Zitat von Nora im Beitrag #425Ein anderes Klinikum konntest Du also suchen?
Ja. Das steht in meinem zitierten Beitrag.
ZitatWeshalb nicht mal Deine KK anrufen, was die zur Ansage „Selbstzahlung“ sagt?
Du hast den Beitrag gelesen, wo ich die Situation geschildert habe?
Die Ärztin hat mir nahegelegt, zu tricksen und nach der Operation zu behaupten, die Begleitperson wäre ausgefallen. "Und dann werden Sie auf eigenes Risiko entlassen. Aber das haben Sie nicht von mir."
Es ist eigentlich naheliegend: Im Anschluss hatte ich kein besonderes Vertrauen mehr in die Klinik und hätte mich dort nur sehr ungern operieren lassen. Nachdem es ein anderes Krankenhaus in erreichbarer Nähe gab, hatte ich eine Alternative. Somit hat sich die Kommunikation mit der Krankenkasse erübrigt.
Ich bin in der Lage, finanziell für ein Taxi aufzukommen, eine Nacht im Krankenhaus selber zu bezahlen oder sogar die Operation komplett privat zu stemmen. Ich bin auch in der Lage, mit der Krankenkasse zu telefonieren. Ich bin sowohl mental als auch körperlich fit. Das ist alles überhaupt nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass manche Menschen wenig Geld haben, gesundheitlich angeschlagen sind, in strukturschwachen Regionen leben, vereinsamt sind, intellektuell vielleicht weniger fit sind. Und solche Menschen sollten medizinisch versorgt werden, ohne sich schräg anreden zu lassen "Sie werden doch wohl Freunde haben?" oder aufwändig zu recherchieren, um ihre Rechte zu erkämpfen.
Ich sehe die finanziellen Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht. Und ich teile ein Stück weit die Auffassung von Hendrik Streeck, der extrem teure Therapien am Lebensende kritisch hinterfragt (anderer Strang).
Aber ein Gesundheitssystem ist in erster Linie für die Kranken da und sollte sie nicht in die Bittstellerrolle drängen.
Ist man in einer Bittsteller Rolle, wenn man einen Antrag stellen muss? Der Antrag dient dazu den Bedarf sowie die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit zu ermitteln.
Das ist ja im Interesse aller.
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Ein Antrag dient der Prüfung und Ermittlung eines bestimmten Bedarfs. Können mit dem Antrag die Voraussetzungen nachgewiesen werden, wird die jeweilige Leistung bewilligt. Ein objektives, transparentes Verfahren, sofern korrekt gearbeitet wird, und somit eher das Gegenteil von Bitten und Betteln?!
Zitat von Pia im Beitrag #417DUnd da mein Netzwerk nicht aus Medizinern besteht, sind die dort erreicht.
Um festzustellen, daß es jemand nach einer OP schlechter geht, Er/sie ohnmächtig wird, etc… braucht es keinen medizinischen Berufsabschluß. Sondern lediglich Augen, Ohren, und etwas gesunden Menschenverstand.
Und einen normalerweise funktionierenden Telefonanschluß zum 110 wählen.
Aha, du hast also genug gesunden Menschenverstand, um in einem medizinischen Notfall die Polizei anzurufen.
Zitat von Charlie03 im Beitrag #427Vielleicht ist die Frage hier nicht passend.
Dennoch:
Ist man in einer Bittsteller Rolle, wenn man einen Antrag stellen muss?
Ich finde die Frage an dieser Stelle wirklich nicht optimal platziert, weil ich den Begriff "Bittstellerrolle" im Beitrag vorher benutzt und auf eine andere Situation bezogen habe. Das wird absehbar wieder durcheinanderlaufen
Trotzdem: Ein Antrag macht einen als solcher natürlich nicht zum Bittsteller.
Zitat von Knuffi im Beitrag #416 Das Gesundheitssystem ist für ALLE Personengruppen da und nicht nur für solche, die Angehörige in der Nähe haben.
