Naja, besser als andersherum. Ich werde keine Witwenrente bekommen.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
"Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben. Bei Angestellten-Witwen gibt es diesen Mindest-Bezug nicht."
Danke. Viel ist das na nicht, was ist normal, wenn man nicht gearbeitet hätte, 60 % ?
Für die älteren Jahrgänge 60, für die jüngeren 55 %.
Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die eigene Rente ist.
@Nordsee du meinst bei rentenempfaengern mit einer rente von der drv ? da sieht es ein wenig anders aus da haben wenige noch die chance auf die 60% hinterbliebenenrente
Ich sehe da in deinem Link keinen großen Unterschied.
"Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht“ und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent."
Für die Witwenpension gilt folgendes:
"Hinterbliebene, die vor 1962 geboren wurden, erhalten noch den alten Satz (60 Prozent), alle anderen den neuen Satz (55 Prozent)."
Dass eine Beamtenpension meist höher ist als die gesetzliche Rente, steht auf einem anderen Blatt.
Ich meinte aber eigentlich, inwieweit die Hinterbliebenenrente gekürzt wird, wenn die Witwe/der Witwer selbst auch eine Rente bezieht. Das ist doch bei der DRV auch der Fall.
@Nordsee doch den gibt es denn es gibt noch die kleine witenrente, die in einigen faellen auch nach 2 jahren komplett entfaellt, das gibt es bei der beamtenpension nicht
und egal ob man rente bezieht oder erwerbseinkommen hat, es kann immer gekuerzt, bzw. eigenes einkommen angerechnet werden