Zitat von Immernagellack im Beitrag #742Ich würde weder den einen noch den anderen mitnehmen. Es ist dein Termin.
Aus dieser Antwort lässt sich ja die gelöschte Frage leicht ableiten ;).
Ganz abgesehen davon - dieser Punkt (Ehemann/Affärenmann als Begleitung zum Anwaltstermin) kam schon viel früher im Strang auf. Ich werde jetzt nicht suchen gehen, aber so gut wie alle haben Dir ans Herz gelegt, alleine zu gehen.
Zitat von Mercédès im Beitrag #747 Aus Unsicherheit, weil hier eh schon alle so gegen mich waren. Zumindest schien es mir so.
Wie schade, dass Du so selektiv liest.
Und nicht alles lässt sich mit Deiner Unsicherheit erklären, finde ich.
ich habe bisher nur still mitgelesen, Deinen Beitrag von heute nicht mehr, aber um den geht es mir gar nicht.
Es sind bestimmt nicht alle gegen Dich, das ist mir wichtig zu erwähnen. Vielleicht kann nicht jeder Dein Vorgehen verstehen. Aber wir sind nun mal unterschiedlich unterwegs. Nicht jeder kann Tempo vorlegen in so wichtigen Entscheidungen.
Mach es so, wie es für Dich gut ist. Und ja, am besten unabhängig von beiden Männern. Es ist DEIN Leben.
Klar darfst du das. Der Termin hat mich im ersten Moment völlig überfordert. Die Anwältin hat geredet und geredet, sie bräuchte nun eine Aufstellung des Vermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung (das ist fast 30 Jahre her!) und eine Aufstellung mit Stand heute. Das allein überforderte mich schon direkt, vor allem, wo sie dann meine, wenn sie diese Zahlen hat, dann kann sie damit ein bisschen spielen. Aha, hab ich auch nicht verstanden, aber ok. Ich fuhr nach Hause, wusste echt nicht, wo oben und unten ist und war ziemlich unglücklich und geknickt. Heute ist das ganze etwas gesackt, ich habe nun auch ein paar andere Stimmen und Meinungen dazu gehört und bin nicht mehr ganz so ratlos.
Ehrlicherweise hat mir das Gespräch mit der Anwältin nicht wirklich viel Klarheit gebracht, sie hat den Termin und ihren Text so schnell durchgezogen und runtergerappelt, dass ich mir zu meinen Fragen, die ich mir stichpunktartig aufgeschrieben hatte, nicht mal Notizen habe machen können. Was nicht heißen soll, das die schlecht war, ich konnte nur einfach nicht so schnell folgen, weil das für mich ja alles Neuland ist.
Zitat von Mercédès im Beitrag #759 Die Anwältin hat geredet und geredet, sie bräuchte nun eine Aufstellung des Vermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung (das ist fast 30 Jahre her!) und eine Aufstellung mit Stand heute. Das allein überforderte mich schon direkt ....
Mit *nun* war sicher nicht gemeint, dass Du diese Zahlen/Fakten aus dem Ärmel schütteln sollst. Also kein Grund, sich direkt überfordert zu fühlen.
Du hättest einfach fragen können, was genau sie braucht und in welcher Form Du ihr die Daten zur Verfügung stellen sollst.
Logisch wäre es gewesen, einen Folgetermin zu vereinbaren, zu welchem Du das, was sie braucht, vorlegst.
Zitat... wo sie dann meine, wenn sie diese Zahlen hat, dann kann sie damit ein bisschen spielen. Aha, hab ich auch nicht verstanden, aber ok.
Du hast Dich ernsthaft an dem Begriff *spielen* gestoßen??
Natürlich braucht sie Zahlen - worauf sonst sollten denn ihre Einschätzungen und ersten Berechnungen basieren?
Wenn nun von der Aufstellung die Rede ist, dann geht es um Zugewinn. Und diese Aufstellung wird wohl erst gebraucht, wenn es ein Mandat an die Anwältin gibt.
Mit welcher Fragestellung bist du denn in das Gespräch gegangen. Wie kann ich mich am schnellsten scheiden lassen und was gibt es alles zu beachten? Oder eben eine andere Frage.
Der Zugewinn kann zusammen mit der Scheidung geklärt werden, muss aber nicht. Das hat Zeit bis zu 3 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung.
Wann das eine gut ist und wann das andere, ist immer individuell zu klären.
ein erstgespraech in sachen scheidung, da erwarte ich vor allem, das mir eine anwaeltin sagt, wie alles ablaeuft trennungsjahr wohnung / haus, wer zieht aus, wie teilt man den hausrat, die versicherungen wie geht es steuerlich weiter, krankenversicherung und solche dinge vor allem, worauf muss ich unbedingt achten !
das finanzielle kommt viel spaeter und eine anwaeltin die nur mit zahlen spielen will, hat offenbar nur die dollarzeichen in den augen wie hoch das vermoegen ist, um zu sehen, ob diese scheidung sich fuer sie rechnet
ich kann die te gut verstehen, das sie sich da ueberfordert und nicht gut aufgehoben gefuehlt hat
alone we can do soo little together we can do so much
Deswegen wundert es mich ja, dass hier gleich der Zugewinn ins Spiel kommt. Es gibt ja wohl noch nicht mal eine richtige Trennung (habe ich bisher so verstanden).
