Zitat von Nordsee im Beitrag #7Ähnlich ist es bei Rentnern, die nebenbei noch in irgendeiner Form berufstätig sind.
Am Anfang sah es ja so aus, als ob Rentner keine Energiepauschale bekommen würden. Da hatte ich mir vorgenommen, den Weg zu gehen, der sogar offiziell vorgeschlagen wurde und die Pauschale im Rahmen der bezahlten Enkelbetreuung über die Steuererklärung zu beantragen.
Da ich aber inzwischen als Rentnerin die Pauschale schon bekommen habe, mache ich das natürlich nicht. Es käme mir unredlich vor, zweimal zu kassieren.
was ist denn daran unredlich? der staat sieht es so vor, das man die pauschale zweimal erhalten darf, wieso sollte ich darauf verzichten? es ist eine erleichterung fuer die teuren heizkosten, und du wirst sicherlich mehr als nur 300€ heizkosten im jahr haben steht auch genau so drin, das man den anspruch zweimal haben kann
Wie ist zu verfahren, wenn ich die Energiepreispauschale als Rentnerin oder Rentner erhalten habe, obwohl ich auch bereits die Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder als Empfängerin oder Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung, einmaliger Heizkostenzuschuss) erhalten habe? Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wurde die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Zitat von Sariana im Beitrag #11Bei der Steuererklärung 2022 wird automatisch abgefragt, ob man die Pauschale(n) erhalten hat.
Ich habe meine Steuererklärung in Papierform ausgefüllt, abgegeben und bereits eine Rückerstattung erhalten. Einen Passus diesbezüglich habe ich in den Formular nicht gesehen, vielleicht übersehen. Die Steuer auf die 300 Euro wurde mir bereits vor der Auszahlung abgezogen. Ich fand es sehr ärgerlich, dass nur 227,-Euro ausgezahlt wurden. Eine Freundin erhält Bürgergeld. Sie hat insgesamt 500,- Euro steuerfrei erhalten, obwohl die Heizkosten vom Amt übernommen werden. Das finde ich nicht richtig.
Zitat von Zeitlose im Beitrag #27 Ich habe meine Steuererklärung in Papierform ausgefüllt, abgegeben und bereits eine Rückerstattung erhalten. Einen Passus diesbezüglich habe ich in den Formular nicht gesehen, vielleicht übersehen. Die Steuer auf die 300 Euro wurde mir bereits vor der Auszahlung abgezogen. Ich fand es sehr ärgerlich, dass nur 227,-Euro ausgezahlt wurden. Eine Freundin erhält Bürgergeld. Sie hat insgesamt 500,- Euro steuerfrei erhalten, obwohl die Heizkosten vom Amt übernommen werden. Das finde ich nicht richtig.
Das ist aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ersichtlich. Die 300 Euro tauchen als Zahl im Steuerbescheid auf. Irgendwo auf Seite 1 wahrscheinlich. Nicht aber in den Bescheidzusätzen am Ende.
Ich habe meine Steuererklärung in Papierform ausgefüllt, abgegeben und bereits eine Rückerstattung erhalten. Einen Passus diesbezüglich habe ich in den Formular nicht gesehen, vielleicht übersehen. Die Steuer auf die 300 Euro wurde mir bereits vor der Auszahlung abgezogen. Ich fand es sehr ärgerlich, dass nur 227,-Euro ausgezahlt wurden. Eine Freundin erhält Bürgergeld. Sie hat insgesamt 500,- Euro steuerfrei erhalten, obwohl die Heizkosten vom Amt übernommen werden. Das finde ich nicht richtig.
das der betrag steuerpflichtig ist, ist nun mal so, es gibt personen, die haben noch weniger netto erhalten die epp erhaelt nur, wer berufstaetig, bzw. steuerpflichtig ist woher hat sie die epp in hoehe von 500€ erhalten?
Zitat von Karina321 im Beitrag #24Das sollte eigentlich nicht funktionieren.
Meine Tante hat die Pauschale doppelt ausgezahlt bekommen (einmal über die eigene, einmal über die Witwenrente) und musste eine davon wieder zurückzahlen.
und wer hat sie zur rueckzahlung aufgefordert, bzw. das beanstandet ? als rentner steht ihr diese auch nur einmal zu
Die wurde tatsächlich bei der nächsten Rente einfach einbehalten, kam auch ein Bescheid dazu.
Es ist gut, dass sie fit genug war, das selbst zu sehen und das Geld gar nicht erst einzuplanen.