Zitat von Nora im Beitrag #42Auch hier - der Ton und die Musik.
OT, aber diesbezueglich wuerde ich dir stark raten, vor deiner eigenen Tuere zu kehren. Du bist wirklich unangenehm aggressiv unterwegs. Ich lese schafwolle nicht so, dass sie irgendjemandem Dummheit unterstellen will, sondern einfach Verstaendnisfragen stellt, denn ohne halbwegs Hintergrundwissen wird es schwierig, hier Sinnvolles zu raten.
Emelia- ich schulde dir noch eine PM, da schreib ich dir dann, was mir so einfaellt. Nutz jetzt mal die Krankschreibung aus, die GKK sind da ja ziemlich kulant. Der Rest wird sich finden - hat es bei mir auch :-)
I found it hard it's hard to find oh well whatever nevermind
Du schreibst, Du bist in psychiatrischer Behandlung. Ich nehme mal an, dies schon eine gewisse Zeit.
Und auch in der Phase, als die Arbeitsleistungen vom Chef nicht mehr als zufriedenstellend angemahnt wurden.
Hast Du Dich bei einem fachlich geeigneten Anwalt beraten lassen, ob es nicht in so einem Fall eine Ausnahmeregelung geben könnte, daß eine solche für Dich überfordernde, weil überfallartige - und damit nur vordergründig einvernehmliche - Auflösung des Arbeitsvertrages rückabgewickelt werden kann?
Es fällt mir nämlich schwer zu glauben, daß im Fall einer schwerwiegenden psychischen Ausnahmesituation, weil psychischen Erkrankung der Arbeitgeber genauso handeln kann (und damit durchkommt) wie bei einem Arbeitnehmer im Vollbesitz seiner psychischen Kraft.
Falls das noch nicht geschehen ist, bitte informiere Dich unverzüglich dazu bzw. laß Dich beraten.
Und ja, bitte hole Dir dazu Unterstützung hinzu, jemandem, der das kann und dem Du vertraust.
Denn daß das alles gerade zuviel für Dich ist, ist Teil des Problems und der jetzigen Situation.
Viel Kraft und alles Liebe. Sternenfliegerin
................................................................................................ I don´t know where I´m going- but I´m on my way... Carl Sagan
Vielleicht geht es auf dem Weg gar nicht darum, irgendwas zu werden. Vielleicht geht es darum, alles abzuwerfen, was wir nicht sind, so daß wir das sein können, wofür wir bestimmt sind. Paulo Coelho
Moderativ bitte ich alle an der Diskussion Beteiligten, gerade um @Lady Emelias Willen auf einen möglichst freundlichen und konstruktiven "Ton" in diesem Strang zu achten, denn wenn sie eines ganz sicher nicht gebrauchen und wahrscheinlich auch nicht vertragen kann, dann auch noch Unfrieden hier.
Danke.
Sternenfliegerin.
................................................................................................ I don´t know where I´m going- but I´m on my way... Carl Sagan
Vielleicht geht es auf dem Weg gar nicht darum, irgendwas zu werden. Vielleicht geht es darum, alles abzuwerfen, was wir nicht sind, so daß wir das sein können, wofür wir bestimmt sind. Paulo Coelho
Zitat von FakeFur im Beitrag #39 Ja. Wenn er gesundheitlich auf der Höhe und dazu in der Lage ist.
Hm, nur ein Gedankenansatz von mir:
@Lady Emelia lebt in einer Ehegemeinschaft. Wenn jemand so am Boden ist, dass er sich nicht mehr um wichtige Anliegen kümmern kann, dann sollte das der Ehepartner übernehmen. Man ist schließlich einander zum Beistand verpflichtet.
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Schafwolle, Deine Beiträge in allen Ehren, ich schätze sie sehr und greife Dich auch gar nicht an, ich weiß Du liest und verstehst, allerdings kannst Du es wohl nicht fühlen, wie auch
Ich glaube aus Deinen Antworten zu entnehmen, dass Du wirklich nicht weißt wie sich jemand in einer großen Krise fühlt vor allem, zu was derjenige dann NICHT in der Lage ist.
Da ist nichts mit: informiere Dich doch und handel dann danach, wusstest Du doch schon eine Weile .... Glaube mir einfach, für jemand der so erkrankt ist, bedeutet selbst DAS Druck.
