Zitat von Sandsturm2 im Beitrag #67. Wir hatten den Vorbesitzer mehrmals gebeten, uns einen behördlichen Plan vom Keller zukommen zu lassen. Dem ist er leider nicht nachgekommen. Deswegen selber besorgt.
Da habt Ihr (und der Notar anscheinend auch) aber auch nicht gut reagiert. Solche wichtigen Dokumente gehören mit zu den Kaufunterlagen - üblicherweise sind da auch Skizzen und Numerierungen dabei, damit eindeutig klar ist, von welchen Flächen im Vertrag die Rede ist.
Ja, es gibt in diesem Haus 6 Parteien. Zur WEG gehören mehr.
Nein, es sind mehr Keller als die 6. Es sind 10. Verteilt auf 2 Seiten. Ein Fahrradkeller = meiner, auf keine Seite verteilt, sondern als dritte Tür und deswegen halt für meine Nachbarn so praktisch. Sieben von den Bewohnern genutzte (eine Partei nutzt zwei, davon ist einer für alle, aber kleiner) Ein Keller für die Heizung. Ein alter Ölkeller Der zusätzlich von den Nachbarn genutzte und der alte Ölkeller hätten zusammen genug Platz. Der Fahrradkeller ist außerdem nicht ganz voll. Draußen stehen extra nachgerüstete Fahrradbügel zur Verfügung. Meine Fahrräder bevölkern meine Garage.
Und ja, es nutzt nur eine Partei den richtigen Keller.
Mein derzeitig genutzter gehört meinen gegenüber Nachbarn. Der Eigentümer ist ausgezogen und hat Mieter drin.
Ob die anderen alle tauschen, ist mir ehrlich gesagt egal. Das ist dann deren Problem.
Dass das ganze Chaos ist und vielleicht schwer zu verstehen ist, verstehe ich Jetzt.
Zitat von clara im Beitrag #56 (damals noch mit ihrem Mann)
Sondern - so stelle ich es mir vor - die (ersten) Eigentümer haben beim Kauf der Wohnung einen falschen Keller als ihren betrachtet. Und das wird so fortgeführt.
Ich hoffe es verwirrt nicht noch mehr🙈
Wir sind alle erste Besitzer der Eigentumswohnungen. Der Vorbesitzer hat es gekauft, in Wohnungen aufteilen lassen und einzeln weiterverkauft. Vorher gehörte es der EKD.
Zu den Zeitpunkt zu der das Haus in Wohneigentumseinheiten umgewandelt wurde musste derjenige der das veranlasst hat Grundrisse einreichen. Der einzelnen Wohnungen und der anderen Räume. Und er musste eine Teilungserklaerung erstellen. Ich habe Sowas schon mal gemacht, mit meinem damaligen Mann.
Als ihr dann gekauft habt müsst ihr das alles bekommen haben, mit dem Kaufvertrag. Irgendjemand hat dann euren Keller zum Fahrradkeller gemacht, und ihr habt euch einen anderen genommen, vermute ich. Das gilt es zu heilen. Wg nee, ich will die Hausverwaltung nicht behelligen: doch die sind dafür zuständig. Die haben vielleicht auch Literatur dazu, vom Haufe- Verlag. Sich jetzt aus dem Unterlagen mal die Teilungserklaerung raus. Du schaffst das 👍🍀
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
In unserer Wohnanlage haben wir eine sehr gute, effiziente Hausverwaltung.
Ich weiß, das ist nicht immer der Fall, deshalb ist das normale Vorgehen in anderen Eigentümergemeinschaften vielleicht aussichtslos.
Aber wenn in unseren Häusern so ein Problem aufträte, würde die betroffene Eigentümerin nachvollziehbar und mit Belegen (Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Fotos der Kellersituation) die Lage schriftlich darstellen und den Schrieb der Hausverwaltung übergeben.
Mit der Frage, auf welchem Weg man den eigenen Kellerraum zurückbekäme.
Unser Hausverwalter verfügt durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bei Dutzenden von Eigentümergemeinschaften plus eigenen Wohnanlagen über genügend Erfahrung.
Er könnte mir sofort sofort sagen: "Klären wir bei der nächsten Eigentümerversammlung im Gespräch mit den anderen betroffenen Eigentümern/Hilft nix, du brauchst einen Rechtsanwalt/Okay, wir schreiben alle Betroffenen an und setzen eine Frist, danach darfst du die Fahrräder entfernen und dein Kellerabteil in Besitz nehmen."
Die Dokumentation, was Sache ist, brauchst du sowieso, @Sandsturm2 Um den Eigentümerinnen oder/und Nachbarn die Sache plausibel zu machen. Denn sie müssen sich absichern, dass es mit dem Kellertausch seine Richtigkeit hat.
Zitat von Farfalle im Beitrag #77Zu den Zeitpunkt zu der das Haus in Wohneigentumseinheiten umgewandelt wurde musste derjenige der das veranlasst hat Grundrisse einreichen. Der einzelnen Wohnungen und der anderen Räume. Und er musste eine Teilungserklaerung erstellen. Ich habe Sowas schon mal gemacht, mit meinem damaligen Mann.
Als ihr dann gekauft habt müsst ihr das alles bekommen haben, mit dem Kaufvertrag. Irgendjemand hat dann euren Keller zum Fahrradkeller gemacht, und ihr habt euch einen anderen genommen, vermute ich. Das gilt es zu heilen. Wg nee, ich will die Hausverwaltung nicht behelligen: doch die sind dafür zuständig. Die haben vielleicht auch Literatur dazu, vom Haufe- Verlag. Sich jetzt aus dem Unterlagen mal die Teilungserklaerung raus. Du schaffst das ����
Ich sehe es so, dass die HV hier helfen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Dazu kommt, dass sich hier 4 von 6 Eigentümern (bisher) gegen die Räumung des Kellers der TE ausgesprochen haben. Was kann die HV da bewirken?
Zitat von Sandsturm2 im Beitrag #1 Das wurde von 4 Miteigentümern schriftlich abgeschmettert indem geschrieben wurde, "Sie sind nicht einverstanden". Das ganze wurde nicht mal einfach so in den Briefkästen geworfen, sondern kam mit Einschreiben.
Es tut nichts zur Sache - trotzdem finde ich es sehr verwunderlich, dass nicht alle anderen Eigentümer daran interessiert waren, den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, um Ordnung in den jeweils eigenen Besitz zu bringen.
Abgesehen davon, dass über „Eigentum“ nicht angestimmt wird…
Der Spass ist - diese 4 noch nicht mal notwendigerweise eine „Mehrheit“ - denn die Eigentümergemeinschaft umfasst nicht nur dieses Haus, sondern noch 2 weitere! HVen können sehr wohl „Ordnungsgemässe Zustände“ wieder herstellen. Und haben juristische Fachkompetenz entweder schon im Team oder „on Standby“.ä (weil durchaus öfter nötig…) Deshalb würde ich die für ihr Geld arbeiten lassen: „Wie wird dieses Chaos aufgearbeitet?“
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Sandsturm2 im Beitrag #1 Das wurde von 4 Miteigentümern schriftlich abgeschmettert indem geschrieben wurde, "Sie sind nicht einverstanden". Das ganze wurde nicht mal einfach so in den Briefkästen geworfen, sondern kam mit Einschreiben.
Es tut nichts zur Sache - trotzdem finde ich es sehr verwunderlich, dass nicht alle anderen Eigentümer daran interessiert waren, den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, um Ordnung in den jeweils eigenen Besitz zu bringen.
Ich kann mir nachdem, was ich gelesen habe, gut vorstellen, die anderen Eigentümer haben bisher die Problematik dahinter gar nicht verstanden. Wenn denen beim Kauf (aus meiner Sicht ein Unding) nicht alle Unterlagen ausgehändigt worden sind, verstehe die im schlimmsten Fall nur Bahnhof.
In meinen Augen krankt es hier bereits am Notarvertrag, denn dieser muss doch das Kaufobjekt genau bezeichnen. Und bei einer Eigentumswohnung gehört da die Teilungserklärung, der Grundriss etc. dazu bzw wird als Anlage fest mit dem Notarvertrag verbunden und der Vertrag verweist in den betreffenden Punkte auf die Anlage. Sonst bleibt unklar, was nun genau verkauft und genau gekauft wurde.
