"Einseitiger Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen Ein einseitiger Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung durch einen Ehegatten – gleichgültig, ob es sich um ein notarielles oder eigenhändiges gemeinschaftliches Testament handelt – kann nur durch von einem Notar beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten erfolgen. Die Widerrufserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem anderen Ehegatten zugegangen ist. Der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung hat, wenn nichts anderes bestimmt ist, zur Folge, dass damit automatisch auch die entsprechende Verfügung des anderen Ehegatten unwirksam ist.
Beispiel: Die Eheleute A und B haben sich in einer wechselbezüglichen Verfügung gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Wenn A die Erbeinsetzung ihres Ehegatten formgerecht widerruft, ist sie damit automatisch auch nicht mehr Erbe des B.
Das Widerrufsrecht einer wechselbezüglichen Verfügung erlischt mit dem Tod des anderen Ehegatten. In diesem Fall kann die Verfügung nur dann aufgehoben werden, wenn der überlebende Ehegatte das ihm vom verstorbenen Zugewendete ausschlägt."
Aber für den Mann wird es so aussehen, das sie eben Knall auf Fall zu ihrem neuen Partner zieht. (Zwar Spekulatius, aber aus meiner Erfahrung heraus war das oft eine Sache, die die andere Partei jeweils sehr verärgert hat.) Deshalb auch meine Frage:Dein Mann weiß also noch gar nichts? Nicht, daß du einen neuen Partner hast bereits? Und sry für die Frage, aber ihr wisst bereits, das ihr zusammen zieht? Seid ihr bereits länger zusammen?
Ich werfen das mal in den Ring zum Bedenken, denn dein Mann wird sich eventuell auch diese Fragen stellen.
Zitat von mytholon im Beitrag #122Also wäre der erste Schritt, liebe TE, zur Deutschen Rentenversicherung zu gehen und eine sog. Kontenklärung zu beantragen!
Ich unterstelle mal, das Konto bei der dt. Rentenversicherung ist grundsätzlich geklärt (damit meine ich auf dem Laufenden).
Die Rentenversicherung sendet regelmäßig entsprechende Unterlagen zu.
Eine Klärung im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird dann vom Gericht von amts wegen unternommen. Ein aktueller Auszug kann nur von Bedeutung sein, wenn jetzt notariell etwas geregelt werden soll und der Notar sich davon überzeugt, es ist keine einseitige Regelun
Zitat von Immernagellack im Beitrag #127Aber für den Mann wird es so aussehen, das sie eben Knall auf Fall zu ihrem neuen Partner zieht. (Zwar Spekulatius, aber aus meiner Erfahrung heraus war das oft eine Sache, die die andere Partei jeweils sehr verärgert hat.) Deshalb auch meine Frage:Dein Mann weiß also noch gar nichts? Nicht, daß du einen neuen Partner hast bereits? Und sry für die Frage, aber ihr wisst bereits, das ihr zusammen zieht? Seid ihr bereits länger zusammen?
Ich werfen das mal in den Ring zum Bedenken, denn dein Mann wird sich eventuell auch diese Fragen stellen.
Ja, mein Mann würde, denke ich, richtig sauer werden, wenn er davon erfährt. Und mit dem Moment wird sich seine Stimmung ändern und sicherlich auch seine Ansprüche, die er in Streitgesprächen immer eher runtergespielt hat, so nach dem Motto, ich zieh dann hier aus, du kannst alles haben, ich bin dann aber auch weg. Dass das nicht haltbar ist, hat sich schon gezeigt.
Und das mit dem neuen Partner ist natürlich alles noch recht frisch, so richtig zusammen können wir ja unter diesen Umständen gar nicht sein. Aber das ist eigentlich unser Plan. Also der des neuen Partners und meiner.
Plump formuliert, könnte ich mich sozusagen in ein gemachtes Nest setzen.
Zitat von mytholon im Beitrag #126Bei erbrecht.de steht hierzu m.E. gut erklärt: ....
gekürzt von mir Erfolgt der Widerruf, dann gilt erst einmal die gesetzliche Erbfolge. Und diese endet bezüglich Ehegatten erst mit der Rechtshängigkeit der Scheidung.
Selbst wenn du dann eine andere Person als Erben einsetzt, der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen (außer es gibt Gründe, die gegen diesen Anspruch sprechen). Auch hier kann notariall darauf verzichtet werden.
Zitat von Nora im Beitrag #109Wenn ihr gleiche Ansprüche habt, wird beim VA ja auch nichts weggegeben - Im VA wird ja nur der Unterschied „nivelliert“.
Nein, das ist zwischenzeitlich falsch, Nora.
? Doch, genau das passiert - am Grundsatz hat sich nichts geändert. Das was sich geändert hat, ist nur die Methode, wie es ermittelt wird, und andere nützliche Details, z.B. daß bei Betriebsrenten eigene Konten eröffnet werden etc. Siehe Deinen Link: Ich verlinke auch noch die Seite der dt. Rente dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung....sausgleich.html
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Mercédès im Beitrag #114Heute denke ich da ein wenig anders, ich könnte sehr gut allein in dem Haus wohnen und ich bekäme auch alles geregelt, für Sachen, die ich nicht hinbekomme, Gartenarbeit z.B., gibt es ja Firmen, die ich dann ggf. beauftragen könnte.
Aber der Gedanke, allein in einer kleinen schnuckeligen Wohnung zu wohnen, ist auch sehr charmant.
Nimm Dir mal einen ruhigen Zeitpunkt für Dich ganz alleine, so ein paar Stunden, und denke das durch: Wie würdest Du das Haus für Dich nutzen. Was müßte eine Wohnung bieten, die Dir denselben Komfort - oder besseres - bietet. Was Kostet diese Wohnung (Immobilienportale)!?
Und dann kannst Du abschätzen, was Du Dir leisten kannst und magst.
Und wie teuer Dich ein Kredit käme, sagt Dir das Internet - „Dr. klein“ („Kreditmakler“) hat auf seiner Webseite einen Ziemlich guten Rechner dafür! (Setze den Wert des Hauses eher höher an!)
ZitatDer Plan ist aber - ich mag es kaum sagen - dass ich zu meinem neuen Partner ziehe.
Das hört sich jetzt sehr charmant an. Aber… ihr hattet bis jetzt keinerlei „normale“ Beziehung. „Zusammenziehen“ sollte ein „gemeinsam ein Leben einrichten“ sein. Wenn Du aus Deiner Ehe, aus Deinem Ehe-Haus direkt zu ihm „fliehst“ - wenn die Trennung haarig wird, machen viele Frauen diesen Fehler ß hast Du diese Chance garnicht.
Denn das wird eher Hals-über-Kopf, und DU gibst jede Menge auf. Auch Möbel, Geschirr, Küchengeräte… etc, die Du weggibst, zurückläßt, weil „seine Wohnung ist ja eingerichtet“! Und dann… funktioniert es nicht, womöglich. Und Du stehst „blank“ da. Wäre mir als Risiko zu groß.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Nora im Beitrag #109Wenn ihr gleiche Ansprüche habt, wird beim VA ja auch nichts weggegeben - Im VA wird ja nur der Unterschied „nivelliert“.
Nein, das ist zwischenzeitlich falsch, Nora.
? Doch, genau das passiert - am Grundsatz hat sich nichts geändert.
Vielleicht meinen wir das gleiche, drücken es nur unterschiedlich aus.
Beim Nivellieren denke ich daran nur die überstehende Spitze wird ausgeglichen. Und das hat sich - keine Ahnung, wann die Reform war - geändert.
An der Methode selbst (mal für die dt. Rente gesprochen) hat sich nichts geändert: es wird für die Ehezeit die erworbenen Anwartschaft ermittelt (Rentenpunkte und korrespondierender Kaptialwert), dann wird in der Auskunft angegeben, wie hoch der Ausgleich ist. Und genau dieser Ausgleich wird dann für jeden Ehepartner im Scheidungsbeschluss ausgesprochen.
Zitat von Nora im Beitrag #138 Aber… ihr hattet bis jetzt keinerlei „normale“ Beziehung. „Zusammenziehen“ sollte ein „gemeinsam ein Leben einrichten“ sein. Wenn Du aus Deiner Ehe, aus Deinem Ehe-Haus direkt zu ihm „fliehst“ - wenn die Trennung haarig wird, machen viele Frauen diesen Fehler ß hast Du diese Chance garnicht.
Denn das wird eher Hals-über-Kopf, und DU gibst jede Menge auf. Auch Möbel, Geschirr, Küchengeräte… etc, die Du weggibst, zurückläßt, weil „seine Wohnung ist ja eingerichtet“! Und dann… funktioniert es nicht, womöglich. Und Du stehst „blank“ da. Wäre mir als Risiko zu groß.
Ganz genau, das kommt noch erschwerend hinzu. Mein neuer Partner sieht es einfach so, dass ich irgendwann ein paar Taschen packe und er mich dann zu sich nach Hause holt. Dass es nicht so einfach wird, ist mir schon klar und beschäftigt mich natürlich zusätzlich.
Hab ich das beim Querlesen richtig gesehen und Du besitzt ein (vermietetes) weiteres Haus?
Wäre das für Dich eine Alternative bzw. Sicherheit, dem Mieter zu kündigen und selbst dort einzuziehen bzw. Dir von den Mieteinnahmen eine kleine Wohnung anzumieten? Dann wärst Du gefühlt unabhängig von Deinem neuen Partner, was auch eine bessere Grundlage für eine glückliche Beziehung auf Augenhöhe ist.
Zitat von Mercédès im Beitrag #143Ganz genau, das kommt noch erschwerend hinzu. Mein neuer Partner sieht es einfach so, dass ich irgendwann ein paar Taschen packe und er mich dann zu sich nach Hause holt.
Bitte, was Ist der noch Student? (Das ist mir jetz gerade durchs Hirn geflitzt zu der Idee…)
Ernsthaft, das ist doch komplett jenseits von realististisch - und wäre für mich ein echtes Warnsignal!
