Demnächst werde ich 55 und merke: Ich habe noch ein paar mehr Jahre bis zum offiziellen Start des Rentnerinnenlebens als ich grad so Lust habe noch zu arbeiten.
Ich arbeite in einer jungen, hippen Branche, meine Kollegen könnten meine Kinder sein. Noch halte ich mit, aber irgendwann werde ich die komische, abgehängte Alte sein - falls ich es nicht schon für einige bin. Ich beackere einen Teil unseres business, der halt dazugehört, aber ganz bestimmt kein Wachstumsmarkt mehr ist. Wahrscheinlich wird auch die Firma froh sein, wenn ich irgendwann meine Sachen packe. Seit 1987 arbeite ich, lediglich eine Elternzeit von 8 Monaten habe ich als Unterbrechung vorzuweisen. Auch in Teilzeit habe ich immer überdurchschnittlich verdient. Nach der Scheidung von meinem Ex-Mann musste ich Rentenpunkte an ihn abtreten (minus ca 400.- €), alles in allem sehe ich mich nicht von Altersarmut bedroht, zumal ich nach der Trennung eine Immobilie erworben habe, die in 3 Jahren abbezahlt sein wird und momentan gut vermietet ist. Ich bin neu verpartnert, aber (noch) nicht wieder verheiratet. Ich weiß: ein Mann ist die schlechteste Altersvorsorge, aber zusammen sollten wir uns keine finanziellen Sorgen machen müssen, auch er hat Vorsorge getroffen. Mein Kind studiert, steht kurz vor der Bachelor-Arbeit und hat bereits ein sehr gutes Job-Angebot bei einem deutschen Top-Arbeitgeber.
Ich brauche input. Was für Modelle habt ihr gewählt, um eher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden? Wie wirkt sich das finanziell aus? Wieviele Jahre hat es Euch "erspart"? Bei meinem Arbeitgeber werde ich die erste sein, die dieses Thema anspricht, da kann ich auf keinen Erfahrungsschatz hoffen.
Mir ist nicht ganz klar, ob Du tatsächlich Altersteilzeit meinst oder allgemein Möglichkeiten, früher aufzuhören.
In der Regel sind die Möglichkeiten, die ein Arbeitgeber anbietet (Altersteilzeit, Vorruhestand, Lebensarbeitzeitkonto...) in einer Betriebsvereinbarung o.ä. festgelegt. Wenn es sowas nicht gibt, ist es wohl Verhandlungssache, aber darauf einlassen muss sich der Arbeitgeber nicht.
Die finanzielle Seite muss sich jeder für sich anschauen. Da spielt neben der Frage, wie hoch die Einkünfte während der Altersteilzeit und dann in der Rentenzeit sein werden, auch eine Rolle, wieviel Geld man braucht, um das Leben nach den eigenen Vorstellungen führen zu können.
Ich bin mit 62 in Altersteilzeit gegangen, zuerst kamen zwei Jahre in der Aktivphase, also 100% arbeiten mit reduziertem Gehalt, und im letzten Jahr hat die zweijährige Passivphase begonnen, in der das reduzierte Gehalt (fast, Prämien fallen weg) wie bisher weiterlaufen wird. Ich gehe dann zum ganz regulären Renteneintrittsalter (bei mir ab 66) in Rente. Ich hätte mit Abschlägen mit 63 aufhören können, ohne Abschläge ein paar Monate vor meinem 66. Geburtstag, finanziell hätte das bei mir auch gepasst. Insofern habe ich nicht direkt Arbeitsjahre gespart. Gemäß dem Tarifvertrag bei meinem Arbeitgeber wird die Altersteilzeit bezuschusst, ich bekomme eine Aufstockung auf das halbe Gehalt und die Rentenversicherungsbeiträge werden sogar auf 90% aufgestockt. Maximal wären fünf Jahre Altersteilzeit möglich gewesen, je zweieinhalb Jahr aktiv und passiv. Ich habe mich etwas zu spät mit dem Thema befasst.
Durch die Aufstockungen wird sich meine Rente durch die Altersteilzeit kaum verringern. Meine Einkünfte in der Altersteilzeit entsprechen in etwa der späteren Netto-Rentenhöhe aus drei Rentenversicherungen (gesetzlich, betrieblich und Riester), also ich bin halt schon früher auf dieses Niveau gegangen. Bei mir reicht das Geld, obwohl ich nahezu Alleinverdienerin bin, also zwei Personen von dem Geld leben. Das einzige, was sich geändert hat, ist die monatliche Sparrate, die hat sich seit Beginn der Altersteilzeit verringert. Da sage ich mir, das war immer als Absicherung für das Alter vorgesehen und nun ist das Alter eben da. Auf die Ersparnisse oder Erträge müssen wir aber noch nicht zurückgreifen. Das ist halt eine Frage der Ansprüche und Wünsche. Bei uns passt's, ohne dass wir uns eingeschränkt fühlen. Seit Beginn der Passivphase habe ich einen Mini-Job angenommen, so dass ich im Moment sogar 500 Euro mehr im Portemonnaie habe als während der Aktivphase der Altersteilzeit. Bisher bleibt dieses Geld immer "übrig", erhöht also die Sparrate wieder.