Möge sich doch Dein Mann kümmern, ... ebenso, es scheint das der Mann ebenso ein Teil des Ganzens ist und Emilia sich absolut hilflos und allein gelassen fühlt. Ich weiß, es gibt Hilfe, nur muss Emilia danach fragen, wir können hier nur Weg zeigen UND Verständnis
Bitte versuche das zu verstehen, manches GEHT dann einfach nicht.
Ich habe selber schon die Erfahrung gemacht, wenn nichts mehr geht. Glaub mir.
Dennoch bin ich ein Fan davon Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung als Mutter. Verantwortung als Ehefrau und auch als Ehemann. Den würde ich nicht aus der Verantwortung entlassen. Verantwortung als Arbeitnehmerin. Verantwortung für sich selbst.
Und in dem Rahmen kann ich nicht verstehen, dass bisher keine längere Krankmeldung erfolgt ist. Entweder sie spielt es vor den Ärzten runter. Oder aber, und in der Situation bin ich als Hausärztin sehr oft, sie nimmt die Hilfsangebote der Ärzte nicht wahr oder nicht ernst genug.
Das Problem ist dann aber, dass man irgendwann so dekompensiert, dass man am Ende für sich und auch das gesamte Umfeld eine viel größere Belastung, weil viel stärker erkrankt, darstellt.
Als Arbeitnehmer habe ich nicht nur das Recht, sondern die Pflicht für meine Gesundheit zu sorgen. So muss ich zum Beispiel Urlaub und Pausen so nehmem, dass sie mir nutzen.
Als Mutter (und auch Vater), insbesondere mit einem instabilen Kind, muss ich ebenfalls für meine Gesundheit sorgen. Das fängt dabei an, dass ich bestenfalls nicht vor ein Auto springe und geht weiter, in dem ich Grenzen setze. Auch meinen Kindern gegenüber und auch als Vorbild, wie sie es in ihrem Leben können sollten. Und am Ende sollte ich eben zum Arzt gehen BEVOR die Situation eskaliert. Das ist Verantwortung. Und die hat jeder von uns, denn ansonsten tragen die Konsequenzen immer die anderen.
Als Paar, als Eltern, habe ich die Verantwortung, die Ehe so zu führen, dass beide Elternteile gesund bleiben und dass beide Elternteile Anteil nehmen an dieser Verantwortung und dass beide Elternteile ihren Kindern als Vorbild dienen.
Ich weiß, dass ist alles Theorie. Und ich weiß persönlich, dass das in der Regel nicht so klappt, wie man es gerne hätte. Aber ich bin da dennoch bei @schafwolle.
Sich immer wieder auf diese Verantwortung zu besinnen führt auch dazu wieder Handlungsfähig zu werden. Sie führt einen heraus aus dem Gefühl des Ausgeliefertseins und der Ohnmacht hin zu (kleinen) Entschlüssen. Zum Beispiel mit dem Arzt zu reden. Verantwortung ist nicht gleich Schuld. Es ist wichtig, das nicht zu verwechseln! Verantwortung macht mich handlungsfähig. Schuld hingegen macht mich klein und ich verbleibe dann schnell in der Rolle des überforderten und verschreckten inneren Kindes.
Es ist nicht hilfreich, Emelia auch noch mit unrichtigen Begriffen zu verwirren. Du schreibst "Jobcenter", meinst aber "Agentur für Arbeit". Das ist ein Unterschied. Arbeitssuchend meldet man sich in D. nicht beim Jobcenter - das ist ausschließlich für Bezieher von ALG II zuständig. Auch Hartz IV genannt.
Ganz ehrlich? Wenn man keine Ahnung hat...
Und auch nicht hilfreich, auch wenn das jetzt noch Erbsenzählerei aussieht, ist dieses dauernde: "Psychische Behandlung". Das schreiben gleich mehrere. Es gibt keine psychische Behandlung. Psychologische oder psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung, ja. Es hilft doch Emelia (die dich übrigens nicht Emilia nennt), nicht weiter, wenn sie hier dauernd falsche Dinge liest. Das schaut doch desinteressiert aus, und Emmi braucht genau das Gegenteil.
Dodadadiamoisongdesisahoidamoiaso
Oh Lord, won't you buy me a mercy dispense?! (geklaut)
The world is a very puzzling place. If you're not willing to be puzzled, you just become a replica of someone else's mind. Noam Chomsky
In Österreich, wo @Lady Emilia lebt heißt das AMS..... Arbeitsmarktservice. Artikel übrigens "DAS"
@Lizzie64 - das ist ähnlich, aber in Details anders. Daher wird @Lady Emilia evtl. von Erfahrungen und Wissen österreichischer User mehr profitieren als von anderen. In der organisatorischen Hinsicht.