Das, was Du mit ihm gerade hast, fühlt sich bestimmt sehr gut an - Aber - ist das wirklich belastbar, tragfähig - für ein gemeinsames Leben mit allem, was organisatorisch/finanziell daranhängt?
ZitatDass es nicht so einfach wird, ist mir schon klar und beschäftigt mich natürlich zusätzlich.
Gut! Denn - das könnte ein Problem werden.
Sein Verhalten insgesamt innerhalb des Trennungs-Szenarios, Da iann er im besten Wollen durch seine Art Aufzutreten richtige Probleme für Dich produzieren.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Mercédès im Beitrag #143Mein neuer Partner sieht es einfach so, dass ich irgendwann ein paar Taschen packe und er mich dann zu sich nach Hause holt.
Würde ich davon abraten. Erst einmal etwas eigenes nehmen und sehen, wie diese Beziehung den Alltag aushält.
Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
Zitat von mytholon im Beitrag #144Hab ich das beim Querlesen richtig gesehen und Du besitzt ein (vermietetes) weiteres Haus?
Wäre das für Dich eine Alternative bzw. Sicherheit, dem Mieter zu kündigen und selbst dort einzuziehen bzw. Dir von den Mieteinnahmen eine kleine Wohnung anzumieten? Dann wärst Du gefühlt unabhängig von Deinem neuen Partner, was auch eine bessere Grundlage für eine glückliche Beziehung auf Augenhöhe ist.
Ja, das ist richtig. An diese Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, kommt aber nicht wirklich in Frage.
Am liebsten würde ich erstmal im Haus wohnen bleiben und dann gucken, wie sich die neue Beziehung entwickelt. Ist halt nur eine Frage der Finanzen, weil meinem Mann ja ein Teil davon gehört und ich ihn auszahlen müsste.
Zitat von Mercédès im Beitrag #143Ganz genau, das kommt noch erschwerend hinzu. Mein neuer Partner sieht es einfach so, dass ich irgendwann ein paar Taschen packe und er mich dann zu sich nach Hause holt.
Bitte, was Ist der noch Student? (Das ist mir jetz gerade durchs Hirn geflitzt zu der Idee…)
Ernsthaft, das ist doch komplett jenseits von realististisch - und wäre für mich ein echtes Warnsignal!
Das, was Du mit ihm gerade hast, fühlt sich bestimmt sehr gut an - Aber - ist das wirklich belastbar, tragfähig - für ein gemeinsames Leben mit allem, was organisatorisch/finanziell daranhängt?
ZitatDass es nicht so einfach wird, ist mir schon klar und beschäftigt mich natürlich zusätzlich.
Gut! Denn - das könnte ein Problem werden.
Sein Verhalten insgesamt innerhalb des Trennungs-Szenarios, Da iann er im besten Wollen durch seine Art Aufzutreten richtige Probleme für Dich produzieren.
Vielleicht hat er das so Wort für Wort gar nicht so ernst gemeint, aber ich weiß, dass er sich wünscht, ich würde einfach bei ihm einziehen.
Aber klar, wenn er das macht, dann habe ich zu Hause richtig Terror. Das fehlt mir noch, es ist so schon anstrengend genug.
Ich weiß übrigens auch echt nicht, woher dieses Besitzdenken der Männer kommt. Ein Mann kann eine Frau doch nicht besitzen?! Nur mal so am Rande.
Zitat von Mercédès im Beitrag #148 ... aber ich weiß, dass er sich wünscht, ich würde einfach bei ihm einziehen.
Aber klar, wenn er das macht, dann habe ich zu Hause richtig Terror.
Na ja, ER kann das nicht machen, das kannst höchstens Du.
Und wenn Dein Ehemann erfährt, dass Du eine Affäre hast, werden er und sein Rechtsbeistand wahrscheinlich alles daransetzen, die Scheidung in jeder Hinsicht zu erschweren. Ich schätze, Du wirst einen wirklich guten Anwalt brauchen.
Zitat von Mercédès im Beitrag #148 ... aber ich weiß, dass er sich wünscht, ich würde einfach bei ihm einziehen.
Aber klar, wenn er das macht, dann habe ich zu Hause richtig Terror.
Na ja, ER kann das nicht machen, das kannst höchstens Du.
Und wenn Dein Ehemann erfährt, dass Du eine Affäre hast, werden er und sein Rechtsbeistand wahrscheinlich alles daransetzen, die Scheidung in jeder Hinsicht zu erschweren. Ich schätze, Du wirst einen wirklich guten Anwalt brauchen.
Alphatiere treffen aufeinander, mein neuer Partner träumt davon, seine neue Frau einfach beim Rivalen zu Hause abzuholen, ins Auto zu packen und mitzunehmen. Genau DAS würde er zu gern machen.
Aber ich will das natürlich nicht oder eben nur im Notfall, z.B. wenn mein Mann handgreiflich werden würde.
Ich möchte eine saubere Trennung möglichst ohne Terror, Rosenkrieg und ohne viel Schmerz. Wird schwierig, ich weiß.