Ich habe einen Aktienfonds geerbt, von dem ich einen kleineren Teil für eine mittelgroße Rechnung gebrauchen könnte.
Ich würde gerne Gebühren für den Fonds-verwalter respektive das Finanzamt vermeiden. Die Fondsverwaltung hat Kenntnis davon, dass ich Erbe bin, Papiere liegen vor, das Geld ist aber noch nicht auf meinen Namen angelegt. Als der Erblasser noch lebte, konnte man kurzerhand einen Betrag bis zu einer gewissen Höhe (3 oder 4.000 Euro) zur Überweisung auf das Girokonto anfordern. Ich glaube, ganz so einfach ist es nicht mehr. Muß ich das Geld sozusagen "umschreiben lassen", bevor ich dran komme? Brauche ich Nachweise vom Finanzamt, um keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen? Oder kann ich quasi telefonisch mitteilen, dass ich noch Zinsfreibeträge übrig habe?
Zitat von lenita im Beitrag #1Muß ich das Geld sozusagen "umschreiben lassen", bevor ich dran komme? Brauche ich Nachweise vom Finanzamt, um keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen? Oder kann ich quasi telefonisch mitteilen, dass ich noch Zinsfreibeträge übrig habe?
Du kannst erst dann über das Geld verfügen, wenn es auf deinem Namen läuft. Wo liegt denn der Aktienfonds genau? In einem Depot bei einer Bank? Direkt bei der Fondsgesellschaft? Hast du schon ein Formular oder eine Mitteilung bekommen, was mit den Fondsanteilen passieren soll? Der Papierkrieg kann durchaus einige Wochen dauern, bis du ans Geld herankommst.
Erbschaftssteuern fallen nicht an? Dann bliebe nur die Abgeltungssteuer plus Soli beim Verkauf. Von einem Freibetrag weiß die Bank oder Fondsgesellschaft so lange nichts, bis du dort nicht deinen Freistellungsauftrag hinterlegt hat. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, kannst du nur nachträglich den Betrag über die Steuererklärung zurückholen. Versteuert wird übrigens der Kursgewinn seit Kauf, nicht seit Sterbefall. Und falls die Fondsanteile vor 2009 gekauft wurden, dann kannst du sie nur über die Steuer zurückholen.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Zitat von Sonnenwende im Beitrag #3Ist es möglich im Titel einen Zeilenumbruch einzufügen? Diese sehr lange, zusammenhängende Überschrift killt die Forenansicht am Handy. Danke.
@Sonnenwende du kannst auch am handy die mobile ansicht umstellen auf die starseite gehen ganz runtescrollen mobile ansicht deaktivieren dann siehst du alles viel besser
alone we can do soo little together we can do so much
@Sonnenwende du kannst auch am handy die mobile ansicht umstellen auf die starseite gehen ganz runtescrollen mobile ansicht deaktivieren dann siehst du alles viel besser
ach was.
Ja, den Titel sieht man dann besser, aber alles andere nicht.
Zitat von lenita im Beitrag #1Muß ich das Geld sozusagen "umschreiben lassen", bevor ich dran komme? Brauche ich Nachweise vom Finanzamt, um keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen? Oder kann ich quasi telefonisch mitteilen, dass ich noch Zinsfreibeträge übrig habe?
Du kannst erst dann über das Geld verfügen, wenn es auf deinem Namen läuft. Wo liegt denn der Aktienfonds genau? In einem Depot bei einer Bank? Direkt bei der Fondsgesellschaft? Hast du schon ein Formular oder eine Mitteilung bekommen, was mit den Fondsanteilen passieren soll? Der Papierkrieg kann durchaus einige Wochen dauern, bis du ans Geld herankommst.
Das war damals vermittelt über die Hausbank, wird aber wohl von einer Fondsgesellschaft verwaltet.
ZitatErbschaftssteuern fallen nicht an?
Wohl nicht. Es geht um einen kleineren fünfstelligen Betrag.
ZitatDann bliebe nur die Abgeltungssteuer plus Soli beim Verkauf.
Ja, kommt mir bekannt vor, damit hatte ich nun bislang noch nicht zu tun.
