Hier X. nicht deutsch,Bürgergeldempfänger. Ist zum.01.11.2024 in Wohnung gezogen,Vermieter fordert jetzt Kaution. Kaution ist im Vertrah enthalten,wird aber doch zu Veginn des Mietverhältnisses fällig?
Ausserdem kein Warmwasser und Heizung. Ist hier geringere Nebenkostenzahlung zulässig?
Dito kein Strom,ginge juristisch: So lange kein Strom,wird auch keine Kaution gezahlt? Infi: Energielieferer weigert sich,Mietobjekte des Vermieters zu beliefern wg Zahlungsmoral.
Zitat von saggi im Beitrag #1Info: Energielieferer weigert such,Mietobjekte des Vermieters zu beliefern wg Zahlungsmoral.Danke !
Das sagt eigentlich schon alles.
Was steht denn im MV wieviel Nebenkosten bezahlt werden müssen? Wobei das eher unerheblich ist, da die ja genau abgerechnet werden und evtl. Überschuß ausbezahlt.
Kaution ist vor Beginn des Mietverhältnisses fällig oder zahlbar in 3 aufeinanderfolgenden Raten. Die kann der Vermieter auch im Nachgang fodern, immer vorausgesetzt, sie ist im MV aufgeführt.
Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
X. sollte eine Beratung der Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischen, Kurdischen Gemeinschaft oder was es bei Euch vor Ort gibt aufsuchen und um Beistand bitten.
Zitat von saggi im Beitrag #1Anfrage für eine fremde Person
Hier X. nicht deutsch,Bürgergeldempfänger. Ist zum.01.11.2024 in Wohnung gezogen,Vermieter fordert jetzt Kaution. Kaution ist im Vertrag enthalten,wird aber doch zu Beginn des Mietverhältnisses fällig?
Ausserdem kein Warmwasser und Heizung. Ist hier geringere Nebenkostenzahlung zulässig?
Dito kein Strom,ginge juristisch: So lange kein Strom,wird auch keine Kaution gezahlt? Info: Energielieferer weigert such,Mietobjekte des Vermieters zu beliefern wg Zahlungsmoral.
X kann sich Mieterschutzbund nicht leisten,versteht auch nicht so gut Deutsch.
Danke !
Das ist alles sehr merkwürdig. Wenn die Person Buergergeldempfaenger ist wird die Anmietung ueber das Amt gelaufen sein. Wenn die Wohnung kein Warmwasser und keine Heizung hat ist die nicht zum Wohnen geeignet. Wieso ist derjenige da eingezogen ? Und Strom gibt es auch nicht ?! Er soll zum Amt gehen, von dem er das Buergergeld bezieht. Soll sich jemanden suchen der seine Sprache und Deutsch spricht und mitnehmen.
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Keine Heizung, kein Warmwasser, kein Strom? Dann gilt die Wohnung als nicht bewohnbar und es müsste kein Mietzins gezahlt werden. Kaution für was? Die im Zweifelsfall sowieso nicht zurück kommt, bei der Einstellung des Vermieters. Außerdem kann man Ansprüche an den Vermieter stellen, z.B. in Form einer bewohnbaren Ersatzwohnung.
Der Vermieter soll erst einmal eine bewohnbare Wohnung anbieten, bevor er ein Anrecht auf eine Kaution hat. Hier sollte man sich an die Wohnungsaufsicht (meistens das Wohnungsamt) wenden wegen der unhaltbaren Zustände.
Der Betroffene kann sich mit Hilfe eines Beratungsscheins von einem Anwalt beraten lassen und nicht herausreden mit, er kann kein Deutsch. Dann muss er sich jemand suchen, der ihm übersetzt.
Ich finde das zu wenig Information, um sich wirklich ein Bild zu machen. Außer sich, wie hier schon geschrieben wurde, an öffentliche Stellen zu wenden, die Hilfe anbieten.
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Es wurde vieles schon von anderen gesagt, ich ergänze:
Zitat von saggi im Beitrag #1 Ausserdem kein Warmwasser und Heizung. Ist hier geringere Nebenkostenzahlung zulässig?
Geringer als was? Sind denn NK im Mietvertrag separat aufgeführt?
Zitat von saggi im Beitrag #1 Dito kein Strom,ginge juristisch: So lange kein Strom,wird auch keine Kaution gezahlt? Info: Energielieferer weigert such,Mietobjekte des Vermieters zu beliefern wg Zahlungsmoral.
Das scheint ja ein toller Vermieter zu sein, aber mal davon abgesehen gibt es ja auch andere Stromanbieter, die dessen Historie nicht kennen. Wieso sorgt der Mieter nicht selbst für die Belieferung seiner Wohnung mit Strom, so wie es üblich wäre, gibt es etwa keinen Stromzähler?
Zitat von saggi im Beitrag #1 X kann sich Mieterschutzbund nicht leisten,versteht auch nicht so gut Deutsch.
Danke !
Der Mieterschutzbund kostet zwischen 60 und 80 Euro im Jahr, wäre hier aber wichtig. Könnte X ein paar Stunden aushilfsweise arbeiten, um das Geld dafür zu erwirtschaften? Sprichst du die Sprache von X?
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Die Nebenkosten sind separat im Vertrag aufgeführt. Vertrag liegt vor. Strom wird aus einer anderen Wohnung im gleichen Gebäude "angezapft", reicht aber nicht weit. Andere Wohnung: Erstmal finden, sehr starke Wohnungsknappheit. Viele Vermieter nehmen niemand vom Jobcenter. Die Wohnung hat nicht das Jobcenter angemietet,das zahlt lediglich die Miete- an X,der überweist es dann an den Vermieter. Ich spreche die Sprache von X nicht.Basisdeutsch geht,der Handyübersetzer hilft,wenn Deutsch nicht mehr geht. Der Vermieter hatte schon mit Anwälten zu tun,ist ( negativ) bekannt.
@ Blue Velvet: Der Messstellenbetreiber / Netzbetreiber schließt für die Lieferstelle nur noch Verträge mit dem Eigentümer ab. Momentan keine Dienstleistungen an seine Immobilie.
Dann muss sich X jemanden suchen, der seine Sprache spricht. Die Ausländerbehörde kann da sicher weiterhelfen. Für das Bürgergeld hat er sicher auch Hilfe gebraucht, das kann man auch nicht ohne gute Deutschkenntnisse beantragen.
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Zitat von saggi im Beitrag #11Naja,die ( deutsche) WG Mitbewohnerin hat sich wohl mit der Situation abgefunden aufgrund der Wohnungsmarktlage.
Wo kommt denn jetzt auf einmal eine WG Mitbewohnerin her und hat die dann nicht die gleichen Probleme? Weiß das Jobcenter davon? Und Strom aus einer anderen Wohnung abzapfen soll legal sein, um es vorsichtig auszudrücken?
@saggi du meinst das sicher gut, aber Ratschläge zu solchem Sachverhalt können ganz schön nach hinten los gehen, wenn man nicht alle Details genau kennt und wie du kein Jurist ist. Wie Kleinfeld schon sagte, das Beantragen von Bürgergeld ging auch nicht ohne jegliche Deutschkenntnisse.
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Zitat von saggi im Beitrag #9Die Nebenkosten sind separat im Vertrag aufgeführt. Vertrag liegt vor. Strom wird aus einer anderen Wohnung im gleichen Gebäude "angezapft", reicht aber nicht weit. Andere Wohnung: Erstmal finden, sehr starke Wohnungsknappheit. Viele Vermieter nehmen niemand vom Jobcenter. Die Wohnung hat nicht das Jobcenter angemietet,das zahlt lediglich die Miete- an X,der überweist es dann an den Vermieter. Ich spreche die Sprache von X nicht.Basisdeutsch geht,der Handyübersetzer hilft,wenn Deutsch nicht mehr geht. Der Vermieter hatte schon mit Anwälten zu tun,ist ( negativ) bekannt.
@ Blue Velvet: Der Messstellenbetreiber / Netzbetreiber schließt für die Lieferstelle nur noch Verträge mit dem Eigentümer ab. Momentan keine Dienstleistungen an seine Immobilie.
Natürlich hat das Jobcenter die Wohnung nicht angemietet. Der Leistungsbezieher muss aber vorlegen wo er eine Wohnung anmieten will und vom Vermieter eine Bescheinigung ausfüllen lassen, diese dem Amt vorlegen. In der Bescheinigung gibt der Vermieter u.a. an wieviel Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Wenn es keine Heizung gibt und er aber Geld dafür nimmt ist das wohl Betrug. Strom aus einer anderen Wohnung anzapfen ? Das ist kriminell, und das kann man keinen empfehlen. In Deutschland hat man ein Recht auf Strom, soviel ich weiss.
Man kann dem Mann nur raten zum Amt zu gehen und die Situation zu schildern.
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Die Grundsituation liegt etwas anders. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gegen,aber ich habe beruflich mit dem Fall zu tun. Daher auch mein Wissen um einige der Hintergründe und der Zugriff auf den Mietvertrag. Momentan liegt eine Vetretungssituation vor,eigentlich bearbeitet ein Kollege den Fall. Das Jobcenter weiss da Bescheid,das ist sicher ein Grund,warum er bei meinem Kollegen, "gelandet " ist. Der ist "die Hilfe",die hier empfohlen wird,zu suchen.
Für den Beratungsschein habe ich Kontakt zum Amtsgericht aufgenommen.
Das mit dem Strom war nicht ganz korrekt. Es wurde aus einer über der Wohnung von X befindlichen Wohnung wohl sporadisch ein Kabel nach unten gelegt. Darüber kann aber nur wenig Strom bezogen werden.
Zitat von saggi im Beitrag #16Die Grundsituation liegt etwas anders. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gegen,aber ich habe beruflich mit dem Fall zu tun. Daher auch mein Wissen um einige der Hintergründe und der Zugriff auf den Mietvertrag. Momentan liegt eine Vetretungssituation vor,eigentlich bearbeitet ein Kollege den Fall. Das Jobcenter weiss da Bescheid,das ist sicher ein Grund,warum er bei meinem Kollegen, "gelandet " ist. Der ist "die Hilfe",die hier empfohlen wird,zu suchen.
Für den Beratungsschein habe ich Kontakt zum Amtsgericht aufgenommen.
Das mit dem Strom war nicht ganz korrekt. Es wurde aus einer über der Wohnung von X befindlichen Wohnung wohl sporadisch ein Kabel nach unten gelegt. Darüber kann aber nur wenig Strom bezogen werden.
das mit dem strom ist illegal der mieter hat einen zaehler zu haben, zu dem er uneingeschraenkt zugang haben muss, welchen er auf seinen namen und seine kosten anzumelden hat gibt es keinen zaehler, waere das rechtlich nur haltbar, wenn der vermieter keine nebenkosten abrechnet
der versorger darf aber auch vorauskasse verlangen, wenn es probleme mit zahlungen gegeben hat
es gibt naemlich kein grundrecht auf strombelieferungen sondern auch erst das geld, dann die ware in der form der vorauszahlungen
Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter verlangen kann. Unabhängig von anderen Dingen. Strom, die Wohnung hat einen Stromzaehler zu haben und der Mieter hat Zugang dazu zuhaben. Illegal ist es sich Strom von einer anderen Wohnung zu "besorgen". Irgendwer zahlt dafür, nur nicht dieser Mieter. Strom hat nichts mit den Nebenkosten zu tun. Allerdings, wenn der Mieter Nebenkostenvorauszahlung leistet haette er auch Anspruch auf Heizung. Das ist hier nicht gegeben. Diese Wohnung ist im Grunde nicht zum Wohnen geeignet. Der Mann kann sich nicht mit warmen Wasser waschen, kann nicht kochen, sass im Winter im Kalten. Helft ihm was vernünftiges zu finden.
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Ja,schon. Ist wie überall: Zu wenig für die Nachfrage. Und " einfach so umziehen,wo es genug billigen Wohnraum gibt" ist eben nicht so einfach. Wo soll das auch sein? In der ländlichen Umgebung ist es nur geringfügig besser.
Wenn es sozialen Wohnungsbau gibt guck ob es eine Warteliste gibt.
Nee, es gibt nirgends genug billigen Wohnraum. Ich habe mich mal für einen nahen Verwandten darum gekümmert. Hartnäckigkeit hat sich aber ausgezahlt. Ich habe was für ihn gefunden.
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Zitat von saggi im Beitrag #16 ... ich habe beruflich mit dem Fall zu tun. Daher auch mein Wissen um einige der Hintergründe und der Zugriff auf den Mietvertrag.
Laut Strangtitel geht es in erster Linie um die Kaution, zu der Du laut EP einen Rat wolltest. Da Du Einsicht in den Mietvertrag hast - was steht dort dazu?
Kennst Du diese unterirdische, unzumutbare Wohnung persönlich? Klingt nach Asylwerber-Abzocke des Vermieters, was dringend unterbunden gehört.
Wie lange wird es dauern, bis der angeforderte Beratungsschein zur Verfügung steht?