Durch die Blume lesen, klappt nur selten, auch, weil die Mimik, die Gestik und der Ton fehlt.
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Blueberry, alles gute für Euch! Macht das beste draus, ich hoffem dass es auch bei Euch alle Betroffenenn nur mit höchstens milden Symptomen erwischt.
Danke für den Hinweis auf ÖPNV und ersten Schultag, da hab ich noch keine Sekunde drüber nachgedacht und muss mal sehen, wie das in BaWü geregelt ist. Und wie wir es dann handhaben - das wäre auch noch wetterabhängig, vielleicht wäre an dem Tag Fahrrad möglich, oder ich fahre sie ausnahmsweise hin. Oder wir gehen testen, nutzen die Tests dann aber auch noch für was schönes wie Kino oder Hallenbad. Oder, wir machen einfach gar nichts - der Bahnweg beträgt hier 2-3 Minuten.
ZitatErst mit Beginn des Unterrichts am 10. Januar 2022 gelten die Schülerausweise für Minderjährige demnach wieder in allen Bereichen als Testnachweise.
Zitat von skribifax im Beitrag #1871... Es heißt doch ganz klar, dass Schüler von der 3G-Regel ausgenommen sind. Da steht doch nichts davon, dass das in den Ferien nicht gilt. Deshalb sehe ich das Problem am ersten Schultag nach den Ferien nicht.
Offensichtlich ist das nicht klar (kommuniziert). Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die 3G-Regel ebenfalls für Schüler*innen ab 12 Jahren gilt.
Aber ich gehe ebenfalls davon aus, dass ich mich irren könnte.
Doch, die Regelung über die Ferien ist immerhin so klar kommuniziert worden, dass ich es selbst als Kinderlose mitbekommen habe.
Hier die Regelungen für Schüler während der Weihnachtsferien in NRW.
"Wie das NRW-Gesundheitsministerium jetzt mitgeteilt hat, gelten Schüler in NRW bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Wie auch schon in den Herbstferien, fällt diese Ausnahme danach für die Zeit der Weihnachtsferien bis zum 10. Januar aber weg."
"In der Zeit müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren zum Corona-Test, um als vollständig immunisierte Person zu gelten. Die Bürgertests sind in NRW mittlerweile wieder kostenlos. Man darf das Gratis-Angebot bei den Corona-Tests so oft in Anspruch nehmen, wie man möchte.
Die besondere Regelung in den Weihnachtsferien gilt auch für Schüler ab 16 Jahren. Ohne Schulbescheinigung benötigten sie als Testnachweis einen negativen Corona-Test. Für die 2G-Regelung gilt für allerdings keine Ausnahme. Sie müssen tatsächlich geimpft oder genesen sein, um etwa ins Restaurant oder Kino gehen zu können."
Im Infektionsschutzgesetz ist allerdings nur allgemein von Schulferienzeit die Rede. Ob sich das tatsächlich auch auf die Anreise am ersten Schultag erstreckt, ließe sich sicherlich juristisch hinterfragen.
@Zero, vielleicht prescht der RMV hier auch zu weit vor?
Zitat von FakeFur im Beitrag #1882Im Infektionsschutzgesetz ist allerdings nur allgemein von Schulferienzeit die Rede. Ob sich das tatsächlich auch auf die Anreise am ersten Schultag erstreckt, ließe sich sicherlich juristisch hinterfragen.
@Zero, vielleicht prescht der RMV hier auch zu weit vor?
Wie auch immer, die Antwort auf die Frage, was für welche Kinder genau am ersten Schultag nach den Ferien gilt, ist also wirklich nicht klar (kommuniziert).
Naja, es ist klar kommuniziert, was IN den Ferien gilt. Die Frage ist, ob der Rest überhaupt strittig ist. Die einzige Quelle, die sich auf den ersten Schultag bezieht, war hier im Strang eine Verlautbarung des RMV (ein Verkehrsverbund), die machen ja nun keine Gesetze. Kann natürlich sein, dass die im Rahmen ihres Hausrechts andere Regelungen treffen dürfen, das weiß ich nicht.
Auf der Homepage vom Land NRW steht zum Beispiel Folgendes:
Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten – wie bereits in den Herbstferien – Schülerinnen und Schüler vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Daraus würde ich jetzt schließen, dass die Testpflicht am 9.1. (Sonntag), 24 h, endet, und nicht am 10.1. mit dem Klingeln zur ersten Stunde.
Zudem... Wer weiß, was am 10.01. ist. Das ist ja noch lange hin.
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Zitat von FakeFur im Beitrag #1862Ja, wie, dann bleibt das Kind in der Schule und übernachtet im Sanitätsraum? Irgendwie muss es doch nach Hause, wie schon gesagt, auch ohne Corona.
Dann fährt ein Elternteil mit dem ÖPNV zur Schule und holt das Kind ab. Oder das Kind verbleibt bis zum Ende der regulären Schulzeit in der Schule und geht dann selbstständig heim.