Ich bitte um Entschuldigung. Ersetze meinen unzutreffenden Begriff durch "Arbeitsverwaltung", dann sollte es passen.
Einigkeit dürfte dahingehend bestehen, dass sich die TE im eigenen Interesse zügigst um die Wahrung ihrer Rechte sowie die Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft in den österreichen Sozialversicherungssystemen kümmern muss.
Zitat von R_Rokeby im Beitrag #58In Österreich, wo @Lady Emilia lebt heißt das AMS..... Arbeitsmarktservice. Artikel übrigens "DAS"
@Lizzie64 - das ist ähnlich, aber in Details anders. Daher wird @Lady Emilia evtl. von Erfahrungen und Wissen österreichischer User mehr profitieren als von anderen. In der organisatorischen Hinsicht.
Das sehe ich auch so. Sie heißt übrigens immer noch EmElia. Names matter.
Dodadadiamoisongdesisahoidamoiaso
Oh Lord, won't you buy me a mercy dispense?! (geklaut)
The world is a very puzzling place. If you're not willing to be puzzled, you just become a replica of someone else's mind. Noam Chomsky
Zitat von Kitty_Snicket im Beitrag #51 Ich lese schafwolle nicht so, dass sie irgendjemandem Dummheit unterstellen will, sondern einfach Verstaendnisfragen stellt, denn ohne halbwegs Hintergrundwissen wird es schwierig, hier Sinnvolles zu raten.
Danke, @Kitty. Es ist gut zu wissen, dass auch Andere meine Beiträge so einordnen, wie sie von mir gemeint sind.
Zitat von Nora im Beitrag #48Sei doch einfach mal so freundlich und erkläre einfach mal Emilia, wie das alles funktioniert, Und worauf man bzgl Fristen, problematischer Thematiken etc. handeln sollte.
Das wäre sicher hilfreicher als sich an den Geschehnissen abarbeiten.
Sag mal :(( ... alleine die Formulierung, dass ich mich hier *abarbeite* finde ich mehr als unangemessen.
Aber da ich eigentlich immer um Sachlichkeit bemüht bin:
in meinem Beitrag # 19 habe ich den wichtigen Aspekt der Entgeltfortzahlung dargelegt. Die meisten Menschen sind nämlich durchaus auf die finanzielle Absicherung angewiesen.
Und in ihrem Beitrag # 34 hat @Lady Emelia selbst geschildert, dass sie sich wegen einer weiteren Krankschreibung an den medizinischen Dienst der GKK wenden muss. Sobald sie das tut, ergibt sich alles Weitere daraus automatisch.
Zitat von Sternenfliegerin im Beitrag #52 Hast Du Dich bei einem fachlich geeigneten Anwalt beraten lassen, ob es nicht in so einem Fall eine Ausnahmeregelung geben könnte, daß eine solche für Dich überfordernde, weil überfallartige - und damit nur vordergründig einvernehmliche - Auflösung des Arbeitsvertrages rückabgewickelt werden kann?
Ich kann das mit der *überfallsartigen* einvernehmlichen Auflösung einfach nicht sehen, da @Lady Emelia schrieb, dass es ein Gespräch mit dem Chef gab. Das war lediglich die Konsequenz der *Verwarnung*, die schon lange zuvor ausgesprochen worden war.
Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt dazu bereit erklären würde, die Dinge rückwirkend zu justieren bzw. umzuinterpretieren.
So, wie es jetzt ist, ist die TE auch von keinerlei Leistungsbezug abgeschnitten.
Zitat von Jubidu im Beitrag #56 Verantwortung macht mich handlungsfähig. Schuld hingegen macht mich klein und ich verbleibe dann schnell in der Rolle des überforderten und verschreckten inneren Kindes.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #59Einigkeit dürfte dahingehend bestehen, dass sich die TE im eigenen Interesse zügigst um die Wahrung ihrer Rechte sowie die Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft in den österreichen Sozialversicherungssystemen kümmern muss.
Steht das denn zur Debatte, dass ihr Verbleib im Sozialversicherungssystem gefährdet ist? Außerdem kennen wir die finanziellen Verhältnisse nicht, es ist ja nun nicht immer und nicht für jeden gleich ein Weltuntergang, wenn man ein paar Wochen kein Einkommen hat. Immerhin gibt es hier auch einen Ehepartner.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #64Ich hoffe, dass hier nichts gefährdet ist!