ZitatVon einem Freibetrag weiß die Bank oder Fondsgesellschaft so lange nichts, bis du dort nicht deinen Freistellungsauftrag hinterlegt hat.
Leuchtet natürlich ein. Früher halt eben der Freibetrag des Erblassers.
ZitatVersteuert wird übrigens der Kursgewinn seit Kauf, nicht seit Sterbefall. Und falls die Fondsanteile vor 2009 gekauft wurden, dann kannst du sie nur über die Steuer zurückholen.
Ich nehme an, es wurde so um 2005 angelegt. Ich bin aber jedenfalls ziemlich sicher, dass zu Lebzeiten des Verstorbenen das Prozedere relativ einfach war und keine größeren Kosten anfielen, wenn man einen Teilbetrag entnehmen wollte.
Zitat von lenita im Beitrag #7 Ich nehme an, es wurde so um 2005 angelegt. Ich bin aber jedenfalls ziemlich sicher, dass zu Lebzeiten des Verstorbenen das Prozedere relativ einfach war und keine größeren Kosten anfielen, wenn man einen Teilbetrag entnehmen wollte.
Also steuerlicher Altbestand, sehr schön. Damit sollten die Kursgewinne bis 2017 steuerfrei sein und danach hast du einen Freibetrag von 100.000 Euro. Du musst dir meines Wissens die Abgeltungssteuer aber über die Steuererklärung zurückholen.
Kosten für den Verkauf von Anteilen sollten so oder so gering sein. Entweder man kann sie über die Fondsgesellschaft zurückgeben oder falls sie im Depot liegen über die Bank verkaufen, wobei die Hausbank hier teuer ist als ein reiner Broker. Aber zuerst müssen die Anteile auf deinen Namen laufen, damit du irgendwas unternehmen kannst.
--Disclaimer, ich kenne die steuerliche Regelung für Alt-Aktien, bei Alt-Fonds habe ich nur einen allgemeinen Kenntnisstand. Bitte nochmal überprüfen--
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Du kommst vermutlich ans Depot wenn die Erbenstellung komplett verarbeitet ist und dementsprechend klar ist, auf wen übertragen oder verkauft werden darf. Einfach wie früher telefonisch etwas auszahlen lassen wird nach dem Todesfall eher nicht mehr laufen. Beim Freistellungsauftrag wäre ich ebenfalls vorsichtig: Den kann man meines Wissens nicht einfach mündlich mitteilen, sondern der muss für dich mit Steuer-ID hinterlegt sein. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist wieder etwas anderes und kommt nur infrage, wenn dein Einkommen insgesamt niedrig genug ist. Sonst wird Kapitalertragsteuer erst mal abgeführt, und zu viel Gezahltes holt man sich über die Steuererklärung zurück. Ich würde dort schriftlich nach den nötigen Schritten fragen.
Du solltest schon genau aufs "Kleingedruckte" schauen - und da meine ich vor allem, aber nicht nur die Gebühren beim Verkauf. Es kann deutlich günstiger sein, die Fonds auf Dein Depot bei einem Neobroker zu übertragen und sie von dort aus zu verkaufen als es über die Bank zu machen, bei der das Depot gerade liegt.
Andererseits kann die Übertragung auch ungünstig sein. Ich war da so blöd... und habe geerbte Fonds von der Fondsgesellschaft auf ein neues Depot bei der alten Hausbank meiner Mutter übertragen. Die Bank (es war die, die meiner 80jährigen Mutter Immobilienfonds mit längeren Haltefristen aufgeschwätzt hatte), hatte mir nicht gesagt, dass eine neue 24monatige Haltefrist zu laufen beginnt, wenn ich die vom Nachlassdepot bei der Fondsgesellschaft in ein anderes Depot übertrage. Und, Überraschung, es gab einen deutlichen Kurssturz und ich sitze jetzt viel länger auf den Dingern, bis ich sie zurückgeben kann.
Also, genau hinschauen, bevor Du etwas tust, und Dir unabhängige Infos besorgen. Die Bank sagt Dir, was für sie gut ist und nicht, wie Du am besten fährst.
Zitat von Jorinde im Beitrag #10Du solltest schon genau aufs "Kleingedruckte" schauen - und da meine ich vor allem, aber nicht nur die Gebühren beim Verkauf. Es kann deutlich günstiger sein, die Fonds auf Dein Depot bei einem Neobroker zu übertragen und sie von dort aus zu verkaufen als es über die Bank zu machen, bei der das Depot gerade liegt.