Zitat von MissTwist im Beitrag #1 Ich beackere einen Teil unseres business, der halt dazugehört, aber ganz bestimmt kein Wachstumsmarkt mehr ist. Wahrscheinlich wird auch die Firma froh sein, wenn ich irgendwann meine Sachen packe.
Falls der Arbeitsumfang merklich abnimmt, könntest Du in Absprache mit Deinem AG vielleicht gestuft herunterfahren, z.B. alle zwei Jahre einen Tag weniger pro Woche arbeiten.
Bitte vorher gut abschätzen, ob das vom Aufwand tatsächlich so passen kann (nicht dass Du dann in weniger Zeit noch genau so viel schaffen musst).
Ich bin noch weit weg von der Rente, aber dieses Modell schwebt mir so vor.
Ah, ich sehe, das wird ein weites Feld. Mir sind die unterschiedlichen Begriffe nicht klar. Ich möchte gerne eher aufhören und würde jetzt gerne etwas ansparen, also z.B. gleiche Zeit arbeiten, weniger Gehalt erhalten und dann eher aufhören. Was würde mit dem Angesparten passieren, wenn der Arbeitgeber z.B. in die Insolvenz geht oder der Betrieb aufgelöst wird? Es gibt bei uns keine Arbeitnehmervertretung und somit auch keine Betriebsvereinbarungen für so einen Fall. Somit sind Aufstockungen, wie bei @Lea58 also Verhandlungssache? Diese Aufstockungen zahlt der Arbeitgeber? Ich könnte versuchen, dass meine Rentenbeiträge weiter so bezahlt werden, als ob ich mein normales Gehalt weiter bekäme? Sowas ist nicht unüblich?
Ich arbeite bereits seit über 20 Jahren Teilzeit mit 30 Std/Woche. Bis jetzt war die Ansage "Jeden Tag Erscheinen ist gewünscht". Und für noch weniger Arbeitszeit/Tag lohnt sich dann die relativ lange Abfahrt irgendwann nicht mehr.
Bei mir war alles im Tarifvertrag geregelt. Der Arbeitgeber hatte aber trotzdem das Recht mit Begründung abzulehnen und Kontingente gibt es auch. Die Zulagen muss der Arbeitgeber allein zahlen, das in der Aktivphase angesparte Gehalt muss aber gesichert werden, kann also in keinem Fall verloren gehen.
Außerhalb von Tarifverträgen ist eben alles Verhandlungssache, ein betriebsübergreifendes "übliches" Vorgehen gibt es da meiner Meinung in Richtung Altersteilzeit/Abfindungen u.ä. nicht.
Normalerweise hast du noch 12 Jahre bis zur Rente, in der Regel gibt es Altersteilzeit erst 5 Jahre vor Rentenbeginn . Ich glaube nicht dass dein AG da jetzt schon mit dir darüber verhandeln möchte, eher in 5 Jahren. Du kannst dir aber bei der Rentenversicherung errechnen lassen welche Abzüge sich bei früheren Renteneintritt ergeben.
„Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.“
Ich glaube, bei uns gehen auch bis zu acht Jahre. Aber egal, wenn es im Betrieb keine generellen Regelungen gibt, kann man erstmal alles mögliche vorschlagen. Muss man dann natürlich Argumente für den Arbeitgeber finden, inwiefern er auch was davon haben könnte.
google mal nach Haufe altersteilzeit-3-altersteilzeit-varianten-auswirkungen-und-voraussetzungen, die erklären es ganz gut.
-------------------------------------- kleiner Tipp, bitte ein Doppel der Anschrift in Paket und Päckchen legen und bei Retouren den Retourenschein, danke
Ich dachte, dass grad eine lange Vorbereitung helfen kann. Sowas wie: Ich arbeite 4 Jahre lange, bekomme aber nur 80 % Lohn ausgezahlt, erarbeite mir also ein 5. freies Jahr. Das mache ich 2 x und schon habe ich 2 Jahre, die ich verkürzen könnte. Da werden aber eben 10 Jahre lang auch weniger Rentenbeiträge eingezahlt.
Ich habe Infos gefunden, nach denen der AG gesetzlich verpflichtet (Altersteilzeitgesetz), Aufstockungsbeiträge von 20 % zu zahlen: "Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Aufstockungsbetrag. So kann er die Einkom- mensverminderung teilweise ausgleichen. Der Auf- stockungsbetrag beträgt 20 Prozent des Regel- arbeitsentgelts." Quelle: https://www.tk.de/resource/blob/2033330/...ilzeit-data.pdf
Wenn es bei dir keine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit gibt und auch keine Festlegungen im Tarifvertrag, ist das alles Verhandlungssache. Eine prinzipielle gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Frag in deinem Unternehmen nach, schlag ihnen dein Modell (2x4 Jahre arbeiten, 2 Jahre frei) vor und warten, was sie dazu sagen. Es wird Unternehmen geben, die ganz froh sind, auf diese Weise ihre Personalkosten etwas herunterfahren zu können, und solche, bei denen du direkt abblitzt (im Freundeskreis erlebt). Unternehmen sind gehalten, Rückstellungen zu treffen für Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung usw., so dass du im Falle einer Insolvenz abgesichert sein solltes. Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass Firmen Insolvenz angemeldet haben und sich danach herausstellte, dass es keine Rücklagen gab.
