Meine Freundin wurde voriges Jahr nach 30 Jahren Firmenzugehörigkeit entlassen vor Gericht wurde sich auf ein neues Datum ende Januar 2023 geeinigt und 30 Monatsgehälter als Abfindung beschlossen. Da es ihr finanziell nicht schlecht geht möchte sie gern 2 Jahre um die Welt reisen. Kann sie nach ihrer Rückkehr AlG 1 beantragen oder ist es dann verwirkt?
Richtig. Und die Arbeitslos-Meldung muss auf jeden Fall sofort erfolgen. Damit ist in der Regel auch verbunden, dass sie sich aktiv auf Stellensuche begibt. Und damit ist in der Regel auch verbunden, dass sie alle paar Monate bei der Agentur für Arbeit vorstellig wird.
Dodadadiamoisongdesisahoidamoiaso
Seid ihr ruhig das Volk, ich nehm dann das Opium. (N. Vlachopoulos)
The world is a very puzzling place. If you're not willing to be puzzled, you just become a replica of someone else's mind. Noam Chomsky
Es gibt Leute, die das kreativ gestalten, wogegen im Prinzip auch nichts spricht. Die erledigen die komplette Kommunikation online, sind auf Reisen und nehmen dann halt die Termine wahr, indem sie dafür nach Deutschland reisen. In Zeiten von Zoom ist möglicherweise sogar das überflüssig, aber das ist jetzt Spekulation meinerseits.
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Sie braucht eh eine Auskandskrankenversicherung, in Deutschland wird sie sich die 2 Jahre komplett abmelden also ohne Wohnsitz sein, ihr Haus wird vermietet und daher kommen ihre Katzen zu mir.
Ich denke sie wird nach ihrer Rückkehr auf die AlG 1 Meldung verzichten, die 170€ Eigenbeitrag dürfte für sie kein Problem sein.
Soweit ich informiert bin, muss die Freundin sich tatsächlich sofort arbeitslos melden. Vor allem auch deshalb, da sie dann über die Agentur für Arbeit krankenversichert ist.
Und, wie Lizzie es schrieb, sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Somit kann sie gar nicht 2 Jahre auf Reisen gehen und während dessen Leistungen beziehen.
Möchte sie dennoch reisen, kann sie sich nach ihrer Rückkehr arbeitsuchend melden, erhält dabei jedoch keinerlei Leistung seitens der Agentur für Arbeit.
Alternativ kann sie nach ihrer Rückkehr auch ALG 2 beantragen.
Nee für Bürgergeld ist sie viel zu vermögend, sie hat vor einigen Jahren sehr gut geerbt. Da fing dann auch der Ärger mit dem alten AG an als sie nur noch Teilzeit arbeiten wollte. Theoretisch braucht sie gar nicht arbeiten, die Dividenden und Miteinahmen dürften mehr als genug sein. Ich glaube auch nach ihrer Reise wird sie zumindest auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht zurückkehren, sie muss nur erstmal die Freiheit begreifen.
Die Arbeitsagentur hat ein ausführliches Merkblatt zum Thema „Entlassungsentschädigungen.“. Ist online. Da sind auch die Umstände der Ruhenszeiten beschrieben.
Ich würde mich da erst mal belesen und parallel einen Beratungstermin vereinbaren. Melden muss sie sich sowieso, da könnte sie sinnvolles Vorgehen besprechen
Zitat von wasseroderwein im Beitrag #17 Melden muss sie sich sowieso,
Nein. Niemand ist verpflichtet sich arbeitslos zu melden.
Da habe ich mich möglicherweise falsch ausgedrückt. Wenn sie die Agentur in Anspruch nehmen möchte, muss sie sich dort melden. Das bedeutet nicht automatisch, dass sie sich arbeitslos melden muss. Ich hoffe, nun ist verständlich, was ich meine.