Wenn Ihr für Euer Ehrenamt Fahrtkosten, Materialkosten (Druckerpapier) etc. habt, die ansonsten nicht erstattet werden (können), gebt Ihr die bei der Einkommensteuer an?
"Laut § 3c EstG gilt zunächst grundsätzlich, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn deine Aufwandsentschädigung den Ehrenamtsfreibetrag übersteigt und deine Ausgaben gleichzeitig den steuerfreien Höchstbetrag von 960 Euro übersteigen.
Deutlich einfacher ist es, wenn du dir deine Aufwendungen vom jeweiligen Verein oder der Einrichtung erstatten lässt."
Wenn du also mit einer Tätigkeit keine Einnahmen erzielst, bzw. die Einnahmen nicht besteuert werden, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen. Die sind mit der Ehrenamtspauschale abgegolten.
Ausnahme: Deine Ausgaben übersteigen die Pauschale von 960 €. Dann müssen aber Nachweise vorliegen.
Wenn der Verein/die Organisation, für die du ehrenamtlich tätig bist, dir aus Geldmangel deine Kosten nicht erstatten kann, gäbe es einen kleinen Trick.
Du reichst deine Belege dort ein, bekommst die Erstattung und spendest diese Summe dann wieder an den Verein. Dann hat dieser keinen finanziellen Nachteil, aber du kannst die Spende steuerlich geltend machen.
Ich habe das manchmal in meiner Kirchengemeinde so gemacht, wenn ich für den Adventsbasar etwas hergestellt habe. Man konnte sich Material bzw. Zutaten zwar immer erstatten lassen, ich habe das aber nicht in Anspruch genommen, weil das die Einnahmen der Gemeinde reduziert hätte. Mit dem Umweg über die Spende hatte ich dann wenigstens einen kleinen finanziellen Vorteil.
@Nordsee das ist mir auch eingefallen. Die Abwicklung kenne ich so: Die Auslagen zusammenfassen (bei mehreren Belegen), bei Einzelbelegen direkt drunter schreiben "auf Erstattung wird verzichtet". Ich habe ein paar Jahre direkt damit zu tun gehabt und das sehr häufig gemacht.
Eine Nachbearbeitung erfolgt fast immer wegen Tiplfehlan. Gravierende Änderungen kennzeichne ich.
Aus wenn es gelänge, die Tiere vor uns zu schützen, wir hätten nichts erreicht. Erst, wenn es gelingt, die Tiere nicht mehr schützen zu müssen, sind wir am Ziel. Dann haben wir etwas verändert: uns. Michael Aufhäuser, Gründer von Gut Aiderbichl
Weil das viele nicht wissen, erkläre ich mal an einem Beispiel, wie sich eine Spende von 300 € steuerlich auswirkt. Dann kannst du dir überlegen, ob sich das für dich lohnt.
Du brauchst dein zu versteuerndes Einkommen (nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen). Beim zu versteuernden Einkommen sind Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen bereits abgezogen . Am besten den letzten Steuerbescheid heraussuchen, da steht die Angabe auf Seite 2.
Dann suchst du dir im Internet einen Steuerrechner, z.B den hier
und gibst dein zu versteuerndes Einkommen ein, klickst an, ob du verheiratet bist und für welches Steuerjahr die Berechnung sein soll.
Ich nehme jetzt mal an, du bist nicht verheiratet und hattest in 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Dann sagt dir der Rechner ganz rechts in der Tabelle, dass dein Grenzsteuersatz (Grenzbelastung) bei 35,47 % liegt.
Wenn du nun zusätzlich 300 € spendest, bekommst du 35,47 % von dieser Spende vom Finanzamt erstattet. Das sind in dem Fall 106 €.
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen höher, zum Beispiel bei 70.000 €, ist die Grenzbelastung bei 42 %, du bekommst von der 300€ Spende also 126€ vom Finanzamt erstattet.
Dasselbe gilt auch, wenn man zusätzliche Werbungskosten steuerlich geltend macht.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und konnte dir helfen.
Nordsee
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Erbsenzählerei: der Grenzsteuersatz ist nur dann entscheidend wenn die Gesamtsumme der aufwendungen mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird. Könnte aber in den meisten Fällen zutreffen, weil die Beträge relativ gering sind
Zitat von Lizzy im Beitrag #10Erbsenzählerei: der Grenzsteuersatz ist nur dann entscheidend wenn die Gesamtsumme der aufwendungen mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird. Könnte aber in den meisten Fällen zutreffen, weil die Beträge relativ gering sind
??? Versteh ich nicht. Ob man überhaupt den Grenzsteuersatz erreicht, hängt doch eher vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab?
Wenn ich so richtig Lust auf Schokolade habe, esse ich anstatt der Schokolade eine Banane. Dann eine Paprika, einen Apfel, Reiswaffeln, Naturjoghurt, eine Gurke und dann die Schokolade.
Zitat von Lizzy im Beitrag #10Erbsenzählerei: der Grenzsteuersatz ist nur dann entscheidend wenn die Gesamtsumme der aufwendungen mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird. Könnte aber in den meisten Fällen zutreffen, weil die Beträge relativ gering sind
@Lizzy Wenn es darum geht herauszufinden, wie sich ein bestimmter Betrag steuerlich auswirkt z.B eine Spende von 100/200/300 € ist der Grenzsteuersatz entscheidend.
Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens ist die Steuerersparnis nämlich ganz unterschiedlich.
Was hat das mit Erbsenzählerei zu tun?
Du kannst dich darauf verlassen, dass die Berechnung genau so stimmt.
Der Grenzsteuersatz ist immer einkommenssbhängig .Ggrund progression
Der Grenzsteuersatz gilt nur für den Teil, der das einkommen das mit dem grenzsteuersatz besteuert betrifft.
Jeder steuerzahler der steuern im progressionsbereich zahlt versteuert - wirtschaftlich gesehen- einen Teil seiner Einnahmen mit dem Grenzsteuersatz-seinem- und einen Teil mit einem geringeren Steuersatz. Das ergibt dann den Durchschnittssteuersatz dieser Person.
Der Grenzsteuersatz ist ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit dem maximalen Steuersatz identisch aber Durchschnittssteuersatz bleibt immer darunter aber je höher das Einkommen wird umso geringer wird der Abstand von Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz. z
Auf die Frage: Wofür ist der Grenzsteuersatz wichtig? sagt die KI:
Der Grenzsteuersatz ist entscheidend, um zu bestimmen, wie hoch der nächste zusätzlich verdiente Euro (oder Bonuszahlung) besteuert wird. Er ist maßgeblich für die Steuerprogression, zeigt die tatsächliche Steuerbelastung bei Gehaltserhöhungen und hilft bei der Entscheidung, ob sich Werbungskosten oder Sonderausgaben zur Steuerersparnis lohnen. .......
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Ersparnis bei abzugsfähigen Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Spenden) in Prozent ist.
"Höhere Ersparnis bei höherem Einkommen: Da in Deutschland ein progressiver Steuertarif gilt, führt eine Spende bei Personen mit einem höheren Grenzsteuersatz (z. B. 42 % statt 30 %) zu einer höheren Steuerersparnis. Die Spende reduziert die Steuer um den Betrag, der auf diesen Teil des Einkommens gezahlt worden wäre."
Was du in #13 ausführst, ist zwar richtig, spielt aber keine Rolle, wenn es darum geht die steuerliche Auswirkung einer Spende zu bestimmen. Und nur das war mein Thema.
Zitat von Lizzy im Beitrag #10Erbsenzählerei: der Grenzsteuersatz ist nur dann entscheidend wenn die Gesamtsumme der aufwendungen mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird. Könnte aber in den meisten Fällen zutreffen, weil die Beträge relativ gering sind
??? Versteh ich nicht. Ob man überhaupt den Grenzsteuersatz erreicht, hängt doch eher vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab?
Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Du meinst wahrscheinlich den Spitzensteuersatz. Den erreicht man 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 70.000€.
Der Grenzsteuersatz zeigt an, wie viel Steuern man auf den letzten Euro seines zu versteuernden Einkommens zahlt.
Bei 20.000 € sind das 25,4% bei 40.000 € 32,4% bei 60.000 € 39.4% ab knapp 70.000 - 240.000 € 42%
Entsprechend fällt dann prozentual die Steuerersparnis aus, wenn man eine Spende oder Werbungskosten geltend macht.
Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Du meinst wahrscheinlich den Spitzensteuersatz.
Ganz genau. Da hab ich mich vertan. Danke.
Wenn ich so richtig Lust auf Schokolade habe, esse ich anstatt der Schokolade eine Banane. Dann eine Paprika, einen Apfel, Reiswaffeln, Naturjoghurt, eine Gurke und dann die Schokolade.
Die Vorgehensweise (Erstattung der Auslagen und dann steuerlich absetzbare Spende) ist auf jeden Fall legal. Aber der Verein, bei dem du ehrenamtlich tätig bist muss natürlich einverstanden sein. Dass der Verein/die Institution gemeinnützig ist, setze ich jetzt mal voraus, sonst geht das mit der Spende nicht.
Bei mir ist die Situation eher so - ich leiste alle Arbeit komplett ohne Vergütung - Auslagen fallen allerdings nicht weiter an. Die Ungerechtigkeit liegt halt darin: Wer Geld vom Verein bezahlt bekommt (wo also zur Ehre im Ehrenamt auch noch Geld kommt), der darf das innerhalb der Pauschale steuerfrei behalten.
Wer nur für Ehre arbeitet, für seine Stunden gar nichts bekommt, der kann nichtmal eine entsprechende Pauschale in der Steuer ansetzen - sondern guckt neben der Arbeit steuerlich trotzdem noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Der Staat "bestraft" also die, die gar kein Geld bekommen nochmal zusätzlich. (überspitzt formuliert). Steuerlich gerechter wäre halt, wenn man als Ehrenamtler einen bestimmten Pauschalbetrag steuerlich geltend machen könnte - egal, ob man Geld bezieht oder eben geldfrei das Amt ausfüllt.
Oder der Ehrenamtler stimmt mit den Füßen ab und engagiert sich dort, wo er immerhin Sitzungsgeld, Ehrenamtspauschale oder Aufwandsentschädigung erhält.
Vieles, was als Ehrenamt deklariert wird, ist in Wirklichkeit Vernichtung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
Zitat von mytholon im Beitrag #21Oder der Ehrenamtler stimmt mit den Füßen ab und engagiert sich dort, wo er immerhin Sitzungsgeld, Ehrenamtspauschale oder Aufwandsentschädigung erhält.
Vieles, was als Ehrenamt deklariert wird, ist in Wirklichkeit Vernichtung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
In meinem Fall nicht (und ich habs mir ausgesucht bei klarem Verstand...), ich stimme Dir jedoch zu.