Ich habe einen sehr alten Mietvertrag (über 20 Jahre). Zugegebenerweise war der Preis relativ niedrig, allerdings ist die technische Ausstattung und der Gesamtzustand des Hauses "ziemlich unterdurchschnittlich", Lage sehr zentral, aber auch mit den einhergehenden Nachteilen, relativ laut, eine sogenannte "Schankwirtschaft" im Haus, auch eine Art Pflandleihhaus, beide mit nicht immer angenehnem Publikum.
Kurz: die Vermieterin möchte die Miete ab sofort um ca. 25 Prozent erhöhen.
Das scheint mir nicht nur an sich ziemlich viel auf einmal. Man hat sich auch eines Kniffes bedient. Bislang haben wir Gas und Strom separat mit eigenem Vertrag bezahlt. Einmal jährlich waren Betriebskosten, z.B. für Kaminfeger und Rauchmelderwartung fällig, was aber auf's Jahr umgelegt ca. 15 Euro monatlich ausmachte. Der verbleibende "Rest" galt als Warmmiete.
Der künftige Zustand soll sein: Betriebskosten etwa verzehnfacht(!), aber im Monatsrhythmus. Außerdem Erhöhung der Kaltmiete um 15 Prozent.
Verglichen mit München oder überhaupt mit Neuverträgen wäre das im Ergebnis immer nocht nicht wirklich viel.
Da wir aber gleichzeitig auch doppelt so viel Abschlag an die Stadtwerke bezahlen sollen, weiß ich gerade nicht, wo ich es mir rausschneiden soll.
Ist das, was die Vermieterin da fordert, überhaupt statthaft?
Verzehnfachung sonstiger Betriebskosten zwecks Inflationsausgleich und Weitergabe ihrer Auslagen für Versicherung etc.?
Inflation tut mir natürlich auch weh, leider haben sich meine Eingänge aber nicht verzehnfacht in den letzten 20 Jahren.
Mich ärgert auch, dass alle Ansprechpartner etwas taub sind, wenn wir etwas "fordern". Z.B. zahlen wir auch Treppenhausreinigung an einen Hausmeisterservice,an fragt sich aber, ob der überhaupt tätig ist,, weil es z.B derzeit Recht schmutzig ist im Treppenhaus.
Wir haben bei 3,20m Deckenhöhe keinen Aufzug und unsere Heizkörper sind aus den 60ern.
ich versuche es zu verstehen, was mir aber nicht gelingt
schreibe doch bitte mal genau auf was bisher an betriebskosten faellig war, was es beinhaltet hat und die kaltmiete hat mit den betriebskosten gar nichts zu tun
beides kann unabhaengig voneinenander steigen und umlegbare kosten darf sie in kompletter hoehe weitergeben
Zitat von lenita im Beitrag #3Betriebskosten war bisher:: Kabelgebühr TV( entfällt) Brandmeldeerwartung Heizungswartung
Alle anderen Kosten wie Warmwasser/Abwasser Gebäudeversicherung Müllabfuhr
Waren bisher nicht enthalten.
habt ihr bisher gar keine wasserkosten und keine grundsteuer bezahlt ?
wie bereits gesagt alle kosten die anfallen darf sie umlegen das ist hier geregelt hat sie es bisher nicht gemacht, hattet ihr ganz viel glueck und muesst dafuer dankbar sein
Zitat von lenita im Beitrag #3Betriebskosten war bisher:: Kabelgebühr TV( entfällt) Brandmeldeerwartung Heizungswartung
Alle anderen Kosten wie Warmwasser/Abwasser Gebäudeversicherung Müllabfuhr
Waren bisher nicht enthalten.
wie bereits gesagt alle kosten die anfallen darf sie umlegen das ist hier geregelt hat sie es bisher nicht gemacht, hattet ihr ganz viel glueck und muesst dafuer dankbar sein
So genau weiß ich das nicht, es war nicht speziell ausgewiesen. Ich meine, es gab einen Posten "sonstige Betriebskosten. Genauso wenig wie eine Kaltmiete/Quadratmeter.
Es gab einen Warmieteblock ohne Energiekosten und Wartungskosten.
Derzeit Frage ich mich z.B. wieder mal, ob wir keine Putzfirma für's Treppenhaus haben oder ob die Müllabfuhr streikt. Seit einer großen und 1,5 Jahre betriebenen Dauerbaustelle haben wir einen absurden doppelten Satz Mülltonnen (ungefähr 20 Stück für 4 Mietparteien). Alle stehen seit Wochen halb befüllt auf dem Bürgersteig vor dem Haus.
