Zitat von Charlie03 im Beitrag #25Doch. Das Krankengeld bezieht sich auf das Nettoeinkommen.
Ja der Durchschnitt der letzten 12 Monate
Wird für das Krankengeld (bei regelmäßigem Gehalt) nicht der letzte Monat mit regulärer AG-Zahlung (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) als Bemessungsgrundlage verwendet plus die Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (gezwölftelt)?
Zitat von Charlie03 im Beitrag #25Doch. Das Krankengeld bezieht sich auf das Nettoeinkommen.
Ja der Durchschnitt der letzten 12 Monate
Eben, das ist der Punkt. Jetzt mal vollkommen unabhängig vom am Ende zu versteuernden Einkommen betrachtet. Daher war ja mein Gedanke, wenn das Arbeitslosengeld ebenso berechnet wird und nicht neu errechnet würde durch den Steuerklassenqechsel, wäre es von Vorteil, das ich nach Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld wechsel. Wenn das Arbeitslosengeld aber neu berechnet wird, ist es hinfällig.