Zitat von Sariana im Beitrag #125Ich würde die Restarbeiten von ihm erledigen lassen, da es auch um die Gewährleistung geht, falls er gepfuscht hat oder es einen Schaden durch Dritte an der Decke gibt.
Genau meine Gedanken. PDD, freue Dich einfach über die schöne neue Decke!
So wie ich es verstanden habe, ist es eine zusätzliche Leistung, die du dir wünschst zum vorherigen Auftrag. Dann muss sie auch bezahlt werden.
Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, doch wenn du die 77 € bezahlst, hast du deine Decke komplett erneuert und aufgrund der Rechnung Gewährleistung auf die Arbeiten. Stattdessen würdest du jetzt auf die Leiter steigen, den 3. Anstrich machen und auf die Stuckrosette verzichten - nur um die 77 € nicht zu bezahlen?
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #123Dann geht wohl Barzahlung:
Das verstehe ich genau andersherum: Barzahlung geht bei VERmieteten Wohnungen. Für der Vermieter. Mit Rechnung. Weil der Vermieter eh nicht die 20% nach § 35a EStG abzieht, sondern die gesamte Summe als Aufwand mit persönlichem Steuersatz absetzt.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Zitat von Sariana im Beitrag #128So wie ich es verstanden habe, ist es eine zusätzliche Leistung, die du dir wünschst zum vorherigen Auftrag. Dann muss sie auch bezahlt werden.
Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, doch wenn du die 77 € bezahlst, hast du deine Decke komplett erneuert und aufgrund der Rechnung Gewährleistung auf die Arbeiten. Stattdessen würdest du jetzt auf die Leiter steigen, den 3. Anstrich machen und auf die Stuckrosette verzichten - nur um die 77 € nicht zu bezahlen?
Das hätte er aber mit mir vorher absprechen müssen. Bislang war nur die Rede vom Anbringen der Stuckrosette. Da gehören für mich die Arbeitsmittel dazu und der ganze Rest. Es geht jetzt auch um den 2. Anstrich, nicht um den 3. Ich weiß nicht, ob ich bei ihm überhaupt Gewährleistung habe - mir kommt das alles dubios vor.
Eine Handwerkerleistung unterliegt der Gewährleistung 2 Jahre ab Abnahme.
Selbst ich muss kostenfrei nacharbeiten, wenn mir ein Fehler zum Beispiel bei der Gehaltsabrechnung unterlaufen ist, und mein Kunde aufgrunddessen eine Nachzahlung bei der Krankenkasse leisten muss. Und ich bin kein Handwerker, jedoch Dienstleisterin.
Was ich nicht begreife, mit der Überweisung hättest du den 2. Anstrich doch schon bezahlt. Warum lässt du den 2. Anstrich nicht machen und überweist dann? So machst du doch unnötig Geld kaputt, wenn du ihn nicht mehr in die Wohnung lassen willst.
Wieso wolltest du die Quittungen für das Material? Das ist völlig unüblich, wenn auf Rechnung gearbeitet wird. Beim Automechaniker verlange ich doch auch keine Einkaufsrechnung für Öl und Kleinmaterial.
Ich mach das aber in der von mir bewohnten Wohnung. Da ist es egal, ob die gemietet oder Eigentum ist. Die 20 % der Gesamt-Lohnkosten gelten in beiden Fällen, soweit ich weiß.
Nach meinem Informationsstand ist es so, wie @Pia schreibt:
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #123Dann geht wohl Barzahlung:
Das verstehe ich genau andersherum: Barzahlung geht bei VERmieteten Wohnungen. Für der Vermieter. Mit Rechnung. Weil der Vermieter eh nicht die 20% nach § 35a EStG abzieht, sondern die gesamte Summe als Aufwand mit persönlichem Steuersatz absetzt.
-------------------------- Zwischen Reiz und Reaktion liegt die Freiheit.
Lies deinen eigenen Link nochmal genau durch, da wird nur ein geringer Unterschied gemacht zwischen Eigentümer und Mieter - gleiche Regeln. Andere Regeln gelten nur für Vermieter - was du nicht bist. Aber da du anscheinend nicht liest, was ich geschrieben habe - never mind.
Avatar: Mein Lieblingsbild, hängt in meinem Schlafzimmer. Nein, nicht von mir, gekauft. Und hat unten auf dem dicken Rahmen Badeutensilien: Ente, Nivea Döschen und Badeöl. Ich liebe es ! Bild und Vollbad
Also, ich habe ihm jetzt folgenden Weg vorgeschlagen: Ich bezahle ihm die 77 Euro, wenn er mir den zweiten Anstrich macht und mir die Vorauszahlung über die Hälfte des Geldes in Bar wieder mitbringt sowie eine neue Rechnung (alte Summe + 77 Euro). Dann führe ich die Überweisung vor seinen Augen durch. Ich vermute nämlich, dass er die Hälfte des Geldes gegenüber dem Finanzamt unterschlagen will. Mal sehen, wie er reagiert. Schön ist das alles nicht.
Zitat von Pasdedeux im Beitrag #130Pia, aber ich bin ja nicht der Vermieter, sondern der Vermieter.
??? Du bist doch Mieterin, oder vermietest du dir deine eigene Wohnung?
Avatar: Mein Lieblingsbild, hängt in meinem Schlafzimmer. Nein, nicht von mir, gekauft. Und hat unten auf dem dicken Rahmen Badeutensilien: Ente, Nivea Döschen und Badeöl. Ich liebe es ! Bild und Vollbad
Luciernago, ohne den zweiten Anstrich kann ich natürlich noch nicht soviel sagen, aber die Decke ist zumindest glatt. Das hätte ich so nicht hinbekommen. Danke für Eure Anteilnahme. Gelten Arbeitseinsätze am Samstag eigentlich auch als Nachbarschaftshilfe? Wisst ihr das?
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Weiter oben meinte jemand, sontag waere eh kritisch zu sehen weil so ein tag leicht als nachbarschaftshilfe deklariert werden könnte - damit an der steuer vorbei. Ich will es legal haben.
Aber Du bekommst doch jetzt eh eine Rechnung und überweist?
Wir hatten zum Malern auch mal einen Ein-Mann-Betrieb. Seriös. Der sich unter der Woche ab 15:00 um seine Tochter kümmerte und daher auch samstags kam.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken