In BY auch und ich glaube, es lag daran, dass es keinerlei belastbare! Beweise gibt, dass man sich im Einzelhandel besonders anstecken kann.
Das ist halt das Problem. Es wurde vollkommen vernachlässigt, nachvollziehbare, Belast- und beweisbare! Nachweise über Ansteckungswege zu finde/evaluieren.
Und jetzt, im dritten Jahr der Viruskatastrophe, sind so "machen/verbieten wir halt mal, was uns verdächtig erscheint" Aktionen nicht mehr rechtsstaatlich. Waren sie wohl nie.
Bayern öffnet mehr für Kultur und Jugendarbeit. Begründung: KH Belegung normal.
Das weiß ich. Was auch immer "normal"heißt. Ist halt nicht mehr vergleichbar mit den Zuständen bis Ende letztes Jahr, zumal vermehrt die Normalstationen betroffen sind. Anyway, in AT auf den Pisten und drumrum ist auch eher die Stimmung von : egal. Grad Touris tragen auch oft keine Masken mehr. Letztes WE habe ich Touris in einem bayerischem Supermarkt erlebt, die nur die OP Masken trugen.Mei, da hat sich eine Mitarbeiterin an denen echt abgearbeitet ...das müsste man doch wissen,das in Bayern schon ewig die FFP 2 Maskenpflicht herrscht ;-) Auch das wird irgendwann Mal vorbei sein,schätze zum Frühjahr.
Zitat von Stina im Beitrag #5925 Da kann ich es ja noch nachvollziehen, das ist ja wirklich auch Quatsch bei Outdoor-Sport. In BaWü hat der VGH die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, das sehe ich etwas zwiespältiger.
Aber nur deshalb, weil die Alarmstufe nicht heruntergesetzt wurde trotz entsprechenden Kennzahlen. Nicht mit weil nicht nachweisbar ist, dass im Einzelhandel keine Ansteckung erfolgt, sondern nur mit Begründung, dass das Aufrechterhalten der Alarmstufe II abgekoppelt von den Kennzahlen nicht verfassunggerecht ist. Also eine wurde nur gekippt weil nicht sauber begründet und abgesichert. Da wird ja heute auch noch beraten über die Neufassung der Corona Maßnahmen.
Egal,ob nun 2G oder 3G beim Einkaufen , dieses " ist nicht verfassungsgerecht" ist ein selbstgemachtes Elend der Politik. Entweder, ich kann belegen- oder zumindest hinlängliche Forschungsergebnisse beibringen, dass bei Bedingung X am Ort Y erhöhte Infektionsgefahr besteht und deshalb die Maßnahme Z als mildestes Mittel geeignet oder geboten erscheint- oder es gibt keine entsprechenden Hinweise, dann geht's halt nicht.
Und es kann vermutlich niemand belegen, dass zb beim Blumenkauf ( war 3G) die Infektionsgefahr geringer ist als beim Bücherkauf. (2G). Oder warum der Buchkauf im Supermarkt weniger infektiös ist als im Buchladen nebenan.
Finde es ja immer etwas seltsam, wenn vom Übergang zur Endemie gesprochen wird. Aber sei es drum. Die nächste Untervariante ist schon auf dem Weg. Aber solange es nur die Normalstationen füllt……. https://www.srf.ch/news/international/mo...iante-verfrueht
Mein Sommerurlaub ist gebucht, ich hoffe das bis dahin nicht noch eine fiesere Variante daherkommt.
Aber nur deshalb, weil die Alarmstufe nicht heruntergesetzt wurde trotz entsprechenden Kennzahlen.
"Nur deshalb" finde ich aber schon schlimm genug. Man kann doch nicht wochenlang nach dem Motto "wir definieren drei Warnstufen nach Kennzahlen, aber wenn die Warnstufe zwei erreicht ist, lassen wir trotzdem drei" regieren. Das ist irgendwo Veräppelung des Bürgers. Und man fragt sich schon, warum die entsprechenden Landesregierungen so was tun. Weiter oben haben wir diskutiert, ob es ihnen "Spaß" macht; das würde ich zwar nach wie vor eigentlich verneinen, aber das macht es in der Sache ja nicht richtiger. Manchmal habe ich den Eindruck, man hoffte eben, dass keiner klagt. Dass man nach zwei Jahren Pandemie immer noch nicht weiß, auf was die Gericht schauen, wenn sie solche Sachverhalte beurteilen, würde ich dagegen für grob fahrlässig halten.
Zitat von R_Rokeby im Beitrag #5926In BY auch und ich glaube, es lag daran, dass es keinerlei belastbare! Beweise gibt, dass man sich im Einzelhandel besonders anstecken kann.
