mal angenommen partner a hat 1500 euro zinseinkuenfte partner b nur 50 die beiden sind verheiratet und lassen sich zusammen veranlagen bisher hat jeder seine eigenen freistellungsauftraege bei den verschiedenen geldinstituten gehabt
frage werden trotzdem die 2000€ in der steuererklaerung als freibetrag angesetzt ? oder muessen dafuer die eheleute bei allen geldinstituten die freistellungsauftraege gemeinsam stellen ?
Das wird in der Steuererklärung verrechnet. Ehepartner a hat zu viel abgeführt, da er den Freibetrag von b mitnutzen kann. Er bekommt eine Steuererstattung. Sie müssen die Freistellungaufträge bei den Banken nicht gemeinsam gestellt haben.
"Wenn man mit einer Regenbogenflagge rumläuft, wo ‚Peace’ draufsteht und fünf Meter weiter Leute die Reichsflagge schwenken, muss man sich schon fragen: Mit wem machen wir uns gemein?“ - Wolfgang Niedecken
Man muss auch nicht unbedingt Freistellungsaufträge erteilen (auch wenn es normalerweise sinnvoll ist, da ggf. kleine Zinseinbußen) - man kann sich die Kapitalertragsteuer und Soli auch über die Steuererklärung erstatten lassen. Wie von Pia schon geschrieben, können Eheleute beide Freibeträge zusammen nutzen.