Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #46Tatsächlich steht im Mietvertrag, dass er sich verpflichtet eine Pumpe einzubauen. Er meint nur, die hätte jetzt ewig halten müssen (11 Jahre alt und eher preiswertes Modell, ich finde sie hat es lange gemacht) und es gelte nur für die alte Pumpe. Ich hätte sie nicht richtig gewartet und darum müsse ich sie ersetzen
Ich bin Vermieterin und meines Wissens ist es so, dass alles was der Vermieter eingebaut hat auch von ihm ersetzt werden muss, wenn es kaputt geht.
Sprich, der Kühlschrank war drin und geht kaputt, ich zahle. Ich habe auch schon Spülmaschinen gekauft und Cerankochfelder, weil die Küche bei mir immer inklusive ist. Die Ausrede, du hättest nicht richtig gewartet, ist meines Erachtens nicht haltbar. Ein Anwalt, der sich deiner Sache annimmt, wird gute Chancen haben, das in deinem Sinn zu regeln.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #46Tatsächlich steht im Mietvertrag, dass er sich verpflichtet eine Pumpe einzubauen. Er meint nur, die hätte jetzt ewig halten müssen (11 Jahre alt und eher preiswertes Modell, ich finde sie hat es lange gemacht) und es gelte nur für die alte Pumpe. Ich hätte sie nicht richtig gewartet und darum müsse ich sie ersetzen
Ich bin Vermieterin und meines Wissens ist es so, dass alles was der Vermieter eingebaut hat auch von ihm ersetzt werden muss, wenn es kaputt geht.
Sprich, der Kühlschrank war drin und geht kaputt, ich zahle. Ich habe auch schon Spülmaschinen gekauft und Cerankochfelder, weil die Küche bei mir immer inklusive ist. Die Ausrede, du hättest nicht richtig gewartet, ist meines Erachtens nicht haltbar. Ein Anwalt, der sich deiner Sache annimmt, wird gute Chancen haben, das in deinem Sinn zu regeln.
So sehe ich das auch und handle danach als Vermieterin. Als Mieterin haben mir Vermieter in der Vergangenheit auch alles ersetzt, was zu Beginn der Miete im Mietobjekt vorhanden war und kaputt gegangen ist. Und nach 11 Jahren darf auch einmal was kaputt gehen.
Wenn er auf der Wartung rumreitet und du für die neue Pumpe keine Einweisung erhalten hast, würde ich das für mich zunächst als Aktennotiz festhalten. Wer hat wann was gesagt. Denn die genauen Zeitumstände werden oft vergessen, je länger das Ereignis zurück liegt.
Ich bin überhaupt ein Freund von Aktennotizen, insbesondere von Telefonaten, persönlichen Gesprächen etc.
Außerdem kannst du dann in Zukunft sagen, Moment mal, am XY habe ich Sie bereits auf xy hingewiesen.
Und dann sende ein Schreiben oder auch die Aktennotiz an den Vermieter mit dem Hinweis, du hast bis jetzt keine Einweisung in die genaue Handhabung der Pumpe erhalten.
Für mich fällt diese Pumpe in die Kategorie "Haustechnik", ähnlich wie eine Zentralheizung, wofür eher der Eigentümer/Vermieter zuständig ist, allein schon um den Wert der Immobilie zu erhalten.
Zitat von clara im Beitrag #53 Und dann sende ein Schreiben oder auch die Aktennotiz an den Vermieter mit dem Hinweis, du hast bis jetzt keine Einweisung in die genaue Handhabung der Pumpe erhalten.
Meiner Meinung nach muss sie da gar nichts warten beziehungsweise kann das vom Vermieter gar nicht verlangt werden. Er kann die regelmäßige Wartung einer Fachfirma übertragen und das wiederum auf den Mieter in der Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Reparatur einer kaputten Pumpe kann er nicht umlegen. Aber das wird sie schon erfahren, wenn sie zum Mieterverein geht.
Ich passe genau zwischen Bettdecke und Matratze. Das kann doch kein Zufall sein!
Ich habe jetzt erstmal einen Beratungstermin mit dem Mieterbund ausgemacht, ich muss nur noch überlegen, ob ich eine kurze Beratung vor Ort nehme, die kostet fast nichts, oder eine Vollmitgliedschaft für 100€ im Jahr, dann habe ich alle Beratungsmöglichkeiten
Ich fühle mich heute furchtbar, weil ich seit dem Wochenende die Wohnungsanzeigen durchgeschaut habe und mit Kind scheinbar unmöglich ist was neues zu finden. Das erzeugt schon latente Panik, aber ich kann mich auch nicht von meinem Vermieter erpressen lassen, oder? Trotzdem schaue ich mit flauem Gefühl in den Briefkasten. Was mache ich, wenn er mir echt kündigt? Mündlich hat er mir ja im Grunde gekündigt, bzw. mir angedroht, dass ich in drei Monaten draußen sein werde, dass verspreche er mir. Ich weiss, keine Panik.... atmen.... Aber ich bin erschrocken, wie schwer es ist mit Kind was zu finden. Als ich hier eingezogen bin, war ich ja noch ohne Kind
Zitat von clara im Beitrag #53 Und dann sende ein Schreiben oder auch die Aktennotiz an den Vermieter mit dem Hinweis, du hast bis jetzt keine Einweisung in die genaue Handhabung der Pumpe erhalten.