Zwei Dinge würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen: Geh mit dem von dir bevorzugten Modell bzw. mit dem Modell, dass dein Arbeitgeber dir anbietet zur Rentenberatung. Man kann da Termine direkt bei der Rentenversicherung ausmachen. Manchmal gibt es auch Experten in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen. Lass dir genau ausrechnen, mit wie viel Rente du zu rechnen hast bei verschiedenen Varianten: Wenn..... dann.... Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht. Ich wusste also mit 61 Jahren genau, was ich zu erwarten habe, wenn ich vorzeitig mit 63 Jahren mit Abschlag in Rente gehe, was bei einer REduzierung der Arbeitszeit für die letzten fünf Arbeitsjahre rumkommt (Altersteilzeit gab es bei uns nicht), was ich kriege, wenn ich bis zum Schluss voll arbeite. Dann konnte ich in Ruhe prüfen, ob meine private Vorsorge diese Rentenlücke abdeckt. Es war für mich sehr beruhigend zu sehen, dass ich ganz ordentlich abgesichert bin. (Was mir dann auch geholfen hat, als das Unternehmen uns älteren Mitarbeitern "angeboten" hat, früher zu gehen - gegen eine Abfindung. Ich bin also mit 63 raus und stehe ganz gut da)
Was immer dir deine Firma anbietet - bevor du irgendwas unterschreibst, solltest du einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht draufschauen lassen, um mögliche "Fallen" zu entdecken.
Ich habe Infos gefunden, nach denen der AG gesetzlich verpflichtet (Altersteilzeitgesetz), Aufstockungsbeiträge von 20 % zu zahlen: "Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Aufstockungsbetrag. So kann er die Einkom- mensverminderung teilweise ausgleichen. Der Auf- stockungsbetrag beträgt 20 Prozent des Regel- arbeitsentgelts." Quelle: https://www.tk.de/resource/blob/2033330/...ilzeit-data.pdf
Das hast du sicher was falsch verstanden. Es gibt keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung für den AG, falls er sich darauf einlässt, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers einzubezahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Vielleicht hast du das damit verwechselt. Hier kannst du dich etwas einlesen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrec...it-artikel.html
Personal Trainer? Wenn ich von jemandem mit krassen Oberarmen angebrüllt werden will, frag ich einfach eine bayerische Bedienung nach dem veganen Tagesgericht.
Wäre denn nicht ein Jobwechsel in eine Teilzeitstelle mit weniger Stunden eine Option? Vielleicht könntest Du das Thema "täglich Erscheinen" in diesem Zusammenhang auch noch einmal beim jetzigen Chef ansprechen, vielleicht ist es ja doch möglich, die Stunden auch hier zu reduzieren.
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"Mein PC schreibt nur noch Großbuchstaben..." "Haben Sie die Feststelltaste gedrückt?""Nein, das hab ich ganz allein gemerkt.... !"
Trotzdem würde ich beim Arbeitgeber schriftlich nach den Möglichkeiten einer Altersteilzeit fragen. Erst diese Antwort bildet die Grundlage für alle weiteren Überlegungen und Beratungen.
Das habe ich verstanden: Ich habe keinen Anspruch auf irgendein Altersteilzeitmodell, das ist AG-good-will. Aber wenn der AG sich dazu bereit erklärt und wir diese 50 %-Regel vereinbaren, dann muss er aufstocken: “Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können." (auch so in BBlueVelvets Quelle).
Mein einziges Argument dem AG gegenüber: Ihr seid mich irgendwann los. Wenn ihr mögt, dann haben wir noch ein bisschen Zeit, eine Nachfolgerin gründlichst einzuarbeiten. Auf eine Abfindung kann ich wohl nicht hoffen. Wir wurden grad in eine neue GmH ausgegliedert... Da muss jetzt erst mal Geld verdient werden.
Ich als langjährig Versicherte könnte mit Abschlägen 2031 Rente beziehen, das klingt ja gar nicht mehr sooo lange hin.
Ja, einen Beratungstermin werde ich vereinbaren, das war einer meiner Vorsätze für 2023.
Zitat von MissTwist im Beitrag #19 Mein einziges Argument dem AG gegenüber: Ihr seid mich irgendwann los. Wenn ihr mögt, dann haben wir noch ein bisschen Zeit, eine Nachfolgerin gründlichst einzuarbeiten. Auf eine Abfindung kann ich wohl nicht hoffen. Wir wurden grad in eine neue GmH ausgegliedert... Da muss jetzt erst mal Geld verdient werden.
Das spricht aber erstmal nicht dafür, dass der AG Dich gern loswerden möchte und bereit ist, sich das was kosten zu lassen.