Mein Schwiegervater lebt im Pflegeheim und trotz seiner guten Rente erhält er monatliche Zuschüsse zum Pflegeheimplatz durch das Sozialamt. Mein Mann zahlt Elternunterhalt an das Sozialamt. So, nun zahlt mein Schwiegervater monatlich von seiner Rente auf das heimeigene Taschengeldkonto ein, 50€ pro Monat. Davon zahlt er Fußpflege, Friseur und Pflegeprodukte. Durch die Einschränkungen meines Schwiegervaters gibt er sonst nichts aus, er geht kaum aus der Einrichtung nach draußen. Es ist also ein stattliches Sümmchen auf dem Konto. Eine Aufstellung der Ausgaben und des Kontostands erhalten wir einmal monatlich, mein Mann ist Bevollmächtigter seines Vaters. Die „Kontoauszüge“ (es ist nur eine Liste) müssen wir an das Sozialamt senden. Mein Mann und mein Schwiegervater trauen sich nicht, dieses Taschengeldkonto anzurühren. Ich wollte von den PflegerInnen mal eine Aufstellung, ob neue Kleider mal notwendig sind oder andere Sachen ersetzt werden müssten. Auch möchte mein Schwiegervater seinen Enkeln mal Geld zustecken, hat aber Angst dass das Sozialamt da was dagegen haben könnte. Seit 3 Jahren kaufen mein Mann und ich also Kleider und die Geschenke für die Enkel von unserem Geld 🙈 Kennt sich jemand zufällig damit aus? Ist das Taschengeldkonto frei verfügbar? Und sind Geldgeschenke in geringer Höhe (Geburtstag, Weihnachten) an Familienmitglieder ok, wenn man Zuschüsse vom Sozialamt zum Pflegeheim bekommt?
Beim Sozialamt selbst fragen ist grad schwierig, die Mitarbeiterin hat schon wieder gewechselt und wir stehen etwas auf Kriegsfuß mit dem gesamten Team, da es mehrere Fehler bei der Berechnung des Elternunterhalts gab und wir mit dem Thema keine schlafenden Hunde wecken wollen.
@HaRri, ich hab damit selbst keine Erfahrung, lese aber in meinen Demenzgruppen immer einiges zu diesem Thema. Nach meinem Kenntnisstand kann der Bewohner den Barbetrag, der früher Taschengeld hieß, frei ausgeben. Das sind momentan 152,01 monatlich.
Ich bin Mitglied bei BIVA Pflegeschutzbund, das ist ein gemeinnütziger Verein, der die Interessen von Pflegeheimbewohnern vertritt. Dort ist das auch gut beschrieben, finde ich.
Daraus: Darf ich meinen Barbetrag selbst verwalten? Anspruchsberechtigt für den Bezug des Barbetrages sind die Bewohner:innen selbst, das heißt, sie bekommen den Barbetrag an persönlich ausgezahlt. Daher haben Sie selbstverständlich auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie sie ihn verwenden.
Nachtrag: bitte den Link anklicken und Rest lesen.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #3 Daraus: Darf ich meinen Barbetrag selbst verwalten? Anspruchsberechtigt für den Bezug des Barbetrages sind die Bewohner:innen selbst, das heißt, sie bekommen den Barbetrag an persönlich ausgezahlt. Daher haben Sie selbstverständlich auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie sie ihn verwenden.
Da mich das auch interessiert, habe ich selbst nochmals gegooglt (doppelt hält besser ).
Das Tachengeld von gute € 150,00 hat die betreffende Person zur freien Verfügung. Das muss auch so sein, denn wie will die Person sich etwas zum Anziehen etc kaufen. Alles natürlich meine Überlegung zum Taschengeld.
Mich erstaunt nebenbei, dass Elternunterhalt gezahlt werden muss. Wurde der Freibetrag nicht angehoben? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich da nie werde zahlen müssen. Dass ein Taschengeld frei verfügbar ist, setze ich in meinem Rechtsempfinden voraus. Was sonst?
——————————————————————————————————— Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. (Jean Anouilh)
Ich kenne mich da nicht aus, finde es aber auch logisch, dass es zur freien Verfügung steht. Ich sehe hier nur das Problem, dass es eben nicht verfügt wird und quasi Vermögen damit aufgebaut wird. Ich würde in jedem Fall zusehen, dass es irgendwie ausgegeben wird.
Sein Bar-Schonvermögen liegt bei 10.000€. Da muss er schauen, dass er nicht drüber kommt mit seinem Erspartem.
Das Taschengeld ist komplett zur freien Verfügung. Natürlich kann er davon Geschenke kaufen oder den Enkeln etwas zu stecken. Darüber muss er niemanden Rechenschaft ablegen.
"Seit dem 1. Januar 2020 werden Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen in Sachen Elternunterhalt deutlich entlastet. Es müssen nur jene Kinder Elternunterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen, deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Es zählt zudem nur ihr eigenes Einkommen, nicht das ihrer Ehepartner:in."
Ich hab jetzt eine Freundin gefragt, deren Schwiegermutter schwer dement ihre letzten Jahre in einem Pflegeheim verbracht hat. Diese hat auch ihr „Taschengeld“ (heißt ja nicht mehr so) bei weitem nicht ausgeben können. Gelegentlich Friseur und Fußpflege, ein bisschen Bekleidung. Es hat sich auf ihrem Konto angesammelt und als sie starb, wurde davon die Beerdigung bezahlt und es war anschließend noch ein kleinerer Betrag übrig, der vererbt wurde.
Die Grenze des Schonvermögens liegt bei 10.000 Euro, also bis dahin kann angespart werden. Man kann auch jetzt schon von dem Geld eine Bestattung (an-)zahlen, hab ich hier schon öfter geschrieben. Das Geld geht zu einem Treuhänder, somit ist sichergestellt, dass das Geld noch da ist, auch wenn der Bestatter zwischenzeitlich insolvent gehen sollte.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!
Bei der TE wird aber wie beschrieben das Schonvermögen überhaupt nicht angetastet seit 3 Jahren. Das finde ich sehr schräg, insbesondere wenn man als Sohn schon unterhaltspflichtig ist.
——————————————————————————————————— Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. (Jean Anouilh)
Zitat von BBlueVelvet im Beitrag #3 Daraus: Darf ich meinen Barbetrag selbst verwalten? Anspruchsberechtigt für den Bezug des Barbetrages sind die Bewohner:innen selbst, das heißt, sie bekommen den Barbetrag an persönlich ausgezahlt. Daher haben Sie selbstverständlich auch das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie sie ihn verwenden.
Da mich das auch interessiert, habe ich selbst nochmals gegooglt (doppelt hält besser ).
Das Tachengeld von gute 150,00 hat die betreffende Person zur freien Verfügung. Das muss auch so sein, denn wie will die Person sich etwas zum Anziehen etc kaufen. Alles natürlich meine Überlegung zum Taschengeld.
Zur freien Vefügung steht es jedoch.
Hallo, diesen Betrag 152€ habe ich auch gefunden. Ich dachte aber, das wäre der Betrag für Personen, die komplett durch das Sozialamt/Grundsicherung finanziert wird und dieses Taschengeld durch das Sozialamt erhält. Mein Schwiegervater hat einen Dauerauftrag von 50€ von seinem Girokonto auf das Konto des Heims eingerichtet. Mittlerweile ist beim Heim ein mittlerer dreistelliger Betrag hinterlegt (müssen die das eigentlich bar da haben? Das wäre ja auch nochmal ein Aspekt, dass so viel Geld im Heim vielleicht unerwünscht ist).
Ja, der Elternunterhalt, von wegen nicht das Einkommen der Ehefrau… das war ein Streitpunkt mit dem Sozialamt, weil ich nämlich sehr wohl einen Nachweis über mein Einkommen liefern musste. Egal, anderes Thema.
@HaRri bezueglich deines einkommens und dem sozialamt das sozialamt muss pruefen, ob dein mann dir gegenueber unterhaltspflichtig ist bist du naemlich nicht berufstaetig, muss dein mann dir auch waehrend der ehe unterhalt /taschengeld bezahlen
und dann koennte dein mann diesen betrag auch noch abziehen, bevor die unterhaltspflicht den eltern gegenueber eintritt dein einkommen darf nicht zum elternunterhalt deines mannes zur unterhaltspflicht eingerechnet werden
ich hoffe du weisst, das sich die grenzen da enorm verschoben haben, ab welchem einkommen dein mann elternunterhalt zu zahlen hat
Hallo eres, ja wir zahlen ja bereits seit 2018 Elternunterhalt, wir haben also die Einkommensgrenzenerhöhung mitbekommen und zahlen immer noch, ist aber ok und transparent. Mein Mann ist selbstständig und die privaten Absicherungen (Renten usw.) werden nur zu einem lächerlichen Prozentsatz angerechnet, von dem kein Selbstständiger ein gutes Auskommen in der Rente hat. Plus der vorrangige Unterhalt unseren Kindern gegenüber, der in unseren Augen ebenfalls zu gering bemessen ist. Aber naja, wie gesagt, kein Thema hier und die Gesetze macht das Sozialamt auch nicht
@HaRi, bei uns ist es relativ wahrscheinlich, dass es zu ähnlicher Konstellation, allerdings im Angestelltenverhältnis, kommen wird. Ich war daher bei einer Anwältin, um mich im Vorfeld zu informieren und kann dir nur dazu raten, dies ebenfalls zu tun. Die Regelung ist noch neu und vieles unklar geregelt, z. B. eben der Unterhalt für Kinder. Ich weiß nicht, ob Ihr Euch schon habt beraten lassen, aber wenn nein, könnte es ggf wirklich Sinn machen. Dabei geht es nicht darum, gar nicht zum Unterhalt beizutragen (dazu sind wir absolut bereit), sondern alle Interessen auszubalancieren.
Bevor ich durch die Selbstständigkeit Nachteile im Alter oder bei der Versorgung meiner Kinder hätte, würde ich sowas auf jeden Fall prüfen lassen. Die Freibeträge sind evtl. zu niedrig bemessen.
——————————————————————————————————— Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. (Jean Anouilh)
Hallo, ein kurzes Update zu meiner Ausgangsfrage. Gesterb konnten wir die Verwaltungskraft im Pflegeheim sprechen. Sie hat uns ausführlich erklärt, dass mein Schwiegervater nur mit Beleg an sein Taschengeldkonto kommt, also müssen wir etwas kaufen und dann den Beleg einreichen. Geld „abheben“ für Eis und Kaffeetrinken zb ist nicht möglich, wir müssen das immer vorstrecken. Geldscheine für die Enkel sind daher aus dem Taschengeldkonto auch nicht möglich. Die Verwaltung des Heims muss bei Prüfung alle Ausgaben des Kontos belegen können. Für Geldgeschenke müssen wir uns doch an das Sozialamt wenden, ob und in welcher Höhe vom Girokonto das möglich ist. Lg
Zitat von HaRri im Beitrag #20Hallo, ein kurzes Update zu meiner Ausgangsfrage. Gesterb konnten wir die Verwaltungskraft im Pflegeheim sprechen. Sie hat uns ausführlich erklärt, dass mein Schwiegervater nur mit Beleg an sein Taschengeldkonto kommt, also müssen wir etwas kaufen und dann den Beleg einreichen. Geld „abheben“ für Eis und Kaffeetrinken zb ist nicht möglich, wir müssen das immer vorstrecken. Geldscheine für die Enkel sind daher aus dem Taschengeldkonto auch nicht möglich. Die Verwaltung des Heims muss bei Prüfung alle Ausgaben des Kontos belegen können.
DAs ist aber sehr seltsam. Mein schwerbehinderter Bruder, der in einer Einrichtung lebt und von EU-Rente und Grundsicherung lebt, hat natürlich auch ein Taschengeldkonto in der Einrichtung. Und klar muss die Einrichtung belegen, was mit dem Geld passiert. Aber der Beleg ist dann halt: "Bargeldauszahlung an Herrn X". Was er dann damit macht, ist seine Sache.
Warum sollte das in einem Altersheim so anders sein?
Ich würde da auch noch mal nachhaken. Wie sollen denn sonst Bewohner, die niemanden haben zum „Vorstrecken“, an ihr Geld kommen? Was Agathe13 schreibt, erscheint mir logisch. „Bargeldauszahlung“ ist auch ein Beleg, das Pflegeheim braucht ja irgendetwas, das gegen das Konto gebucht werden kann.
******************************** Sagt es allen weiter - besonders den jungen Menschen: Werdet StammzellenspenderIn - rettet Leben! Spende geht oft über das Blut. * DKMS
Da dein Mann Bevollmächtigter seines Vaters ist, bin ich mir nach wie vor ziemlich sicher, dass er für ihn frei darüber verfügen kann. Ich würde mir das vom Heim unter Angabe des Gesetzes, auf das sie sich beziehen, schriftlich geben lassen. Sollte da tatsächlich was kommen, würde ich das mit dem Sozialamt besprechen.
Wusstet ihr, dass 14 Muskeln aktiv sind, während man eine Flasche Wein öffnet? Folgt mir für mehr Fitnesstipps!