Der Zugewinn kann zusammen mit der Scheidung geklärt werden, muss aber nicht. Das hat Zeit bis zu 3 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung.
Wann das eine gut ist und wann das andere, ist immer individuell zu klären.
Das ist ja interessant! Das wusste ich gar nicht. Danke für die Info.
Ich habe der Anwältin meinen Stand der Dinge geschildert und dass ich eine Beratung in Sachen Trennung bzw. Scheidung benötige, also wie das vonstatten geht und was ich beachten muss und dann hat sie losgelegt, hat mir dann auch gleich ein Formular ausgedruckt und in die Hand gedrückt, welches ich mit Zahlen bzw. Werten füllen soll, könnte ich aber auch formlos machen.
Wir haben über den Versorgungsausgleich gesprochen und ich habe gesagt, dass der nicht nötig ist, weil mein Mann und ich immer in etwa gleich viel verdient haben. Ich würde gern drauf verzichten. Da hat sich dann aber gemeint, dass der automatisch gemacht wird. Wenn man drauf verzichten will, dann müsste man das notariell beglaubigen lassen, aber das dann in einer anderen Kanzlei und das würde dann natürlich auch was kosten. Also sie schilderte das ziemlichlich kompliziert, es machte auf mich den Eindruck, als würde sie das vielleicht nicht gut finden, warum auch immer.
Ja, ereS, ich habe mich da echt nicht gut aufgehoben gefühlt, aber ich war natürlich auch irgendwie mit diesen Informationen und ihrem Tempo überfordert.
Sehr aufmerksam wurde sie dann noch, als mir im Laufe des Gesprächs einfiel, dass mir kürzlich zwei Häuser überschrieben worden sind, da ging es aber auch gleich wieder um die Werte und sie guckte im PC gleich nach den Kosten, die bei der Summe (Streitwert?!) auf mich zukommen würden, vor der Info waren es 3.700 Euro, mit der neuen Info 5.700 Euro.
Zitat von clara im Beitrag #765Das hätte dir die Anwältin mitteilen und aufklären müssen, wenn ihr schon so ins Detail gegangen seid.
Das sind Dinge, die normalerweise überhaupt nicht im Erstgespräch auftauchen. Deshalb wundere ich mich schon etwas über dieses Gespräch.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von clara im Beitrag #765Das hätte dir die Anwältin mitteilen und aufklären müssen, wenn ihr schon so ins Detail gegangen seid.
Hat sie aber nicht und diese Information hätte ich garantiert nicht überhört oder nicht verstanden, denn das ist ja eine Info, die mir nur Recht wäre!
Wir sind so verblieben, dass, wenn ich die Zahlen zusammengetragen habe, ich mich bei ihr melde für einen nächsten Termin.
Also da war gar keine Rede davon, dass das gar nicht sofort stattfinden muss. Ich würde mich liebend gern erstmal scheiden lassen und danach den Zugewinn ermitteln (lassen), aber ich weiß natürlich auch nicht, kann es nicht einschätzen, was für mich schlauer wäre.
Ich bin ja eh ein Mensch, der gern unangenehme Dinge vor sich her schiebt, es ist halt nur nicht immer schlau oder ratsam.
@Mercédès das mit dem versorgungsausgleich stimmt so nicht der muss nicht vom notar geschlossen werden, sondern kann im scheidungsverfahren beantragt werden hierzu ist einigkeit der eheleute noetig, und es braucht jeder einen anwalt
ebenso kann vor dem scheidungsverfahren das vermoegen auseinandergesetzt werden und das mit einem notarvertrag als sogenannte scheidungsfolgevereinbarung
dann fliessen naemlich die gesamten vermoegenswerte NICHT in die scheidung mitein, und der anwalt der einen vertritt bekommt hierfuer auch keine gebuehren…
such dir einen anderen anwalt mein gutgemeinter rat… und glaub mir, ich kenne mich damit aus😉
alone we can do soo little together we can do so much
Zitat von ereS im Beitrag #768der muss nicht vom notar geschlossen werden, sondern kann im scheidungsverfahren beantragt werden hierzu ist einigkeit der eheleute noetig, und es braucht jeder einen anwalt
Du meinst den Versorgungsausgleich Rente?
Das war bei mir auch so. Im Nachhinein für MICH, viel Lärm um nichts.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Der Versorgungsausgleich (hat die TE dazu was geschrieben, habe ich dann überlesen) wird von amtswegen (ich lasse mal eine kurze Ehedauer außen vor) geregelt, egal ob die Scheidung nun einvernehmlich ist oder nicht.
