Zitat von sundays im Beitrag #6 Nein, du darfst nicht mehr als Vollzeit arbeiten, bzw, auch nicht theoretisch Verträge für mehr als die gesetzlich zulässige Arbeitseit haben:.
Das gilt aber nur für Angestellte. In der Kombi „Angestellt und nebenbei selbständig“ kann man mehr Stunden machen.
Das bestehende Arbeitsverhältnis wird mit der Steuerklasse versteuert, die lt. Steuer-ID vom Finanzamt zurückgemeldet wird. Nimmt man zusätzlich einen Job, keinen Minijob, auf, wird automatisch nach Steuerklasse 6 versteuert. Lohnsteuer nicht abzuführen geht nicht wirklich, die Lohnsteuer für alle Mitarbeiter wird monatlich, vierteljährlich und ganz selten jährlich erhoben, da sie ja vom Arbeitsentgelt abgezogen wird. Falls man nicht eine SEPA-Mandat erteilt hat, kommt das Finanzamt ganz fix mit der Mahnung, falls die Lohnsteuer nicht enrichtet wurde.
Bei parallelen Arbeitsverhältnissen, alter Job noch nicht beendet, neuer Job jedoch schon begonnen, wird es noch "lustiger" mit der Abrechnung, vor allem wenn von beiden Seiten Gehalt bezahlt wird oder es eine Lohnfortzahlung gibt.
Ich habe beschrieben woran ich mich erinnere... und aktuell würde ich heute in diesen Strang gerne schreiben, dass ich mich auch an so viele fleißige Mitarbeiter und Kollegen mit ganz, ganz anderen Arbeitszeiten und Stunden und eben bis zu 70 Plus Wochenstunden erinnere .. so ich das überhaupt darf!!!
An Mitarbeiter die viele, viele Schichten arbeiteten.. Tag und Nachts... deren Pausen und Ruhezeiten für alles mögliche drauf gingen... die fleißig immer mehr und zusätzlich neue Aufgaben bekamen ... und an unterbesetzte Abteilungen, mit Stellen die nie besetzt werden konnten ...
Ich erinnere Menschen mit Nachtdienstwochen, mit Hintergrunddiensten, mit zusätzlichen Spätschichten... 24-Stunden-Diensten und was es eben nicht alles so gab und gibt im ÖD im deutschen Gesundheitswesen im letzten Vierteljahrhundert ...
Hauptsächlich erinnere ich mich also an, sehr sehr fleißige Menschen... die viel, viel mehr getan haben, als sie mussten... die man bis an ihre Grenzen brachte und die viel und lange verantwortungsvoll gearbeitet haben... Tag für Tag... möglichst konzentriert und fehlerfrei ... und deren beruflicher Stress auch all die Jahre immer mehr wurde und zunahm ... an das Plus an Pflichten, an die neuen Aufgaben, die neue Gerätetechnik, die neuen Belastungsgrenzen
An Mitarbeiter die tatsächlich auch den 2. Arbeitsvertrag noch parallel hatten... weil das dazu gehörte und der Beruf das mit sich brachte ... als Ausbilder... als Lehrende ...
Und von daher bin ich hier raus ... ich denke, ich habe mir selbst nichts vorzuwerfen und habe wie gesagt sehr, sehr viele lange und positive Erinnerungen an sehr sehr fleißige und engagiert arbeitende Menschen im ÖD und eben auch noch an andere Zeiten im dt. Gesundheitswesen.
Ich habe jedenfalls viele Erinnerungen und mag und muss nicht auf eine einzelne reduziert werden. Denn das wird dem Gesamteindruck irgendwie eben auch so gar nicht gerecht!
Das Gesamtbild das ich von meinen Kollegen zeichnen würde, wäre insgesamt ein sehr positives... auch wenn ich mich an die eine oder andere Sache in langen Berufsjahren erinnere, die vielleicht falsch war und weniger korrekt ... als Einzelanekdote. Die allermeisten aber haben viel geleistet und getan... und ich würde das nie vergessen ... sie alle könne sehr sehr stolz sein, auf all das was sie gearbeitet haben und was erreicht wurde. Faulheit und Drückebergerei war aber eher die Ausnahme... und wurde bemerkt.
Meinen Arbeits- und Berufsalltag an der Uniklinik und meine Kollegen habe ich in positiver Erinnerung ... und möchte das nicht missen.. oder nun klein- oder schlechtreden ... bzw. lassen.
Meine Kollegen haben mich im übrigen sehr geschätzt... und ich bin mit so einigen bis heute befreundet und im Kontakt! Heute sind viele aus jener Zeit über die ganze Welt verstreut und einige leider auch schon verstorben.
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oh .. wirklich.. dass muss irgendwie beim Stanzen der Lochkarten für den Computer komplett an mir vorbei gegangen sein ... vielleicht war ich aber gerade auch in der Dunkelkammer und habe Filme belichtet, als das war ... Ja denn ... ist es vielleicht heute anders ... ich vermute also mal sehr, diese Info hat irgendwer auch mal per Rohrpost in die Personalverwaltung geschickt. Das muss ungefähr damals gewesen sein, als irgendwer auch die Idee hatte, man müsse mit den Telefonen mehr als nur telefonieren können ???