Das ist halt das Problem. Es wurde vollkommen vernachlässigt, nachvollziehbare, Belast- und beweisbare! Nachweise über Ansteckungswege zu finde/evaluieren.
Und jetzt, im dritten Jahr der Viruskatastrophe, sind so "machen/verbieten wir halt mal, was uns verdächtig erscheint" Aktionen nicht mehr rechtsstaatlich. Waren sie wohl nie.
Mal wieder -sorry, ich weiss, nervt - Einspruch: dass Maßnahmen der Exekutive von Gerichten aufgehoben werden, heißt nicht, dass sie nicht rechtsstaatlich waren, sondern nur, dass sie mit geltenden Gesetzen nicht vereinbar sind und damit ggf. verfassungswidrig. Die Kontrolle durch die Judikative ist wesentlicher Teil der Rechtsstaatlichkeit.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen rechtmäßig sind, ist ein weites Feld, in Thüringen wurde 2G im Einzelhandel vom Oberverwaltungsgericht bestätigt, was aufgrund der damals hohen Thüringer Zahlen auch nachvollziehbar war.
"Tell me, what it is you plan to do with your one wild and precious life?" - Mary Oliver
Moderatorin im Reiseforum, Frauengesundheit, Kinder, Familie und Erziehung, Kindergesundheit, Kinderwunsch, Psychische Gesundheit und psychische Erkrankungen, Schwangerschaft, Baby und Kleinkind, Umbrüche im Leben, Verlust und Trennung, Was bringt Dich aus der Fassung? sowie Mode und Kosmetik
Ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen rechtmäßig sind, ist ein weites Feld, in Thüringen wurde 2G im Einzelhandel vom Oberverwaltungsgericht bestätigt, was aufgrund der damals hohen Thüringer Zahlen auch nachvollziehbar war.
Aber das ist doch genau der Punkt der "Verhältnismäßigkeit". Salopp formuliert schauen die Gerichte bislang auf den Ist-Zustand, und irgendwas "auf Vorrat" oder "mit der Gießkanne" zu machen, kam im Einzelfall immer nicht so gut an. Nun gehe ich doch mal davon aus, dass in den Landesministerien kluge Leute arbeiten, die solche Dinge auch nicht zum ersten Mal machen. Wie kommt es dann, dass nach fast zwei Jahren Pandemie immer noch solche handwerklichen Fehler passieren? Das lässt die entsprechenden Regierungen schlecht dastehen und wäre sicherlich vermeidbar, wenn man an der einen oder anderen Stelle etwas weniger hektisch agieren würde. So entsteht der Einruck, dass man erst mal was rausfeuert, um Fakten zu schaffen und zumindest vordergründung der Verantwortung gerecht geworden zu sein, und das dann hinterher von den Gerichten wieder "aufräumen" lässt. Besser wäre doch, mit Augenmaß Verordnungen zu schaffen, die einer gerichtlichen Prüfung auch Stand halten. Das mag "ein weites Feld" sein, aber noch mal: es gibt ja mittlerweile eigentlich genug Rechtssprechung in dem Bereich, an dem sich die Verantwortlichen entlang hangeln können. Und wenn man die Kompetenz nicht im Haus hat, kann man sich vielleicht Hilfe einkaufen. Wir haben schon so viel Geld für Corona ausgegeben, da kommt es auf ein paar Euros mehr oder weniger auch nicht an.
Hmm, ich finde ja auch einiges mit sehr heisser Nadel gestrickt und gesetzgeberisch nicht immer gut umgesetzt, aber dass man Gerichtsentscheidungen quasi vorhersehen kann?
Erstens ist man sprichwörtlich vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand und zweitens gibt es genug gerichtliche Entscheidungen, die Regelungen und Maßnahmen bestätigt haben.
Da spielen so viele Wertungsfragen mit rein, dass es eben nicht klar prognostizierbar ist, wie eine Entscheidung ausfällt.
Und in Ministerien wird oft genug nicht auf die Mitarbeiter gehört, sondern Entscheidungen gegen deren Rat getroffen, weil politisch etwas anderes opportun ist. Das war schon vor Corona so.
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Zitat von fritzi im Beitrag #5938 Und in Ministerien wird oft genug nicht auf die Mitarbeiter gehört, sondern Entscheidungen gegen deren Rat getroffen, weil politisch etwas anderes opportun ist. Das war schon vor Corona so.
Und das ist eben irgendwie haarsträubend. Es geht schließlich um Grundrechtseinschränkungen und nicht um die Frage, ob wir Steuergeschenke verteilen oder so was.
Ich fühle mich derzeit gar nicht so dolle eingeschränkt.
