Liebe Community, Kind kauft Auto und fragt um Rat. Da die Eltern vor 10 Jahren zuletzt ein Auto im Rahmen des Familienverbandes übernommen haben, sind wir ratlos.
Wie läuft das mit dem Um- und Abmelden? Braucht man so ein Übergangskennzeichen? Auto ist noch in Stadt A gemeldet und Käufer sitzt in Stadt B.
Wir wissen mittlerweile, dass die Versicherung vor Anmeldetermin abgeschlossen sein.
Kann uns jemand einen Algorithmus beschreiben?
Danke!
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Wenn der Verkäufer mitmacht, Kennzeichen am Auto belassen, mit dem Auto zur Zulassungsstelle neuer Ort fahren, Kennzeichen abnehmen, in KFZ-Zulassungsstelle entwerten, neues Kennzeichen wird vergeben, gibt Papiere daz,u Schild beim Schilderdienst abholen, Plakette bei der Zulassungsstelle auf Schild aufkleben lassen und dann am Auto anbringen. Macht der Verkäufer nicht mit, vor Abholung Überführungskennzeichen auf Zulassungsstelle beantragen. Die erklären dann eigentlich alles weitere.
-------------------------------------- kleiner Tipp, bitte ein Doppel der Anschrift in Paket und Päckchen legen und bei Retouren den Retourenschein, danke
Als aller erstes für dieses Fahrzeug Versicherungsangebote einholen Ist der Versicherer ausgewählt sich von dort eine EVB geben lassen Ich als Verkäufer würde mein Auto nicht zugelassen verkaufen, wenn der Verkäufer ist so lange in der Haftung für alles was mit dem Fahrzeug passiert, bis es umgemeldet ist und das hat bei vielen schon viel Ärger gegeben. Normalerweise besichtigt man ein Fahrzeug wird man sich Handelseinig bezahlt man es vor Ort nimmt die Papiere vom Verkäufer mit und lässt es auf sich selbst zu. Danach verhandelt man einen Termin und wann man das Fahrzeug auf sich zugelassen mit den entsprechenden Kennzeichen abholt
umgebe dich nur mit Menschen, die dir guttun kleinschreiberin
Wir haben es bei Käufen bisher so gehalten- EVB besorgen, das geht problemlos telefonisch, entweder rote Überführungskennzeichen ( wir können diese bei einem befreundeten Inhaber einer KFZ Werkstatt ausleihen. Für Normalsterbliche, die einmal in x Jahren ein Auto kaufen, lohnen sie sich nicht) oder Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen ( dazu muss man aber schon wissen, welches Fahrzeug es wird,nach meiner Erinnerung) , vor Ort handelseinig werden, Schilder tauschen, mitnehmen. Oder: Kaufvertrag abschließen, nötige Papiere vom Verkäufer mitnehmen, Fahrzeug am Wohnort anmelden, Termin zur Übergabe vereinbaren.
Dann in die Zulassungsstelle von Stadt B und Auto anmelden. Somit wäre der Verkäufer aus allem raus und der Käufer braucht kein Überführungskennzeichen.
Wäre das so möglich?
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Ich habe mein Auto an meinen Schwiegervater verkauft. Auto zum SchwieVa gefahren. Er hatte eine EVB-Nr besorgt, wir einen Kaufvertrag, Schwiegervater ist zum Amt und hat umgemeldet. Ich hab dann eine Info bekommen, dass die Ummeldung erfolgt ist. Kennzeichen blieben wie gehabt, trotz unterschiedlicher Kreise, das ist mittlerweile möglich.
Charlie- ja. Kaufvertrag abschließen, EVB Nr von der Versicherung besorgen ( das ist eine Art "vorläufige Haftpflicht ". Der eigentliche Vertrag , dazu gehört uU ja auch noch Kaskoversicherung etc geschieht dann später, beginnt aber mit Zulassungsdatum), mit Schildern, Unterlagen wie von Lufti genannt zur Zulassungsstelle in Ort B gehen ( Achtung, viele arbeiten noch mit Terminvergabe. Buchung ggfls übers Internet), dort wird das Auto auf den neuen Halter zugelassen und in Stadt A abgemeldet.
Es gibt im Internet Musterverträge für private Autoverkäufe. Bei der Übergabe neben Datum und km-Stand unbedingt auch die Uhrzeit der Übergabe festhalten - das bestätigen beide mit ihrer Unterschrift, somit sollten eventuelle Verstöße oder gar ein Unfall dann dem entsprechenden Fahrer zuzuordnen sein.
Zitat von Puls im Beitrag #9Es gibt im Internet Musterverträge für private Autoverkäufe. Bei der Übergabe neben Datum und km-Stand unbedingt auch die Uhrzeit der Übergabe festhalten - das bestätigen beide mit ihrer Unterschrift, somit sollten eventuelle Verstöße oder gar ein Unfall dann dem entsprechenden Fahrer zuzuordnen sein.
Genau so ist es. Wenn man einen Standardvertrag aus dem Netz runterlädt, sind da auch die beiden Formulare dabei, die man als Verkäufer mit den hier genannten Daten sofort an Versicherung und Zulassungsstelle schickt (faxt ) - dann kann im Falle eines Unfalls nix passieren, der neue Halter ist dann sofort haftbar. Wir haben über die Jahrzehnte x-mal unsere Autos privat ge- und verkauft, das gab nie Probleme.
Vielen Dank. Ich habe alles weitergeleitet und sehe zu, wie die Jugend dies umsetzt.
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