Hallo Folgendes Szenario: Person x hat bei Arbeitgeber A 30 Tage Urlaub,dazu noch 8 Tage aus dem Vorjahr. Genommen davon 15,5. Arbeitgeberwechsel zum 01.09., bei Arbeitgeber B 26 Tage Urlaub (respektive den Anteil)
Verstehe ich dich richtig - du hast 8 Tage aus 2023 plus 20 (30/12*8) aus 2024 = 28. Davon genommen 15,5 verbleiben 12,5 Tage, richtig? Was spricht dagegen, die 12,5 Tage bis zum 1. September zu nehmen?
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X steht der komplette Jahresurlaub von Firma A zu. Nehmen oder auszahlen lassen. Dann kann x aber keinen Urlaub bis Jahresende bei Firma B nehmen, weil Urlaub nicht doppelt genommen werden kann.
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Kritisch sehe ich den Vorjahresurlaub. Normalerweise verfällt der Ende März, wenn er nicht genommen wurde. Oder sind von den 15,5 genommenen Tagen 8 davon alter Urlaub? Das hieße 30+8-15,5 = 22,5 Tage Resturlaub. Das sind 4,5 Wochen Urlaub. X hätte somit am 31.7. zur Mittagszeit seinen letzten Arbeitstag (oder lässt sich Urlaub auszahlen).
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Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #2Verstehe ich dich richtig - du hast 8 Tage aus 2023 plus 20 (30/12*8) aus 2024 = 28. Davon genommen 15,5 verbleiben 12,5 Tage, richtig? Was spricht dagegen, die 12,5 Tage bis zum 1. September zu nehmen?
genau. 13.8. mittags bist du weg.
Das oben ist meine private Meinung. Mein pers. Empfinden. Meine Wahrnehmung.
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Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hat sie, wenn sie dort seit dem 1.1. des Jahres gearbeitet hat, was anzunehmen ist, wenn noch Urlaub aus dem Vorjahr zusteht.
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Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #2Verstehe ich dich richtig - du hast 8 Tage aus 2023 plus 20 (30/12*8) aus 2024 = 28. Davon genommen 15,5 verbleiben 12,5 Tage, richtig? Was spricht dagegen, die 12,5 Tage bis zum 1. September zu nehmen?
In der ersten Jahreshälfte ist es ja klar, jeweils 1/12 Anspruch pro Monat plus den Rest des Vorjahres. Und dann halt anteilig wieder beim neuen Arbeitgeber. Das wäre dann das Szenario von Blue Velvet und Mingagarin. Aber die Regelung ab der zweiten Jahreshälfte ist offensichtlich anders - diehe Liane-und scheint ungünstiger für den Arbeitnehmer.
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X hat bei AG A 30 Tage Urlaub / Jahr. Wird zum 30.6. gekündigt erwirbt X 1/12 Anspruch für jeden vollen Monat. Das wären in dem Fall 15 Tage. Wird zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt hat X Anspruch auf den vollen Jahresurlaub = 30 Tage. Siehe dazu auch Paragraf 4 Bundesurlaubsgesetz.
Bei AG B hat X 26 Tage Urlaub im Jahr. Für die Monate September- Dezember erwirbt X 9 Tage Urlaubsanspruch.
AG A ist verpflichtet X eine Urlaubsbescheinigung für den bereits in Anspruch genommenen Urlaub auszustellen. X muss diese AG B vorlegen.
Hat X nur 15,5 Tage bisher in Anspruch genommen und es bleibt dabei rechnet der neue AG B: 26 Tage - 15,5 Tage = 10,5 Tage. Da X aber nur 9 Tage Urlaub im neuen Job erwirbt hat er auch nur 9 Tage Urlaub.
Nimmt X seinen vollen Jahresurlaub von 30 Tagen rechnet AG B: 26 Tage - 30 Tage = -4 Tage. X kann bei AG B keinen weiteren Urlaub geltend machen, da der Urlaubsanspruch vollumfänglich (und mehr) für dieses Jahr genommen wurde.
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Was wenn der X bei jedem AG andere Urlaubsansprüche hat? Bei einem 30, beim zweiten 35 und beim ersten 26 (was womöglich der Kündigungsgrund war )
Ich hab in meinem Leben noch nie wem eine "Urlaubsbescheinigung" vorlegen müssen. Mir wurde auch noch nie eine solche vorgelegt.
Der Urlaubsanspruch besteht doch immer jeweils! gegen den jeweiligen AG. Also gegen AG #1 und gegen AG #2
extra.
Was geht mich /jemand an, was die AG und AN in einem Arbeitsverhältnis für Urlaub ausgehandelt hatten? Es ist doch nicht so, dass man als AN einen allgemeinen Urlaubsanspruch hätte. Gegenüber wem eigentlich? Deutschland? Sondern man hat ihn einmal bei Siemens. Wenn man da kündigt wird ausgerechnet was man hat. Dann fängt man bei BMW an und hat dann dort was man halt dort hat. Völlig unabhängig vom Siemens. Wieder abhängig vom Anfangszeitpunkt und Vertrag. Mit BMW. Wurscht was mit Siemens war.
Was du da schilderst
X kann bei AG B keinen weiteren Urlaub geltend machen, da der Urlaubsanspruch vollumfänglich (und mehr) für dieses Jahr genommen wurde.
kenne ich gar nicht! Auch weil jeder Arbeitsvertrag frei ist.
Ich glaub auch nicht, dass es der DSVGO so recht entspricht, dass AG B weiß, wieviel Urlaub ich bei AG A nahm.... Was geht das den an?
Nee, kenne ich alles nicht. Weder als AN noch als AG. Hatte ich nie und nirgends. Weder im ÖD noch am freien Markt.
Aber ich glaub dir das! Bin nur ganz verblüfft. Wenn man in meiner Branche wem mit sowas käme, könnte man schnell wieder selber ans Telefon gehen oder was auch immer. Dann nimmt der nicht Urlaub, sondern kommt gar nicht mehr.
Das oben ist meine private Meinung. Mein pers. Empfinden. Meine Wahrnehmung.
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Was nun das Vorgehen angeht:
Kommt es X darauf an möglichst viel Urlaub zu nehmen, sollte er/sie/es jetzt den kompletten Urlaub nehmen. Dann ist aber bis zum neuen Jahr kein weitere Urlaub möglich.
Möchte X die vollen 9 Tage bei AG B in Anspruch nehmen kann er jetzt noch 1,5 Tage bei AG A nehmen. Dann käme X auf 15,5 + 1,5 = 17 Tage. AG B rechnet: 26 Tage - 17 Tage = 9 Tage. Diesen Urlaub könnte X z.B. an Weihnachten nehmen.
Tage dazwischen sind natürlich auch möglich.
X muss sich halt klar werden was er möchte.
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Mingararin, ich denke mir das nicht aus. Das steht so im Bundesurlaubsgesetz:
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Was Du allerdings schilderst, mag die gängige Praxis sein und keine Sau interessiert sich wieviel Ulaub schon beim alten AG genommen wurde.
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schon 6.1 ist ja mehr als schwammig. Was heißt ... gewährt worden ist" und "besteht nicht"?
Wenn ich beim Siemens 3 Tage Urlaub bekommen hab, hab ich keinen. Anspruch mehr ? Also...
Und ja klar ist der AG verpflichtet da Buch zu führen. Er muss ja den AN aktiv daran erinnern seinen Urlaub zu nehmen. Wenn er das nicht tut und das bis März aktiv ermöglicht ist der Urlaub immer noch da. Das ist damit gemeint. Dass auf der Gehaltsabrechnung z.B steht wieviele Urlaubstage man hat. Noch oder wieder.
Nun, wie gesagt, ich glaub eh alles. Wenn mir einer je so gekommen wäre, hätte ich sofort gewittert, da hab ich immer Ärger, wenn ich Urlaub will. Da ist es immer nervig. Da wird mir misstraut, bevor ich angefangen hab. Da hätte ich den Dienst gar nicht angetreten.
Ich kann als AG nur davor warnen es sich mit einen gesuchten und guten AN wegen so einen Schmarren zu verscheißen.
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Zitat von saggi im Beitrag #1Hallo Folgendes Szenario: Person x hat bei Arbeitgeber A 30 Tage Urlaub,dazu noch 8 Tage aus dem Vorjahr. Genommen davon 15,5. Arbeitgeberwechsel zum 01.09., bei Arbeitgeber B 26 Tage Urlaub (respektive den Anteil)
Bestes Vorgehen?
Dass du da 4 Tage weniger Urlaub hast, ist ja eine immense Einbuße. Bist du sicher, dass das klug ist?
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Es ist nach meinem Eindruck auch eher selten, dass jemand wirklich die Karte "voller Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.6." zieht. Man feiert den anteiligen Urlaub beim alten AG ab und fängt beim neuen AG jungfräulich an, und fertig. Klingt für mich sonst nach Krawallschachtel und man sieht sich immer zweimal.
Zitat von mühe1 im Beitrag #21Es ist nach meinem Eindruck auch eher selten, dass jemand wirklich die Karte "voller Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.6." zieht. Man feiert den anteiligen Urlaub beim alten AG ab und fängt beim neuen AG jungfräulich an, und fertig. Klingt für mich sonst nach Krawallschachtel und man sieht sich immer zweimal.
oder so.
wobei mir das egal wäre. Mir ist wichtig, wie der AN bei mir arbeitet. Wieviel Urlaub der beim früheren AG hatte oder nicht oder nahm oder nicht oder ob er ihn auszahlen ließ oder verfallen: nicht mein Thema.
Dass wer beim alten AG 30 Tage Urlaub hatte bis Juli und dann bei mir im September anfängt und bei mir dann anteilig wieder für das laufende Urlaub hat: mir egal. Mich geht auch nix an, was die an Gehalt verhandelt hatten oder an Zusatzleistungen oder halt nicht. Oder ob der frühere AG einen Schein ab dem 1. Tag Erkrankung wollte oder ab dem 3. Oder wie oft der AN früher krank war. Oder nicht.
Diese Vermengung von Vertragsinhalten finde ich auch nicht gut. So gesehen wundert mich auch immer weniger warum manche keine guten AN finden.
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