Übertreibst Du jetzt nicht etwas sehr? Der Arzt, der es nicht fassen konnte, ist halt ein Trottel, sowas kommt leider vor. Aber das Gesundheitsystem sorgt durchaus (wie Du auch schon per §§ erklärt bekamst), für Alleinstehende. Ist eben umständlicher, und eventuell leider teurer.
Nein, ich bin nicht teurer, da ich Dinge Fahrten mit dem Taxi oder eine Übernachtung bereit bin, zu zahlen - selbst wenn ich nicht diejenige bin, die auf Betreuung beharrt, sondern das eine Auflage ist.
Zitat Doc DARF Dich aber nicht operieren, wenn Du vorher schon „nicht vorhandene Begleitperson“ angibst. Das wäre quasi ein Kunstfehler. Ist das so schwer zu verstehen?
Das ist ja gerade das, was ich als übergriffig, bevormundend und belastend empfinde. Es gibt nun mal keine private Begleitperson. Und wenn ich eine Vorschrift aufgedrückt bekomme, die ich nicht erfüllen kann, weil ich mit niemandem so eng befreundet bin, dass ich an ihn mit Chauffeurdiensten und sogar mit medizinischen Leistungen an ihn herantreten kann, dann braucht man mir nicht hundertmal etwas nahezulegen, was meine Situation nicht hergibt. Obwohl ich immer helfe, wenn jemand in Not ist, kann man private Gegebenheiten nicht erzwingen und schon gar nicht Patienten, auferlegen, damit sie problemlos ihre Leistungen bekommen.
Zitat von Knuffi im Beitrag #229Der richtige Weg ist dann halt die stationäre OP, so wie es aus den Links aus #170 hervorgeht. Was mich halt stört, ist, dass ich die OP dann halt nicht beim Arzt meines Vertrauens, bei dem ich in Behandlung bin, machen kann. Und wenn ein Krankenhaus sich dann wieder von neuem mit mir befassen muss, kostet das ja auch. Deswegen wundere ich mich, dass nicht einfach Kurzzeitpflegeeinrichtung für eine Übernachtung im Fall von ambulanten OP´s für Alleinlebende zur Verfügung stehen. Die Bezahlung wäre in meinem Fall nicht das allergrößte Problem, für sozial Schwächere müsste das halt übernommen werden.
Schreckgespenst, darauf bezog ich mich. (gefettet von mir)
Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. (Jeremias Gotthelf)
Zitat von Knuffi im Beitrag #402So ist es. Ich empfinde das als so etwas von überheblich, automatisch davon auszugehen, dass man jemanden für die Nachtwache parat stehen hat. Und wenn sie weder damit zufrieden sind, dass man unterschreibt, über die Risiken aufgeklärt zu sein, noch von sich aus eine Möglichkeit der Übernachtung bieten, dann gilt man als ungeeingnet für eine ambulanten OP, und man wird nach AOP-Vertrag stationär operiert. Das heißt, die freie Arztwahl ist nicht unbedingt gegeben, und das ist es, was ich unfair finde.
@Knuffi Für ambulante OPs gibt es offenbar Auflagen, dass diese bei gewissen Risiken nach der OP nur erfolgen dürfen, wenn man begleitet wird - das macht die Praxis sicher nicht, um Dich zu ärgern oder vorzuführen.
Frei Arztwahl ... hmm
Wenn wir ehrlich sind, ist die doch ohnehin eingeschränkt: - gewünschte Ärzte nehmen teilweise keine neuen Patienten an - Kliniken: Man kann eine Klinik wählen (von Ausnahmen wie z.B. Notfällen, Überfüllung abgesehen), aber dort dann nicht den Operateur bzw. betreuenden Arzt (selbst für Privatpatienten geht das nur, soweit es der Betriebsablauf zulässt) (OT: Finde ich auch richtig so - wenn jetzt jeder Patient noch seinen Arzt innerhalb der Klinik wählen dürfte, dann wären sie Kliniken vor lauter Umplanerei ja kaum noch arbeitsfähig.)
Wenn die ambulate OP also in Ermangelung einer Begleitperson nicht möglich ist, dann muss es eben stationär sein. Kein Arzt, der bei Verstand ist, wird Dir zu Liebe ein Verfahren/seine Zulassung riskieren, wenn er verpflichtet ist, Dich nach der OP nur in Begleitung zu entlassen.
