Zitat von SASAPI im Beitrag #45Eben. ALGI ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung. Dafür hat sie vermutlich lange eingezahlt.
Zahlt man in die Sozialversicherung nicht auch monatlich ein? Ich würde mich unter diesen Bedingungen nicht arbeitslos melden,die Kosten für die Krankenkasse selbst tragen und ganz in Ruhe meine Weltreise machen.
"Die Sozialversicherung" finde ich zumindest auf meinem Gehaltszettel nicht. Sozialversicherung setzt sich zusammen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Dodadadiamoisongdesisahoidamoiaso
Seid ihr ruhig das Volk, ich nehm dann das Opium. (N. Vlachopoulos)
The world is a very puzzling place. If you're not willing to be puzzled, you just become a replica of someone else's mind. Noam Chomsky
Ich glaube, Sasapi weiß da, wovon sie spricht. (bezieht sich auf #28 und #49)
Personal Trainer? Wenn ich von jemandem mit krassen Oberarmen angebrüllt werden will, frag ich einfach eine bayerische Bedienung nach dem veganen Tagesgericht.
Anwartschaftszeit Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
Sasapi kennt sich aus und verwies auch auf die individuelle Situation. Das ist richtig und wichtig!
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * Unendlichen Dank an die Stammzellspenderin - dein genetischer Zwilling lebt! DKMS
Zitat von SASAPI im Beitrag #45Eben. ALGI ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung. Dafür hat sie vermutlich lange eingezahlt.
Zahlt man in die Sozialversicherung nicht auch monatlich ein? Ich würde mich unter diesen Bedingungen nicht arbeitslos melden,die Kosten für die Krankenkasse selbst tragen und ganz in Ruhe meine Weltreise machen.
"Die Sozialversicherung" finde ich zumindest auf meinem Gehaltszettel nicht. Sozialversicherung setzt sich zusammen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Genau, ALG1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Mit Sozialleistung meint man i.d.R. keine Versicherungsleistung sondern eine steuerfinanzierte Leistung, wie z.b. eben das ALG2 bzw die sogenannte Sozialhilfe (deshalb wohl Sozialleistung). Das wird von der gesamten steuerzahlenden Bevölkerung finanziert und nicht durch die Sozialversicherung.
Ein anderes Beispiel: Junge Frau hat sich nach befristetetem Vertrag rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Sagen wir, das Arbeitsverhältnis endet am 31.03. Zum 01.06.23 möchte sie, vorerst für ein Jahr, nach Thailand reisen. Das teilt sie auch so mit. Aber bis zu diesem Tag stellt sie sich Vollzeit zur Verfügung. Sie bekommt also ALGI bis 31.05.
Wenn sie dann nach einem Jahr zurück kommt, kann sie sich erneut arbeitslos melden und den Restanspruch "aufbrauchen". Der bleibt nämlich eine ganze Weile bestehen.
Deshalb würde ich im Vorfeld meiner Planungen immer genaue Infos einholen- wenn ich dann kein ALG in Anspruch nehmen will oder muss, auch gut.
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #52Ich glaube, Sasapi weiß da, wovon sie spricht. (bezieht sich auf #28 und #49)
Sasapi hab ich auch nicht gemeint.
Ich hatte mich doch explizit auf #28 und #49 bezogen, keiner der beiden Beiträge ist von dir.
Personal Trainer? Wenn ich von jemandem mit krassen Oberarmen angebrüllt werden will, frag ich einfach eine bayerische Bedienung nach dem veganen Tagesgericht.
So, ich habe es ihr gesagt und sie ist bereits bei der Agentur gemeldet, seit der ursprünglichen Kündigung. Jetzt muss es irgendwie zurück gerechnet werden da das Gericht einen neuen Kündigungstermin festlegte. Bis zur Abreise wird sie Alg1 bekommen.
Zitat von Martissa im Beitrag #59So, ich habe es ihr gesagt und sie ist bereits bei der Agentur gemeldet, seit der ursprünglichen Kündigung. Jetzt muss es irgendwie zurück gerechnet werden da das Gericht einen neuen Kündigungstermin festlegte. Bis zur Abreise wird sie Alg1 bekommen.
Na geht doch. Trotzdem fand ich deine Frage ganz gut, so klärt sich nämlich manches für "Unwissende".
-------------------------------------- kleiner Tipp, bitte ein Doppel der Anschrift in Paket und Päckchen legen und bei Retouren den Retourenschein, danke
Du kannst dein Dispositionsrecht nutzen und deinen Anspruch dadurch einfrieren. Ich hatte vor zwei Jahren mal so einen Fall. Sprich darüber am besten mit der Agentur. Beratungsanspruch hast du dort auch ohne ALG zu beziehen. Du solltest dich jedoch über mögliche Sperrzeiten aufklären lassen, die manchmal anfallen können, wenn du dich zu spät meldest.