Zitat von luciernago im Beitrag #24Kommt natürlich auf den Einzelfall an.
Klar, wenn ich mich über unübersichtlich beschwere, rede ich von einer Steuerklärung mit derzeit 13 Anlagen plus allerhand Anhängen.
Für Mantelbogen, N und AV geht es mir Elster fix.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Zitat von Mendo im Beitrag #29Steuerberater, aber ich bin nicht so zufrieden. Ich muss ihn auf Dinge hinweisen, die ich wo gelesen oder gehört habe und ich mach schon sehr viel Vorbereitung selbst. Wahrscheinlich könnte ich gleich alles selbst machen.
Einmal brauchte ich wegen etwas sehr Komplexem eine Steuerberatung. Die waren in dieser Sache uninformiert. Nie wieder!
Interessant, dass ich mit dieser Erfahrung nicht alleine bin.
Im Jahr unseres Hausbaus hatten wir einen Steuerberater, weil man damals in dem Zusammenhang einige Ausgaben steuerlich geltend machen könnte, z.B. Darlehenszinsen, die vor dem Einzug anfielen. Das hab ich mir nicht zugetraut, bzw. hatte ich Sorge, etwas zu vergessen oder falsch zu machen. Das war Mitte der 80er, da hatten wir weder PC noch Internet und sowas wie Finanztest gab es auch noch nicht.
Letztendlich ging es mir dann auch so, dass ich bei der Überprüfung zwei grobe Fehler feststellte. Einer konnte noch behoben werden, der andere nicht. (Es ging um den Anteil des Arbeitszimmers an der Abschreibung der Baukosten, der, einmal festgelegt, für die gesamte Laufzeit nicht mehr verändert werden konnte.) Der Steuerberater musste deshalb sogar Schadensersatz leisten.
Seitdem mach ich das selbst. Wenn ich den Steuerberater kontrollieren muss, kann ich mir die Ausgabe gleich sparen. Aber eigentlich ist das ein Armutszeugnis für diesen Berufsstand.
Zitat von mühe1 im Beitrag #59Wenn Du gesehen hättest, welchen Titel dieser Strang die letzten zwei Stunden oder so hatte, würdest Du nicht fragen. Jetzt ist es wieder geändert.
Siehste, sowas meine ich. Ich hab den Strang in den letzten zwei Stunden gesehen, aber nichts Auffälliges bemerkt. Hättest du klar geschrieben, um was es dir ging, hätte ich nicht rätseln müssen. Ich dachte, es ginge vielleicht um den Bindestrich zwischen Einkommen und Steuererklärung, den habe ich aber absichtlich gemacht.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Hier auch inzwischen MeinElster, und früher WISO. Und noch früher die Bögen, die ich solange favorisiert habe, bis ich kapiert hab, dass Software Daten aus Vorjahren übernehmen kann :-).
Ich schwanke immer mal, ob nicht WISO wieder besser wäre, ich fand die Führung und die Tipps dort besser, aber letztlich ändert sich bei mir/uns nicht viel, und ich halte mich über Finanztip eh auf dem laufenden, wichtiges Neues bekäme ich da mit.
Ich habe schon immer meine EKST selber gemacht .Früher auf Papier ,und dann wegen Selbständigkeit über Elster . Man kann sich darein fuchsen .Ich möchte Steuern sparen ,bzw .erstattet bekommen und bin mir selber der beste Steuerberater .Als Rentnerin benutze ich immer noch Elster .
Eine Info für diejenigen, die wie ich heute ihre Steuererklärung im Halbschlaf machen wollten: Zum Glück ist mir noch rechtzeitig aufgefallen, dass sich bzgl. Home Office die Steuergesetzgebung für 2023 signifikant geändert hat verglichen mit dem Vorjahr: Das Home Office muss nun an mind. 50% der Arbeitstage aufgesucht worden sein, um das eigene Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen zu können. --> Bei einem langen Arbeitsweg lohnt es sich überhaupt nicht mehr, Home Office anzugeben.
Aber die Home-Office Pauschale von 6 € pro Tag kann man doch immer geltend machen? Auch wenn man nur einen oder zwei Tage in der Woche zu Hause arbeitet?
Zitat von Nordsee im Beitrag #64Aber die Home-Office Pauschale von 6 € pro Tag kann man doch immer geltend machen? Auch wenn man nur einen oder zwei Tage in der Woche zu Hause arbeitet?
Arbeitszimmer und Home Office Pauschale sind zwei verschiedene Dinge. Um ein Arbeitszimmer überhaupt absetzen zu können, muss es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, schon immer. Die Zeit (mehr als 50%) ist dabei nur ein Faktor von mehreren, auch schon immer. Im Jahr 2023 hat sich geändert, dass man, falls diese Voraussetzung vorliegt, jetzt im Gegensatz zu früher eine Pauschale ansetzen kann.