Ggfls. sind Meldefristen zu beachten, damit die Sozialversicherungen lückenlos fortbestehen und es später nicht z. B. bei der Rente Probleme gibt.
exakt - und nicht nur in Hinblick auf Rente (Pension) - auch in näherer Zukunft: die Arztkosten, ev. eine Reha
Ich glaube, 6 Wochen nach letztem Arbeitsverhältnis erlischt SV-Anspruch bei uns, wenn nix nachfolgt. (Nachtrag: Wobei ich Emelia aber so verstanden hab, dass sie eh beim AMS gemeldet ist, ergo abgedeckt.)
Bei uns könnte die Arbeitsverwaltung auch eine Sperrzeit prüfen, falls sie die Krankheit nicht als triftigen Grund für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag anerkennen sollte.
Zitat von Baumhaus1 im Beitrag #66Bei uns könnte die Arbeitsverwaltung auch eine Sperrzeit prüfen, falls sie die Krankheit nicht als triftigen Grund für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag anerkennen sollte.
Das sieht unser AMS zum Glück nicht ganz so eng. Allerdings gibts bei Eigenkündigung 1 Monat Sperrfrist (für Geldbezug, nicht für Dienstleistung natürlich). Ich nehme an, dass man bei "einvernehmlich" eher davon ausgeht, dass im Hintergrund ja doch vom Arbeitgeber aus... Aber aus welchen Gründen auch immer, einvernehmlich ist bei uns wie Arbeitgeberkündigung - Geld sofort (sofern pünktlich angemeldet, natürlich)
Zitat von Nora im Beitrag #37 Sorge unbedingt dafür, daß Du ein anständiges Zeugnis bekommst ...
Natürlich darf hier nichts Negatives drinstehen.
Es darf nicht drin stehen, dass jemand schlecht geleistet hätte (außer er hat es nachweislich).
Aber kein Arbeitgeber ist verpflichtet, in einem Schlusssatz das Ausscheiden zu bedauern, für die geleistete Arbeit zu danken und gute Wünsche für weiterhin viel Erfolg zu wünschen.
Lässt man das weg, sagt das mehr als vieles andere.
So jedenfalls die Lage in Deutschland.
L’homme n’est ni ange ni bête, et le malheur veut que qui veut faire l’ange fait la bête. S’il se vante, je l’abaisse; s’il s’abaisse, je le vante; et le contredis toujours, jusqu’à ce qu’il comprenne qu’il est un monstre incompréhensible. (Blaise Pascal)
Zeugnisse kann frau prüfen lassen, und entsprechend die Verbesserung anfordern. Ja, das funktioniert. Auch ohne Anwalt. Denn auf juristischenZirkus hat auch der ehemalige AG nicht unbedingt Lust und ist eher bereit, „wegzuloben“.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von FakeFur im Beitrag #63 Steht das denn zur Debatte, dass ihr Verbleib im Sozialversicherungssystem gefährdet ist? Außerdem kennen wir die finanziellen Verhältnisse nicht, es ist ja nun nicht immer und nicht für jeden gleich ein Weltuntergang, wenn man ein paar Wochen kein Einkommen hat. Immerhin gibt es hier auch einen Ehepartner.
Richtig, das steht nämlich hier überhaupt nicht zur Debatte.
Es gibt trotzdem keinen nachvollziehbaren Grund, auf Geldleistungen einfach so zu verzichten.
Zitat von Agathe13 im Beitrag #68 Aber kein Arbeitgeber ist verpflichtet, in einem Schlusssatz das Ausscheiden zu bedauern, für die geleistete Arbeit zu danken und gute Wünsche für weiterhin viel Erfolg zu wünschen.
Lässt man das weg, sagt das mehr als vieles andere.
So ist es.
Hier in Ö ist es üblich und auch zulässig, dass der Beendigungsgrund im Arbeitszeugnis genannt wird. Allerdings wird die einvernehmliche Auflösung negativ bewertet, denn in der Regel will sich hier der AG vom AN trennen.
Den Grund komplett weglassen ist natürlich eine zu vereinbarende Möglichkeit. Aber auch das macht sich in einem Arbeitszeugnis nicht gut und wird hinterfragt.
ich fange bei Deinem hilfreichen Beitrag mal von oben an:
Zitat von Nora im Beitrag #36[quote=schafwolle|p160759][quote="Lady Emelia"|p160609] Es hat schon im Herbst davor - .... etwas Verwarnungs-Ähnliches von Chef-Seite aus gegeben, ich sei ab nun "unter Beobachtung". Wie schon geschrieben - alles hier in Österreich - und ich bin und war betriebsrechtlich völlig unerfahren.