Meiner Meinung nach muss sie da gar nichts warten beziehungsweise kann das vom Vermieter gar nicht verlangt werden. Er kann die regelmäßige Wartung einer Fachfirma übertragen und das wiederum auf den Mieter in der Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Reparatur einer kaputten Pumpe kann er nicht umlegen. Aber das wird sie schon erfahren, wenn sie zum Mieterverein geht.
Ich dachte jetzt nicht an Wartung, sondern an Handhabung allgemein. So hatte ich die TE verstanden.
Selbst wenn die TE die Pumpe kaputt gemacht hätte, der Vermieter kann die Kosten nicht abwälzen. Umlegbar ist nur die Wartung.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #56Ich fühle mich heute furchtbar, weil ich seit dem Wochenende die Wohnungsanzeigen durchgeschaut habe und mit Kind scheinbar unmöglich ist was neues zu finden. Das erzeugt schon latente Panik, aber ich kann mich auch nicht von meinem Vermieter erpressen lassen, oder? Trotzdem schaue ich mit flauem Gefühl in den Briefkasten. Was mache ich, wenn er mir echt kündigt? Mündlich hat er mir ja im Grunde gekündigt, bzw. mir angedroht, dass ich in drei Monaten draußen sein werde, dass verspreche er mir. Ich weiss, keine Panik.... atmen....
Mit welcher Begründung sollte er dir denn kündigen? Zahl die Miete rechtzeitig und gut ist.
Dann wird es schwer für ihn.
Generell kann man sagen, dass das Mietrecht in D Mieter sehr gut schützt, insofern kannst du doch recht entspannt sein, wenn du wie gesagt keine Miete schuldig bleibst. Einzig wenn er Eigenbedarf hat, könnte er eine Chance haben, aber auch das geht nicht so ohne Weiteres und schon gar nicht kurzfristig.
Tief durchatmen und das nochmal lesen, was Agathe schrieb. Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen.
Aufgrund der sehr vielen Fragen die du hast, würde ich an deiner Stelle Mitglied werden. Mit einem Gespräch ist es da nach meiner Einschätzung nicht getan. Du kannst später immer noch austreten, wenn eine Mitgliedschaft keinen Mehrwert für dich bietet. Aber du brauchst anscheinend erstmal Grundkenntnisse. Klar, die kann man sich auch anlesen, aber es ist immer besser, wenn man nochmal jemanden fragen kann, ob man alles richtig verstanden hat.
Ich passe genau zwischen Bettdecke und Matratze. Das kann doch kein Zufall sein!
Mit welcher Begründung sollte er dir denn kündigen?
Ich weiss es nicht, er hat nur 'versprochen', dass ich in drei Monaten draußen bin und ich kann mir schon vorstellen, dass er das wirklich denkt
Nein Miete bleibe ich nicht schuldig, er könnte nur sagen, ich bleibe das Geld jetzt für die Wartung etc. schuldig
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #58Selbst wenn die TE die Pumpe kaputt gemacht hätte, der Vermieter kann die Kosten nicht abwälzen. Umlegbar ist nur die Wartung.
Er will für beides Geld. Ich hatte ihm ja vorgeschlagen, dass er es auf die Nebenkosten umlegt, meinetwegen sogar beides, aber er wollte direkt vor Ort Bargeld auf die Hand und nicht wenig
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #60Tief durchatmen und das nochmal lesen, was Agathe schrieb. Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen.
Aufgrund der sehr vielen Fragen die du hast, würde ich an deiner Stelle Mitglied werden. Mit einem Gespräch ist es da nach meiner Einschätzung nicht getan. Du kannst später immer noch austreten, wenn eine Mitgliedschaft keinen Mehrwert für dich bietet. Aber du brauchst anscheinend erstmal Grundkenntnisse. Klar, die kann man sich auch anlesen, aber es ist immer besser, wenn man nochmal jemanden fragen kann, ob man alles richtig verstanden hat.
