemeint: als man die Rente mit 65 eingeführt hat. Es ist also kein Wunder, dass man jetzt darüber spricht, den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben, da sich der übliche Eintritt ins Berufsleben auch um fünf bis zehn Jahre verschoben hat. Und dann leben die Leute auch noch mindestens 10 Jahre länger als früher
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #70Und dann leben die Leute auch noch mindestens 10 Jahre länger als früher
Das erlebe ich leider ganz anders. Ist aber ein anderes Thema.
Ich hätte mir nie vorstellen können, früher in Rente zu gehen, ich mache meinen Job normalerweise gerne.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Ich finde das komplett daneben, es bei dem Thema „45 Jahre“ zusätzlich auch noch am Alter festzumachen! Denn mit tatsächlich 45 vollen Arbeitsjahren dürfte die Person schon weit mehr Lebensarbeitsleistung erbracht haben, als die meisten tatsächlich erbringen. Egal ob aufgrund langer Ausbildung, Erziehungszeiten, oder was-auch-immer.
Und bevor jetzt die „Kinderzeit ist mindestens genau so wertvoll“- Diskussion losgeht - Rententechnisch ist sie es einfach nicht - also brauchen wir es hier nicht zu diskutieren.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #62Wenn ich 65 bin, hab ich 49 Jahre gearbeitet:-))
Ja, ist bei meiner Freundin auch so. Sie hatte mit 14 ihre Ausbildung angefangen. Man muss sich nur mal vergewärtigen: das war früher mal die Regel, nicht die Ausnahme. Mit „früher“ ist gemeint: als man die Rente mit 65 eingeführt hat. Es ist also kein Wunder, dass man jetzt darüber spricht, den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben, da sich der übliche Eintritt ins Berufsleben auch um fünf bis zehn Jahre verschoben hat. Und dann leben die Leute auch noch mindestens 10 Jahre länger als früher
Der Ansatz hinkt aber insoweit, daß es sich um ganz unterschiedliche Leistungsfähigkeiten handelt! Es ist nun mal ein massiver ein Unterschied, ob diese 10 Arbeitsjahre stattfinden, wenn person so richtig fit ist, Oder erst, wenn person schon diverse Erkrankungen hat, oder eben schon über 35 Jahre körperlich gearbeitet hat (nicht nur als Dachdecker - auch Pflege ist körperliche Arbeit!)
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.