Zitat von Wendy im Beitrag #273Dass da manchmal bezahlt werden muss - ausgerechnet bei den Privaten - wusste ich auch nicht. Die sind doch sauteuer und dann sowas
Ich fürchte, dass Seemöwe da falsch beraten wurde. Wir haben nie eine Beratung bezahlen müssen, meine Eltern waren auch privat versichert.
Doch diese Beraterin hat uns auf den Med. Dienst vorbereitet, damit die Pflegestufe II kommt. Ich hätte auch eine Beraterin von der Pflegekasse bekommen können, nur wo die dann her kam.. keine Ahnung, zumindest nicht von unserer Sozialstation. Aber die 300 Euro hat ja dann die Pflegekasse und die Beihilfe bezahlt, anteilig.
Zitat von seemoewe88 im Beitrag #270ich bin als Betreuerin eingetragen, aber das Geld bekommt mein Mann. Nicht ich. Ich kann zwar drüber verfügen, weil ich Vollmachten habe. Das sind ca. 350 Euro im Monat, aber wie erwähnt immer zur Hälfte.. damit kann ich die neue Putzhilfe privat bezahlen.
Das Geld erhält dein Mann, um die Person, die ihn pflegt, zu bezahlen, also dich. Das Geld steht dir zu. Es ist bestimmungsgemäß zu verwenden, und nicht dafür da, dass dein Mann Vermögen anhäuft.
Und die Beihilfe zahlt auch, entsprechend ihrem Anteil.
Edit: Seemöwe, könntest du das lange Zitat in deinem Beitrag etwas kürzen?
welches Zitat.. ich kenne mich da nicht so gut aus.. viell. hilfst mir..
Zitat von seemoewe88 im Beitrag #270Das sind ca. 350 Euro im Monat, aber wie erwähnt immer zur Hälfte.. damit kann ich die neue Putzhilfe privat bezahlen.
Ja, das kommt hin, Pflegegeld bei PG 2 sind 347 Euro. Bei dir kommt das Geld halt von zwei Stellen, Beihilfe und Versicherung, bei gesetzlich Versicherten von einer, aber die Summe ist dieselbe.
Zitat von Wendy im Beitrag #258Wir beziehen auch Pflegegeld und bekommen zweimal im Jahr Besuch von einem Pflegedienst, der die häusliche Pflege überprüft.
Die regelmäßigen Überprüfungen sind Pflicht in Fällen, in denen kein Pflegedienst involviert ist. Sobald ein Pflegedienst mit im Boot ist, muss man das nicht mehr machen. Die Kassen vertrauen wohl darauf, dass die Pflegedienste Meldung machen würden, wenn eine Person zu Unrecht zu hoch eingestuft wäre. (Woran ich zweifele. Ich fände eine Kontrollpflicht auch in solchen Fällen besser, um Betrug seitens der Pflegedienste zu unterbinden. Es kommt sicher vor, dass Pflegebedürftige aufgrund einer Akuterkrankung einen höheren Pflegegrad erwerben, und dann nach einer Weile runtergestuft werden könnten - aber welcher Pflegedienst hätte wohl Interesse daran, das freiwillig zu melden, sie verdienen ja am höheren Pflegebedarf.)
Zitat von seemoewe88 im Beitrag #277welches Zitat.. ich kenne mich da nicht so gut aus.. viell. hilfst mir..
In #270. Es hätte genügt, die letzten drei Sätze von mir zu zitieren. So lässt es sich am Handy sehr schlecht lesen. Du kannst einfach alles, was für deine Antwort nicht relevant ist, aus dem Zitat löschen.
Du hast außerdem das [/quote]-Zeichen am Schluss falsch gesetzt, es sieht so aus, als wäre die Sätze ab "Und wenn du dich selbst ..." von dir.
Ich kann es gleich korrigieren, warte nur ab, bis du selbst nochmal einen Blick darauf werfen konntest.
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Zitat von mytholon im Beitrag #246@Analuisa in Bezug auf Seemöwe: ich höre immer, dass all dies bei Pflegebedürftigen, die pensionierte Beamte sind, nicht so einfach ist und viele Leistungen aufgrund der Kompliziertheit einfach nicht gezahlt werden und auf der Strecke bleiben.
Diese ganzen Beratungsstellen und Stützpunkte helfen nicht, sie kennen sich ausschließlich mit ehemals gesetzlich Versicherten aus.
Zuständig für die Einstufung und Beratung der ehemaligen Beamten ist ein privates Unternehmen namens Compass, von dem ich nichts Gutes höre.
@mytholon, das konntest du nicht wissen, aber ich kenne das - meine Eltern waren privat versichert, ich kenne den Zirkus mit Beihilfe und Kranken/ -pflegekasse, das hatten wir auch. Da sind in den letzten Lebensjahren meiner Eltern ständig vierstellige Beträge hin- und hergeflossen.