Danke, ja, atmen.... Ich versuche mal mir nicht alle möglichen Szenarien vorzustellen, wie er versuchen könnte mich hier rauszukriegen 🙈. Ich denke auch, dass ein einmaliger Beratungstermin nicht reichen wird
Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #61Ich weiss es nicht, er hat nur 'versprochen', dass ich in drei Monaten draußen bin und ich kann mir schon vorstellen, dass er das wirklich denkt
Dann soll er das mal denken. Die Gedanken sind ja bekanntlich frei.
ZitatNein Miete bleibe ich nicht schuldig, er könnte nur sagen, ich bleibe das Geld jetzt für die Wartung etc. schuldig
Joh. Sagen kann er auch viel.
Es ist - so wie auch schon andere schrieben - eher umgekehrt: er vermietet dir eine Wohnung mit einer funktionierenden Pumpe. Dafür zahlst du Miete. Tut die Pumpe nicht, könntest du vermutlich sogar die Miete mindern.
ZitatEr will für beides Geld. Ich hatte ihm ja vorgeschlagen, dass er es auf die Nebenkosten umlegt, meinetwegen sogar beides, aber er wollte direkt vor Ort Bargeld auf die Hand und nicht wenig
Ich glaube, der Mann muss mal mit der Realität in Kontakt kommen.
Ihr wohnt ja nicht im selben Haus oder in unmittelbarer Nähe, sodass er dich im Alltag stressen könnte - insofern kann ich wirklich nur wiederholen: lehn dich entspannt zurück. Wenn es dich beruhigt, tritt dem Mieterverein bei, aber so viel anderes werden dir die auch nicht erzählen können.
Zitat
Ich versuche mal mir nicht alle möglichen Szenarien vorzustellen, wie er versuchen könnte mich hier rauszukriegen
Noch ein Gedanke: warum sollte er dich unbedingt rauskriegen wollen? Es scheint mir so, als hättest du dir schon relativ viel bieten lassen. Nicht despektierlich gemeint, aber: so ein Schaf muss er erstmal wieder finden, das sich so einschüchtern und drangsalieren lässt, so von wegen "Klärschlamm in den Garten kippen und erwarten, dass die Mieterin ihn wegmacht" und ähnliche Späße. Andere Mieter sind sich da womöglich eher darüber bewusst, was ihre REchte sind.
Noch ein Gedanke: warum sollte er dich unbedingt rauskriegen wollen? Es scheint mir so, als hättest du dir schon relativ viel bieten lassen. Nicht despektierlich gemeint, aber: so ein Schaf muss er erstmal wieder finden, das sich so einschüchtern und drangsalieren lässt, so von wegen "Klärschlamm in den Garten kippen und erwarten, dass die Mieterin ihn wegmacht" und ähnliche Späße. Andere Mieter sind sich da womöglich eher darüber bewusst, was ihre REchte sind.
Alles gut, danke für den Spiegel. Da ist ganz schön was dran.....
Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #61Er will für beides Geld. Ich hatte ihm ja vorgeschlagen, dass er es auf die Nebenkosten umlegt, meinetwegen sogar beides, aber er wollte direkt vor Ort Bargeld auf die Hand und nicht wenig
Wollen kann er das ja, aber das Leben ist kein Wunschkonzert.
Der Mann ist einfach nur dreist und realitätsfern. Und wie schon geschrieben wurde, ist eine Kündigung sehr schwer durchzusetzen. Praktisch ist diese eigentlich nur durch Eigenbedarf möglich. Mietrückstände jetzt mal ausgenommen.
Bar auf die Hand? Niemals!
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
So, ich habe ein Einschreiben bekommen, dass ich nachher von der Postfiliale abholen muss. Da ich nichts anderes derartiges erwarte, denke ich, dass es ein Kündigungsschreiben meines Vermieters ist. Vor dem Feiertag, super, ich hoffe, dass ich heute dann oder am Brückentag beim Mieterbund jemanden erreiche. Mir ist flau.... :-/
Ich kann verstehen, dass du dir Sorgen machst, aber bitte keine Panik. Du bist schon länger Mieterin und dementsprechend hast du auch eine lange Kündigungsfrist, bei dir sollten das 9 Monate sein.
Somit hast du genügend Zeit nach den Feiertagen das Schreiben auf Mängel zu prüfen und mit dem Mieterbund ggf Einspruch zu erheben. Dein Einspruch muss 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist eintreffen. Das ist genug Zeit um alle Optionen zu prüfen.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von Emmie Löwin im Beitrag #65 So, ich habe ein Einschreiben bekommen, dass ich nachher von der Postfiliale abholen muss. Da ich nichts anderes derartiges erwarte, denke ich, dass es ein Kündigungsschreiben meines Vermieters ist. Vor dem Feiertag, super, ich hoffe, dass ich heute dann oder am Brückentag beim Mieterbund jemanden erreiche. Mir ist flau.... :-/
ich kann mich @Nocturna und @Kleinfeld nur anschließen: es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Eigentlich ist es dein Vermieter, der denken müsste: oh Mann, ich bin so aufgeregt, hoffentlich klappt das.
