Meine Mutter (und die Mutter meines Bruders) verstarb im Oktober 2021. Mein Bruder sagte mir, er hätte besagte Generalvollmacht, und er kümmerte sich um die anfallenden Dinge wie Bankgeschäfte, Beerdigung etc. Gezeigt hat er sie mir nie, auch nicht auf Nachfrage hin nicht. Hätte er sie nicht, könne er bei der Bank nichts ausrichten, war seine Antwort. Er informierte mich auch erst 2 Tage vor ihrem Tod. Ich war sehr geschockt.
Im Juli 2022 verabschiedete er sich in den Urlaub und wollte danach einen Termin bei der Bank machen, doch ab da war er für mich bis Januar 2024 nicht erreichbar. Ich traf ihn zufällig und bat ihn, mehr als 2 Jahre nach Muttis Tod, mir alle Haben- und Solldaten zu belegen. Ich bekam im Juli eine von ihm erstellte Tabelle. Sie hat für mich keine Aussagekraft, denn sie ist nicht nachvollziehbar.
Er hat alles allein geregelt, Wohnungsauflösung, Besprechung mit dem Vermieter, Beerdigung inkl Trauerredner, Pacht, Grabpflege, Konten, Kaution etc.. Ich wurde nicht einbezogen, nicht gefragt. Und jetzt bin ich ratlos. Was bedeutet eine solche Generalvollmacht in Bezug auf mich? Kann er schalten und walten wie es ihm gefällt? Welche Möglichkeiten habe ich, an Belege/Daten zu kommen? Ich möchte gern darauf verzichten, einen Anwalt dazu zu ziehen. Gibt es Fristen, die einzuhalten sind? Die Vollmacht gilt für meine Mutter, aber doch nicht für mich. Er tut so als hätte ich nicht mitzureden, ist das so?
Meine Meinung: das ist eindeutig ein Fall für einen Rechtsanwalt, weil juristisch sehr komplex. Außerdem könnten Verjährungsfristen laufen, falls Du Deinen Anspruch gerichtlich geltend machen musst.
Davon abgesehen kann Dein Bruder sicherlich nicht über Deinen Kopf hinweg schalten und walten wie er will, was das gemeinsame Erbe angeht. Ich halte es für sinnvoll, dass er einmal von anwaltlicher Seite schriftlich vorgehalten bekommt, wie die Sach- und Rechtslage ist.
Hmm, das ist tatsächlich komplex, sowohl emotional als auch rechtlich.
Wohnst du in der Nähe des Sterbeortes deiner Mutter? Wohnst du in der Nähe deines Bruders?
Hatte deine Mutter erhebliches Vermögen? Weißt du ob es ein Testament gibt? Seid ihr als Geschwister nur zu zweit oder gibt es noch einen Vater oder weitere Geschwister?
Warst du bei der Beerdigung? Hast du das Gefühl, dass die Beerdigung und anders im Sinne deiner Mutter geregelt wurde?
Kannst du in Worte fassen, was genau du willst? Deinen Teil vom Erbe (das dir sicherlich zusteht)? Eine Einbeziehung in jetzt noch anstehende Entscheidungen?
- - - Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann. Menschen werden nicht klüger dadurch, dass man sie auf ihre Dummheit hinweist.
Wir wohnen alle im selben Ort, ich war damals in einer Fortbildung und nicht ständig vor Ort, meine Mutter war in 2021 mehrfach im Krankenhaus, auch das erfuhr ich erst nach ihrem Tod, ich hab schon dieses Verhalten nicht verstanden. Es gibt (wohl?) kein Testament und auch kein großes Vermögen, es bewegt sich wahrscheinlich um die 15T für uns beide. Nichts genaues weiß ich nicht. Es gibt nur uns 2 Kinder, mein Vater starb schon 2011. Ich war bei der Beerdigung, diese war recht lieblos, fand ich, es gab keine Anzeige in der Zeitung, ich blieb dem Treffen nach der Beerdigung fern, die Örtlichkeit gefiel mir nicht. Ich denke nicht, dass es meiner Mutter gefallen hätte, ich weiß es aber nicht sicher.
Ich denke, es ist nichts mehr zu regeln oder zu entscheiden. Ich möchte Einblick bekommen in alles, was mein Bruder in die Wege leitete und was nicht, und ich möchte eine korrekte Abrechnung. Ich laufe ihm deshalb seit fast 3 Jahren hinterher, ich möchte abschließen können.
der verdient sich bei den zu erwartenden Summen eine goldene Nase und der Bruderzwist schwelt weiter.
Abhaken, er hat sich um die Beerdigung gekümmert - die du nicht bezahlen musstest, sich um die Bankgeschäfte gekümmert, Wohnung aufgelöst, ich finde das fair.
Generalvollmacht, die die Bank akzeptiert, ist ziemlich wasserdicht, im Ggs zu Krankenhäusern, Ärzten etc. sind Banken ziemlich kiebig.
Alle Guthaben und Kosten teilt er auf uns beide auf, d.h., ich bezahle von allem die Hälfte, und so wie er es in seiner Tabelle vorrechnet, hab ich meinen Anteil erhalten bzw. ist davon nichts übrig. Fällt mir schwer., das zu glauben. Schade, wenn es ohne Anwalt nicht geht, er soll einfach fair abrechnen, mit Belegen halt.
Zitat von Stefan im Beitrag #7 Schade, wenn es ohne Anwalt nicht geht, er soll einfach fair abrechnen, mit Belegen halt.
Kann ein Anwalt denn die Auskunft erzwingen? Ich frage hier ganz praktisch in die Runde - das würde dann vor Gericht gehen, oder wie liefe das ab? Stefan, ich kann dich verstehen, es geht nicht ums Geld.
Das kann der Anwalt schon. Ich habe das gerade, das meine Töchter wohl rechtliche Schritte einleiten werden , nachdem ihr Vater gestorben ist und die Next auf allem sitzt.
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Eigentlich hätte sich doch das Amtsgericht melden müssen? Ich kenne das von meinem Vater, dass ganz genau aufgelistet werden musste, welche Vermögenswerte und ggf Schukden vorhanden sind. Das hätte er doch auch aufführen müssen? Um die Verteilung hat das AG sich natürlich nicht gekümmert, aber die Zahlen müssten da sein… Beim Tod des kinderlosen Onkels wurden wir auch vom AG informiert, in dem Fall inklusive Kopie des Testament
Ich habe Post vom Amtsgericht bekommen, als mein Vater und als meine Tante verstarben, die beide kein Testament hatten. Soweit ich weiß, werden alle potenziell Erbberechtigten angeschrieben. Wenn die das Erbe ausschlagen sollten, bekommen danach die nachrangig Erbberechtigten Post.
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Bei meinem Vater sehr schnell, vielleicht zwei Wochen nach seinem Tod, da war ich ja in der Erbfolge ganz vorne. Bei meiner (kinderlosen und verwitweten) Tante etwa vier Wochen. Bei meinem Onkel etwa ein halbes Jahr, da haben vorher meine Cousinen und dann deren Kinder das Erbe ausgeschlagen.
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Zitat von Stefan im Beitrag #7Alle Guthaben und Kosten teilt er auf uns beide auf, d.h., ich bezahle von allem die Hälfte, und so wie er es in seiner Tabelle vorrechnet, hab ich meinen Anteil erhalten bzw. ist davon nichts übrig. Fällt mir schwer., das zu glauben. Schade, wenn es ohne Anwalt nicht geht, er soll einfach fair abrechnen, mit Belegen halt.
ok, dann ist es etwas anderes. Dann würde ich eine ordentliche Darstellung auch anwaltlich einfordern.
warum hat dich das Nachlassgericht nicht angeschrieben, du bist doch pfichtteilsberechtigt... weil: mit Todeszeitpunkt erlischt die Vollmacht. Hatten wir beim Tod meines Schwiegervaters und einem katastrophalen Testament sehr zuungunsten meiner Schwiegermutter. Da war der anwaltliche Rat noch zu Lebzeiten alle bankenrelevanten Dinge abzuwickeln -kann natürlich sein, dass dein Bruder genau diesen Weg gegangen ist, dann schau es schlecht aus.
Zitat von Mediterranee im Beitrag #14Bei meinem Vater sehr schnell, vielleicht zwei Wochen nach seinem Tod, da war ich ja in der Erbfolge ganz vorne. Bei meiner (kinderlosen und verwitweten) Tante etwa vier Wochen. Bei meinem Onkel etwa ein halbes Jahr, da haben vorher meine Cousinen und dann deren Kinder das Erbe ausgeschlagen.
Der Vater meiner Töchter ist jetzt 1 Monat tot. Es ist noch nichts gekommen.
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Die Benachrichtigung des Amtsgerichts ist bei keinem meiner direkten Verwandten gekommen.
Nicht bei Vater, Tochter (alleinstehend), Schwester (alleinstehend), ... Ist vielleicht vom Bundesland abhängig? Niedersachsen schreibt scheinbar nicht.
Nicht, dass ich wüsste, ich meine, das wäre bundesweit so. Post kommt i.d.R. vier bis sechs Wochen nach Testamentseröffnung. Gibt es kein Testament, muss das Nachlassgericht zuerst die Erben ermitteln, das sollte bei den leiblichen Kindern ja nicht lange dauern (wir haben beim Tod meines Vaters gleich angegeben, dass kein Testament vorliegt).