Ich habe mehrfach mit Compass telefoniert (die Telefonate habe im Regelfall ich gemacht, während mein Vater für alles Schriftliche, also auch für die Abrechnungen, zuständig war und sich das auch nicht nehmen ließ), ich kann mich über deren Service nicht beklagen. Sie sichern zu, dass man innerhalb von zwei Wochen nach Anfrage ein Beratungsgespräch bekommt und haben das auch, soweit ich mich erinnere, immer eingehalten. Bis zum Zustandekommen der Begutachtung hat es teilweise etwas gedauert - als ich endlich das Gespräch zur Einstufung meiner Mutter in Grad 3 hatte, war die Situation von der Realität schon überholt worden und sie hat gleich Grad 4 bekommen.
Die Praxis, noch lange nach der Hoch-Zeit der Pandemie nur per Telefongespräch zu begutachten, fand ich allerdings sehr ärgerlich, ich hätte es gerne gehabt, wenn die Gutachterin sich einen persönlichen Eindruck von meiner Mutter verschafft hätte (das war im Mai 2022). Nein, durfte sie angeblich nicht. Herrje, warum ist es nicht zumutbar, dass eine Gutachterin sich für ein einstündiges Gespräch mal eben eine FFP2-Maske ins Gesicht pappt? Ich habe drei Jahre lang mit FFP2-Maske gearbeitet, teils 7-8-Stunden-Schichten ohne Pause, und ich hatte es auch mit hoch vulnerablen Personengruppen zu tun. Ich vermute, dass damals etliche Angehörige die Situation ausgenutzt und den Gutachtern einen vom Pferd erzählt haben. Wie will man denn die Pflegebedürftigkeit einer Person einschätzen, wenn man sie nicht zu Gesicht bekommt und nur auf die Aussagen von Angehörigen angewiesen ist?
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Die Einstufung meines Mannes für einen Pflegrad fiel in die Anfangszeit von Corona. Der erste Antrag wurde allerdings vom Krankenhaus gestellt. Die waren dort entsetzt, dass er noch keinen hatte. Es gab dann sofort Grad zwei. Das sollte dann von einem Gutachter noch bestätigt werden. Da mein Mann sehr lange im Krankenhaus bleiben musste, verschob sich der Besuch mehrmals und wurde dann wegen Corona auch telefonisch gemacht. Es wurde aber jedesmal mit ihm persönlich gesprochen. Der Großteil der Gespräche wurde allerdings mit mir geführt, da mein Mann überfordert war und schnell den Hörer wieder weiter gab. Ich habe mich bemüht eine ehrliche Darstellung der Situation zu geben und wurde in einem Punkt tatsächlich gefragt, ob es denn da nicht schlechter wäre. Es wurde detailliert nachgefragt und ich konnte es dann guten Gewissens bestätigen.
Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte. (Gustav Heinemann)
Zitat von Klarinette im Beitrag #280Es wurde aber jedesmal mit ihm persönlich gesprochen.
Stimmt, die Gutachterin wollte auch mit meiner Mutter selbst sprechen.
Daran ist auch der erste, nach längerer Wartezeit endlich zugeteilte Gutachtertermin gescheitert, weil sie da gerade im Krankenhaus war. Nein, das dürfte nicht, die Person, um die es geht, müsse anwesend sein, man wolle ja auch mit ihr selbst sprechen. Es gab dann einen Ausweichtermin eine Woche später, da war meine Mutter aber in so einem schlechten mentalen Zustand, dass ein Gespräch gar nicht möglich war. Das Gespräch mit mir dauerte anderthalb Stunden, weil ich zu jeder Einzelfrage sagen musste: Vor dem Krankenhaus war es so-und-so, seither ist es so-und-so (nämlich schlechter); ich hatte ein Irrsinnsglück, dass zufällig gerade meine Tochter da war und sich um die Oldies kümmern konnte, ich hätte besonders die Mutter in ihrem Zustand niemals so lange allein lassen können. Naja, dann gab es PG 3 für einen Monat rückwirkend und ab sofort PG 4.
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Hier eine Analyse von heute, der ich nur zustimmen kann und die viele Argumente vorbringt, die auch hier im Strang schon diskutiert wurden.
Unter anderem auch mein Hauptpunkt, Pflegebedürftige dabei zu unterstützen, länger zu Hause bleiben zu können (etwa in der Mitte des Artikels): "Dafür sieht der Pflegegrad Hilfsleistungen im geringen Umfang von 131 Euro monatlich vor, um den Alltag zuhause zu unterstützen, sei es durch Einkäufe oder putzen. Zusätzlich kann einmalig eine Summe von bis zu 4.180 Euro für bauliche Umbauten beantragt werden, etwa barrierefreie Zugänge für Wohnung oder Bad."
Es wäre schon viel geholfen, wenn jeder einfach "nur" seine Arbeit machen würde, aber die wirklich großartigen Dinge auf dieser Welt geschehen nur, weil jemand mehr tut, als er muss.