Zitat von Alldieweil im Beitrag #82Ich sehe es so, dass die HV hier helfen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Dazu kommt, dass sich hier 4 von 6 Eigentümern (bisher) gegen die Räumung des Kellers der TE ausgesprochen haben. Was kann die HV da bewirken?
Wir sprechen hier von einer WEG-Hausverwaltung. Und diese sollte schon ein Interesse an der exakten Verteilung der Räumlichkeiten habe.
Zitat von schafwolle im Beitrag #83Es tut nichts zur Sache - trotzdem finde ich es sehr verwunderlich, dass nicht alle anderen Eigentümer daran interessiert waren, den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, um Ordnung in den jeweils eigenen Besitz zu bringen.
Ja das wundert mich auch.
Ich habe gerade mal den KV meiner vermieteten kleinen Wpohnung zur Hand genommen . . da steht nix drin daüber, welcher Keller zu meiner Wohnung gehört . . als wir kürzlich eine neue HV bekommen haben, wollte diese von mir die Teilungserklärung (ich bin Verwaltungsbeirat). Ich habe keine und meine 8 Mit-Eigentümer auch nicht . .
@Schafwolle : Nu, wenn ihr eigentlicher Keller kleiner ist / sie das Fahrradabteil für sehr günstig halten und nicht verkaufen wollen, Haben die vermutlich keinen Leidensdruck!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von clara im Beitrag #85In meinen Augen krankt es hier bereits am Notarvertrag, denn dieser muss doch das Kaufobjekt genau bezeichnen. Und bei einer Eigentumswohnung gehört da die Teilungserklärung, der Grundriss etc. dazu bzw wird als Anlage fest mit dem Notarvertrag verbunden und der Vertrag verweist in den betreffenden Punkte auf die Anlage. Sonst bleibt unklar, was nun genau verkauft und genau gekauft wurde.
Ja! Ich wusste damals beim Kauf nix von einer Teilungserklärung . . siehe mein letzter Beitrag.
Luci
PS: Mein Vater meinte mal scherzhaft, das erste Mal eine Immobilie kaufen und heiraten sollte nicht gelten . . .
Zitat von schafwolle im Beitrag #83Es tut nichts zur Sache - trotzdem finde ich es sehr verwunderlich, dass nicht alle anderen Eigentümer daran interessiert waren, den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, um Ordnung in den jeweils eigenen Besitz zu bringen.
Ja das wundert mich auch.
Ich habe gerade mal den KV meiner vermieteten kleinen Wpohnung zur Hand genommen . . da steht nix drin daüber, welcher Keller zu meiner Wohnung gehört . . als wir kürzlich eine neue HV bekommen haben, wollte diese von mir die Teilungserklärung (ich bin Verwaltungsbeirat). Ich habe keine und meine 8 Mit-Eigentümer auch nicht . .
Hoffentlich hat hier jeder den richtigen Keller!
Luci
Na dann würde ich mich ebenfalls um die Erkärung darum kümmern. Denn an sich muss da genau festgehalten werden, wem was gehört, was Gemeinschaftseigentum ist usw.
Vielleicht gehört dir kein Keller und diese Räume sind sämtlich Gemeinschaftseigentum und werden nach "Gutdünken" aufgeteilt.
Zitat von luciernago im Beitrag #86 Ich habe gerade mal den KV meiner vermieteten kleinen Wpohnung zur Hand genommen . . da steht nix drin daüber, welcher Keller zu meiner Wohnung gehört . . als wir kürzlich eine neue HV bekommen haben, wollte diese von mir die Teilungserklärung (ich bin Verwaltungsbeirat). Ich habe keine und meine 8 Mit-Eigentümer auch nicht . .
Dann auf zum Grundbuchamt. Die Kopie wird ein paar Euro kosten, aber die Teilungserklärung gehört einfach mit zu den Kaufunterlagen und die sollte man schon komplett besitzen.
Zitat von Alldieweil im Beitrag #82Ich sehe es so, dass die HV hier helfen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Dazu kommt, dass sich hier 4 von 6 Eigentümern (bisher) gegen die Räumung des Kellers der TE ausgesprochen haben. Was kann die HV da bewirken?