Stefan, bitte entschuldige, ich weiß, das hat mit Deiner Problematik wenig zu tun. Aber hast Du denn Post vom Gericht bekommen?
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Vielen Dank bis hierher. Mein Bruder sagte, das Beerdigungsinstitut hätte gemeint, ein Erbschein sei nicht nötig. Keine Ahnung, ich hab mich auf ihn verlassen. Post vom Nachlass- oder Amtsgericht habe ich nicht bekommen, Testament habe ich nie gesehen, es gab wohl keins. Generalvollmacht über den Tod hinaus sollte wohl sicherstellen, dass alles im Sinne unserer Mutter läuft, z.B, dass die Beerdigungskosten von ihrem Konto bezahlt werden, ich gehe nicht davon aus, dass sie das genau geplant hatte. Ich rufe morgen einen Anwalt an, denn es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, in der man Anspruch auf den Pflichtteil anmelden muss auch auf z.B. ein Nachlassverzeichnis. Mir ist jetzt schon schlecht.
Zitat von Stefan im Beitrag #19 Ich rufe morgen einen Anwalt an, denn es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, in der man Anspruch auf den Pflichtteil anmelden muss auch auf z.B. ein Nachlassverzeichnis.
Warum Pflichtteil? Wenn es wirklich kein Testament gibt, dann erben doch die Kinder zu gleichen Teilen, wenn der Ehemann bereits verstorben war, soweit mein Kenntnisstand.
Ich denke auch, dass Du ohne Anwalt nichts erreichen wirst - weder Transparenz, noch einen möglichen Anteil Deines Erbes.
Als selber Leidtragende einer sehr unschönen Erbgeschichte kann ich Dir nur gute Nerven, einen guten Anwalt und guten SChlaf wünschen - manchmal muss man über ein paar Dinge eine Nacht schlafen und manchmal muss man Kröten schlucken. Oder, brutaler ausgedrückt: hast du durchdacht, was du machst, wenn die angebliche 0:0 Rechnung sich doch eher 100 % zu 0 % entwickelt? Das hat ja dann auch einen riesen Impact. :(
(editiert, hier hab ich Quatsch erzählt.) Erbschein kann man immer beantragen, da gibt es keine Frist. Schlecht werden muss Dir aber nicht, finde ich. Lass den Anwalt einfach machen. Dass Dein Bruder dann Post von ihm bekommt, hat er sich mit seinem nicht besonders fairen Verhalten Dir gegenüber ja selbst eingebrockt.
Farfalle, ich denke, ein Monat ist nicht viel Zeit. Wie gesagt, bei mir ging es sehr schnell. Ich denke, zwei, drei Monate sollten Deine Töchter Geduld haben.
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Naja, naiv und gutgläubig, er ist mein Bruder, ich vertraue ihm, bin aber jetzt etwas stutzig geworden. Vielleicht heißt es nicht Pflichtteil, es geht um 50:50. Und seine Tabelle kann nicht stimmen. Die Wohnungsauflösung wollte er einem Dienstleister überlassen, das wollte ich dann doch nicht. Nicht aus Kostengründen (knapp 2T für besenrein), sondern mir behagte es gar nicht, dass wildfremde Menschen Privates sichten. Das hab ich mit meiner Tochter und Freunden erledigt, das war auch gut und richtig so. Und es war ein bisschen Abschied nehmen von Mutti und Oma. Ja, Transparenz ist nötig, es kommt so viel gar nicht vor in seiner Tabelle. Dann rechnet er sich knapp 1T € für seine Bearbeitung zu. Ich komme gar nicht auf die Idee, etwas zu berechnen. Ich würde das viel lieber besprechen, aber er will nicht, es schmerzt ihn zu sehr...
Zusatz: ich habe nicht bedacht, was wäre wenn. Ich fühle mich ein bisschen veräppelt oder vielleicht sogar ausgenutzt, das mag ich so überhaupt nicht. Ich hab ihm mehr oder weniger freie Hand gelassen, und es fühlt sich an als wäre es ein Fehler gewesen. Ich mag nicht über das Geld streiten, ich mag nicht über den Tisch gezogen werden. Er braucht bisher fast 3 Jahre, um nachzuweisen, was Sache ist und speist mich mit einer selbst erstellten, fehlerhaften 08/15-Tabelle ab. Frage ich nach, ist ihm alles zu schmerzhaft. Als wäre es das für mich nicht.
Puls hat recht, der Begriff Pflichtteil ist hier falsch. Du, Stefan, bist hier einfach erbberechtigt zu gleichen Teilen mit Deinem Bruder. Ein Pflichtteil für Dich fiele nur an, wenn Deine Mutter in einem Testament alles Deinem Bruder vermacht hätte.
Ist es wirklich zu schmerzhaft für Deinen Bruder, mit Dir über alles zu sprechen, oder hat er andere Gründe?
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