Zitat von Charlie03 im Beitrag #427Ist man in einer Bittsteller Rolle, wenn man einen Antrag stellen muss? Der Antrag dient dazu den Bedarf sowie die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit zu ermitteln.
Das ist ja im Interesse aller.
Das unterschreibe ich, unterstreiche es und markiere es mit Neon-Leuchtmarker.
Hier ein Auszug aus den Leitlinien des Bundesverbandes für ambulantes Operieren e.V.
2. Patienten-Eignung Ob ein Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, entscheiden soziale und medizinische Aspekte. Soziale Aspekte: - Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen - Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur Überwachung der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff anwesend. Kann ein Patient nicht gewährleisten, dass er die ersten 24 Stunden nicht allein zu Hause ist, so ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet. - In den ersten 24 Stunden sollte die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
Als jemand der seit über 15 Jahren als Anästhesieschwester im ambulanten Setting tätig ist ein Tipp: lasst euch von jemanden/Taxi abholen und versichert einfach dass zuhause jemand zur Betreuung da ist. Wir dürfen aus rechtlichen Gründen nur dann entlassen. Wenn das dann nicht stimmt: nicht unser Problem. Und da man nach einer Narkose für 24 Stunden als nicht geschäftsfähig gilt kann man auch nicht unterschreiben dass man auf eigene Verantwortung geht.
Zitat von Holunder im Beitrag #433[quote="Knuffi"|p1665651]
Wenn die ambulate OP also in Ermangelung einer Begleitperson nicht möglich ist, dann muss es eben stationär sein. Kein Arzt, der bei Verstand ist, wird Dir zu Liebe ein Verfahren/seine Zulassung riskieren, wenn er verpflichtet ist, Dich nach der OP nur in Begleitung zu entlassen.
Das ist ja gerade das, was ich kritisiere, dass es mündigen Menschen nicht möglich gemacht wird, zu unterschreiben, dass man in eigener Verantwortung mit dem Taxi nach Hause fährt, auf Begleitung verzichtet, ebenso wie aufs Autofahren, und telefonisch Kontakt hält, von mir aus auch noch die angesprochenen Möglichkeiten der Telemedizin dazu. Ich darf keine anderen Menschen gefährden, so wie auch nicht unter Alkoholeinfluss, aber für mich selber muss ich doch einstehen dürfen, vor allem wenn es doch immer heißt, die Kosten sind zu hoch. Zudem sollte es doch auch dem Arzt überlassen bleiben, mich zu beurteilen. Wenn ein Patient bei vorherigen Narkosen jedes Mal größte Probleme hatte, oder wenn der Arzt das Gefühl hat, muss vom altersbedingt geistigen Zustand betreut werden, dann kann er doch entsprechend für Betreuung sorgen. Ein Arzt beurteilt ja den gesamten Patienten, und wie selbstständig er ist. Logisch, klar, solange die Gesetze so bevormundend sind, wie sie sind, dann bleibt nur die stationäre OP bei einem Arzt eines Krankenhauses, und alles, was damit an Bürokratie und Aufwand zusammenhängt. Das wird in Zukunft vielleicht zwangsläufig gelockert werden angesichts knapper Kapazitäten, und in Kombination mit den von anderen schon angesprochenen Möglichtkeiten, die die Telemedizin bietet, die ja auch stetig weiterentwickelt wird.
Zitat von Polgara im Beitrag #437Als jemand der seit über 15 Jahren als Anästhesieschwester im ambulanten Setting tätig ist ein Tipp: lasst euch von jemanden/Taxi abholen und versichert einfach dass zuhause jemand zur Betreuung da ist. Wir dürfen aus rechtlichen Gründen nur dann entlassen. Wenn das dann nicht stimmt: nicht unser Problem. Und da man nach einer Narkose für 24 Stunden als nicht geschäftsfähig gilt kann man auch nicht unterschreiben dass man auf eigene Verantwortung geht.
Mir ging es eher darum, vor der Operation zu unterschreiben. Wie ist das eigentlich,@Polgara, wenn euch jemand fragen würde, wenn es nach der offiziellen Regelung geht, ob die Begleitperson sich nachts schlafen legen darf oder nicht, das heißt die ganze Nacht wie eine Nachtschwester wach bleiben und sich im selben Zimmer wie der Patient aufhalten würde. Letzteres ist ja bei einem Ehepaar meistens gegeben, aber bei Kindern oder Eltern dann schon nicht mehr.
Zitat von Pia im Beitrag #417DUnd da mein Netzwerk nicht aus Medizinern besteht, sind die dort erreicht.
Um festzustellen, daß es jemand nach einer OP schlechter geht, Er/sie ohnmächtig wird, etc… braucht es keinen medizinischen Berufsabschluß. Sondern lediglich Augen, Ohren, und etwas gesunden Menschenverstand. Und einen normalerweise funktionierenden Telefonanschluß zum 112 wählen.
Aha, du hast also genug gesunden Menschenverstand, um in einem medizinischen Notfall die Polizei anzurufen.
Aha, Du bist wach. Tippfehler. Aber selbst bei Falschanruf - entweder die sagen „112 anrufen“, oder leiten gleich weiter.
Hast Du auch was sachdienliches zum korrigierten Inhalt zu sagen?
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Nora im Beitrag #423Doc DARF Dich aber nicht operieren, wenn Du vorher schon „nicht vorhandene Begleitperson“ angibst. Das wäre quasi ein Kunstfehler. Ist das so schwer zu verstehen?
Das ist ja gerade das, was ich als übergriffig, bevormundend und belastend empfinde. Es gibt nun mal keine private Begleitperson. Und wenn ich eine Vorschrift aufgedrückt bekomme, die ich nicht erfüllen kann, weil ich mit niemandem so eng befreundet bin, dass ich an ihn mit Chauffeurdiensten und sogar mit medizinischen Leistungen an ihn herantreten kann, dann braucht man mir nicht hundertmal etwas nahezulegen, was meine Situation nicht hergibt. Obwohl ich immer helfe, wenn jemand in Not ist, kann man private Gegebenheiten nicht erzwingen und schon gar nicht Patienten, auferlegen, damit sie problemlos ihre Leistungen bekommen.
Ok, nochmal:
ÄrztInnen dürfen PatientInnen nicht in Gefahr bringen durch ihre Handlungen. Das würde ÄrztIn aber tun, wenn sie Dich operiert, wenn er/sie w e i ß, daß Du anschließend unversorgt bist. (Das „Warum“ ist knurpsegal, es IST ja bei Dir so.)
„Wissend“ DARF er/sie nicht dich nicht operieren, weil sie/er dann für alles HAFTBAR ist, was Dir passiert. Also: Keine OP.
WAS ist daran unverständlich?
Einzige Möglichkeit, wenn Du dich nicht via Krankenkasse um Einweisungszusage kümmern willst: Du entläßt Doc aus Verantwortung, indem Du ihm/ihr „sichere Situation“ vorschwindelst - und nach der OP auf „eigene Verantwortung“ abhaust.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Polgara im Beitrag #437Als jemand der seit über 15 Jahren als Anästhesieschwester im ambulanten Setting tätig ist ein Tipp: lasst euch von jemanden/Taxi abholen und versichert einfach dass zuhause jemand zur Betreuung da ist. Wir dürfen aus rechtlichen Gründen nur dann entlassen. Wenn das dann nicht stimmt: nicht unser Problem. Und da man nach einer Narkose für 24 Stunden als nicht geschäftsfähig gilt kann man auch nicht unterschreiben dass man auf eigene Verantwortung geht.
Mir ging es eher darum, vor der Operation zu unterschreiben.
Das muß sowieso vorher erfolgen!
ZitatWie ist das eigentlich,@Polgara, wenn euch jemand fragen würde, wenn es nach der offiziellen Regelung geht, ob die Begleitperson sich nachts schlafen legen darf oder nicht, das heißt die ganze Nacht wie eine Nachtschwester wach bleiben und sich im selben Zimmer wie der Patient aufhalten würde. Letzteres ist ja bei einem Ehepaar meistens gegeben, aber bei Kindern oder Eltern dann schon nicht mehr.
Auch im Krankenhaus ist normalerweise nach einer OP niemand 24 h an Deiner Seite. Sondern es kommt regelmäßig Schwester rein und schaut nach Dir - auch nachts.
Und das sollte ja wohl auch Elternteil, Geschwister, Freundin oder sogar die Nachbarin (so sie diejenige ist, die auf Dich achtgibt) hinbekommen.
Reicht das nicht, bist Du normalerweise sowieso auf der Intensiv gelandet oder hängst am Monitor.
Und wenn nach einer „ambulant geplanten OP“ Dein Zustand das erfordert, landest Du sowieso stationär.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
@Nora, genau das ist es doch, was ich die ganze Zeit kritisiere, dass der Patient nicht einfach auf eigene Verantwortung vor der Narkose nach der Aufklärung über Risiken unterschreiben kann, dass er auf eigene Verantwortung auf Begleitung verzichtet, sich an kein Steuer setzt, und alleine bleiben möchte, aber telefonisch wie gewünscht, Kontakt hält, gerne auch Möglichkeiten der Telemedizin akzeptiert. Mir ist daran nichts unverständlich, sondern ich finde das nicht in Ordnung das ist für mich Bevormundung. Wir sind keine unmündigen Kinder, denen man keine Eigenverantwortung zutrauen kann. Und selbst wenn ich mich selbst gefährden würde - Betonung auf mich selbst, keine anderen Menschen - wo ist das verdammte Problem, uns endlich mal Eigenverantwortung zuzutrauen. Vom bayerischen Gesundheitsministerium habe ich übrigens sogar die Antwort bekommen, dass es gar kein Gesetz gibt, nach dem jeder nach einer ambulanten OP eine Begleitperson braucht. Angenommen ich hätte schon immer nach Narkosen schlimme Probleme gehabt, dann würde ich ja von mir aus sagen, ich brauche eine Nacht medizinische Betreuung, dann könnte ich das auch keinen Nachbarn zumuten. Das mag bei Hochaltrigen wieder ganz anders aussehen, bei denen man wohl von ambulanten Operationen generell eher absehen muss.
@Nora, unsere Beiträge haben sich überschnitten. Das hast du recht mit dem Punkt, dass selbst eine Nachtschwester nicht nur einen oder zwei Patienten hat, sondern, sofern er stabil ist, auch nur ab und zu nach ihm geschaut wird. Dann ist klar, dass man das dann mit der Nachbarin sogar regeln kann, wenn sie nicht überängstlich ist und Angst vor Haftung etc. hat. Und auch da kann ja dann zu aller Sicherheit Webcam etc. eingesetzt werden, damit sie, wenn sie sich damit wohler fühlt, jederzeit die Kontrolle hat.
Zitat von Knuffi im Beitrag #443@ Nora, genau das ist es doch, was ich die ganze Zeit kritisiere, dass der Patient nicht einfach auf eigene Verantwortung vor der Narkose nach der Aufklärung über Risiken unterschreiben kann, dass er auf eigene Verantwortung auf Begleitung verzichtet, sich an kein Steuer setzt, und alleine bleiben möchte, aber telefonisch wie gewünscht, Kontakt hält, gerne auch Möglichkeiten der Telemedizin akzeptiert.
Ich - und andere - haben es jetzt mehrfach zu erklären versucht, und sicher nicht auf bulgarisch:
Was Du DENKST, daß ÄrztIn doch KÖNNTE, hat nichts damit zu tun, daß ÄrztIn dann für Deine Selbstüberschätzung HAFTBAR wäre. DAS ist nun mal die Rechtslage.
Was Deine „Anfrage beim Gesundheitsministerium angeht“ - je nachdem, WAS Du gefragt hast, ist das sicher richtig.
Aber grundsätzlich darf Doc Dich eben nicht wissend in Gefahr bringen. Das ist die generelle Rechtslage, ob ambulant oder stationär zu tun.
ZitatAngenommen ich hätte schon immer nach Narkosen schlimme Probleme gehabt, dann würde ich ja von mir aus sagen, ich brauche eine Nacht medizinische Betreuung, dann könnte ich das auch keinen Nachbarn zumuten. Das mag bei Hochaltrigen wieder ganz anders aussehen, bei denen man wohl von ambulanten Operationen generell eher absehen muss.
Das hängt nicht vom Alter, sondern der Gesamtsituation ab.
Und wenn PatientIn Narkoseprobleme hat, geht es nicht darum, ob es „der Nachbarin zumutbar ist“. Sondern dann geht es im Zweifel darum, ob Du die OP überlebst. Und damit stellt sich die Frage nach ambulant garnicht. So dämlich wäre keine ÄrztIn oder AnästhesistIn, Dich dann ambulant zu operieren.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Knuffi im Beitrag #443@ Nora, genau das ist es doch, was ich die ganze Zeit kritisiere, dass der Patient nicht einfach auf eigene Verantwortung vor der Narkose nach der Aufklärung über Risiken unterschreiben kann, dass er auf eigene Verantwortung auf Begleitung verzichtet, sich an kein Steuer setzt, und alleine bleiben möchte, aber telefonisch wie gewünscht, Kontakt hält, gerne auch Möglichkeiten der Telemedizin akzeptiert.
Ich - und andere - haben es jetzt mehrfach zu erklären versucht, und sicher nicht auf bulgarisch:
Was Du DENKST, daß ÄrztIn doch KÖNNTE, hat nichts damit zu tun, daß ÄrztIn dann für Deine Selbstüberschätzung HAFTBAR wäre. DAS ist nun mal die Rechtslage.
Ich weiß, dass sie fürchten, haftbar zu sein. Aber genau das ist es doch, was im Rahmen der Eigentverantwortung, ja und auch der Freiheit, sich selbst - uns nur sich selbst - zu gefährden, nicht sein darf. Als mündiger Bürger muss es endlich möglich sein, selbst Verantwortung zu übernehmen, und zwar mit Unterschrift. Ich habe nur keine Recht, andere zu gefährden, indem ich unter Alkoholeinfluss oder nach Narkose Auto fahre.
Ich frage mich schon seit einigen Seiten, um was es hier einigen geht. Aufzuzeigen, dass es eine Lücke im Gesundheitssystem gäbe, wo jemand nicht operiert würde, obwohl eine OP dringend angeraten wäre und dafür gäbe es überhaupt keine Lösung? Ist es das?
Mein Psychologe meinte, ich solle spazierengehen, wenn ich wütend bin. Langer Rede kurzer Sinn: ich bin jetzt in Italien.
Zitat von Sariana im Beitrag #432Schreckgespenst, darauf bezog ich mich. (gefettet von mir)
Danke! Diese Passage hatte ich nicht auf dem Schirm.
Zitat von Polgara im Beitrag #437Als jemand der seit über 15 Jahren als Anästhesieschwester im ambulanten Setting tätig ist ein Tipp: lasst euch von jemanden/Taxi abholen und versichert einfach dass zuhause jemand zur Betreuung da ist. Wir dürfen aus rechtlichen Gründen nur dann entlassen. Wenn das dann nicht stimmt: nicht unser Problem. Und da man nach einer Narkose für 24 Stunden als nicht geschäftsfähig gilt kann man auch nicht unterschreiben dass man auf eigene Verantwortung geht.
Findest du es als Anästhesieschwester in Ordnung, solche Tipps zu geben?
Liebe Patienten, ich rate euch, schriftlich bewusst und gezielt falsche Angaben zu machen. Nicht unser Problem.
Zitat von Polgara im Beitrag #437 …Und da man nach einer Narkose für 24 Stunden als nicht geschäftsfähig gilt kann man auch nicht unterschreiben dass man auf eigene Verantwortung geht.
Ist das wirklich so? Okay, das wusste ich nicht.
Nachtrag: gegoogelt: das ist so. Einige Seiten sprechen von „eingeschränkt geschäftsfähig“ andere von „nicht geschäftsfähig“.
Mein Psychologe meinte, ich solle spazierengehen, wenn ich wütend bin. Langer Rede kurzer Sinn: ich bin jetzt in Italien.