Kann mir bitte vielleicht jemand (Vermieter?) hier sagen, ob das korrekt ist:
Meine Mutter ist Anfang diesen Jahres verstorben. Ihre Wohnung wurde fristgerecht zum 30.4. gekündigt, die Wohnung bereits Mitte Februar übergeben. Ich wollte diese Aufgabe abschliessen und es bestand auch Hoffnung, dass ein Nachmieter früher einzieht (was, Überraschung, nicht geschah).
Es geht um die Betriebskostenabrechnung, vor allem um Heizung und (Warm)Wasser, dazu noch Umlagen die aber wenig Ausschlag geben. Letzten Samstag habe ich die Abrechnung für 2023 erhalten. Es gibt ein Guthaben von ca. 340 EUR welches auf das bekannte Konto überweisen werden sollte.
So weit, so gut.
Heute kam nochmal ein Schreiben: es täte ihnen leid, da wäre ein Fehler unterlaufen. Das Guthaben 2023 wird einbehalten bis die Abrechnung 2024 (also für 1.1. - 30.4.2024) feststeht. Das wird dann auch erst in einem Jahr sein.
Erstens ist das sehr unwahrscheinlich dass die 2,5 von 4 Monaten leer stehende für den Zeitraum nennenswerte Nebenkosten erzeugt. Den Abschlag musste ich trotzdem bezahlen bis zum Ende (verstehe ich) aber Verbrauch? Da kann doch keine Sorge um exorbitante Nachzahlungsforderung seitens des Vermieters an mich bestehen. Zweitens könnte doch für 2024 nächstes Jahr ein Guthaben oder eine Nachzahlung (unter den Umständen eben äußerst unwahrscheinlich) abgerechnet werden.
Es ist eine städtische Wohnungsgesellschaft die einen sehr schlechten Ruf hat. Ich habe schon von Problemen aller Art gehört. Mitarbeiter sind auch nur schwer zu erreichen. Ich bin deswegen misstrauisch. Alle Zahlungen wurden von mir fristgerecht geleistet (Miete, Kosten für ein neues Schloß weil Schlüssel fehlten).
Ist das rechtens, dürfen die das Geld einbehalten?
Nein, das Guthaben für 2023 darf nicht einbehalten werden.
Was ich aber nicht ganz verstehe .... Du hast für 2024 bis zum Kündigungszeitpunkt Warmmiete bezahlt? Dann haben sie doch Zahlungssicherheit durch die Abschläge für die Abrechnung 2024
Es ist nicht rechtens dass sie die Überzahlung einbehalten, diese muß sofort ausgezahlt werden. Noch dazu die Kaution. Drohe ihnen mit Verzugsschaden und Zinsen.
harder, better, faster, stronger
beatinge the competition ist easy, beating yourself is a never ending comitment
Danke für euer schnelles Feedback. Mich hat eben vor allem das Vorgehen geärgert.
Uh, wie leite man denn ein Mahnverfahren ein? Muss ich erst mal googeln. Könnte ihnen aber schon mal ankündigen dass das dann kommt, vielleicht lenken sie dann schon ein.
Ja stimmt - wenn ich Warmmiete bezahle dann haben sie ja kein Risiko!
Für das Ende des Mietvertrags gilt die fristgerechte Kündigung, nicht die Übergabe. Das wäre Good will gewesen, hab ich aber nicht mit gerechnet. Da sie es nicht geschafft haben innerhalb 2,5 Monaten die Wohnung zu renovieren (Mietverhältnis bestand seit 1977) konnte ich nicht früher raus.
Ein übertragen des Guthabens für die Abrechnung 2024 als Sicherheit ist definitiv gesetzeswidrig.
Denn die Abschläge 2024 sind die Sicherheit. Normalerweise müssen die Abschläge 2024 auch niedriger werden wenn es ein Guthaben in dreistelliger Höhe im Vorjahr gab
Zitat von print im Beitrag #1 Es ist eine städtische Wohnungsgesellschaft die einen sehr schlechten Ruf hat.
Vielleicht kannst Du Dich auch an einen Mieterschutzverein wenden, auch wenn Deine Mutter nicht Mitglied war.
Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliedschaft abschließen. So könntest Du zumindest eine rechtverbindliche Beratung in Anspruch nehmen. Ich würde da einfach mal anrufen.
Zitat von schafwolle im Beitrag #14 Vielleicht kannst Du Dich auch an einen Mieterschutzverein wenden, auch wenn Deine Mutter nicht Mitglied war.
Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliedschaft abschließen. So könntest Du zumindest eine rechtverbindliche Beratung in Anspruch nehmen. Ich würde da einfach mal anrufen.
Naja, das wird wahrscheinlich auch gleich mal 100 Euro kosten ...
Wenn ich denen jetzt erstmal schreibe, wäre dann die Überschrift nicht erstmal "Zahlungserinnerung" oder "Zahlungsaufforderung"? Mit einer gesetzten Frist. Danach käme doch erst das eigentliche Mahnverfahren? Oder ist mein erster Schrieb eine private Mahnung?
Bin etwas verwirrt.
Edit: nachgelesen auf der Verbraucherzentralen Seite. Ja, mein Schreiben ist eine Mahnung.
Zitat von print im Beitrag #17Wenn ich denen jetzt erstmal schreibe, wäre dann die Überschrift nicht erstmal "Zahlungserinnerung" oder "Zahlungsaufforderung"? Mit einer gesetzten Frist. Danach käme doch erst das eigentliche Mahnverfahren? Oder ist mein erster Schrieb eine private Mahnung?
Bin etwas verwirrt.
Edit: nachgelesen auf der Verbraucherzentralen Seite. Ja, mein Schreiben ist eine Mahnung.
Surf erstmal durchs Netz was du dazu findest und schreibe eine Zahlungsaufforderung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, für 2023, dann drohe mit Anwalt der gerichtliche Schritte einleiten wird. Dann mal abwarten was kommt. Vermutlich tut sich dann was. 🍀
Mitmenschlichkeit ist die schönste Art der Erderwärmung 🌹
print, ich habe bei Verwaltungsgesellschaften mit Massengeschäft schon erlebt, dass sie es gerne einfach mal versuchen (großflächig, breit aufgestellt, Kleinvieh macht auch Mist), aber beim kleinsten Widerstand nachgeben. Uns hat der Satz "Wir haben beim Mieterverein nachgefragt, und die meinten auch, dass..." schon geholfen, ohne Mitgliedschaft etc. pp.
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Zitat von print im Beitrag #15Oh Mann, da hab ich ja dann gleich noch ein neues Hobby entdeckt.... Mahnverfahren.
Ich hoffe, dass es nicht so weit kommen wird.
Das wünsch ich dir auch.
fettundlila ...irgendwann ist irgenwie ein andres Wort für nie... energy flows, where attention goes. .ʇɐq pǝʞooɔɹǝpun uɐ ǝʇɐ ɹǝʌǝu ʽpๅɹoʍ ǝɥʇ ǝᵷuɐɥɔ ʇ,uɐɔ uosɹǝd ǝuo pᴉɐs ɹǝʌǝoɥM
Zitat von Haze im Beitrag #20print, ich habe bei Verwaltungsgesellschaften mit Massengeschäft schon erlebt, dass sie es gerne einfach mal versuchen (großflächig, breit aufgestellt, Kleinvieh macht auch Mist), aber beim kleinsten Widerstand nachgeben....
Ja, so schätze ich das auch ein. Das Schreiben ist aufgesetzt, morgen ausdrucken und gleich weg damit per Einschreiben.
Nur so als Lacher: ich hatte einiges zu klären mit denen bis zur Übergabe. Telefonisch eine Qual. Entweder belegt oder Mitarbeiter im Außendienst oder was weiß ich. Es gibt keine Telefonzentrale und wenn man nicht die Durchwahl hat (hatte ich nach der Kündigungsbestätigung) ist man schon verloren, dann gibt's nur eine Ansage vom Band mit der frohen Botschaft:
"Bitte melden sie sich für ihr Anliegen in unserem Mieterportal an"
What? Ich bin ja selbst gar nicht deren Mieter und bin es nie gewesen. Wird auch nie passieren, da würde ich lieber unter der Brücke schlafen.
Zitat von Lufti 2.0 im Beitrag #11...Brief per Einschreiben schicken.
Aufforderung zum Überweisen des Guthabens für 2023.
Gleichzeitig darauf hinweisen das für 2024 die Abschläge als Sicherheit geleistet wurden und das 2025 nochmals geprüft wird.
Das würde ich auch machen. Es ist nicht rechtens, das Guthaben einzubehalten, das wissen sie auch und ich denke, genau das, was Haze hier schreibt, trifft zu:
Zitat von Haze im Beitrag #20ich habe bei Verwaltungsgesellschaften mit Massengeschäft schon erlebt, dass sie es gerne einfach mal versuchen (großflächig, breit aufgestellt, Kleinvieh macht auch Mist), aber beim kleinsten Widerstand nachgeben
Daher ruhig ein bisschen forsch auftreten und notfalls auch anmerken "Prüfung der NK-Abrechnung, Rücksprache mit Mieterschutzverein" oder sowas. Viel Erfolg!
Eine Nachbearbeitung erfolgt fast immer wegen Tiplfehlan. Gravierende Änderungen kennzeichne ich.
ernsthaft, ich verstehe nicht, warum hier gleich mit mahnverfahren und sonstigem gedroht werden soll ich finde das voellig ueberzogen
einfach hinschreiben, das es rechtlich nicht korrekt ist das guthaben einzubehalten und um ueberweisung bitten hierzu eine frist setzen und abwarten in der aufforderung schreiben, sollte das geld nicht innerhalb der naechsten 2 wochen da sein, das du sie heute bereits verzug setzt das waere wichtig um die rechtlichen schritte einzuhalten
Zitat von schafwolle im Beitrag #14 Vielleicht kannst Du Dich auch an einen Mieterschutzverein wenden, auch wenn Deine Mutter nicht Mitglied war.
Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliedschaft abschließen. So könntest Du zumindest eine rechtverbindliche Beratung in Anspruch nehmen. Ich würde da einfach mal anrufen.
Naja, das wird wahrscheinlich auch gleich mal 100 Euro kosten ...
Auch das könnte man mit einem einzigen Anruf klären.
Und es wäre eventuell gut investiertes Geld im Sinne der Nervenschonung, wenn es dazu dient, ein Prozedere durch eine fundierte Aussage abzukürzen.
Zitat von Haze im Beitrag #20 Uns hat der Satz "Wir haben beim Mieterverein nachgefragt, und die meinten auch, dass..." schon geholfen, ohne Mitgliedschaft etc. pp.
Das würde sich für mich ein bisschen wie Pokern anfühlen, falls ich mir nicht hundert Prozent sicher wäre.