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Zitat von mühe1 im Beitrag #13Ich glaube, das Thema ist für neue Leser so nicht ohne weitere Erklärung zu verstehen. Dies ist ein Outtake aus einem anderen Strang, in dem es dann OT darum ging, ob man neben einem noch aktiven SV-pflichtigem Arbeitsverhältnis ein neues, weiteres Arbeitsverhältnis aufnehmen kann, ohne dass es jemand merkt und unterbindet/ahndet.
Im Detail wurde diese Vorgehensweise "empfohlen" (von einer einzelnen Userin) für den Fall, dass man den Job wechselt, aber nicht so schnell wie gewünscht aus dem alten Arbeitsverhältnis herauskommt. Das ganze sollte dann ermöglicht werden durch eine Krankmeldung beim alten AG.
Sorry, Mühe1, ich hatte tatsächlich übersehen einen Beitrag als Start des Strangs dazu zu schreiben. Ich habe jetzt den ersten Beitrag von Jorinde ergänzt, so dass es hoffentlich auch für Neueinsteiger verständlich ist. Danke für deinen Hinweis.
Meinen Arbeits- und Berufsalltag an der Uniklinik und meine Kollegen habe ich in positiver Erinnerung ... und möchte das nicht missen.. oder nun klein- oder schlechtreden ... bzw. lassen.
Meine Kollegen haben mich im übrigen sehr geschätzt... und ich bin mit so einigen bis heute befreundet und im Kontakt! Heute sind viele aus jener Zeit über die ganze Welt verstreut und einige leider auch schon verstorben.
Ich hab grad lachen müssen mit den doch recht überzeugt vorgetragenen Vorschriften, manN dürfe ja gar nie nicht länger als 8h arbeiten, in Ausnahmen mal 10.
Nun, es gibt Branchen, die das nicht haben als Realität. Das sind so Geschichten aus dem Paulanergarten oder aus der BMW Zentrale oder Landesamt für Irgendwas.
de facto und de jure sind oft 2 Welten.
Das oben ist meine private Meinung. Mein pers. Empfinden. Meine Wahrnehmung.
Zitat von Mingararin im Beitrag #32Ich hab grad lachen müssen mit den doch recht überzeugt vorgetragenen Vorschriften, manN dürfe ja gar nie nicht länger als 8h arbeiten, in Ausnahmen mal 10.
Also, erstens ist das keine „Vorschrift“. Das ist ein GESETZ.
ZitatNun, es gibt Branchen, die das nicht haben als Realität. Das sind so Geschichten aus dem Paulanergarten oder aus der BMW Zentrale oder Landesamt für Irgendwas.
??? Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle angestellt tätigen Menschen. In jedem Beruf, bei jedem Arbeitgeber. Es enthält diverse Ausnahmetatbestände - die aber alle in dem Satz gipfeln, daß ein gesundheitsschädigender Rahmen nicht erreicht werden darf, und eben angemessene Ausgleiche stattfinden müssen.
Daß es nicht eingehalten wird - oder, z.B. bei Bereitschaftsdienst, auch „getrickst“ wird, ist etwas anderes.
Zitatde facto und de jure sind oft 2 Welten.
Wo es nicht eingehalten wird, befindet AG sich im Bereich der Illegalität. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich bin nicht „im Spektrum“. Aber mein EQ ist tatsächlich etwas niedrig.
Es gibt ja genug Menschen, die einen Vollzeitjob haben und dann noch für abends oder am Wochenende einen Nebenjob. Gilt das dann nicht mit der Gesamtarbeitszeit, weil der Nebenjob meist nur ein Minijob ist?
Ich frage mich auch wie das kontrolliert wird mit der Arbeitszeit. Ich habe einen Kollegen der hier Vollzeit arbeitet und zusätzlich auf Minijob 10 Stunden die Woche Im Museum und das schon seit 12 Jahren. Da hat es noch nie Probleme gegeben.
harder, better, faster, stronger
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Habe jetzt nochmal nachgelesen: Die maximale Wochenarbeitszeit für alle Arbeitsverträge gemeinsam darf nicht mehr als 48 Stunden betragen (8 h x 6 d). D.h. ich könnte zu meinen 39 Stunden im Hauptjob noch maximal 9 Stunden dazunehmen. Das wäre als Minijob bei Mindestlohn möglich, dürfte dann aber wahrscheinlich regelmäßig nur am Wochenende stattfinden.
Naja, Du "dürfest" - es kontrolliert aber de facto keiner. Wenn es mal zum Streit kommt, kann es aber zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, der das im verlinkten Fall dem zweiten Arbeitgeber offensichtlich nicht mitgeteilt hat, dass er über der zulässigen Stundenzahl arbeitet: