Zitat von mühe1 im Beitrag #71Ich finde es allerdings auch merkwürdig, dass das nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Das ist doch ein sensibles Thema, bei dem man sich als Bürger eindeutige Orientierung wünscht. Aber OT.
Das gilt für sehr viele Themen, finde ich. Schule, Polizei etc. Aber nun, die Allierten wollten es damals so haben und nun ist es so. Ich finde es auch sehr ineffizient.
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Ich habe es jetzt mal fuer NRW gegoogelt. Da finde ich das Erben nicht immer angeschrieben werden. In unserem Fall kann es sein das nur die hinterbliebene Ehefrau genannt ist, und die leiblichen Kinder nicht. Die wuerden dann nicht angeschrieben werden.
Zu den obigen Posts: das ist wohl auch dem Foederalismus geschuldet. Macht nicht immer Sinn.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Zitat von kenzia im Beitrag #78In den Fällen, von denen ich weiß, wurde im hinterlegten Testament eine Person benannt, die wiederum dann angeschrieben.
Dass nicht jeder gefunden werden kann ist schon klar- neue Heirat, neuer Name, neue Adresse- das wäre dann ein eigener Job bei Gericht „Erben finden“😁
Den Job Erbenermittler gibt es. Sie nehmen Juristen dafür.
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Ich habe auf den Punkt geantwortet, dass Leute aufgrund eines hinterlegten Testaments angeschrieben wurden. Was das jetzt mit Auskunft bezüglich des Geldes zu tun hat, weiß ich nicht.
Zitat von mühe1 im Beitrag #82Ich habe auf den Punkt geantwortet, dass Leute aufgrund eines hinterlegten Testaments angeschrieben wurden. Was das jetzt mit Auskunft bezüglich des Geldes zu tun hat, weiß ich nicht.
OK 🌹
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Zitat3. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht?
Nein.
Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Liegt dem Nachlassgericht kein Testament und kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post.
So ist, es für BaWü. Man kann dort aber einen Erbschein beantragen, wenn man möchte. Vielleicht würde ein solcher mehr Handhabe geben wenn es um die Rechenschaftspflicht geht? Vielleicht geht das ja noch.
Ich erlebe das gerade nach dem Tod meiner Mutter, Anfang des Jahres. Ich bin eher in der Rolle deines Bruders (ich habe die Vollmacht und mich dann auch um fast alles gekümmert) aber ansonsten ist das meiste anders als bei dir.
Insgesamt kamen für Beerdigung inkl. Grabstelle, Wohnungsauflösung (die ihr ja privat gemacht habt), Miete die noch bezahlt werden musste und andere Posten ca. 14.000 EUR zusammen die ich belegen kann. Da kam schon einiges zusammen, hätte ich auch nicht gedacht. Diese Beträge wurden alle vom Girokonto meiner Mutter abgebucht. So hätte es auch bei euch beiden laufen können, mit etwas guten Willens seitens deines Bruders. Der fehlte offensichtlich. Die bezahlten Leistungen müsste er leicht belegen können und sei es nur durch Bankauszüge.
Die Entscheidung mit der Vollmacht war bei meiner Mutter ganz pragmatisch weil ich in ihrer Nähe wohnte und mich immer gekümmert hatte, meine Schwester lebt etwa 3 Autostunden weg. Sie hat meine Mutter 1-2 x im Jahr besucht und regelmäßig mit ihr telefoniert. Ich habe auch Bargeld für meine Mutter abgehoben als sie nicht mehr gut zu Fuß war. Wie war das bei euch? Hatte vielleicht auch einen Einfluss warum dein Bruder die Vollmacht hatte/hat und du nicht.
In den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht erst eingeschaltet, wenn ein Erbschein beantragt oder ein Testament eröffnet wird. Dann werden die gesetzlichen Erben angeschrieben, wobei die Angaben, welche gesetzlichen Erben vorhanden sind, von dem Nachlassgericht normalerweise einfach von dem übernommen werden, der den Erbschein beantragt. Derjenige ist natürlich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
In Bayern ist das geringfügig anders, aber auch dort schreibt das Nachlassgericht nicht immer von sich aus die möglichen Erben an, auch wenn eine Userin hier zufällig persönlich andere Erfahrungen gemacht hat. Das Nachlassgericht wird in Bayern - wenn kein Testament vorliegt - nur dann von Amts wegen tätig, wenn der Erblasser Deutscher war und dem Gericht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zu dem Nachlass Immobilien gehören oder der Nachlass höher als die Beerdigungskosten ist.
Der TE hätte sich als Erbe um alles selbst kümmern können. Wenn er eine Anzeige vermisst oder die Beerdigung anders gestalten wollte, hätte es ihm frei gestanden, eine Anzeige in die Zeitung zu setzen oder den Bestatter zu beauftragen, anstatt alles seinem Bruder zu überlassen. Genauso hätte er erfahren können, dass seine Mutter vor ihrem Tod mehrmals im Krankenhaus war, wenn er Kontakt mit seiner Mutter oder den Aerzten gehalten hätte. Mir würde es jedenfalls auffallen, wenn meine Mutter im Krankenhaus ist und nicht zu Hause. Und auch um das Finanzielle hätte er sich kümmern können und kann es noch. Er kann bei der Bank Auskunft über vorhandene Konten erhalten und die entsprechenden Auszüge für die Nachlasskonten - er hätte nur einfach Kontakt mit der Bank aufnehmen müssen. Das kann er im Übrigen immer noch nachholen, dafür braucht man keinen Anwalt. Als Miterbe ist er gemeinsam mit dem Bruder Kontoinhaber, also erhält er von der Bank alle Unterlagen, die er benötigt, um die Kontobewegungen nachzuvollziehen und zu prüfen, wie hoch der Kontostand zum Todestag war, was sein Bruder bisher bezahlt hat und wie der aktuelle Kontostand ist. Warum ihm das nach drei Jahren auffällt und warum er wegen der Kontobewegungen seinem Bruder hinterherläuft, anstatt sich einfach an die Bank zu wenden, ist mir rätselhaft.
Zitat von ereS im Beitrag #53@clara wieso sollte es daran scheitern, das er die erbenstellung nachweisen kann ? in der geburtsurkunde die eigentlich jeder hat, stehen doch die eltern drin, damit kann er nachweisen wer er ist, und da er vom gesetz her als sohn erbe ist, waere das doch unproblematisch nachzuweisen
Ein Sohn ist nicht automatisch der Erbe. Vielleicht gibt es ein Testament, vielleicht einen Erbvertrag, vielleicht hat er auf das Erbe verzichtet, vielleicht hat er sein Erbteil verkauft, da gibt es viele Möglichkeiten. Die Erbenstellung weist man durch durch ein notarielles Testament oder durch einen Erbschein nach. Aber dafür muss man aktiv werden und als gesetzlicher Erbe einen Erbschein beantragen, der fällt nicht vom Himmel.
Hallo Stefan, ich störe mich beim Lesen am Begriff "Generalvollmacht". Was heißt denn das?
Ich habe nicht alle Beiträge hier gelesen. Ich weiß nur, dass du unbedingt erbberechtigt bist, wenn du ein Sohn bist und das ist nicht in Frage zu stellen. Die Erbfolge ist absolut geregelt, wenn kein Testament vorliegt. Es erben die Kinder der Verstorbenen. Keiner hat da ein besonderes Recht. Wenn nötig, gehe zu einem Anwalt. Der muss informiert werden, um wieviel Erbe es geht und danach richten sich auch die Kosten für ihn.
Gute Frage: ich habe darunter bei Stefan eine Bankvollmacht bis über den Tod hinaus verstanden. Damit kann man Geldgeschäfte über die Bank zu Lebzeiten und danach tätigen. Hat Zugriff auf das Konto, kann Verträge (z.B. Sparverträge) kündigen. Für alles andere, was zu regeln ist, benötigt man eine Sterbeurkunde (Kopie), die stellt das Standesamt auf Antrag aus (BaWü). Versicherungen, Wohnung kündigen etc.
Ich gehe davon aus, wenn Stefan schreibt "Generalvollmacht", dann meint er auch eine Generalvollmacht. Er schreibt ja auch, der Bruder habe auf Grundlage der Vollmacht nicht nur die Bankangelegenheiten, sondern die gesamte Abwicklung des Nachlasses übernommen. Wogegen Stefan sich ja nicht gesträubt hat, solange es ihm Arbeit erspart hat. Bei einer bloßen Bankvollmacht sähe die Rechtslage völlig anders aus, vor allem hinsichtlich etwaiger Auskunftsansprüche.
