Im Brigitte-Forum kam damals die Frage nach dem Ergebnis der Klage zur Alterteilzeit für Teilzeitarbeitende im Chemie-Tarif auf. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, und hier ist die Info dazu. Ich hoffe, die Fragestellerin liest hier mit... Die Quelle der Info ist die Seite der IG BCE https://igbce.de/igbce/fragen-und-antwor...nloesung-205918
Endlich ist der Anspruch auf Altersfreizeit für Teilzeitbeschäftigte geklärt: Wie sieht die Regelung aus? Strittig war lange, ob Teilzeitbeschäftigte einen anteiligen Anspruch auf Altersfreizeit haben, obwohl sie durch Tarifvertrag ausgenommen wurden. Die gesetzliche Lage hat sich nach der tarifvertraglichen Regelung mittlerweile geändert. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Sinne der Teilzeitbeschäftigten haben die Tarifparteien diesen Anspruch nun im Manteltarifvertrag festgeschrieben. Zudem werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Altersfreizeit geschaffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, den Anspruch auf Altersfreizeiten durch eine der folgenden Optionen zu ersetzen: flexibler Übergang in den Ruhestand, Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung, Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder Einbringung in ein bestehendes Langzeitkonto. Geltend gemachte Ansprüche vor dem Tarifabschluss, die bisher nicht gewährt wurden, müssen jetzt nachgewährt werden.
Ich hatte damals die Frage gestellt und leider erst heute zufällig deinen Beitrag gesehen. Bei uns ist es im Betrieb so umgesetzt worden, dass der Anspruch,der vor April bestand, ausgezahlt wurde. Der restliche Anspruch bis zur Umsetzung (war bei uns erst im November) wurde dem Stundenkonto gutgeschrieben und kann bis Mitte 2023 verbraucht werden. Ich habe mich sehr gefreut, denn es bedeutet, dass ich pro Monat ca einen Tag zusätzlich Urlaub habe.