Zitat von clara im Beitrag #22Das Urteil bekräftigt nur die bisherige Rechtsprechung. Entsprechende Vergleiche waren auch vorher möglich.
Aber nicht final rechtssicher. Denn es gab eben Anfechtungen.
Ich weiß, wie BGH-Urteile funktionieren… Und Du darfst Dich gerne auch kompliziert ausdrücken, ich kann dem folgen. BGH-Urteile beantworten generelle Rechtsfragen, sind aber normalerweise nicht „per se“ zur Beantwortung der „Frage“ aufgerufen. Sondern es geht „eigentlich“ um einen anderen Sachverhalt, der aufgrund einer Unklarheit seinen Weg „durch die Instanzen“ schafft.
ZitatKommt es tatsächlich einmal zu einem Vergleich über ein Grundstück müssen sich die Beteiligten selber um die grundbuchrechtlichen Regelungen kümmern. Oder sie übertragen das dem Anwalt.
Ehrlich gesagt sehe ich da dann keinen Mehrwert. Gerade bei zwei Parteien, die sich nicht notwendigerweise gut abstimmen können (Scheidung…).
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von clara im Beitrag #22Das Urteil bekräftigt nur die bisherige Rechtsprechung. Entsprechende Vergleiche waren auch vorher möglich.
Aber nicht final rechtssicher. Denn es gab eben Anfechtungen.
Ich weiß, wie BGH-Urteile funktionieren… Und Du darfst Dich gerne auch kompliziert ausdrücken, ich kann dem folgen. BGH-Urteile beantworten generelle Rechtsfragen, sind aber normalerweise nicht „per se“ zur Beantwortung der „Frage“ aufgerufen. Sondern es geht „eigentlich“ um einen anderen Sachverhalt, der aufgrund einer Unklarheit seinen Weg „durch die Instanzen“ schafft.
ZitatKommt es tatsächlich einmal zu einem Vergleich über ein Grundstück müssen sich die Beteiligten selber um die grundbuchrechtlichen Regelungen kümmern. Oder sie übertragen das dem Anwalt.
Ehrlich gesagt sehe ich da dann keinen Mehrwert. Gerade bei zwei Parteien, die sich nicht notwendigerweise gut abstimmen können (Scheidung…).
Die Anfechtung kam in erster Linie- wenn ich es richtig in Erinnerung habe - da der andere Ehegatte Vermögenswerte "unterschlagen" hatte und so beim Vergleich von falschen Konstellationen ausgegangen wurde. Die Frage, ob die Protokollierung rechtlich Bestand hat, wurde als weiteres Argument angeführt.
Ich habe das jetzt nochmals nachgelesen. Der BGH hat sich mit § 278 VI ZPO beschäftigt, einer vor Jahren eingeführten Regelung zum Schließen von Vergleichen auf schriftlichem Wege. Und hier stellt der BGH nun klar, dass auch diese Art der Vergleiche § 127a BGB entspricht und eine notarielle Protokollierung ersetzt.
Ich hatte jetzt nur den Fall vor Augen, die Parteien schließen im Rahmen der mündlichen Verhandlung mit zwei Anwälten direkt den Vergleich, der vom Gericht protokolliert wird.
Es gibt - in dem Ausgangsfall der TE - keinen Mehrwert bei einem Vergleich über eine Grundstücksübertragung. Ganz im Gegenteil sehe ich da eher ein Haftungsrisiko für den Anwalt und teuerer als ein Notarvertag dürfte es ebenfalls sein.
Zitat von Nora im Beitrag #26Ihr könnt locker in einem Jahr geschieden sein, wenn ihr es vernünftig angeht!
Oder früher, wenn sich zwei Parteien absolut einig sind und an einem Strang ziehen. Bei mir hat sich Ostern oder Pfingsten herauskristallisiert, dass sich der Mann trennen will, Gerichtstermin war im Oktober, im Dezember waren wir rechtskräftig geschieden. Man verlegt einfach einvernehmlich das Trennungsjahr zurück und schon gehts schneller.
Klappt aber wohl nur ohne minderjährige Kinder.
Die Chance klopft öfter an als man meint, aber meistens ist niemand zu Hause. (Willi Rogers)
Zitat von Nocturna im Beitrag #29Klappt aber wohl nur ohne minderjährige Kinder.
Geht auch mit Kind.
Eine alte Indianer Legende besagt: Wenn Du stirbst, begegnest Du auf der Brücke, die zum Himmel führt, allen Tieren, die Dir auf Deinem Weg zu Lebzeiten begegnet sind. Und diese Tiere entscheiden, ob Du weiter gehen darfst oder nicht.
Zitat von fritzi im Beitrag #17Nora, die gerichtliche Protokollierung hat die gleiche Wirkung, wie eine notarielle Beurkundung, geht also auch für alles im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen und Grundstücksgeschäften, wenn ich sowas schreibe, weiss ich, wovon ich rede.
.
Und du brauchst einen Richter, der bereit ist, das zu machen. Er haftet dann nämlich wie ein Notar, ohne Richterprivileg und ohne entsprechende Haftpflichtversicherung. Dafür muss man schon sehr leichtsinnig (oder ahnungslos) sein.
Teilweise komme ich inhaltlich nicht mehr mit. Da ich mich noch gut mit meinem Ex verstehe, haben wir es mit der Scheidung nicht eilig. Bei meiner Schwester war auch alles klar, trotzdem hat es sich fast 2,5 Jahre lang hingezogen. Mach ich mir jetzt keinen Stress.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #32Teilweise komme ich inhaltlich nicht mehr mit. Da ich mich noch gut mit meinem Ex verstehe, haben wir es mit der Scheidung nicht eilig. Bei meiner Schwester war auch alles klar, trotzdem hat es sich fast 2,5 Jahre lang hingezogen. Mach ich mir jetzt keinen Stress.
Stress machen sollst Du Dir keinen.
Aber Dich schnellstens scheiden lassen. Möglichst, BEVOR Dein demExt einen Sinneswandel bezüglich des Zugewinnausgleichs und des Hauses bekommt.
Unter anderem passiert das gerne, wenn eine eher missgünstigen „Drittbeteiligungen“ auftaucht. Aka eine Next, die Dir den Dreck unter den Nägeln nicht gönnt. Dann war es das nämlich mit der „einvernehmlichen, problemlosen Scheidung“.
Klär das, solange alles „gut“ ist zwischen Euch. Daß das bei Deiner Schwester gut ging, bedeutet nicht, daß das bei Euch auch so wird.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #32Teilweise komme ich inhaltlich nicht mehr mit. Da ich mich noch gut mit meinem Ex verstehe, haben wir es mit der Scheidung nicht eilig. Bei meiner Schwester war auch alles klar, trotzdem hat es sich fast 2,5 Jahre lang hingezogen. Mach ich mir jetzt keinen Stress.
Die Zusammenfassung der Diskussion zu fritzis „mach das doch im Gerichtstermin“/„protokollierung eines Vergleichs“ lautet: „Geh zum Notar, und ignorier die andere Möglichkeit - die ist zwar möglich, aber hilft Dir nicht wirklich, und billiger wird sie vermutlich auch nicht, nur komplizierter von der Abwicklung her.“
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Eine schnelle Scheidung - durch einvernehmliches „Vorverlegen“ des „Datums der Trennung“ - läßt sich auch im Scheidungsfolgenvertrag hinterlegen. „Die hier anwesenden Herr X und Frau Y benennen als Datum ihrer Trennung den DD.MM.YYYY“
Da kann sich dann dann auch Dein DemnEXt auch nicht mehr rauswinden, wenn er plötzlich längere Fristen haben möchte. Denn er hat dieses Dokument mit unterschrieben…
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Nora im Beitrag #33Aber Dich schnellstens scheiden lassen. Möglichst, BEVOR Dein demExt keinen Sinneswandel bezüglich des Zugewinnausgleichs und des Hauses bekommt.
Erstens das und zweitens kann auch einiges passieren . . mein Mann ist tödlich verunglückt, wir waren uns über die Scheidung nicht einig, da hing auch unsere Firma dran. Das ganze war nach seinem Tod ein einziger Alptraum. Mach Nägel mit Köpfen!
Ich rufe Montag den Notar an. Der Gedanke, dass er mehr haben möchte, als ihm zusteht/er momentan haben will, ist in meinem Kopf präsent. Auch in Hinblick auf eine Next, auch wenn er im Moment sagt, er hat die Nase voll von Frauen. Da unser Haus wirklich günstig war und ich gut verdiene, mache ich mir keine Sorgen um meine Finanzen. Im Sinne von „die habe ich im Griff“, nicht von „ich nehme das nicht ernst“. Falls er doch einen Ausgleich möchte, müsste ich einen (niedrigen) Kredit aufnehmen.
Wg schneller Scheidung: das sagt sich so leicht. Mein Ex hatte da auch schon die naechste. Bei mir hat es, mit ganz viel Porzelan zerschlagen, 4,5 Jahre gedauert bis es durch war.
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
Zitat von FrauGrün im Beitrag #37 Der Gedanke, dass er mehr haben möchte, als ihm zusteht/er momentan haben will, ist in meinem Kopf präsent.
Ich würde ihm das ausbezahlen, was ihm rechtlich zusteht.
Damit könnte ich besser leben.
Wie oft wird sich über Männer aufgeregt, die die Naivität oder Gutmütigkeit ihrer Frauen bei Scheidungen ausnützen. Und das soll dann plötzlich, im umgekehrten Fall, ok sein und wird hier sogar noch befeuert?
Zitat von Nora im Beitrag #33 Aber Dich schnellstens scheiden lassen. Möglichst, BEVOR Dein demExt keinen Sinneswandel bezüglich des Zugewinnausgleichs und des Hauses bekommt.
Nö, so eine Überrumplungstaktik führt über kurz oder lang nur zu bösem Blut.
Und das würde ich ( und ich hoffe, ich bin damit kein Einzelfall) nicht riskieren wollen.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #37Ich rufe Montag den Notar an.
Warst Du denn überhaupt schon mal beim Anwalt? Das ist viel wichtiger, um keine teuren Fehler zu machen!
Und geh in die nächste Buchhandlung und kauf dir den“ Scheidungsratgeber für Männer“ Ja, FÜR MÄNNER. Der Autor hat einen feinen Leitfaden geschrieben, wie man seine Partnerin über den Tisch zieht. Er hat auch ein Ratgeber für Frauen geschrieben. Der ist „lustigerweise“ nur halb so dick. Da fehlen die miesen Tricks nämlich.
(Den sollst du dir nicht kaufen, um Deinen DemnEXt über den Tisch zu ziehen. Aber um gewarnt zu sein, was zu Deinem Nachteil wäre.)
ZitatDer Gedanke, dass er mehr haben möchte, als ihm zusteht/er momentan haben will, ist in meinem Kopf präsent.
Ich kann dir nur raten – Hör auf dein Unterbewusstsein, dass da gerade Alarm schreit!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Farfalle im Beitrag #39Wg schneller Scheidung: das sagt sich so leicht. Mein Ex hatte da auch schon die naechste. Bei mir hat es, mit ganz viel Porzelan zerschlagen, 4,5 Jahre gedauert bis es durch war.
Deshalb sagen wir ja – Nutze die „Gunst der Stunde“… Spart Geld – und spart ganz viel Nerven!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #37 Der Gedanke, dass er mehr haben möchte, als ihm zusteht/er momentan haben will, ist in meinem Kopf präsent.
Ich würde ihm das ausbezahlen, was ihm rechtlich zusteht. Damit könnte ich besser leben.
Du hast nicht gelesen was grün geschrieben hat? Sie redet davon, dass ER möglicherweise mehr haben möchte als ihm zusteht.
ZitatNö, so eine Überrumplungstaktik führt über kurz oder lang nur zu bösem Blut. Und das würde ich ( und ich hoffe, ich bin damit kein Einzelfall) nicht riskieren wollen.
Diese Ehe ist „durch“. Die beiden sind sich einig. Wo soll da noch Böses Blut herkommen, wenn grün „Nägel mit Köpfen“ macht?
Was was ist schlecht daran, daß frau damit dafür sorgt, dass die Scheidung gut und schnell über die Bühne geht, statt sich jahrelang durch Rechtsstreits zu fräsen?
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #13 Wenn mein Ex nicht auf den Ausgleich verzichten würde, müsste ich viel mehr bezahlen und er möchte auch nicht mal die Hälfte des Hauswertes haben.
Wie kommt es denn, dass Dein Mann zu so viel Verzicht bereit ist?
Musst Du natürlich nicht hier beantworten, aber an Deiner Stelle würde ich es mal hinterfragen.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #13 Wenn mein Ex nicht auf den Ausgleich verzichten würde, müsste ich viel mehr bezahlen und er möchte auch nicht mal die Hälfte des Hauswertes haben.
Wie kommt es denn, dass Dein Mann zu so viel Verzicht bereit ist? Musst Du natürlich nicht hier beantworten, aber an Deiner Stelle würde ich es mal hinterfragen.
Rein moralisch braucht sie das nicht… Aber ja, sie sollte sich vielleicht Gedanken machen, ob er da nicht irgendwas im Hintergrund versteckt hat, was wesentlich mehr Wert wäre, und er versucht, sie durch „Großzügigkeit“ von der Fährte abzubringen, ruhig zu stellen sozusagen...
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von Nora im Beitrag #47 sie sollte sich vielleicht Gedanken machen, ob er da nicht irgendwas im Hintergrund versteckt hat, was wesentlich mehr Wert wäre, und er versucht, sie durch „Großzügigkeit“ von der Fährte abzubringen, ruhig zu stellen sozusagen...
Im Gegensatz zu Dir unterstelle ich dem Mann der TE nicht automatisch schlechte Absichten.
Zitat von FrauGrün im Beitrag #13 Herr Grün und ich müssen uns mal hinsetzen und alles in Ruhe besprechen.
Tue dir einen Gefallen, und mach dich VORHER juristisch schlau. Entweder mal mit dem Handbuch, oder eben durch einen Erstbesuch bei der AnwältIn. (Wichtig: Such dir jemand mit Erfahrung im Thema Scheidungen, also“ Fachanwältin für Familienrecht“. Nicht notwendigerweise die Bekannte, die Anwältin für Baurecht ist oder so - denk an das Beispiel deiner Schwester!)
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Zitat von schafwolle im Beitrag #48Im Gegensatz zu Dir unterstelle ich dem Mann der TE nicht automatisch schlechte Absichten. Meine Frage war eher neutral gemeint.
Nun, die Erfahrung sehr viele geschiedene Frauen läßt das als durchaus wahrscheinliche Option erscheinen. Laut übereinstimmender Aussage meiner Anwältin, des Anwalts meines Ex, und des Notars sind es weniger als 10 % der Fälle, in denen der Mann NICHT versucht, zu seinem finanziellen Vorteil zu agieren. Kam in einem Gespräch zum Vorschein, als es darum ging dass wir beide wirklich einvernehmlich scheiden liessen. Das hatten sie ALLE noch nie gesehen.
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.