Zitat von macaronesia im Beitrag #248Zu Post 244: Auch wenn es sich um haushaltsnahe Leistungen handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand, hier die Arbeitslosen,die zwangsverpflichtet arbeiten sollen, diese Arbeit vertrauenserweckend und zufriedenstellend ausführen. Sie haben sich ja nicht freiwillig für diese Arbeit beworben, diese wird ihnen zwangsweise aufgedrückt. Und hier sollen sie für kranke oder alte Menschen, die ja aus berechtigtem Grund diesen Pflegegrad erhalten haben, arbeiten.
OT. Wenn schon zwangsweise Arbeit für Arbeitslose vorgesehen wird, dann lieber für das Allgemeinwohl, zum Beispiel Unkrautzupfen, Strassenmüll wie leere Dosen, Zigarettenstummel oder Papier aufsammeln. Also schon Arbeit, wobei aber keine Menschen direkt geschädigt oder enttäuscht werden, falls diese Arbeit nicht wie vorgesehen ausgeführt wird, weil sie “keinen Bock” darauf haben.
Nur zur Klarstellung: Ich habe mich nicht für Zwangsarbeit ausgesprochen. Nur erwähnt, dass, sollte irgendeine Art von Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit für Arbeitslose/ Arbeitssuchende von der aktuellen Regierung eingeführt werden, ich dafür wäre, dieses Feld mit in den Blick zu nehmen. Die Situation wird nämlich mit zunehmender Alterung der Bevölkerung von Jahr zu Jahr kritischer werden. (*)
Ob in öffentlichen Rabatten Unkraut wächst, ist mir z.B. herzlich egal, und ich finde es auch kein gutes Signal an die auf diese Weise Beschäftigten, ihnen praktisch zu vermitteln: Macht ihr mal Arbeiten, wo ihr nichts kaputtmachen könnt. Es soll ja gerade Verantwortungsbewusstsein trainiert werden. Diesen Menschen pauschal zu unterstellen, sie hätten keinen Bock auf eine nützliche, sinnvolle Tätigkeit, finde ich schon fragwürdig.
Zitat von mytholon im Beitrag #249Oder unter der Trägerschaft einer gGmbH...indem ein pädagogisch geschulter Mitarbeiter die Personen am Einsatzort bekannt macht und anleitet und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Solche gemeinnützigen Betriebe zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten sind nichts Neues, es gibt sie z.B. mit den Bereichen Malerarbeiten, Kfz.-Arbeiten, Umzüge, Entrümpelungen, Sozialkaufhaus...
Ja, es müsste natürlich ein Rahmen geschaffen werden, in dem das stattfinden kann. Sozialkaufhaus ist ein gutes Beispiel.
(*) Dazu: Meine Mutter hatte, zu einem Zeitpunkt, als es ihr vorübergehend mal etwas besser ging, den Fehler gemacht, den 2. Tag Haushaltshilfe (eine Stunde) abzusagen, weil sie für die Dame angeblich keine Arbeit hätte. Leider hat sie das ohne Absprache mit ihren Kindern gemacht. Die Stunde kriegten wir nie wieder, und nicht nur das, im Zuge der Pandemie wurden uns auch noch die zwei Stunden Reinigung am Montag auf eine Stunde gekürzt, Begründung: sie hätten zu wenig Personal, wegen der in diesem Bereich eingeführten Impfpflicht hatten sie wohl Mitarbeiterinnen kündigen müssen. Ob das der wirkliche Grund war, oder sie einfach nur nicht gut genug zahlten, kann ich nicht beurteilen. Wir hatten also dann am Ende 1x PG 4, 1x PG 2 und dazu eine Stunde Haushaltshilfe pro Woche.
Zitat von Charlie03 im Beitrag #231Zudem ist das nichts auf Dauer. Das bedeutet der zu pflegende Mensch müsste sich immer wieder umstellen. [...]
Dass sich pflegende Menschen umstellen müssen, weil immer andere Mitarbeiter kommen, ist zwar unschön, das sollte aber kein Argument dagegen sein. In vielen sozialen Bereichen ist es Alltag: wegen der hohen Mitarbeiterfluktuation oder weil viele verschiedene Mitarbeiter eingestellt werden müssen, um die Schichten abzudecken. Damit müssen sowohl alte als auch junge Menschen, die im stationären Bereich untergebracht wurden, täglich zurecht kommen. Die werden täglich von anderen Mitarbeitern gepflegt oder betreut. [...]
Nicht nur im stationären Bereich, auch ambulant. Auch ein Pflegedienst kann nicht immer dieselben Mitarbeiter:innen schicken; klar bemühen sie sich um Kontinuität, aber bei Erstellung der Einsatzpläne müssen so viele Faktoren bedacht werden, wie unterschiedliche Qualifikationen der Mitarbeitenden, Dienstzeitenwünsche der Mitarbeitenden, persönliche Ausschlussgründe (Person X hat ein Problem mit Person Y), Ausfallgründe wie Urlaub, Krankheit, Kündigung, außerdem wechseln die zu Betreuenden auch ständig, durch Tod/ Verlegung in ein Heim/ Krankenhausaufenthalt/ Neuzugänge, sodass man auch hier mit häufigen Wechseln rechnen muss.
Virginia, Gisèle, Collien, danke für euren Mut! 🌹
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