Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen mehr von ihren Kunden verlangen dürfen. Damit erklärten die obersten Richter in Karlsruhe eine langjährige Praxis vieler Geldinstitute für unzulässig – auch rückwirkend. Es verstoße gegen Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen geschmälert würden, so der BGH. Das Urteil bezieht sich auf Spareinlagen und Tagesgelder. Für Girokonten gilt die Entscheidung nicht. Hier entschied das Gericht, dass Negativzinsen zwar grundsätzlich zulässig seien, die Klauseln aber zu unbestimmt und intransparent seien. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen Sachsen und Hamburg sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Hintergrund: Während der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre verlangte die Europäische Zentralbank (EZB) zeitweise Strafzinsen von Banken, die kurzzeitig Geld bei der Notenbank parkten. Diese gaben die Geldhäuser oft an ihre Kunden weiter, die dann für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten zahlen mussten, statt Zinsen zu bekommen. „Verwahrentgelt“ nannten die Banken das. Laut Daten des Vergleichsportals Verivox verlangten im Mai 2022 mindestens 455 Banken und Sparkassen in Deutschland Negativzinsen. Die meisten orientierten sich dabei am Zinssatz der EZB-Einlagefazilität und setzten den Strafzins auf 0,5 Prozent fest.
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Mit dem Urteil hat das BGH nun für Klarheit gesorgt. Die obersten Richter verhandelten mehrere Revisionen der Verbraucherzentralen gegen vier Urteile, die bislang zugunsten der Banken ausfielen. Die Klagen der Verbraucherzentralen hatten somit überwiegend Erfolg. David Bode, Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich zufrieden mit dem Urteil: „Der jahrelange Streit um die Zulässigkeit von Verwahrentgelten hat für Verbraucher zum großen Teil ein gutes Ende genommen.“
Das Urteil könnte erhebliche finanzielle Folgen für Banken und Sparkassen haben. Ob Kunden die gezahlten Zinsen nun zurückfordern können, hat der BGH nicht entschieden. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur kann der Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht selbst in einem Verbandsklageverfahren auf Rückzahlung klagen. Dies müssten die betroffenen Bankkunden selbst tun, wobei auch hier die Verjährungsfrist zu beachten ist. Bode vom Bundesverband erklärt: „Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Geldinstitute auf, unrechtmäßig eingesammelte Beträge an die Verbraucher zurückzuzahlen.“ Außerdem kündigte er an, dass die Verbraucherzentralen das Verhalten der Banken und Sparkassen beobachten und auch weitere rechtliche Schritte prüfen werden, sollten die Rückzahlungen ausbleiben. Viele Kunden, die in den vergangenen Jahren Negativzinsen zahlen mussten, könnten nun Rückforderungsansprüche geltend machen. Sollte es zu einer Klagewelle kommen, drohen den Banken Rückzahlungen in Milliardenhöhe.
Da dürften einige Rückforderungen auf die Banken zukommen. Darf ich mal fragen, ob jemand von euch Negativzinsen bezahlt hat? Ich nicht. Zu der Zeit hatte ich aber auch kaum was in Tagesgeld / Festgeld angelegt. Auch im Freundeskreis weiß ich von keinen, oder kann mich nicht dran erinnern.
Ich passe genau zwischen Bettdecke und Matratze. Das kann doch kein Zufall sein!
Ich habe keine Negativzisen bezahlt, halte dies aber für ein gutes Urteil. Schade, dass nun wieder Einzel- oder Sammelklagen erforderlich sind, damit die Menschen ihr Geld zurückbekommen. Erinnert mich an Dieselgate.
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #1Darf ich mal fragen, ob jemand von euch Negativzinsen bezahlt hat?
Wurden Negativzinsen nicht erst ab 100.000 Euro verlangt? Da sollte die Resonanz hoffentlich gering sein. So viel schönes Geld mit null oder negativer Verzinsung plus Inflation herumliegen zu haben, tut mir im Anlegerherzen weh.
2014 hat der MSCI World 19 Prozent Rendite gebracht, 2015 = 10,2 %, 2016 = 10,8% ....
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)