Ich würde auch einen Anwalt kontaktieren. Erstmal nur zur Beratung und ggf. Hilfe beim weiteren Vorgehen. Haben wir damals auch gemacht. Der wusste, wohin man sich wenden muss, um möglichst schnell einen Nachlasspfleger einzusetzen und hat das Nötige veranlasst. Der Nachlasspfleger darf dann auch in die Wohnung und dir über den Zustand berichten.
Man darf auch als Eigentümer wirklich nicht in die Wohnung, da kann man in Teufels Küche kommen!
Ich konnte nochmal mit den Freunden des Mieters sprechen, sie haben vorsichtig Entwarnung gegeben bzgl. des Zustands der Wohnung. Für sie seien keine "Rückstände" - ich weiß nicht, wie ich es besser formulieren soll - erkennbar gewesen, so dass ich im ersten Schritt vorsichtig optimistisch bin.
Sie versuchen auch, den Bruder zu kontaktieren.
Den Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft faxe ich gleich zum zuständigen Gericht
Ich denke du bist auf einem guten Weg und im Idealfall klärt sich alles schnell. Wenn es geht sprich mit dem Freund, der die Vollmacht hat, der weiß vielleicht auch mehr - insbesondere hat er als derjenige der sich um die Bestattung kümmert u.U. auch Informationen ob der Verstorbene überhaupt Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten hatte.
Das ist dann wichtig, wenn der Bruder irgendwie zugänglich ist.
Du an Vermieterin hast in erster Linie Interesse daran, dass die Wohnung schnell wieder hergerichtet und vermietbar ist. Der Bruder hat Angst, dass (wenn nicht sonst noch Schulden bestehen) die laufende Miete, die Entrümpelung und alles was mit der Wohnungsübergabe verbunden ist immense Kosten verursacht.
Vom ihm kannst du erfahren, ob die Familie nur aus ihnen beiden besteht - dann ist es für dich egal, ob er ausschlägt oder nicht. Falls du von ihm erfährst, dass es noch eine ganze Reihe von Nichten, Neffen etc. gibt, dann kann sich die Erbenermittlung und das jeweilige Prozedere der Ausschlagung ein gutes Jahr oder länger hinziehen.
Insofern könnte ein Gespräch mit dem Bruder durchaus dazu führen (so habe ich es mal in einem Fall erlebt)
- der Bruder nimmt das Erbe an - die Freunde kümmen sich um die Auflösung des Haushalts und nehmen sich was sie brauchen können - die Vermieterin verzichtet auf zwei Monatsmieten und die Endrenovierung, aber hat dafür sehr schnell wieder Zugriff auf ihr Eigentum
Ich sage nicht, dass das so klappt, weil wir ja weder wissen, was alles zum Nachlass gehört, noch ob es eine größere Familie gibt, ob der Bruder und die Freunde zugänglich sind ... aber wenn du mit allen ins Gespräch kommst, kann es bei guter Kommunikation so laufen.
Die möglichen Horrorszenarien mit ewiger Zeit und am Ende bleibst du trotzdem auf allen Kosten sitzen, erspare ich dir jetzt erst mal.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung (mit Vermieter-RS) hast, kannst du diese auch mal kontaktieren. Häufig haben diese auch eine kostenlose Anwalts-Hotline für eine telefonische Erstberatung.
Danke @ all und danke promethea71, insbesondere fürs Ersparen der Horrorgeschichten ;-).
Ich habe die Freunde gebeten - wenn der Bruder es für sich nicht ausschließt - mit mir einen Kontakt herzustellen. In dem Gespräch habe ich erfahren, dass der Bruder kinderlos ist und ein weiterer Bruder bereits verstorben (ob dieser Kinder hat, wussten die Freunde nicht).
Das Nachlassgericht ist im Bilde (nach Fax - Sendebericht).
Mir geht es tatsächlich um eine schlanke Lösung.
Ich wäre auch bereit, mich an der Entrümpelung zu beteiligen, wenn die Sache dann geregelt werden kann.
Der Mieter hat 20 Jahre "bei uns" gewohnt und ich habe das ein oder andere über sein nicht einfaches Leben erfahren, er war auch lange schwer krank. Und ich habe selten einen so positiven Menschen getroffen, so dass ich das auch mit "good vibrations" zu Ende bringen will.
Ich habe inzwischen mit dem Bruder des verstorbenen Mieters gesprochen. Er wird das Erbe ausschlagen (hat erst einen Termin für Anfang September bekommen) und sagte, weitere Verwandte gäbe es nicht. Er war sehr freundlich, wäre gerne kooperativ auch für Wohnung auflösen und Auto verkaufen, weiß aber, dass er das nicht darf. Über die Gründe der Ausschlagung hat er nichts gesagt. Ich weiß also nicht, ob es aus persönlichen Gründen ist, wegen des Aufwandes oder weil er Schulden befürchtet - aber das geht mich letztlich natürlich auch überhaupt nichts an.
Die Freunde waren noch einmal in der Wohnung, haben Restgeschirr gespült etc. und keinen üblen Geruch / Flecken auf dem Boden o.ä. festgestellt, die Schlüssel haben sie mir geschickt.
Mein Antrag auf Nachlasspflegschaft ist angekommen, man wartet dort auf die Sterbeurkunde der Gemeinde. Ich habe die Sachbearbeiterin über den Erbausschlagungstermin des Bruders in Kenntnis gesetzt; beide Verfahren (Antrag auf Nachlasspflegschaft und Erbausschlagung) werden dort augenscheinlich von unterschiedlichen Stellen bearbeitet... naja, jetzt sind sie vernetzt.
Über das Zeitfenster konnte sie mir nichts sagen, sie seien unterbesetzt, sie geht allerdings davon aus, dass sich der Nachlasspfleger nicht vor Oktober bei mir melden wird.
Wer zahlt eigentlich in einem solchen Fall die Miete weiter? Den Mietvertrag kündigen kann ja nur, wer dazu berechtigt ist - also Erbe oder Nachlasspfleger.
Nach meinem Kenntnisstand der Nachlasspfleger, falls Geld da ist und nur solange der Nachlass reicht. Danach niemand mehr, der Vermieter geht dann leer aus.
Der Mietvertrag geht mit dem Tod auf den sog. "Unbekannten Erben" über. Der Nachlasspfleger wird das Erbe erfassen und aus evtl Ersparnissen die restliche Miete zahlen- ist gar kein Vermögen vorhanden, kann der Vermieter im Rahmen des Vermieterpfandrechts über den Nachlasspfleger Wertgegenstände aus der Wohnung verwerten oder versteigern lassen um daraus die Restforderung zu decken. Gibt es auch da nichts, zahlt niemand. Der Staat springt nicht für Mietschulden ein.
Ergänzung: es war kein Geld da, nur Schulden. Wertgegenstände Fehlanzeige. Kein Fernseher, keine Waschmaschine, nur ein alter, völlig wertloser Kühlschrank. Das mag aber bei Boudiccas Mieter anders sein.
Das kann ich ad hoc gar nicht einschätzen, ich war vor Jahren mal dort und da sah es nett aus, aber strotze nicht vor Luxusgegenständen. Vielleicht würde mir die Küche taugen, die dem Mieter gehörte. Dann verkauft sich die Wohnung ggfs. leichter.