Zitat von Nora im Beitrag #1Es hat gerumst. (nein, nicht ich, aber die Details zum Unfall sind auch nicht wichtig für die Frage…)
Mein Auto ist „schuld“ - Vollkasko-Schaden.
Nach jeder Menge Zirkus war der Gutachter da - und hat einen Totalschaden diagnostiziert.
Reparaturkosten, etwa 20.000€ Wiederbeschaffungswert des Autos, etwa 18.500€
Angebot eines Verwerters IM GUTACHTEN 8.500€
Ich kann mir im Moment dank HausRenovierung Haus gerade kein neues (gebrauchtes) Auto dieser Kategorie leisten!
1. Was bedeutet das? Ich bekomme nichts (Außer dem „Schrottwert“ meines Autos?)
2. Kann ich mich mit der Versicherung einigen, daß ich die knapp 2000€ Differenz selbst zahle?
Hilfe?
Edit: Ich habe bisher erst das Gutachten, meine Versicherung hat sich noch nicht gemeldet. Aber was bespreche ich mit denen?
Schiete, Nora! Sowas braucht kein Mensch.
Gehört das Auto dir, oder ist es ein Leasingfahrzeug? Eigentum ist einfacher. Wie alt ist es? Gibt es ein Schadensgutachten?
... (KI-Unfug editiert)
Setz dich mit deinem Versicherungsbetreuer in Vebindung (solltest du auch wegen ggf. Haftpflichtschaden brim Unfallgegner) Wenn das Auto dir gehört, kannst du dir eine freie Werkstatt suchen und mit denen auch frei verhandeln, was wie gemacht wird. Und wenn du bis zu seinem technische Ende weiter fahren willst, kann der Zustand auch auf "nicht mehr perfekt" rutschen.
„Ich bin zu alt für den Scheiß.“ (Staatsanwältin Wilhelmine Klemm zu ihrem Rückzug, im Münsteraner Tatort)
Das ganze Unglück der Menschen rührt allein daher, dass sie nicht ruhig in einem Zimmer zu bleiben vermögen. (Blaise Pascal)
Hallo Nora, wenn du im Rechtsschutz bist, würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Meine RV bietet das auch vorab telefonisch an. Ich weiß nur, dass da auch die Mehrwertsteuer ein Thema sein kann. Freunde haben einen Schaden selbst repariert und von der Versicherung nur die gem. Kostenvoranschlag angesetzten Kosten ohne Mehrwertsteuer erstattet bekommen.
Ich verstehe die Frage nicht so ganz (abgesehen von der tatsächlich blöden Mehrwertsteuerproblematik):
Wenn Du eine Vollkasko hast, so liest es sich, dann solltest Du doch je nach Vertrag zumindest die Wiederbeschaffungskosten (abzüglich Erlös aus der Verwertung natürlich) bekommen. Und davon kannst Du Dir dann einen solchen Gebrauchtwagen kaufen.
Oder geht es Dir um die 1500 Differenz zwischen den Wiederbeschaffungskosten und den Reparaturkosten?
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Ich habe irgendwie nicht verstanden, WAS ich dann von der Versicherung bekäme… Also 10.000 €? Oder 18.500?
Ich stehe heute total auf dem Schlauch.
Und selbst bei 18.000 bekomme ich definitiv nichts vergleichbares (quasi mein Auto IST, nur in „Nicht kaputt)!!!
Und ich habe jetzt gerade schon gar keine Zeit, auch noch auf Gebrauchtwagen-Jagd zu gehen… Da würde ich lieber das Geld (1500) drauflegen, und das Auto weiterfahren!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Nochmal: Klär das mit dem Versicherungsmenschen, der kennt deinen Vertrag. Oder hast du keinen Betreuer?
Und falls du die 18.000 bekommst, zahlst du halt die Selbstbeteiligung der Kasko und ggf. die Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten. Ist blöd, aber keine Katastrophe.
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Das ganze Unglück der Menschen rührt allein daher, dass sie nicht ruhig in einem Zimmer zu bleiben vermögen. (Blaise Pascal)
Was Du bekommst, hängt von Deinem Vertrag ab, Selbstbeteiligung und davon, wieviel Service der Versicherer bietet.
Möglichkeit 1: der Versicherer übernimmt Dein Auto, kümmert sich um die Verwertung und gibt Dir die 18,5K.
Möglichkeit 2a (Regelfall): Du behältst das Auto, lässt Dir 8,5 vom Verwerter geben und 10 von der Versicherung.
Möglichkeit 2b: Du behältst das Auto, bekommst 10 von der Versicherung und zahlst 11,5 für die Reparatur, legst also 1,5 drauf.
Anderes (Reparatur über den Wiederbeschaffungswert hinaus, Neuwertentschädigung) kann vertraglich vereinbart sein, wäre eher ungewöhnlich.
Und auch ich empfehle den Anruf bei der Versicherung, die können (er)klären,welche Konditionen Dein Vertrag hat und welche Optionen Dir bleiben.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Tut mir sehr leid für dich. Sehr ärgerlich. Das gilt umso mehr, als du das Auto gerne behalten hättest und du für den genannten Betrag ein vergleichbares offenbar nicht leicht findest.
Die Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert ./. Restwert (Angebot Verwerter). Wenn du das Fahrzeug behalten möchtest, wird der Betrag von 8.500,-- € leider abgezogen.
Zitat von Pia im Beitrag #10 Möglichkeit 2a (Regelfall): Du behältst das Auto, lässt Dir 8,5 vom Verwerter geben und 10 von der Versicherung.
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Dann behält sie das Auto aber nicht, sondern übergibt es an den Verwerter.
Äh, ja, selbstverständlich. "Behalten" als Gegensatz zu "an die Versicherung abtreten". Dass sie die Kohle vom Verwerter nicht bekommt, ohne ihm das Auto auszuhändigen sollte klar sein?
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Ich verstehe die Diskussion immer noch nicht so ganz. Es ist doch völlig klar, dass man nicht mehr bekommen kann, als man vor dem Unfall hatte. Also entweder selbst verwerten (Verkauf, Reparatur) und Differenz erhalten oder Marktpreis von der Versicherung bekommen und hoffen, dass man einen gleichwertigen Gebrauchten findet. Je nach Konstellation bleibt man ggf auf einem Restbetrag sitzen, aber im Prinzip deckt die Vollkasko ab, dass man hinterher ein ähnliches Auto mit kleinem Abschlag hat. Dafür ist sie doch da?
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Herrje… Natürlich habe ich die Versicherung, um mich im Falle eines Falles eben „in den selben Zustand“ wie vor dem Unfall zu versetzen.
Aber das Schreiben des Gutachters ist so komisch formuliert… Dass mir eben nicht klar ist, welche Möglichkeiten ich habe - ob ich das Auto verkaufen muss, und mir ein anderes zulegen - (Was Aufgrund der allgemeinen Teuerung dann eben nicht den selben Zustand widerspiegelt) Oder ob ich es „trotzdem“ reparieren lassen kann, oder…
Mein Bereichsvertretung der Versicherung hatte das Gutachten auch noch gar nicht! Und das habe ich ihm jetzt weitergeleitet und morgen telefonieren wir noch mal, Vielleicht kommt dann Licht ins Dunkel, was jetzt passiert!
Aber danke für deine Aufdröselung, Damit kann ich mir ein Bild machen, aber ich weiß nicht, hab ich da die freie Wahl, was ich tue?
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Der Gutachter kennt genau wie wir doch vermutlich Deinen Vertrag nicht, d.h. er kann u.U. auch gar nicht wissen, welche Optionen Du hast. Wir können nur aufzeigen, was es üblicherweise so gibt, aber Du kannst in Deinem Vertrag etwas völlig anderes stehen haben. Das sollte Dir Deine Versicherung erklären.
Also für Deinen konkreten Fall aufdröseln und die Optionen morgen einzeln abfragen.
Es gibt ja auch noch weitere: Summe auszahlen lassen und Fahrrad fahren oder ein völlig anderes Auto kaufen. Wobei man in ersterem Fall die MwSt nicht ausbezahlt bekäme. (So einer Kollegin passiert, deren Auto nach Hagelschlag ein Totalschaden war. Die hat es nicht reparieren lassen, technisch funktionierte der Wagen ja noch, bekam dann die Versicherungssumme abzüglich Restwert abzüglich MwSt ausgezahlt).
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