Ich würde gar keine Fristen oder mögliche Arbeitsbeginne in die Bewerbung schreiben. U.a. aus den von Tigerente genannten Gründen. Man gibt ja sowieso an, dass man in Beschäftigung ist und somit mit einer Kündigungsfrist zu rechnen ist.
Ich hab aber persönlich auch noch keine Stellenausschreibung gesehen, in der stand, dass man angeben soll, wann man anfangen könnte.
Zitat von Avada im Beitrag #28Ich hab aber persönlich auch noch keine Stellenausschreibung gesehen, in der stand, dass man angeben soll, wann man anfangen könnte.
Wirklich? Das erstaunt mich. Bei mir genau andersrum.
Liegt vielleicht an meiner beruflichen Bubble, aber die Frage kam tatsächlich immer erst im persönlichen Gespräch.
Wenn ich es angeben müsste, würde ich auch die monatliche Frist angeben. Wie Tigerente ja bereits schrieb, weiß man ja nicht wie lang sich das Bewerbungsverfahren evtl. hinzieht.
Wie häufig, wie gerne wird so was praktiziert (klar dass es individuell ist und nicht übertragbar). Wie lief es bei dir ab, welche Konditionen könntest du rausholen?
So es gibt neues. Statt der tvöd-Frist (die hätte bei mir ein halbes Jahr bedeutet, weil ich schon lange dort bin) wurden mir jetzt drei Monate angeboten. Passt für mich ( und den neuen Arbeitgeber).
@ Beisserchen: ich habe mal (2002) die 6monatige Kündigungs-frist mit einem Aufhebungsvertrag umschifft. Ich habe mich allerdings mit der Chefin gut verstanden, und ich wollte nicht wegen eines besseren Angebots wechseln, sondern zu meinem damaligen Verlobten (jetzt Mann) ziehen.