Andererseits kann die Übertragung auch ungünstig sein. Ich war da so blöd... und habe geerbte Fonds von der Fondsgesellschaft auf ein neues Depot bei der alten Hausbank meiner Mutter übertragen. Die Bank (es war die, die meiner 80jährigen Mutter Immobilienfonds mit längeren Haltefristen aufgeschwätzt hatte), hatte mir nicht gesagt, dass eine neue 24monatige Haltefrist zu laufen beginnt, wenn ich die vom Nachlassdepot bei der Fondsgesellschaft in ein anderes Depot übertrage. Und, Überraschung, es gab einen deutlichen Kurssturz und ich sitze jetzt viel länger auf den Dingern, bis ich sie zurückgeben kann.
Also, genau hinschauen, bevor Du etwas tust, und Dir unabhängige Infos besorgen. Die Bank sagt Dir, was für sie gut ist und nicht, wie Du am besten fährst.
Was soll ich mir unter einem Neobroker vorstellen? Ich hatte jetzt einen Banktermin. Im Ergebnis habe ich jetzt ein Depot bei meiner Hausbank eröffnet. Es war von 9 Euro Quartal, also 36 Euro jährlich die Rede bzgl. Depotgebühren. Ich habe mehrfach ausdrücklich gefragt, ob weitere Gebühren entstehen, was verneint wurde. Das ist jedenfalls weniger als bislang. Die Fonds werden jetzt also in dieses Depot auf meinen Namen übertragen.
Bevor ich mir einen Teilbetrag auszahlen lassen kann, muß ich noch einen Freibetrag anmelden.
Ob das jetzt die beste Vorgehensweise war, weiß ich nicht, aber jetzt ist das mal in die Wege geleitet. Kann anscheinend noch 14 Tage dauern, aber das Projekt mußte jetzt mal voran gehen. Irgendwas mit Haltefrist kann es nicht geben, ich habe schon auch deutlich gemacht, dass ich einen Teilbetrag zeitnah entnehmen möchte.
Zitat von lenita im Beitrag #11Im Ergebnis habe ich jetzt ein Depot bei meiner Hausbank eröffnet. Es war von 9 Euro Quartal, also 36 Euro jährlich die Rede bzgl. Depotgebühren.
Kommt jetzt zu spät, aber: es gibt einige gebührenfreie Depots, auch bei "normalen" Banken, also nicht Neobrokern. Es ist absolut nicht nötig, 36 Euro dafür zu spendieren. https://www.finanztip.de/wertpapierdepot/
ZitatIch habe mehrfach ausdrücklich gefragt, ob weitere Gebühren entstehen, was verneint wurde.
Es würde mich sehr wundern, wenn nicht noch Ordergebühren anfielen, also für Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Denn die sind an das Wertpapier geknüpft und nicht an das Depot.
Ich merke, wie wenig Ahnung ich habe von Finanzdingen. Es dauert alles länger als ich es mir vorgestellt hätte. Ich hatte ja schon vorher eine Vollmacht, Marke " über den Tod hinaus". Erbschein, Sterbeurkunde etc. liegt alles seit etlichen Monaten vor. Jetzt seit Wochen der Auftrag zum Übertrag in mein Depot. Es dauert nur alles so lange. Man ist nicht die Einzige mit einem Anliegen dieser Art, schon klar.
Trotzdem bin ich hibbelig. Man stellt sich ja vor, wenn Aktien in Sekunden(Bruchteilen) per Technik gehandelt werden, kann es doch nicht so aufwändig sein, ein Depot von hier nach da zu bewegen, wenn die rechtliche Lage mal geklärt ist (und das ist ja schon seit letztem Jahr der Fall).
Heute ist jedenfalls das Geld eingetroffen. Hat jetzt insgesamt rund 3 Wochen gedauert mit Umschreibung und Umzug des Depots.
Dass ich (Allein-) Erbin bin, war wie gesagt schon längere Zeit vorher geklärt. Nächste Woche muß ich dann mal sehen, wie das geht, wenn man einen Teilbetrag entnimmt.