Aber auch hier lag es in Stefans Verantwortung, sich die Vollmacht vorlegen zu lassen; dazu war und ist der Bruder verpflichtet. Es war Stefans Entscheidung, sich mit der Weigerung des Bruders schon vor Jahren zufrieden zu geben.
Es ist eigentlich klar, was eine Generalvollmacht ist. Ob es in diesem Fall hier tatsächlich eine gibt, kann niemand von uns beurteilen, und der TE weiß es ja anscheinend auch nicht.
Zitat von mühe1 im Beitrag #91Es ist eigentlich klar, was eine Generalvollmacht ist. Ob es in diesem Fall hier tatsächlich eine gibt, kann niemand von uns beurteilen, und der TE weiß es ja anscheinend auch nicht.
Hm, ich weiß nicht - wenn es nicht nur um eine Bankvollmacht geht, das müsste man dann aber extra schriftlich fixieren, schon vor dem Tod? Sterbeverfügung? Patientenverfügung?
In meinem Fall hat sich der Bestatter um die Beantragung der Sterbeurkunde gekümmert (Service inklusive). Das Original ging dann an mich, wie vereinbart. Allerdings war da meine Schwester bei dieser Entscheidung mit anwesend und wir hatten uns so geeinigt.
Mit einer solchen Kopie hab ich dann alleine alles geregelt. Keine Versicherung, Telekom oder sonst wer hat dann noch gefragt, ob ich alleine dazu berechtigt bin.
Wenn Stefans Bruder das alles komplett alleine abgewickelt und nur seinen Namen angegeben hat, dann nehme ich an, dass Stefan von all dem gar nichts mitbekommen hat, und auch keine Kopie erhalten. Mit einer Sterbeurkunde (amtlich beglaubigte Kopie) kann man schon mehr erreichen, denke ich.
Darum auch meine Frage: was wurde bereits vor dem Tod der Mutter vereinbart und geregelt?
Ich will darauf hinaus, dass er sich schon früher aktiv hätte kümmern können/sollen. Ja, hinterher ist man schlauer aber ein bisschen liegt es eben auch in seiner Verantwortung. Gerade wenn der Bruder mauert. Wenn ihm der Bruder z.B. keine Kopie der Sterbeurkunde gibt, dann hätte er sich selbst an das Standesamt wenden können. Oder direkt bei der Beerdigung nochmal kurz ansprechen: "Lass uns bitte bei nächster Gelegenheit (Termin ausmachen) noch über alles reden, was jetzt noch auf uns zu kommt). Sie wohnen beide im selben Ort. Ich kann mir das teils gar nicht vorstellen, sorry.
Ja, hätte, aber Menschen verhalten sich manchmal irrational, wenn es um Nachlassfälle geht. Das betrifft nicht nur die, die möglichst viel für sich rausholen wollen, sondern auch die, die merkwürdig passiv bleiben. Eine Bekannte von mir hat sich auch lieber monatelang über ihre Brüder aufgeregt, die sich angeblich alles unter den Nagel reißen wollten, statt sich mal richtig über Erbrecht zu informieren oder auch nur ihre eigenen Wünsche zu äußern.
Ich persönlich könnte mir schon alleine nicht vorstellen, die Adresse von jemandem nicht zu kennen, mit dem ich wohl oder übel eine Erbengemeinschaft bilde. Das hätte ich mal zuallererst geklärt.
Hier setzt dieses seltsam passive Verhalten aber schon vor dem Nachlassfall ein. Obwohl er im selben Ort wie seine Mutter wohnt, hat der TE nicht mitbekommen, dass sie mehrmals im Krankenhaus war, geschweige denn, dass sie im Sterben lag. Aus einem rätselhaften Grund wirft er dies seinem Bruder vor, der offenbar den Kontakt zur Mutter gepflegt hat. Ebensowenig kannte er ihre Wünsche für die Beerdigung - auch über dieses Thema hat er offenbar vor ihrem Tod nie mit ihr gesprochen.