Vermutlich habe ich aus dieser Unerfahrenheit heraus noch einen weiteren Fehler gemacht. Vereinbarte einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15.02.
Das Unterschreiben er einvernehmlichen Lösung per 15.02. war an sich kein Fehler (einzige Alternative wäre eine Kündigung seitens des AG gewesen), sondern dass ich mich anschließende aus Angst - vor was auch immer - schon per 14.02. (statt per 16.) krankschreiben ließ. Gestern Abend habe ich den ehemaligen AG angeschrieben und ihn gebeten, wir die Unterlagen zu senden, die ich ab 20.03. fürs AMS benötigen werde.
Warum war es Deiner Meinung nach ein Fehler, die einvernehmliche Lösung zu unterschreiben? Hast Du erwartet, dass Dein Chef Dich, trotz Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung, weiter beschäftigt? - Siehe oben, nein, das hätte ich nie erwartet.
So, wie Du es beschreibst, hat er sich mE fair verhalten. Seit dem Gespräch im Herbst ist ja relativ viel Zeit vergangen, sodass er Dir durchaus eine Chance gegeben hat. - Hat er ja auch, und die Konsequenz an sich ist für mich ok.
Selbst wenn Du ihm früher vom Hintergrund erzählt hättest - was hätte das geändert? - Er wusste es seit dem Krankenhausaufenthalt im benachbarten Bundesland.
Zitat von Nora im Beitrag #42 Die (edit: Reha) nach nun 12 Monaten endlich stattfinden sollte ...
Wie kommst Du auf *nach nun 12 Monaten*?
Sorry, wenn ich etwas übersehen habe - aber ich habe in Beitrag # 7 von @Lady Emelia lediglich gelesen, dass sie *sehr sehr gerne eine Reha machen möchte*. Aber es führt nun mal kein Weg daran vorbei, dass dies eines Antrages bedarf. Der ist noch gar nicht gestellt, wenn ich das richtig verstehe.
Das Antragsformular gibt es als PDF-Download, der behandelnde Arzt muss seinen Teil ausfüllen und den Antrag befürworten.
Zitat von eva im Beitrag #43 Möge sich doch Dein Mann kümmern, ... ebenso, es scheint das der Mann ebenso ein Teil des Ganzens ist und Emilia sich absolut hilflos und allein gelassen fühlt.
Dann greife ich das jetzt einfach mal so auf und frage Dich, @Lady Emelia: ist es so, wie @eva schreibt? Erfährst Du keine Unterstützung durch Deinen Mann?
Zitat von Nora im Beitrag #73Wie gesagt, ich bin nicht aus Österreich. Warum war die Krankschreibung vor Arbeitsende ein Fehler? Welchen Unterschied macht es?
Der Scherzkeks von AG hat Dir Deine Unterlagen noch nicht zukommen lassen? Auch kein Zeugnis?
Schafwolle - ist er dazu in Ö nicht verpflichtet?
An sich gibt es im Normalfall keine weiteren Unterlagen bei uns nach Dienstverhältnis-Ende, außer einem Zeugnis. Krankenkassenabmeldung etc geschieht alles im Hintergrund elektronisch, Bestätigungen der Sozialversicherung kann man sich dort selbst besorgen. Jahreslohnzettel geht elektronisch ans Finanzamt, kriegt man über finanzonline notfalls. Gehaltsabrechnung vom laufenden Monat dürfte ja wahrscheinlich bereits vorliegen (weiß jtzt nimmer, war das eine Behörde oä glaub ich mich zu erinnern?, dann wär das per (also knapp vor) 15. eines Monats, da war Emelia ja noch im Einsatz?) Durchschrift von der Einvernehmlichen geh ich mal davon aus, dass sofort bei Unterschrift übergeben wurde. Für ein Zeugnis hat der Dienstgeber glaub ich einen gewissen Zeitraum Zeit. und Nachtrag: auf Aufforderung des Ex-Dienstnehmers, muss also nicht "proaktiv" erfolgen. Es gibt auch keine Pflicht für ein qualifiziertes Zeugnis, nur für ein einfaches (das eher den Charakter einer Dienstdauerbestätigung hat).
Im speziellen Fall hier, im Fall von Krankschreibung, falls hier das AMS etwas Spezielles benötigt, muss das beim Arbeitgeber eben angefordert werden. Aber das ist ja eben auch nicht der "Normalfall".