Das Kind bleibt natürlich nicht in der Schule. Ob krank oder positiv getestet, es muss auf jeden Fall abgeholt werden und darf nicht allein heimgehen. Da greift die Aufsichtspflicht der Schule. Bei positivem Test dürfen auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, sondern man muss sofort zum Testen.
Wenn die Kontaktbeschränkungen doch „nicht so wirken wie erhofft, muss man schauen, ob man nicht 1G machen muss – und das G heißt dann geboostert“, erklärte der Virologe, der auch Mitglied im neu geschaffenen Expertenrat der Bundesregierung ist. Denn wer kürzlich geboostert worden sei, trage wahrscheinlich weniger zur Weiterverbreitung bei und sei zudem merklich gegen die Erkrankung geschützt. „Bei Delta mögen 2G und 3G reichen, aber jetzt schreibt Omikron die Regeln.“
Hallo, war das hier mit den Masken? Wenn ich dazu noch etwas sagen darf: Die coolair Masken, die Macani empfohlen hat, sind echt super. Die einzigen, die wirklich nicht beschlagen und sie passen mir prima. Endlich bleiben die Ohren mal da, wo sie hingehören. (Ja, ich habe alles andere ausprobiert, ALLES).
Ach, ich erinnere mich. Du @Saraya! wolltest einfach laufen lassen.
Ich - nicht!
Laufen lassen würde bedeuten, dass Menschen sterben könnten, die eine Immunschwäche haben. Unsere Wirtschaft den Bach runter gehen würde, weil viele Leute erkranken und dann nicht arbeiten können. Durch Long Covid hohe Gesundheitskosten auf uns zu kommen. Mitarbeiterinnen der kritischen Infratsruktur erkranken. Ich mag es, wenn Gas, Wasser und Strom funktionieren.
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Zitat von Charlie03 im Beitrag #1889 Durch Long Covid hohe Gesundheitskosten auf uns zu kommen.
Die Experten sagen doch, dass sich irgendwann sowieso jeder infizieren bzw. mit dem Virus in Kontakt kommen wird, Long Covid dürfte daher bei einem gewissen Prozentsatz in jedem Fall auftreten, egal ob man es laufen ließe oder durch wie auch immer geartete Maßnahmen die Infektion aller nur zeitlich auseinanderzieht (was für andere Aspekte natürlich schon relevant ist, nur für’s Long Covid Argument mE nicht)
Zitat von FakeFur im Beitrag #1882@Zero, vielleicht prescht der RMV hier auch zu weit vor?
Wieso RMV? Es ist die hessische Verordnung, die ich verlinkt habe.
Zitat von Nicolo im Beitrag #1883Wie auch immer, die Antwort auf die Frage, was für welche Kinder genau am ersten Schultag nach den Ferien gilt, ist also wirklich nicht klar (kommuniziert).
In Hessen schon, das hab ich ja wörtlich zitiert. Kinder dürfen nicht in die Schule.
Zitat von PaulaGreen im Beitrag #1886Bei positivem Test dürfen auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, sondern man muss sofort zum Testen.
Und da soll man hinfliegen?
Wie willst du ohne Verkehrsmittel hinkommen? Man muss auch erst überhaupt einen Termin bekommen, der ist nicht unbedingt 5 Minuten später gleich.
Zitat von R_Rokeby im Beitrag #1860Wenn er von Alters wegen noch! nicht geimpft sein kann, kann das in allen mir bekannten Fällen durch z. B. den Schülerausweis oder die Monatskarte (auf der oft der Geb. steht) einfach und umumständlich nachgewiesen werden.
Zitat von R_Rokeby im Beitrag #1860Wenn er von Alters wegen noch! nicht geimpft sein kann, kann das in allen mir bekannten Fällen durch z. B. den Schülerausweis oder die Monatskarte (auf der oft der Geb. steht) einfach und umumständlich nachgewiesen werden.
Ansonsten : impfen.
Hast Du eigentlich gelesen, worum es geht? Der Nachweis durch den Schülerausweis fußt darauf, dass in der Schule getestet wird. Hier geht es um den Tag nach den Ferien.
Zitat von Charlie03 im Beitrag #1868Die Frage ist anscheinend der erste Schultag nach den Ferien.
Das hat sie doch von Anfang an geschrieben.
Tja, aber spätestens seit Corona sind viele Menschen weniger daran interessiert, was ihr Gegenüber wirklich sagt/schreibt und mehr daran, erst mal laut- und "meinungs"stark draufzuhauen.
Oh ja, ist echt erstaunlich, wie es mit der Lesekompetenz bei gebildeten Erwachsenen so steht...
Zitat von skribifax im Beitrag #1871 Es heißt doch ganz klar, dass Schüler von der 3G-Regel ausgenommen sind. Da steht doch nichts davon, dass das in den Ferien nicht gilt. Deshalb sehe ich das Problem am ersten Schultag nach den Ferien nicht.
Nein, tut es nicht. Ich habe die Quelle zitiert, in Hessen dürfen ab jetzt Schüler kein ÖPNV ohne Test nutzen.
Bis zum ersten Schultest, erst danach dürfen sie wieder.