Es ist üblich eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten, bei mir sind es 120 € monatlich für: Wasser, Warmwasser und Abwasser Müllgebühren Gebäudeversicherung Hausmeister incl. Treppenhausreinigung Heizung Wartungsarbeiten Grundsteuer
Bei dir fällt offensichtlich die Heizung raus, falls du eine Gasetagenheizung hast.
Was ist im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart worden? Ist eine spezielle Regelung vereinbart worden oder wird nur auf § 2 BetrKV Bezug genommen?
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Ist die Grundsteuer im Mietvertrag erwähnt oder ein Verweis auf §2 BetrKV? Gibt’s einen Mietspiegel da, wo du wohnst?
Ich würde mit dem Mietvertrag und den bisherigen Nebenkostenabrechnungen den Mieterverein aufsuchen und mich dort beraten lassen. Grundsätzlich finde ich, für die Erhöhung der NK können Vermieter nichts. Das sind Auslagen und sollten erstattet werden.
In wieweit die Nettokaltmiete erhöht werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Miete darf in der Regel nur alle 15 Monate steigen - max. 20 % in 3 Jahren. Eine Ankündigung in Textform ist Pflicht - mit Zustimmungsfrist für MieterInnen. Hat der Vermieter sich nicht beraten lassen, ist sie oft formal falsch abgefasst und damit ungültig. Du kannst dann eine Mieterhöhung so lange rauszögern, bis eine formal richtige Ankündigung kommt - falls du so verfahren willst. Der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt wird dich beraten.
Ich passe genau zwischen Bettdecke und Matratze. Das kann doch kein Zufall sein!
Ihr scheint einen sehr individuellen Mietvertrag zu haben. Da kommt es auf jedes Wort an, was vereinbart wurde und ob das einseitig geändert werden kann.
Entweder du zitierst die entsprechenden Passagen oder du suchst dir Rechtsbeistand.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Bzgl der Betriebskosten kommt es darauf an, was im MietV steht. Nur die da erwähnten Positionen sind umlagefähig. Wenn außerdem über viele Jahre hinweg immer nur bestimmte Positionen und immer die gleichen abgerechnet wurden und beide Seiten damit einverstanden waren, geht die Rechtsprechung häufig von einer stillschweigenden Vertragsänderung aus. Dann kann die Vermieterin nicht neue Positionen dazu nehmen, aber durchaus die Beträge für die bislang angesetzten erhöhen, wenn die Kosten dafür tatsächlich gestiegen sind. Dies sollte sich dann regelmäßig aus der letzten Betriebskostenabrechnung ergeben.
Was die Erhöhung der Kaltmiete angeht, schau dir mal genau das Erhöhungsverlangen und vor allem die Begründung an. Die Formerfordernisse dafür sind sehr hoch. Ich habe in der Praxis bislang kaum einen privaten, nicht anwaltlich vertretenen Vermieter gesehen, der das im ersten Anlauf richtig gemacht hat. Daran scheitern etliche Klagen auf Zustimmungserteilung. Google mal Par. 558 a BGB. Da steht eigentlich alles drin.
Ich würde mich nicht auf Internetrecherchen verlassen, entweder Mitglied beim Mieterverein werden und mit dem Mietvertrag sowie der letzten Betriebsnebenkostenabrechnung vorsprechen oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Um auch einmal Klarheit in das Vertragsverhältnis zu bringen.
Zitat von luciernago im Beitrag #14Gas und Strom zahlt ihr vermutlich weiterhin selbst?
Lasst euch die Betriebskosten auflisten.