Außer: Die Eheleute haben sich dazu bereits vor der Ehescheidung verständigt (geht nur notariell) und es bedarf keine Regelung mehr. Da prüft das Gericht, ob hier keine Benachteilgung statt gefunden hat. Oder beide Eheleute sind anwaltlich vertreten und schließen im gerichtlichen Scheidungsverfahren dazu eine Vereinbarung.
Zitat von Mercédès im Beitrag #764... Sehr aufmerksam wurde sie dann noch, als mir im Laufe des Gesprächs einfiel, dass mir kürzlich zwei Häuser überschrieben worden sind, da ging es aber auch gleich wieder um die Werte und sie guckte im PC gleich nach den Kosten, die bei der Summe (Streitwert?!) auf mich zukommen würden, vor der Info waren es 3.700 Euro, mit der neuen Info 5.700 Euro.
vorab: ich habe keine Ahnung (und auch nur eine völlig unkomplizierte Scheidung vor x Jahrzehnten hinter mir)
Findet eine Erbschaft, die man macht, überhaupt Berücksichtigung bei einer Scheidung? Und falls nein: wieso erhöht dann eine Scheidung den Streitwert und damit den Betrag, den eine Anwälting in Rechnung stellen kann?
.............................. life is all about finding people who are your kind of CRAZY ..............................
Never argue with an idiot. They'll drag you down to their level and defeat you with their years of experience. ..............................
Zitat von Mercédès im Beitrag #764 Ich habe der Anwältin meinen Stand der Dinge geschildert und dass ich eine Beratung in Sachen Trennung bzw. Scheidung benötige ...
Das sind schon per se zweierlei Paar Schuhe.
Bei einer Scheidung wird das eheliche Vermögen aufgeteilt, bei einer Trennung wird aber das Vermögen grundsätzlich nicht angetastet. Hier fällt lediglich der verpflichtende Trennungsunterhalt an.
Selbstverständlich sucht man einen Anwalt auf, um sich beraten zu lassen.
Aber Du hättest Dich trotzdem bezüglich einiger grundsätzlichen Dinge vorab im Netz informiert können im Laufe der letzten Monate.
Zitathat mir dann auch gleich ein Formular ausgedruckt und in die Hand gedrückt, welches ich mit Zahlen bzw. Werten füllen soll, könnte ich aber auch formlos machen.
Ist doch von Vorteil, wenn Du etwas hast, an dem du Dich orientieren kannst. Bei Dir klingt es so, als hätte sie Dich schnell abfertigen wollen.
Zitat von Mercédès im Beitrag #767 Wir sind so verblieben, dass, wenn ich die Zahlen zusammengetragen habe, ich mich bei ihr melde für einen nächsten Termin.
Völlig normales Prozedere. Die Anwältin braucht ja konkrete Infos, mit denen sie arbeiten kann.
ZitatIch würde mich liebend gern erstmal scheiden lassen und danach den Zugewinn ermitteln (lassen)
Vielleicht solltest Du erstmal das Trennungsjahr in die Wege leiten ....
Zitat von Mercédès im Beitrag #764... Sehr aufmerksam wurde sie dann noch, als mir im Laufe des Gesprächs einfiel, dass mir kürzlich zwei Häuser überschrieben worden sind, da ging es aber auch gleich wieder um die Werte und sie guckte im PC gleich nach den Kosten, die bei der Summe (Streitwert?!) auf mich zukommen würden, vor der Info waren es 3.700 Euro, mit der neuen Info 5.700 Euro.
vorab: ich habe keine Ahnung (und auch nur eine völlig unkomplizierte Scheidung vor x Jahrzehnten hinter mir)
Findet eine Erbschaft, die man macht, überhaupt Berücksichtigung bei einer Scheidung? Und falls nein: wieso erhöht dann eine Scheidung den Streitwert und damit den Betrag, den eine Anwälting in Rechnung stellen kann?
Es war ja keine Erbschaft, mir hat nur jemand seine beiden Häuser zu Lebzeiten überschrieben.
So, wie ich die Anwältin verstanden habe gehören Schenkungen, aber auch Erbschaften mit in die Berechnung des Zugewinns hinein.
Es gehören auch Erbschaften in die Berechnung zum Zugewinn eingestellt und zwar ins Anfangsvermögen.
War das Erbe € 2.000,00 und du hast nun mit Zinsen € 2.400,00 gemacht, dann seht fällt die Wertsteigerung in den Zugewinn. Ich lasse jetzt mal außen vor, das Anfangsvermögen ist zu indexieren.
Hast du ein Grundstück geerbt und darauf ein Haus gebaut, dann hat das Grundstück durch den Hausbau eine Wertsteigerung erfahren, die wiederum in den Zugewinn fällt.
Zugewinn ist komplex und das ist jetzt eine vereinfachte Darstellung.