Zitat von FakeFur im Beitrag #1882@Zero, vielleicht prescht der RMV hier auch zu weit vor?
Wieso RMV? Es ist die hessische Verordnung, die ich verlinkt habe.
Wo denn? Ich hab nur das hier gelesen:
Zitat von ZeroZero im Beitrag #1766Jetzt rege ich mich mal über Politik auf:
Um der 3G-Regel zu genügen, brauchen ungeimpfte Kinder, die älter als sechs Jahre sind, in dieser Zeit für Bus und Bahn zwingend einen tagesaktuellen Negativ-Test, einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis. Das teilte der Rhein-Main-Verkehrsverbund am Mittwoch auf hr-Anfrage mit.
Bislang waren Schülerinnen und Schüler von der Nachweispflicht ausgenommen, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Für den ersten Schultag nach den Ferien gilt: Für die ÖPNV-Anfahrt wird tagesaktueller Test benötigt, danach reicht das Testheft wieder.
Wenn die Kontaktbeschränkungen doch „nicht so wirken wie erhofft, muss man schauen, ob man nicht 1G machen muss – und das G heißt dann geboostert“, erklärte der Virologe, der auch Mitglied im neu geschaffenen Expertenrat der Bundesregierung ist. Denn wer kürzlich geboostert worden sei, trage wahrscheinlich weniger zur Weiterverbreitung bei und sei zudem merklich gegen die Erkrankung geschützt. „Bei Delta mögen 2G und 3G reichen, aber jetzt schreibt Omikron die Regeln.“
Du kannst es nicht mehr hören. Ich bin sehr froh darüber, dass klargestellt wird, was sie Folgen sind, wenn die jetzigen Einschränkungen nicht reichen. Außerdem gibt es auch Menschen, die die Augen vor der Realität nicht verschließen, weil sie ihnen nicht gefällt-
Zitat von FakeFur im Beitrag #1894Wo denn? Ich hab nur das hier gelesen:
Nachdem der Bund die Corona-Verordnung überarbeitet hat, gilt in den Ferien das Schüler-Testheft nicht mehr im ÖPNV. Um der 3G-Regel zu genügen, brauchen ungeimpfte Kinder, die älter als sechs Jahre sind, in dieser Zeit für Bus und Bahn zwingend einen tagesaktuellen Negativ-Test, einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis.
Stimmt, nicht hessische Verordnung, sondern Bund.
Anscheinend ist es wirklich RMV, ich habe nur "Coronaverordnung" gelesen... Danke für die Berichtigung, vielleicht ändert es sich noch.
Ich habe mit meinem Sohn geredet, er sagte, er wird einfach so fahren, es sind 6 Minuten mit dem Zug. Sollte Präsenzunterricht überhaupt noch stattfinden.
Über das Test-Problem bei Schulkindern habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht... Bei uns findet in den ersten zwei Schulwochen nach den Ferien Home-Schooling statt. Dann fällt das Testen in der Schule logischerweise weg. Der Vereinssport des Kleinen (10) fand auch unter der Bedingung der Teilnahme an den Schultests statt, die sind hier auch Voraussetzung für sonst alles (Friseur, ÖPNV, Läden...). Tja, damit ist das Kind dann quasi im Lockdown.
"Tell me, what it is you plan to do with your one wild and precious life?" - Mary Oliver
Moderatorin im Reiseforum, Frauengesundheit, Kinder, Familie und Erziehung, Kindergesundheit, Kinderwunsch, Psychische Gesundheit und psychische Erkrankungen, Schwangerschaft, Baby und Kleinkind, Umbrüche im Leben, Verlust und Trennung, Was bringt Dich aus der Fassung? sowie Mode und Kosmetik
Mit " Augen vor der Realität verschließen " hat das wenig zu tun. Ein weiterer, harter Lockdown wird vom Großteil der Bevölkerung erst akzeptiert werden, wenn das "Chaos" schon eingetreten ist. Das wird der Politik klar sein. Abgesehen davon wäre die komplette Impfkampagne dann sehr unglaubwürdig- eine Impfung, bei der alle paar Monate eine Auffrischung notwendig ist, wird wohl kaum akzeptiert werden, eine Impfpflicht unter solchen Bedingungen nicht durchsetzbar sein. Die Pandemie wird erst enden, wenn jeder mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen ist. Weltweit. Und das wird noch einige Jahre dauern. Man kann entscheiden, ob man als Geimpfter, also quasi vorbereitet, infiziert wird oder ungeimpft. Mehr nicht. Es wäre wichtiger zu schauen, warum eine im Verhältnis zur Bevölkerung geringe Zahl an ITS Patienten das gesamte System zu sprengen drohen- und daran zu arbeiten. Denn: Wir müssen jetzt die Arbeitsplätze attraktiver machen, bis neue Kräfte komplett einsatzfähig sind dauert es 5 Jahre. Völlig unabhängig von der Pandemie. Ein ständiges Lockdown Light, Wellenbrecher Lockdown und was wir schon alles hatten, immer im Winterhalbjahr, das wird einfach nicht umsetzbar sein.