Zitat von Haze im Beitrag #20 Uns hat der Satz "Wir haben beim Mieterverein nachgefragt, und die meinten auch, dass..." schon geholfen, ohne Mitgliedschaft etc. pp.
Das würde sich für mich ein bisschen wie Pokern anfühlen, falls ich mir nicht hundert Prozent sicher wäre.
Meiner Meinung nach haben die keinerlei rechtliche Handhabe, das Guthaben einzubehalten. Für 2024 wurden schließlich Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, die die Forderung höchstwahrscheinlich abdecken werden. Für 2023 hat sich ja auch ein Guthaben errechnet. Warum sollte es für 2024 anders sein. Die Kostenexplosion für Heizung etc. hat sich ja schon vor 2024 ereignet, das kann also kein Grund sein.
Ich würde höflich zur Auszahlung auffordern mit Fristsetzung von 2 Wochen und danach gerichtliche Schritte ankündigen. Das ist wichtig, weil es den Schuldner in Verzug setzt. Alle weiteren Kosten, ob Anwalt, Mahnverfahrenskosten, Porto etc. kann man ab diesem Zeitpunkt dann in Rechnung stellen. Auch hat man Anspruch auf eine Verzinsung der Forderung ab dem Zeitpunkt.
Erst danach ein gerichtliches Mahnverfahren starten, aber das hat sich ja hier auch schon geklärt. Sonst bliebe man jetzt auf den Gerichtskosten sitzen.
Ob man jetzt erwähnt, dass "der Mieterverein sagt, dass" ist unerheblich, würde ich sagen. Ein großes Unternehmen pellt sich auf so einen Satz ein Ei. Höflich und sachlich bleiben beim ersten Schreiben. Danach kann man immer noch argumentieren, wenn es zum Streit kommt.
Gerade hab ich den Brief per Einschreiben abgeschickt, mit allem drin was u.a. Schubidu geschrieben hat.
Das mit dem Mieterverein habe ich gelassen und ich möchte dafür keine Mitgliedschaft (wenn das überhaupt übernommen würde, ist ja nicht mein eigenes Mietverhältnis und rückwirkend). Die Kosten würden ein Drittel der Summe auffressen.
Danke erstmal an alle für eure Beiträge und Ratschläge, das war hilfreich und hat mir auch geholfen den Ärger besser zu verdauen. Unsicherheit ist immer doof, Dreistigkeit sowieso.
Zitat von print im Beitrag #1Heute kam nochmal ein Schreiben: es täte ihnen leid, da wäre ein Fehler unterlaufen. Das Guthaben 2023 wird einbehalten bis die Abrechnung 2024 (also für 1.1. - 30.4.2024) feststeht. Das wird dann auch erst in einem Jahr sein.
Die Abrechnung und Rückzahlung muss innerhalb eines Jahres NACH Abrechnungszeitraum vom Vermieter abgewickelt worden sein.
Da der Abrechnungszeitraum ab 1.5. bis 30.4. geht, darf der Vermieter das Guthaben bis Ende April 2025 zurückhalten.
Zitat von Letti im Beitrag #4Drohe ihnen mit Verzugsschaden und Zinsen.
Ja Puls, du hast Recht. Der Abrechnungszeitraum ist 1.1. bis 31.12.
Trotzdem verstehe ich diese völlig überzogenen Ratschläge nicht. Kann man einen Konflikt nicht freundlich und wie zivilisierte Menschen untereinander klären?
Zitat von ereS im Beitrag #24ernsthaft, ich verstehe nicht, warum hier gleich mit mahnverfahren und sonstigem gedroht werden soll ich finde das voellig ueberzogen
Und könntest du - Lufti - bitte deinen Ton mäßigen?!
Nicht immer entspricht der Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr. Und ich hatte mich bei Prints Angaben verlesen, wie ich in meinem vorigen Posting bereits korrigiert habe.
Aus dem Urlaub zurück, lag ein Schreiben auf meinem Tisch (von der freundlichen Nachbarin dort hingelegt).
Man sei verwundert über den harschen Ton (haha, Mimosen!) - "Ihre Vorgehensweise hat keine rechtliche Grundlage" und "bitte überweisen sie das Guthaben bis zu einer Frist....." waren die "harschesten" Sätze von mir.
Tatsächlich wurde nun erklärt, warum wieso weshalb: der Abschlag sei auf das Jahr gerechnet und der Verbrauch erfahrungsgemäß im Winter höher. Plus Ende der Energiepreisbremse. Man hätte das - sinngemäß - nur in meinem Sinne gemacht weil man eine große Nachzahlung für 1.1. - 30.4.2024 meinerseits verhindern wollte. Wäre ja auch nett gewesen das gleich zu schreiben statt einem 2-Zeiler dass man das Guthaben einbehalten werde.
Dabei hatte ich in meinem Schreiben extra nochmal die Lage beschrieben - ab 3.1.2024 gab es quasi keinen Verbrauch mehr, der Abschlag wurde aber voll bezahlt. Das wußten sie doch. Eigentlich. Sofern deren Handwerker nach Mitte Februar die Heizung nicht ständig voll aufgedreht und jeden Tag 10 Leute ein Vollbad genommen haben sollte ich zumindest nichts nachzahlen müssen, im Gegenteil.
Man wird das Guthaben nun auszahlen aber ich dürfe es mir gerne nochmals anders überlegen.
Echt, es ist unglaublich. Aber immerhin: der Fall ist gelöst.
Das "Risiko" einer Nachzahlung für Jan-Apr halte ich auch für gering, da dafür Abschläge gezahlt wurden und nicht gewohnt wurde. Klar - es werden Nebenkosten anfallen, es gibt ja einige Positionen, die nicht nach direktem Verbrauch abgerechnet werden, aber das sollte ja moderat sein.
Gut dass es jetzt erst einmal für 2023 geklärt ist.
Ja, ja pass nur auf das sie am Ende nicht noch das Guthaben aus 2024 einbehalten. Es ist zu deinem besten... Und sie sparen es für dich, damit du es nicht ausgeben kannst. 😉😣
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Profitopfstaplerin, 10. Platz beim BFO-Geburtstags-Topfschlagen
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Schön, dass es zumindest schonmal für 2023 vergleichsweise unkompliziert lösbar war. 🙂
fettundlila ...irgendwann ist irgenwie ein andres Wort für nie... energy flows, where attention goes. .ʇɐq pǝʞooɔɹǝpun uɐ ǝʇɐ ɹǝʌǝu ʽpๅɹoʍ ǝɥʇ ǝᵷuɐɥɔ ʇ,uɐɔ uosɹǝd ǝuo pᴉɐs ɹǝʌǝoɥM