Ich bin gerade dabei, meine Ordner so zu sortieren, dass bei meinem Ableben so wenig wie möglich zu entsorgen bleibt. Daher meine Frage: Wie lange muss ich Einkommenssteuerbescheide aufbewahren? Freundliche Grüße Tonia
Nein musst du nicht. Sind vermutlich nur wenige Sachen mit der 10 Jahresfrist, viel kann vorher weg. Heisst: du kannst deine Ablage schön verschlanken ... gutes Gelingen!.
Eine Nachbearbeitung erfolgt fast immer wegen Tiplfehlan. Gravierende Änderungen kennzeichne ich.
Ich hatte mit bereits über zehn Jahre gewundert. In Österreich gilt meines Wissens zumindest für mich eine Fünfjahresfrist. Die Einkommensbescheide bis 1986 und jene der darauffolgenden zwei Jahrzehnte kannst Du guten Gewissens entsorgen. :)
Man kann das alles entsorgen. Man kann es auch aufbewahren.
Wir hatten ziemliche Probleme beim Beantragen der Rente der Schwiegereltern. Unterschiedliche Arbeitgeber, dazu noch die Zeit bei der Bundeswehr (er ist eingezogen worden und hat dann während des Grundwehrdienstes verweigert - alle Unterlagen beim Bund/Kreiswehrersatzamt waren entsorgt/verschwunden). Da konnte nur die Hundemarke als Beweis durchgehen. Und das hat echt geklappt! Zusätzlich Krankheitszeiten (Krankengeld), Arbeitslosigkeit, sonstige Einkommen,... sehr schwierig. Ich hebe tatsächlich alles auf, obwohl mein Lebenslauf ziemlich langweilig ist. Zusätzlich die Kontenklärung bei der Gemeinde, damit die Rente dann richtig erfasst ist... Zunehmend erlebe ich es, dass es so chaotisch wird und die Menschen vergesslich/dement/depressiv/..., dass jede schriftliche Unterlage ein Genuss ist. Damit kann man dann beantragen, beweisen, bestätigen. Dazu kurze Zeiten bei (ausländischen) Arbeitgebern und deren merkwürdige Rentenanlagemöglichkeiten.
Alleine bei meinem sehr geradlinigen Lebenslauf habe ich 9 verschiedene Arbeitgeber (durch Zusammenlegungen und Verkäufe) und inzwischen 6 unterschiedliche Rentenarten (der Betriebsrenten und der Selbstvorsorge über den Arbeitgeber). Dabei war ich nicht einen Tag arbeitslos. Wie das jemand anderes für mich nachvollziehen könnte oder sollte, kann ich mir echt nicht vorstellen!
Zitat von Kikiri im Beitrag #10dass jede schriftliche Unterlage ein Genuss ist. Damit kann man dann beantragen, beweisen, bestätigen.
Volle Zustimmung!
Ich würde meine Steuerunterlagen niemals nach 10 Jahren entsorgen. Allerallerfrühestens, wenn ich in Rente bin und alles geklärt habe, und auch dann behalte ich Steuerbescheide zu Schenkungen etc.
Meine Mutter hat auf Teile ihrer Rente verzichten müssen, weil keine Unterlagen mehr da waren, um die Tätigkeiten Ende der 70er Jahre nachzuweisen. Wir hatten in einer erbrechtlichen Sache irre Probleme, Einnahmen, Schenkungen, Übertragungen von vor 40 Jahren nachzuweisen, während eine andere Partei im gleichen Fall einfach Verträge und Steuerbescheide vorzeigen konnte. Nein Danke. Soviel Platz braucht das Zeug dann auch nicht.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Ich bin auch ein Verfechter von "lieber zu lange". Das kann einem viel viel Geld sparen.
Mein Beispiel aus eigener Erfahrung kommt aus einem komplett anderen Sachverhalt - "Erschließungskosten" bei Gebäuden. Die werden von den Städten erst abgerechnet, wenn das komplette Viertel abgearbeitet ist - was gerne mal Jahrzehnte nach dem Bau sein kann.
Dann kommt auf einmal eine Rechnung an die entsprechenden Eigentümer über ein paar tausend Euro Erschließungskosten.
Tja - im ganzen Viertel war mein Vater der einzige, der den einschlägigen Schriftverkehr aufgehoben hatte, daß in ihrem Hauskaufpreis anteilige Erschließungskosten schon enthalten sind und der Bauunternehmer das bei der Stadt für das von ihm bebaute Grundstück schon bezahlt hat und auf die einzelnen Käufer umgelegt hat. Die Stadt hatte dazu nach 25 Jahren keinerlei Belege mehr.
Und die Nachbarn hatten offenbar dieses (unübliche!) Verfahren nicht mehr aktiv im Kopf. Oder die Eigentümer haben seit Kauf gewechselt usw.
Immerhin - der Bauträger lebte noch und hat auch die Unterlagen noch nicht vernichtet (er hätte auch nur 10 Jahre Aufbewahrungsfrist gehabt) und konnte das ebenfalls nachweisen.
Und so mußte die Stadt mehrere hundert Kostenbescheide zurücknehmen. Wohl dem, der ein gutes Gedächtnis hat, seine Verträge genau durchliest und die Sachen dann im Falle des Falles belegen kann.