Zitat von mono im Beitrag #75Strafbare Handlungen, habe ich schon geschrieben, gehören strafrechtlich verfolgt.
Wenn allerdings Straftaten verjährt sind und /oder die Verantwortlichen gestorben sind, dann kann da ja nichts verfolgt werden. Und Taten, die erst gar nciht zur Anzeige gebracht wurden- auch schwierig.
Dass etwas vorgefallen sein könnte, ist aber nur ein Grund für eine Untersuchung. Vorverurteilungen sind hier genauso falsch wie anderswo auch.
Heißt letztlich, es ist wichtig laut publik zu machen, dass jede Art der sexualisierten und anderen Arten von Gewalt in der Kirche, wenn das Opfer oder Beteiligte es anzeigen möchten, selbstverständlich bei den örtlichen Polizeidienststellen anzuzeigen ist.
- "Wenn du einen Menschen glücklich machen willst, dann füge nichts zu seinem Reichtum hinzu, sondern nimm ihm einige von seinen Wünschen." - Epikur von Samos
Es wäre schon einmal ein erster Schritt, wenn wenigstens in den vom Bistum Münster vorgeschriebenen Schutzkonzepten der Kirchhengemmeinden darauf hingewiesen würde. In dem der hiesigen Gemeinde aus dem vergangenen Jahr kommt auf 30 Seiten das Wort "Polizei" nicht ein einziges mal vor. Stattdessen werden Präventionsbeauftragte der Gemeinden und Anlaufstellen des Bistums genannt sowie die Kontaktdaten von öffentlichen Beratungsstellen und Telefon-Hotlines, die natürlich der Schweigepflicht unterliegen.
Demokratie ist kein Zuschauersport, sondern eine Veranstaltung zum Mitmachen. Wennn wir uns nicht beteiligen, hört sie auf, eine Demokratie zu sein. Michael Moore