ich bin gerade bei meinen Eltern (89 und 91) und sie haben mir ihr Leid geklagt, keiner der Eigentümer will in den Verwaltungsbeirat und das bei einer absolut lausigen Hausverwaltung. Seit Corona war keine ETW-Versammlung mehr.
Deshalb meine Frage: Könnte ich mich theoretisch in den VWB wählen lassen?
Ich bin bei einer meiner ETWs im VBR und alle sind zufrieden, da ich mich wirklich um die Immobile kümmere.
Schau in die Teilungserklärung, wer überhaupt wählbar ist. Es ist sogar in vielen Erklärungen geregelt, dass nur Eigentümer zur Versammlung gehen können und eine Vertretung (außer durch andere Eigentümer) nicht möglich ist.
- - - Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
Zitat von promethea71 im Beitrag #4Schau in die Teilungserklärung, wer überhaupt wählbar ist. Es ist sogar in vielen Erklärungen geregelt, dass nur Eigentümer zur Versammlung gehen können und eine Vertretung (außer durch andere Eigentümer) nicht möglich ist.
So ist es bei uns auch, daher könnte es schwierig werden. Da müsstest Du schon Eigentümer sein