Natürlich denkt er das nicht, er ist ja im Recht. Er wird aber sicherlich bald eines besseren belehrt werden, denn so wie er sich das vorstellt, geht das nicht. Wenn du deine Miete zahlst und dich auch sonst wie ein zivilisierter Mensch benimmst, bist du auf der sicheren Seite. Blöd wäre nur, wenn er im selben Haus wohnen würde und dich täglich nerven könnte. Aber so ist es ja nicht. Ruhig Blut und entspannt zurücklehnen, während du dich mit einem Mieterschutzverein oder Anwalt berätst, das ist das Beste, was man dir jetzt raten kann.
Also wenn es tatsächlich so ist wie von der TE geschildert und das die Begründung für die evtl. Kündigung sein sollte, ist die rechtlich nicht haltbar. Um einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen, braucht es mehr, als eine nicht bezahlte Rechnung. Noch dazu, wenn sie für die gar nicht zuständig ist.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von Kleinfeld im Beitrag #69Um einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen, braucht es mehr, als eine nicht bezahlte Rechnung.
Absolut richtig.
Wer seine Miete pünktlich zahlt, dem kann einzig und allein über Selbstbedarf gekündigt werden. Und auch hier gibt es Fallstricke, die Begründung muss stichhaltig sein und der Kreis der Berechtigten, die für den Selbstbedarf in Frage kommen ist auch eher übersichtlich.
Also nichts überstürzen und Beratung einholen.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Zitat von Nocturna im Beitrag #70Wer seine Miete pünktlich zahlt, dem kann einzig und allein über Selbstbedarf gekündigt werden. Und auch hier gibt es Fallstricke, die Begründung muss stichhaltig sein und der Kreis der Berechtigten, die für den Selbstbedarf in Frage kommen ist auch eher übersichtlich.
So einen Fall habe ich gerade. Der Vermieter...von Haus aus böse...macht seit Jahren seinen Mietern das Leben schwer. Völlig grundlos. Die haben nun eine Eigenbedarfskündigung bekommen mit einer Frist von 12 Monaten.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von Nocturna im Beitrag #70Wer seine Miete pünktlich zahlt, dem kann einzig und allein über Selbstbedarf gekündigt werden. Und auch hier gibt es Fallstricke, die Begründung muss stichhaltig sein und der Kreis der Berechtigten, die für den Selbstbedarf in Frage kommen ist auch eher übersichtlich.
So einen Fall habe ich gerade. Der Vermieter...von Haus aus böse...macht seit Jahren seinen Mietern das Leben schwer. Völlig grundlos. Die haben nun eine Eigenbedarfskündigung bekommen mit einer Frist von 12 Monaten.
Und die Person muss dann auch einziehen, ansonsten macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig: Kosten Umzug, Mehrkosten Miete etc.
Zitat von clara im Beitrag #72Und die Person muss dann auch einziehen, ansonsten macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig: Kosten Umzug, Mehrkosten Miete etc.
Das ist klar.
Aber die Mieter hier werden ausziehen, weil sie eben auch die Nase voll haben.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von clara im Beitrag #72Und die Person muss dann auch einziehen, ansonsten macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig: Kosten Umzug, Mehrkosten Miete etc.
Das ist klar.
Aber die Mieter hier werden ausziehen, weil sie eben auch die Nase voll haben.
Ich glaube, ich würde auch ausziehen, weil ich so etwas nur schwer "ertrage".
Nur es ist gut zu wissen, dass es die Möglichkeit von Schadensersatz gibt. Und da kann man als Mieter sofort die Augen "aufhalten" und alle Belege sammeln die für den Umzug maßgebende waren und wenn es eine neue Gardienenstange war.
Ansonsten liebe TE, drücke ich dir auch die Daumen.
Ich bin ein Freund davon, zu wissen, was Sache ist. Dann ist die Ungewissheit vorbei und ich kann mich darauf einstellen.
Danke, ich schaffe es leider erst am Nachmittag zur Post und versuche bis dahin ruhig zu bleiben. Für den Handwerkereinsatz habe ich ja gar keine Rechnung bekommen, das war ja Teil des Problems, ich sollte ja schwarz auf die Hand bezahlen. Dass er sich darauf bezieht kann ich mir aber nicht vorstellen, das sollte ihm klar sein denke ich, dass das nicht geht. Aber da er mir 'versprochen' hat, dass ich in drei Monaten ausziehen muss, habe ich Angst, dass er sich was ausdenkt.
ich würde mittlerweile tatsächlich auch gerne ausziehen, aber muss natürlich erstmal was finden