Es spricht doch nichts dagegen, dass die Freundin vor Ende der Beschäftigung einmal in die Agentur für Arbeit geht, sich dort beraten lässt...und ob sie dann ( und ab wann) sie sich arbeitslos meldet bzw ALGI beantragt, kann sie dann immer noch entscheiden.
Sie muss auch keine Selbstständigkeit anmelden, um der Agentur für Arbeit zu "entgehen".
Wenn sie für sich entscheidet, nicht mehr arbeiten zu wollen und alle Pflicht Beiträge selbst zu zahlen hat sie mit der Agentur für Arbeit nichts zu tun.
Eine Beratung könnte trotzdem sinnvoll sein, um evtl einen Anspruch auf ALGI für die Zeit nach dem Auslandsaufenthalt zu sichern. ALGI ist eine Versicherungsleistung, für die sie lange eingezahlt hat.
Ich bin jemand, der gerne alle Möglichkeiten genau kennt- und wer weiß, ob sie nicht in 2 Jahren die Sache anders sieht:)
Aber generell stimmt natürlich: Müssen muss sie gar nichts.
Im Übrigen: Man muss nicht in den 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, sondern 360 Tage in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung.
Zitat von SASAPI im Beitrag #28 Im Übrigen: Man muss nicht in den 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, sondern 360 Tage in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung.
Das heißt, mit nur einem Jahr Weltreise würde es hinkommen, oder?
Ich denke sie muss sich zunächst arbeitslos melden und ihre Ansprüche geltend machen. Soweit ich weiß kann man Urlaub beim alg machen, muss ihn aber beantragen. Wenn sie sich erst nach 2 Jahren meldet könnte es sein, dass sie einen Teil ihres Anspruches verloren hat. Zumindest früher ging es immer nach der Arbeit in den letzten 3 Jahren vor antragstellung.
Das muss man wirklich im Einzelfall sehen... Ich gebe ein anderes Beispiel: Jemand macht eine Ausbildung, weiß aber schon, dass er danach ins Studium geht. Zwischen Ausbildungsende und Studium liegen 6 Wochen. Es kann sinnvoll sein, sich für die Zeit arbeitslos zu melden, um den Anspruch quasi zu "sichern".
Die Fachabteilungen der Bundesagentur für Arbeit können in Fällen wie der Deiner Freundin, Martissa, auch um telefonische Leistungsberatung gebeten werden.
Zitat von Martissa im Beitrag #33Ich danke Euch für den Input, morgen sehe ich sie und werde ihr raten sich doch mal einen Beratungstermin geben zu lassen.
Das ist ein guter Plan.
So hat sie es dann aus erster Hand, und nicht aus dritter oder vierter.
Du kannst dich einen Tag arbeitslos melden, für diesen einen Tag ALG 1 kassieren, am nächsten Tag wieder abmelden und der Rest vom ALG1 verjährt erst nach 4 Jahren nach seiner Entstehung.
Tipp.. Vom Fachhochschulverlag Frankfurt am Main gibts jedes Jahr einen fetten Ratgeber für Arbeitslose mit den neuesten Richtlinien und Gesetzen, da werden auch solch Fallbsp. gut erläutert - Kostenpunkt um die 20 Euro... lohnt sich.
Ja...nur kommt es im Falle der Freundin der TE zb drauf an, was wie im Aufhebungsvertrag bzgl der Abfindung steht, zb - davon hängt auch der Zeitpunkt "Eintritt Arbeitslosigkeit" ab. Darum kann man so allgemein nicht viel dazu sagen.
Und ich würde dringend empfehlen, das mit dem ganz abmelden nochmals mit professioneller Beratung durchzudenken: kann vieles verkomplizieren! Wir hatten damals einen 📫 bei einer Freundin, bis wir wussten wo wir uns letztendlich niederlassen. Post wurde nachgeschickt, gefaxt später 📧.
"Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich..." K. Adenauer “Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.” Mark Twain
Zitat von sturmfalke im Beitrag #32 Soweit ich weiß kann man Urlaub beim alg machen, muss ihn aber beantragen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann insgesamt -nach Anmeldung bei der Agentur für Arbeit - drei Wochen in Urlaub gehen und bekommt in dieser Zeit weiter sein Geld. Noch mehr Urlaub ist möglich. Dann ruht aber die Zahlung während des Urlaubs. Wer mehr als drei Wochen Urlaub am Stück machen möchte, bekommt von Anfang an nichts.
Natürlich kann man es riskieren, wegzufahren und sich drauf verlassen, dass man schon auf dem Handy erreichbar ist. Aber: Wer ALG I bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sehen. Notfalls auch kurzfristig. Je nach Branche kann das heißen: von heute auf morgen.Wenn z.B. ein Altenheim einen massiven personellen Engpass hat, kann die Agentur arbeitslose Pflegekräfte durchaus kurzfristig dorthin vermitteln. Wenn es dann heißt: heute ist Donnerstag, am Montag fangen sie dort an - dann hast du schlechte Karten, wenn du grade irgendwo bist, wo du nicht so schnell nachhause kommst.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich auch, das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen. In meinem Fall war/ist die Sachbearbeiterin sehr, sehr freundlich und hat mir sehr geholfen.
Arbeitslos melden und einen Beratungstermin vereinbaren, dort alles ansprechen, damit ist die Freundin von Martissa auf der sicheren Seite, weil erfasst. Ich würde aufs ALG1 nicht verzichten, wenn man gekündigt worden ist. Bürgelgeld steht auf 'nerm anderen Blatt.
-------------------------------------- kleiner Tipp, bitte ein Doppel der Anschrift in Paket und Päckchen legen und bei Retouren den Retourenschein, danke
Eben. ALGI ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung. Dafür hat sie vermutlich lange eingezahlt. Und an Bedingungen geknüpft ist der Bezug auch. Es liegt an ihr zu entscheiden, ob sie diese Bedingungen erfüllen möchte oder nicht.
Zitat von SASAPI im Beitrag #45Eben. ALGI ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung. Dafür hat sie vermutlich lange eingezahlt.
Zahlt man in die Sozialversicherung nicht auch monatlich ein? Ich würde mich unter diesen Bedingungen nicht arbeitslos melden,die Kosten für die Krankenkasse selbst tragen und ganz in Ruhe meine Weltreise machen.
Natürlich zahlt man monatlich ein, aber man bekommt erst dann Versicherungsleistungen, wenn man eine bestimmte Menge an Monatszahlungen in einem bestimmten Zeitraum eingezahlt hat
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * Unendlichen Dank an die Stammzellspenderin - dein genetischer Zwilling lebt! DKMS
Zitat von SASAPI im Beitrag #28Im Übrigen: Man muss nicht in den 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, sondern 360 Tage in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung.
Ich habe auf die Schnelle das gefunden:
"Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und währenddessen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss."