Hallo, Kürzlich ist mein Mann kurz vor einer geplanten Reise erkrankt, ein ärztliches Attest liegt vor. Das Hotel konnte ich noch stornieren, den Flug in Höhe von 800 € nicht. Um die Ausfallskosten niedrig zu halten, habe ich den auf ein anderes Ziel umgebucht, zu einem späteren Zeitpunkt. Neben den Zusatzkosten für dieses Ziel kostete das 200 € Umbuchungsgebühr.
Der Versicherung weigert sich nun zu zahlen, da "Umbuchungen nicht enthalten" seien !!! Das heißt, die 200 € hierfür zahlen sie nicht, die 800 € ohne Umbuchung hätten Sie aber zahlen müssen und getan ? Ich werde dafür bestraft, dass ich den Verlust niedrig hielt ?
Ich überlege, da wirklich rechtliche Schritte einzulegen. SEit 20 Jahren bezahlen wir da einen erklecklichen Jahres-Beitrag, und jetzt weigern die sich ?
Oder geht man da an die Verbraucherschutzzentrale ?
Ich denke, es wäre schlauer gewesen, nicht den Flug umzubuchen bevor eine Zusage der Reisekostenrücktrittsversicherung vorlag. Du bist ja nicht von der Reise zurück getreten.
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Was steht denn in den Versicherungsbedingungen drin?
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Zitat von Sariana im Beitrag #3Ich denke, es wäre schlauer gewesen, nicht den Flug umzubuchen bevor eine Zusage der Reisekostenrücktrittsversicherung vorlag. Du bist ja nicht von der Reise zurück getreten.
Zitat von Sariana im Beitrag #3Ich denke, es wäre schlauer gewesen, nicht den Flug umzubuchen bevor eine Zusage der Reisekostenrücktrittsversicherung vorlag. Du bist ja nicht von der Reise zurück getreten.
Ich kann ja nicht wochenlang warten, so etwas ist kurzfristig, logicherweise.
Und natürlich haben wir die Reise NICHT angetreten, und auch nicht verschoben,
Zitat von Sariana im Beitrag #3Ich denke, es wäre schlauer gewesen, nicht den Flug umzubuchen bevor eine Zusage der Reisekostenrücktrittsversicherung vorlag. Du bist ja nicht von der Reise zurück getreten.
Zustimmung 👍
Und wie stelllst Du das an ? Da bin ich gespannt.....
Das ginge ja nur, wenn jemand Wochen vorher erkrankt, und zum Reisezeitpunkt noch krank sein wird. Wie oft kommt so etwas vor ?
Und würde meinen Mann so eine schwere Krankheit ereilen, hätte ich andere Sorgen.......
Ich hätte der Versicherung garnichts von der Umbuchung erzählen -, und die 800 € kassieren sollen...... Ich bin halt eine ehrliche Haut......
Indem du den Flug umgebucht hast, hast du keinen Anspruch auf Erstattung. Der Flug war Teil der Reise, die ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten konntet.
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Zitat von Sariana im Beitrag #8Indem du den Flug umgebucht hast, hast du keinen Anspruch auf Erstattung. Der Flug war Teil der Reise, die ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten konntet.
Aber es müßte doch im Interesse der Versicherung sein, dass ich die Ausfallskosten gering halte ? Sonst hätte ich am besten auch das Hotel nicht storniert, oder was ?
Im Interesse der Versicherung ist jetzt leider, zumindestens mal kurzfristig, gar nichts zu zahlen. Ob das langfristig so eine gute Idee ist, bezweifle ich allerdings.
Ich kann Deinen Ärger verstehen. Trotzdem befürchte ich, dass die Versicherung im Recht ist. Lies doch Mal die Versicherungsbedingungen, da steht drin, unter welchen Bedingungen sie zahlen. Alternativ zukünftig vor einer Umbuchung bei der Versicherung anrufen und den Punkt klären.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Du hättest vor der Umbuchung bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt klären müssen.
Ich verstehe deinen Ärger, denn ich hatte vor zwei Jahren auch ein Problem mit der Reiseversicherung und hatte wegen meiner Naivität einen Verlust von 450 €.
Wir hatten ein Ferienhaus gebucht und Sohn + Enkelkind eingeladen mit uns dort eine Woche Urlaub zu verbringen. Dann musste der Sohn zwei Tage vor der Abreise operiert werden und wir konnten nicht fahren.
Mein Mann und ich haben seit Jahrzehnten eine Rücktrittsversicherung und ich dachte, kein Problem, die übernehmen das. Leider war ich dann aber so dämlich, die Buchungsbestätigung einzureichen auf der vier Personen aufgeführt waren. Die Versicherung hat dann nur die Hälfte bezahlt, weil Sohn und Enkelkind nicht versichert waren. Das Argument, dass das Haus für zwei Personen genauso teuer gewesen wäre wie für vier und wir ohnehin die komplette Miete bezahlt hätten, wurde abgeschmettert.
Hätte ich die Vermieterin gebeten, mir eine neue Bestätigung für 2 Personen auszustellen oder hätte ich von vornherein nur für zwei gebucht, wäre die komplette Summe erstattet worden.
Ich hab mich damals auch sehr geärgert, aber mir wurde auch von der Verbraucherzentrale bestätigt, dass die Versicherung im Recht ist.
Aus Schaden wird man klug. Ferienhäuser buche ich offiziell nur noch für zwei. Es war nie ein Problem, den Vermietern dann kurzfristig mitzuteilen, dass noch eine oder zwei Personen mitkommen (das Haus/die Wohnung muss natürlich genug Betten haben, aber das war immer der Fall).
Zitat von Convallaria im Beitrag #10Im Interesse der Versicherung ist jetzt leider, zumindestens mal kurzfristig, gar nichts zu zahlen. Ob das langfristig so eine gute Idee ist, bezweifle ich allerdings.
Ich verstehe deinen Ärger.
Ich werde die auf jeden Fall kündigen - und unser Jahresbeitrag ist unhgefähr so hoch. Seit 20 Jahren....
Zitat von Pia im Beitrag #12Ich kann Deinen Ärger verstehen. Trotzdem befürchte ich, dass die Versicherung im Recht ist. Lies doch Mal die Versicherungsbedingungen, da steht drin, unter welchen Bedingungen sie zahlen. Alternativ zukünftig vor einer Umbuchung bei der Versicherung anrufen und den Punkt klären.
Nochmal - wie willst Du das kurzfristig machen ? Krank wird man nun mal kurzfristig.
Und bei einem Telefonat hat man auch nichts schriftlich.
Und wer weiß, voelleicht hätten sie sich sonst auch gedrückt, und ich wäre auf 4x so hohen Kosten sitzen geblieben.
Zitat von Nordsee im Beitrag #13Du hättest vor der Umbuchung bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt klären müssen.
Ich verstehe deinen Ärger, denn ich hatte vor zwei Jahren auch ein Problem mit der Reiseversicherung und hatte wegen meiner Naivität einen Verlust von 450 €.
Wir hatten ein Ferienhaus gebucht und Sohn + Enkelkind eingeladen mit uns dort eine Woche Urlaub zu verbringen. Dann musste der Sohn zwei Tage vor der Abreise operiert werden und wir konnten nicht fahren.
Mein Mann und ich haben seit Jahrzehnten eine Rücktrittsversicherung und ich dachte, kein Problem, die übernehmen das. Leider war ich dann aber so dämlich, die Buchungsbestätigung einzureichen auf der vier Personen aufgeführt waren. Die Versicherung hat dann nur die Hälfte bezahlt, weil Sohn und Enkelkind nicht versichert waren. Das Argument, dass das Haus für zwei Personen genauso teuer gewesen wäre wie für vier und wir ohnehin die komplette Miete bezahlt hätten, wurde abgeschmettert.
Hätte ich die Vermieterin gebeten, mir eine neue Bestätigung für 2 Personen auszustellen oder hätte ich von vornherein nur für zwei gebucht, wäre die komplette Summe erstattet worden.
Ich hab mich damals auch sehr geärgert, aber mir wurde auch von der Verbraucherzentrale bestätigt, dass die Versicherung im Recht ist.
Aus Schaden wird man klug. Ferienhäuser buche ich offiziell nur noch für zwei. Es war nie ein Problem, den Vermietern dann kurzfristig mitzuteilen, dass noch eine oder zwei Personen mitkommen (das Haus/die Wohnung muss natürlich genug Betten haben, aber das war immer der Fall).
Sowas passiert mit garantiert nicht nochmal.
Häuser buchen wir nicht, aber bei Ferienapartments sind die Preise davon abhängig, wie viele Leute kommen. DA kannst Du nicht für 2 buchen und zu viert kommen.
Die Versicherungen sind einfach die reine Abzocke.
Wir hatten schon zig Ausfälle, wo die dann eh nicht zahlen...... Aber nun nicht mal da wo einer von uns 1 Tag vorher krank wird.
Reiserücktrittsversicherungen sind doch für kurzfristigen Rücktritt da. Du hattest dich ja bereits darüber echauffiert, dass ein erkranktes Haustier kein Grund für einen Reiserücktritt, für den die Versicherung aufkommt, ist. Künftig das Attest für den Mitreisenden sofort nach Vorliegen einreichen bzw. die Versicherung kontaktieren. Dein Argument, dass ihr seit 20 Jahren eine Versicherung habt, ist keines. Ich zahle jährlich für eine Person Ü65 etwas über 60 €, ohne die Versicherung jemals in Anspruch genommen zu haben, allerdings ist das eine kombinierte Versicherung, die mich im Notfall aus der Schweiz zum Beispiel zurückholen würde, würde ich selbst bei einem Tagesausflug ernsthaft erkranken und nicht mehr selbstständig zum nächsten Arzt nach D fahren können.
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Ich werde die auf jeden Fall kündigen - und unser Jahresbeitrag ist unhgefähr so hoch. Seit 20 Jahren....
na dann mach mal, wenn einer von euch wirklich mal ernsthaft erkrankt, kann es dann ganz doof und teuer fuer dich enden
und eine reiseruecktriitsversicherung so der name, zahlt nun eben mal wie es der name sagt, den ruecktritt und nicht die umbuchungsgebuehren, die bei dir angefallen sind
selbst wenn du dem versicherer das verschwiegen haettest, haette dir das nichts genutzt, denn die versicherung will die stornorechnung des veranstalters /der airline sehen, welche du bei einem ruecktritt von der reise / dem flug auch bekommen haettest
dein verhalten finde ich uebrigens kindisch, wenn man sich nicht an die agb haelt, bekommt man eben kein geld, so einfach ist das
alone we can do soo little together we can do so much
Reine Abzocke, das kannst du auch von Teilkasko, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutz sagen. Nur im wirklichen Schadensfall ist wohl jeder froh, wenn er nicht mehr als den Selbstbehalt aufbringen muss.
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Meiner Freundin wurde nichts bezahlt, weil sie Samstag, am Abreisetag , krank wurde, und die Versicherung , naturgemäß, erst Montag die Meldung zur Kenntnis nahm.
Zitat von Sariana im Beitrag #19Reine Abzocke, das kannst du auch von Teilkasko, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutz sagen.
Die sind bisher tatsächlich im Schadensfall eingetreten.....
ZitatNur im wirklichen Schadensfall ist wohl jeder froh, wenn er nicht mehr als den Selbstbehalt aufbringen muss.
Ist eine wegen Krankheit nicht angetretene Reise kein Schadensfall ?
Das ist das 3. Mal , dass die ausfiel ........ Die anderen Male, Corona-Lockdown und "Katze krank" galten eh nicht.......Und wir blieben auf den Kosten sitzen.
Aber auf Schadensfreude hier kann man immerhin zählen.......
Zitat von ereS im Beitrag #18 na dann mach mal, wenn einer von euch wirklich mal ernsthaft erkrankt, kann es dann ganz doof und teuer fuer dich enden
WAs soll die Unterstellung ? Mein Mann WAR ERNSTHAFT KRANK.
Zitat]und eine reiseruecktriitsversicherung so der name, zahlt nun eben mal wie es der name sagt, den ruecktritt und nicht die umbuchungsgebuehren, die bei dir angefallen sind
selbst wenn du dem versicherer das verschwiegen haettest, haette dir das nichts genutzt, denn die versicherung will die stornorechnung des veranstalters /der airline sehen, welche du bei einem ruecktritt von der reise / dem flug auch bekommen haettest
dein verhalten finde ich uebrigens kindisch, wenn man sich nicht an die agb haelt, bekommt man eben kein geld, so einfach ist das
Ich finde es nicht kindisch, wenn man Ausfallkosten gering hält.
Wenn ich es nicht getan hätte, würde ich jetzt ggf. auf noch höheren Kosten hängen bleiben.
Auf die Versicherung kann man NULL vertrauen. - Warum soll ich Geld für etwas ausgeben, wovon ich im Schadensfall nichts habe ?
fakt ist, du hast die reise nicht storniert, sondern umgebucht, und das ist eben nicht versichert, punkt
und die sache mit deiner freundin, die versicherer haben auch hier in den agb stehen, das man sich sofort an diese wenden muss, viele haben sogar hotlines fuer den versicherungsfall
zwei tage spaeter ist eben nicht sofort
alone we can do soo little together we can do so much
Zitat von ereS im Beitrag #23fakt ist, du hast die reise nicht storniert, sondern umgebucht, und das ist eben nicht versichert, punkt
und die sache mit deiner freundin, die versichere haben auch hier in den agb stehen, das man sich sofort an diese wenden muss, viele haben sogar hotlines fuer den versicherungsfall
zwei tage spaeter ist eben nicht sofort
Klar, Samstag mit akutem Notfall und anschließender OP in der Notaufnahme hat man ja nichts anderes zu tun, als Hotlines zu ergoogeln.....
suche die schuld nicht beim versicherer, sondern bei dir natuerlich kann man auf den versicherer vertrauen. wenn ein schadensfall eintritt, der eben auch abgedeckt ist wenn bisher, corona , katze krank und umbuchung keine versicherunsgfaelle waren, kriegst du eben auch kein geld
versicherer haben hotlines die man anruft im schadensfall, schon um zu erfahren, welche unterlagen man wann einreichen muss
alone we can do soo little together we can do so much