Das wenige, was ich machen möchte, kann ich derzeit auch ohne große Umstände machen und als Geboosterte muss ich auch nicht ständig zur Teststation. Ich kann einkaufen, gelegentlich in ein Café, Restaurant, Kneipe (nirgendwo ist es derzeit so voll, dass ich da große Sorge hätte in puncto Abstand) und meinen Sport machen.
Ich weiß, als Rentnerin und ohne Verwandte, auf die ich ggf. infektionstechnisch besonders acht geben müsste, bin ich in einer Luxusposition und habe weit weniger Sorgen als manch andere hier. Mir gibt es schon unglaublich viel, nicht mehr auf die eigene Wohnung und den Supermarkt reduziert zu sein.
Gut, die Maskenpflicht (aktuell auch wieder outdoor in der Fußgängerzone, obwohl da im normalen Alltag - ohne Stadtteilfest oder an Markttagen nie wirklich viele Menschen sind - ) ist mir weiterhin lästig, aber ich nehme es inzwischen hin, ohne mich aufzuregen. Shoppen zum Zeitvertreib habe ich mir seit 2 Jahren eh völlig abgewöhnt.
Zögerlich bin ich noch damit, Urlaub zu buchen. Ich würde nach 2 Jahren Pause gern im Mai wieder mal nach Mallorca (ich habe viele Freunde dort), aber ich warte noch mit der Buchung und schaue, wie sich die Lage entwickelt.
Nicht, dass ich wieder, weil sich die Lage plötzlich ändert (2020 gab es plötzlich ein Einreiseverbot) meine bereits bezahlen Flugkosten einklagen muss, weil sich die Fluggesellschaft monatelang tot stellte.
Vor einem Jahr, im Lockdown, mit Ausgangssperre, Kontaktverboten und damit für mich auch Sportverbot, ging es mir psychisch deutlich schlechter. Dagegen bin ich jetzt schon fast wieder fröhlich. Auch wenn mich das eine oder andere nervt (s.o. z.B. Maskenpflicht outdoor), es macht mich aber nicht mehr so hilflos und unglücklich wie damals.
Der Mensch gewöhnt sich. Auch an absurde Verhältnisse.
Was mich entsetzt, dass Deutschland schon bei Inzidenz unter 1000 keine PCR-Tests mehr machen kann, während andere Länder bei dreifacher Inzidenz noch Luft haben. Ich dachte immer, deutsche Medizin, und dazu gehören auch Labore, wäre sogar für Europa vorbildlich?
Zitat von ZeroZero im Beitrag #5943Was mich entsetzt, dass Deutschland schon bei Inzidenz unter 1000 keine PCR-Tests mehr machen kann, während andere Länder bei dreifacher Inzidenz noch Luft haben. Ich dachte immer, deutsche Medizin, und dazu gehören auch Labore, wäre sogar für Europa vorbildlich?
Ich wundere mich auch oft. Andererseits wird ich Deutschland sehr viel "Labor gemacht", mehr als in anderen Ländern, wie ich mal irgendwo gelesen habe. Die großen Einsendelabors sind damit wahrscheinlich personell und räumlich mehr als ausgelastet. Wäre interessant, wieviele Proben allein fürs Routinelabor ("Blutbild" und klinische Chemie) am Tag eingehen. Ich kann mir vorstellen, dass Untersuchungen wie ein direkter Virusnachweis eigene, abgetrennte Räumlichkeiten erfordert, mehr Personal, besondere Qualitätskontrollen etc. Ist aber auch nur eine Vermutung.
Vielleicht wären Zentrallabors, die nichts anderes machen, geeigneter? Keine Ahnung.
-------------------------- Zwischen Reiz und Reaktion liegt die Freiheit.
Zitat von Amelanchier im Beitrag #5945Die Infrastruktur für das eigentliche Testen ist nicht speziell und auch schon stark automatisiert.
Der Flaschenhals sind eher Probenentnahme und Logistik.
In der Schweiz? In Deutschland wird ja explizit gesagt, dass die Labore überlastet sind. Die Probenentnahmen, also Abstriche, können problemlos erfolgen.
Das ist auch hier ein Problem. Zusätzlich eben zur Probenlogistik. Da kann geschickte Nutzung von Pooling helfen. Das Potential ist noch nicht wirklich gut genutzt.
An der Maschinerie sollte es aber mE wirklich nicht liegen (s. auch der Artikel aus Österreich)
Ich erlaube mir da eine gewisse Skepsis, nachdem in meiner Stadt berichtet wurde, dass die Schulen wegen Überlastung der Labore tagelang auf ihre Pool-Tests warten, während andere Labore hier noch genug Kapazitäten freihaben. Die dürfen aber nicht beauftragt werden, weil man sich aus Kostengründen dafür entschieden hat, das für alle Schulen mit einem Anbieter zu machen. Das ist vermutlich nicht nur hier so.