Ja, Energie läuft extra. Auflistung: hm, da weiß ich nicht, wie kooperativ die sind. Und man müßte auch etwas über den Verteilungsschlüssel wissen und den auch verstehen - fünf Mietwohnungen unterschiedlicher Größe.
lenita, wie hoch waren denn bisher die monatlichen nebenkosten ? wie wurden diese abgerechnet ? mit „ ich nehme an“ kommen wir hier nicht weiter, um dir zu helfen und bevor wir hier weiter rumraetseln, schau doch mal in deinen mietvertrag, wie alles geregelt ist, damit du auch konkrete antworten zu deinen fragen bekommst
Aus dem was ich bisher gelesen habe schliesse ich das ihr/ du bisher gut gefahren seit mit der Miete. Nun möchte die Vermieterin die Miete erhöhen. Wie der Vertrag genau aussieht weisst nur du. Vermutlich ist der Vertrag so nicht haltbar. Die Nebenkosten stellen für die Vermieterin einen durchlaufenden Posten dar, die Miete steht ihr zu. Da würde ich In den Mietspiegel gucken. Gehst du zum Mieterbund und sprichst damit dem Anwalt zerpflückt der das vermutlich . Mach das so. Hier kommen wir vermutlich auf keinen grünen Zweig.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Bin bei Sariana! Hol dir prof. Unterstützung- Mieterverein ist empfehlenswert. So heißt es im Inet gerne, dass man die Miete alle 3 Jahre um bis zu 20% anheben kann. Es gibt aber Gebiete ( weiß nicht, wer das bestimmt), in denen nur 15% erlaubt sind. Dazu kommt Zustand des Hauses, Sanierungsmaßnahmen, etc. Pauschal kann dir das hier niemand sagen.
Ergo- Mieterverein, Mieterbund und prüfen lassen. Auch viele Vermieter haben keine Ahnung und machen Fehler, ohne das zu wissen.
Zitat von lenita im Beitrag #16 Und man müßte auch etwas über den Verteilungsschlüssel wissen und den auch verstehen - fünf Mietwohnungen unterschiedlicher Größe.
Der Verteilungsschlüssel ist auf einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung angegeben. Nachrechnen sollte das dann auch jeder können, der die Grundrechenarten und den Dreisatz beherrscht - das ist kein Hexenwerk.
lenita, ich verstehe nicht, was die Deckenhöhe und die Heizkörper aus den 60er Jahren sowie der fehlende Aufzug mit einer Mieterhöhung zu tun haben.
Bei einem installierten Aufzug müsstest du anteilig Instandhaltungskosten bezahlen, ob der jetzt klapprig oder neu ist. Miete wird nach Quadratmetern berechnet und nicht nach Höhenmetern. Wenn die Heizkörper funktionieren spielt auch das Jahr des Einbaus keine Rolle. Geschäftsräume stellen keinen Grund dar, dass die Miete der Wohnungen niedriger ist als in Häusern ohne vermietete Gewerberäume.
Lenita, es klingt, als hätte die Vermieterin bisher etliche der Nebenkosten in der Miete eingepreist gehabt. Ihr seid also ziemlich günstig davongekommen. Da genau diese Kosten in den vergangenen Jahre aber gewaltig gestiegen sind, muss sie jetzt erhöhen. Allerdings klingt es auch so, als Du durchaus rechliche Handhabe dagegen, den der Mietvertrag klingt ziemlich hemdsärmelig. Fragt sich nur, ob man langsfristig damit zurechtkommt, irgendwann lohnt sich das Vermieten halt gar nicht mehr, dann wird teuer verkauft und der neue Eigentümer dreht professioneller an der Mietschraube.
Zitat von lenita im Beitrag #6Alle stehen seit Wochen halb befüllt auf dem Bürgersteig vor dem Haus.
Dann meldet man sich beim Vermieter, gibt an, dass so viele Tonnen nicht benötigt werden un schwupps sinken die Nebenkosten.
Zitat von lenita im Beitrag #1Wir haben bei 3,20m Deckenhöhe keinen Aufzug
Sei froh drum, die Dinger sind echt teuer im Unterhalt, das müsstet Ihr sonst zahlen.
Zitat von lenita im Beitrag #1Betriebskosten etwa verzehnfacht(!), aber im Monatsrhythmus.
Das kann Dir eigentlich egal sein, denn sie müssen ja abgerechnet werden. Sollte sie tatsächlich so viel niedriger sein, so bekommst Du einen Haufen Geld zurück.
Gerade bei eher preiswertem Wohnraum machen die NKs einen ordentlichen Anteil aus. Wenn es bei Euch einen Mietspriegel geben sollte, so preis der die positiven und negativen Dinge ein, berücksichtigt also Alter der Immo, Lage, Lärm, etc. Nimm den her, dann hast DU schon einmal eine erste Indikation. Dann noch die vollständigen Nebenkosten drauf und ich wette, dass das deutlich mehr ist als Du derzeit zahlst.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken