Ich bin gerade verwirrt. Ich bin Gutverdiener und studiere nebenbei immer noch. Gerade bekam ich eine EMail von meiner Uni, dass ich die Energiepreispauschale beantrage könne. In meinem Fall völliger Käse, zumal ich auch schon die für die Arbeitnehmer bekommen habe. Jetzt habe ich mir die rechtlichen Grundlagen durchgelesen und es scheint korrekt zu sein. Vermutlich ist es einfacher, ein paar Gutverdienern auch die Pauschale zu zahlen, als das für alle Studenten abzuprüfen.
Ich werde die Pauschale entweder gar nicht abrufen oder spenden, weil ich gefühlt einfach nicht Adressat dieser Maßnahme bin.
Was würdet Ihr machen?
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Ich würde sie in deiner Situation auch entweder nicht beantragen oder spenden bzw. direkt an jemanden weitergeben, der bedürftig ist.
Und ja, wenn bei jedem einzelnen Studenten geprüft werden müsste, wie es um sein Einkommen bestellt ist, würde das den Aufwand erheblich erhöhen und die meisten Studenten können ihn vermutlich gut brauchen ... hat ja schon lange genug gedauert.
- - - Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
Das System ist heute erstmal zusammengebrochen....
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Klingt, als sollte ich es ERST beantragen und DANN spenden. ;-)
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Die Energiepreispauschale wird deinem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und versteuert. Du musst die Pauschale in 2023 bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Ähnlich ist es bei Rentnern, die nebenbei noch in irgendeiner Form berufstätig sind.
Am Anfang sah es ja so aus, als ob Rentner keine Energiepauschale bekommen würden. Da hatte ich mir vorgenommen, den Weg zu gehen, der sogar offiziell vorgeschlagen wurde und die Pauschale im Rahmen der bezahlten Enkelbetreuung über die Steuererklärung zu beantragen.
Da ich aber inzwischen als Rentnerin die Pauschale schon bekommen habe, mache ich das natürlich nicht. Es käme mir unredlich vor, zweimal zu kassieren.
Ich habe vom Arbeitgeber und von der Rentenversicherung die Pauschale erhalten. Man muss das bei der Steuer angeben. Wenn du Hauptjob und Nebenjob hast, konntest du auch zweimal die Pauschale erhalten. Das wird automatisch ans Finanzamt gemeldet.
Wenn du die Pauschale automatisch und ohne Antrag zweimal bekommen hast, war ja keine Initiative von deiner Seite nötig.
Es war aber sicher vom Gesetzgeber nicht so gedacht, dass manchen Menschen dieses Geld doppelt ausgezahlt wird.
Ich kann nur für mich sprechen und mir wäre es eben unredlich vorgekommen, die Pauschale nochmal zu beantragen, obwohl ich sie schon einmal bekommen habe.
Bei der Steuererklärung 2022 wird automatisch abgefragt, ob man die Pauschale(n) erhalten hat. Wurde die Pauschale für einen Minijob nicht gezahlt, erscheint das automatisch als Guthaben. Demzufolge scheint die Gewährung rechtskonform zu sein.
Das ist allerdings interessant. Ich habe die Steuererklärung für 2022 noch nicht gemacht.
Selbst wenn es rechtskonform ist, mir erscheint es nicht richtig, dass man die Pauschale zweimal bekommt, denn man hat mit zwei Jobs (oder Rente und Nebenjob) in seiner Wohnung ja nicht mehr Energiekosten als Menschen mit nur einem Job.
Studenten dürfen zweimal Geld kassieren. Quelle FAQ, ganz unten.
Zitat Studierende, die erwerbstätig sind und die Energiepauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten haben, können auch die Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Dazu müssen Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sein.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Zitat von Nordsee im Beitrag #10Ich kann nur für mich sprechen und mir wäre es eben unredlich vorgekommen, die Pauschale nochmal zu beantragen, obwohl ich sie schon einmal bekommen habe.
Das geht mir genauso, deshalb war ich ja auch so verwirrt, ich hätte gar nicht gedacht, einen Anspruch zu haben. Die Uni hat mich informiert. Am bequemsten wäre es, das Geld liegenzulassen und einfach nichts zu tun. Andererseits fände ich es zu spenden auch reizvoll, da kann man lenken, welches Projekt man unterstützen möchte.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Zitat von Pia im Beitrag #19Nocturna, genau das hatte ich auch gelesen.
Mein Junior arbeitet und studiert. Die 300 Euro hat er schon bekommen. Ich habe ihm gesagt, er könne die 200 Euro beantragen und ich sehe auch nirgendwo, dass man die Zahlung irgendwo in Abzug bringen soll. Das wäre ja hirnrissig, erst hinschreiben, dass man sie beantragend darf und hinterher wieder abziehen. Obwohl, bei Steuern weiß man nie.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Das ist so korrekt. Theoretisch könnte die Pauschale auch drei Mal bezogen werden:
1. Bis 31.10.2022 Arbeitnehmer*in 2. Ab 1.11.2022 Rentner*in 3. Ab 1.10.2022 Fernstudent*in in Hagen
Nur für eine Mehrfachbeschäftigung darf ich nicht mehrmals kassieren. Ich darf aber alle drei o. g. Pauschalen je ein Mal erhalten.
Gerecht ist das nicht, aber rechtlich okay. Ich habe meine Studentenpauschale (ich bin als nebenberuflicher Doktorand eingeschrieben neben Vollzeitbeschäftigung) an ein Waisenprojekt in Südafrika gespendet.
Ist hier steuerlich absetzbar. Den Steueranteil, den ich dafür nächstes Jahr zurückerhalte, werde ich aber wohl nicht mehr spenden 🙈 Ist mir zu kompliziert das auszurechnen :D
Meine Tante hat die Pauschale doppelt ausgezahlt bekommen (einmal über die eigene, einmal über die Witwenrente) und musste eine davon wieder zurückzahlen.
Zitat von Karina321 im Beitrag #24Das sollte eigentlich nicht funktionieren.
Meine Tante hat die Pauschale doppelt ausgezahlt bekommen (einmal über die eigene, einmal über die Witwenrente) und musste eine davon wieder zurückzahlen.
und wer hat sie zur rueckzahlung aufgefordert, bzw. das beanstandet ? als rentner steht ihr diese auch nur einmal zu