Eine gute Hausverwaltung hat jahrelange Erfahrung mit dem WEG. Die hatten früher einmal meterlange Loseblattsammlungen vom Haufeverlag auf dem Siedeboard. Heute macht man das Online. Die werden dafür bezahlt nicht nur die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, sondern sich auch mit solchen Dingen zu beschäftigen. Was meinst du warum eine Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung braucht ? Ja, für Beratungsfehler.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Ich habe noch letzens eine Wohnung verkauft. Die Teilungserklärung gehört zwingend zum Kaufvertrag, ohne die gibt es keinen. So hat es mir zumindest meine Notarin erklärt
Vermutlich nicht. Aber - habe ich es richtig verstanden, es gibt einen offiziellen Fahrradkeller, der noch nicht voll ist und einen "illegalen, als Fahrradkeller requirierten" zusätzlichen Kellerraum?
Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass sowas passiert. Meine Mutter hatte eine kleine Eigentumswohnung. Irgendwann kam ein neuer Käufer drauf, dass der Keller, den eine Eigentümerin in Beschlag genommen hatte, im Grundbuch als Hobbykeller für alle Eigentümer ausgewiesen war. Es war auch ziemlich kompliziert und mit Kosten verbunden, alles aufzudröseln und richtig zu verteilen
Zitat Farfalle #91 „Was meinst du warum eine Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung braucht ? Ja, für Beratungsfehler.“
Hier geht es darum, dass die TE ihr im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht an ihrem mit der eigentlichen Wohnung gekauften Sondereigentum ausüben kann, nicht um „Beratung“. Dieses Recht wird ihr bisher verwehrt.
Z. B. kennt Sandsturm2 vielleicht nicht die Kontaktdaten der eigentlichen Eigentümer ihres momentan von ihr selbst benutzten Kellers usw.
Doch kenne ich.
Zitat von clara im Beitrag #92Liebe Sandsturm, nun lass das mal alles sacken. Es wird keine schnelle Lösung geben.
Ja, mache ich
Zitat von SASAPI im Beitrag #94Vermutlich nicht. Aber - habe ich es richtig verstanden, es gibt einen offiziellen Fahrradkeller, der noch nicht voll ist und einen "illegalen, als Fahrradkeller requirierten" zusätzlichen Kellerraum?
Ich glaube offiziell ausgewiesen als Fahrradkeller ist keiner
Zitat von Alldieweil im Beitrag #82Dazu kommt, dass sich hier 4 von 6 Eigentümern (bisher) gegen die Räumung des Kellers der TE ausgesprochen haben. Was kann die HV da bewirken?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die gesamte Diskussion nicht verstehe.
Warum soll da abgestimmt werden? Wenn drei von vier Leuten dagegen stimmen, dass ich mein Eigentum nutzen kann, hat das genau welche Aussagekraft? Genau, Null.
Bindend ist, was in der Teilungserklärung steht. Der Verwalter sollte dies den Eigentümern mitteilen und diese auffordern, die entsprechenden Keller zu räumen. Klappt das nicht, folgen Rechtsmittel.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Zitat von Alldieweil im Beitrag #82Dazu kommt, dass sich hier 4 von 6 Eigentümern (bisher) gegen die Räumung des Kellers der TE ausgesprochen haben. Was kann die HV da bewirken?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die gesamte Diskussion nicht verstehe.
Warum soll da abgestimmt werden? Wenn drei von vier Leuten dagegen stimmen, dass ich mein Eigentum nutzen kann, hat das genau welche Aussagekraft? Genau, Null.
Bindend ist, was in der Teilungserklärung steht. Der Verwalter sollte dies den Eigentümern mitteilen und diese auffordern, die entsprechenden Keller zu räumen. Klappt das nicht, folgen Rechtsmittel.
Genau so. Ich vermute Sandsturm2 hat Angst vor Konfrontation mit dem Miteigentuemern und wollte hier mal hoeren in es auch anders geht. Nee, geht nicht anders. Da ist vor 15 Jahren ein Fehler passiert, und darum muss man sich spätestens jetzt kuemmern. Teilungserklaerung suchen und in Aktion treten. Anders geht es nicht.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