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #66Arbeitszimmer und Home Office Pauschale sind zwei verschiedene Dinge. Um ein Arbeitszimmer überhaupt absetzen zu können, muss es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, schon immer. Im Jahr 2023 hat sich geändert, dass man, falls diese Voraussetzung vorliegt, jetzt im Gegensatz zu früher eine Pauschale ansetzen kann.
Bis 2022 konnte man das Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" angeben, und trotzdem mehr als die Hälfte der Arbeitstage Pendeln angeben. Das geht jetzt nicht mehr.
Bis 2022 konnte man das Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" angeben, und trotzdem mehr als die Hälfte der Arbeitstage Pendeln angeben. Das geht jetzt nicht mehr.
Das ist mir neu und es widerspricht sich auch meiner Meinung nach.
Bis 2022 konnte man das Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" angeben, und trotzdem mehr als die Hälfte der Arbeitstage Pendeln angeben. Das geht jetzt nicht mehr.
Mag sein, dass das technisch möglich war. Dass das Arbeitszimmer aber den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“ darstellen soll, um es steuerlich geltend machen zu können, galt schon immer und dann ergibt es einfach keinen Sinn, wenn man mehr als 50% der Zeit zum (eigentlichen) Arbeitsplatz fährt.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Bis 2022 konnte man das Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" angeben, und trotzdem mehr als die Hälfte der Arbeitstage Pendeln angeben. Das geht jetzt nicht mehr.
Mag sein, dass das technisch möglich war. Dass das Arbeitszimmer aber den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“ darstellen soll, um es steuerlich geltend machen zu können, galt schon immer und dann ergibt es einfach keinen Sinn, wenn man mehr als 50% der Zeit zum (eigentlichen) Arbeitsplatz fährt.
Von 2020-2022 ging das bei mir, und so hatte ich es auch immer im Finanztest gelesen. Das hat mit Corona zu tun: Die Arbeitgeber haben erwartet, dass während der Lockdowns im HO gearbeitet wurde - daher MUSSTE man laut Steuerlogik ein Home Office haben auch bei wenigen Arbeitstagen. Und hier wurde - unlogisch, aber explizit so vorgesehen - auch der Mietanteil des Arbeitszimmers für das ganze Jahr anerkannt, auch bei nur wenigen HO-Tagen.
Galah, das war dann eine Sonderregelung wegen Corona, von der man aber nicht erwarten konnte, dass sie ewig so bleibt. Das wäre in der Tat unlogisch gewesen.
Zitat von Nordsee im Beitrag #72Galah, das war dann eine Sonderregelung wegen Corona, von der man aber nicht erwarten konnte, dass sie ewig so bleibt. Das wäre in der Tat unlogisch gewesen.
Schon klar, das war auch nicht als Beschwerde gemeint. Sondern als Hinweis, dass sich u.U. ein anderes Ausfüllen als in den Vorjahren lohnt.
Wir reden von einem richtigen Arbeitszimmer, nicht über (anteiliges) Work from home, richtig? Ist das nicht immer noch so, dass man ein Arbeitszimmer nur dann absetzen kann, wenn man keinen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung hat?
Zitat von mühe1 im Beitrag #74Wir reden von einem richtigen Arbeitszimmer, nicht über (anteiliges) Work from home, richtig? Ist das nicht immer noch so, dass man ein Arbeitszimmer nur dann absetzen kann, wenn man keinen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung hat?
Nein, mind. seit 2020 gibt es Wege, vielmehr: ist es gängig, Arbeitszimmer abzusetzen trotz Büro-Arbeitsplatz. Neu ist hier seit 2023, dass es jetzt schwieriger ist. Finanztest 3/24 stellt ausführlich die zwei verschiedenen Optionen vor, wenn man zuhause einen separaten Arbeitsraum hat: Jährlichen Zimmerpreis absetzen vs. trotz eigenem Zimmer nicht den Zimmerpreis ansetzen, sondern HO-Pauschale beantragen.
Ein verwandtes Thema: Kann man als Büromensch eigentlich weiterhin unbegrenzt den eigenen Internet-Anschluss absetzen? Ich habe nichts dazu gefunden, aber es mal eingetragen. Meine Begründung im Falle einer Ablehnung: Mein Arbeitgeber erwartet (spät. seit Corona, faktisch schon davor), dass man einen heimischen Internet-Anschluss vorhält, z.B., um am Feierabend noch eine dringende Email rausschicken zu können o.ä.